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Steuerfreie und -begünstigte Alternativen zur Einmalprämie!
Einmalprämie – Vorteile nutzen, Steuern sparen
Ob als Belohnung, Dankeschön oder Inflationsausgleich – eine Einmalprämie zeigt Wertschätzung, bindet Fachkräfte und motiviert Mitarbeitende. Sie ist ein flexibles Vergütungsinstrument ohne langfristige Verpflichtungen. Doch wann ist eine Sonderzahlung an Arbeitnehmende steuerfrei und welche Alternativen gibt es? Hier erfahren Sie das Wichtigste rund um Einmalzahlungen und steuerfreie Boni für Mitarbeitende.
Key Facts rund um die Einmalprämie
- Einmalige Sonderzahlung – freiwillig und unregelmäßig
- Steuerlich relevant – meist steuerpflichtig, teils steuerfrei (z. B. Inflationsausgleich)
- Motivationsfaktor – steigert Leistung und Mitarbeiterbindung
Was ist eine Einmalprämie?
Eine Einmalprämie ist eine freiwillige, einmalige Zahlung des Arbeitgebers zusätzlich zum regulären Gehalt. Sie wird zu einem bestimmten Anlass oder in einem bestimmten Zeitraum gezahlt und dient als Anerkennung, Belohnung oder Motivationsinstrument.
Unternehmen setzen Einmalprämien flexibel ein, zum Beispiel für erfolgreiche Projekte oder in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten. So können Mitarbeitende belohnt werden, ohne dass langfristig die Personalkosten steigen.
Rechtliche Grundlagen finden sich meist im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen.
Welche Arten von Einmalzahlungen gibt es?
- Leistungsprämien, Spot Awards, Bonuszahlungen – variabel, abhängig von Unternehmenszielen, besonderen Leistungen oder Projekterfolgen
- Gewinn- und Erfolgsbeteiligung – an den Gewinn des Unternehmens gekoppelt
- Treueprämien – für langjährige Betriebszugehörigkeit
- Inflationsausgleichsprämie – steuerfrei bis zum gesetzlich festgelegten Höchstbetrag im Begünstigungszeitraum bis 31. Dezember 2024, derzeit keine Verlängerung geplant
- Corona-Bonus – einmalige steuerfreie Unterstützung während der Pandemie im Begünstigungszeitraum bis 31. März 2022
- Abfindungen – Zahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Hinweis: Regelmäßige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen nicht zu den Einmalprämien, sondern zu den vertraglich garantierten Sonderzahlungen.
Der Unterschied zwischen Einmalprämie und Sonderzahlung
Der Begriff Sonderzahlung wird in der Praxis teils synonym zu Einmalprämie verwendet; rechtlich entscheidend ist, ob sie vertraglich zugesichert oder freiwillig erfolgt.
Hinweis: Einmalprämien sollten klar als solche kommuniziert werden. Wiederholen sich Zahlungen über mehrere Jahre, kann daraus eine betriebliche Übung entstehen – und damit ein Anspruch auf zukünftige Zahlungen.
Ist eine Einmalprämie oder Sonderzahlung steuerfrei?
Ob eine Prämie steuerfrei ist, hängt von Art und Anlass ab. Grundsätzlich unterliegen Einmalzahlungen der Steuer (Lohnsteuer) und der Sozialversicherungspflicht. Die Versteuerung von Einmalzahlungen erfolgt zusammen mit dem regulären Gehalt.
Mehr zur Versteuerung von Bonuszahlungen und wie Sie Prämien richtig versteuern, erfahren Sie im Beitrag „Das müssen Sie zur Steuerlast wissen“.
Steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeitende:
- Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG: bis zu 50 Euro pro Monat, z. B. als Gutschein oder Tankkarte, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
- Aufmerksamkeiten/Sachgeschenke an Mitarbeitende nach LStR R 19.6: bis zu 60 Euro zu persönlichen Anlässen, z. B. zum Geburtstag oder zur Hochzeit.
- Inflationsausgleichsprämie: bis zu 3.000 Euro im Begünstigungszeitraum (bis 31.12.2024), zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Mit cleveren steuerfreien Benefits können Unternehmen Mitarbeitende belohnen, ohne hohe Abgaben zu verursachen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem kostenfreien Whitepaper „Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie“.
Die Vor- und Nachteile von Einmalzahlungen
Vorteile:
- Motivation & Wertschätzung: Eine Prämie für Mitarbeitende stärkt die Bindung ans Unternehmen.
- Flexibilität: Anpassung an wirtschaftliche Lage und Projekterfolg.
- Kalkulierbare Kosten: Keine dauerhafte Belastung wie bei Gehaltserhöhungen.
Nachteile:
- Steuerliche Belastung: Bonuszahlungen sind meist steuerpflichtig.
- Kurzfristige Wirkung: Motivation wirkt oft nur temporär.
- Rechtliches Risiko: Wiederholte Zahlungen können als Dauerleistung gelten.
Tipp: Vorgesetzte sollten die Kriterien und Höhe der Einmalprämie transparent kommunizieren, um Neid und Quiet Quitting zu vermeiden.
Steuerfreie Alternativen zur Einmalprämie: Benefits für Mitarbeitende
Steuerfreie Benefits sind eine attraktive Alternative zu Einmalprämien, da sie Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten und Unternehmen steuerliche Vorteile sichern:
Sachzuwendungen: Geburtstagsgeschenke oder Gutscheine für Events, Supermarkt, Drogerie oder Tanken. Über die SpenditCard bis zu 50 Euro steuerfrei pro Monat.
Essenszuschüsse: Digitale Lösungen wie Lunchit ermöglichen es Arbeitgebern, Zuschüsse bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag (2026 voraussichtlich 7,67 Euro) zu gewähren (Sachbezugswert + Arbeitgeberzuschuss).
Gesundheitsleistungen: Zugang zu Tausenden Fitnessstudios, Online-Workouts, Entspannung oder Ernährungstipps über spendit | Wellbeing.
Jobtickets: Steuerkonform mit Mobility Deutschlandticket.
Fazit
Einmalprämien motivieren Mitarbeitende, zeigen Wertschätzung und bieten Unternehmen finanzielle Flexibilität. In Kombination mit Sonderzahlungen und steuerfreien Benefits lässt sich eine effiziente und intelligente Vergütungspolitik gestalten.
Wir von Spendit beraten Sie gerne, welche Benefits sich für Ihr Unternehmen besonders eignen und wie Sie dabei Steuern und Abgaben sparen können.
FAQ: Häufige Fragen zur Einmalprämie
Was ist eine Einmalprämie?
Eine freiwillige, einmalige Sonderzahlung des Arbeitgebers, z. B. als Anerkennung oder Bonus. Sie unterscheidet sich von regelmäßig gezahlten Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld.
Ist eine Einmalprämie steuerfrei?
Grundsätzlich sind weder Einmalprämie noch Bonuszahlung steuerfrei. Varianten wie die Inflationsausgleichsprämie vom Arbeitgeber können unter bestimmten Bedingungen steuerfrei sein.
Können Einmalprämien regelmäßig gezahlt werden?
Regelmäßige Zahlungen können eine betriebliche Übung begründen, die rechtlich bindend ist, daher sollte eine Einmalprämie nur unregelmäßig einmalig gewährt werden.
Welche Alternativen gibt es zur Einmalprämie?
Statt Geldprämien können Arbeitgeber steuerfreie Sonderzahlungen bzw. Benefits für Mitarbeitende nutzen, wie Sachbezüge oder Essenszuschüsse.
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Ruth Wiebusch
Freiberufliche Texterin
Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
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