Home > Lunchit | Steuerfreies Mitarbeiteressen per App > Lunchit – der smarte Essenszuschuss | Preisübersicht

Lunchit

Preise & Konditionen

Die digitale Essensmarke für Ihre Mitarbeitenden – der smarte, digitale Essenszuschuss als App.

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SMB

(1 – 200 Mitarbeitende)

€ 6,90

pro Mitarbeitende / pro Monat 1

Ihr perfekter Einstieg – für kleinere Unternehmen oder Teams

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Individuell

(200+ Mitarbeitende)

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100% flexibel und individuell – maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse

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  • Optional: Belegprüfung durch uns ²

Sprechen Sie mit uns für ein individuelles, an Ihre Bedürfnisse angepasstes Angebot.

¹ Preise pro Monat bei jährlicher Zahlung
² Auf Wunsch übernehmen wir die Stichproben-Prüfung für Sie. Fragen Sie uns gerne nach einem individuellen Angebot.

Digital, smart & nachhaltig

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Arbeitgeberfinanziertes Mitagessen

Spürbare Wertschätzung für Ihre Mitarbeitenden. Mit Lunchit können Sie bis zu 7,23 Euro / Tag (=1.600 €/Jahr) steuerfreien Gehaltsbonus ausschütten.

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Maximale Flexibilität

Lunchit funktioniert überall – in jedem Restaurant, Supermarkt, Lieferservice, Kiosk etc. – auch im Homeoffice!

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Digital, nachhaltig & ressourcenschonend

Sparen Sie bis zu 25.000kg CO2 pro Mitarbeitende im Vergleich zu Papiermarken. So einfach können Sie der Natur und Ihren Mitarbeitenden etwas Gutes tun.

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100% digital – 100% steuerkonform

Einfache Einbindung in Ihre Lohnbuchhaltung – effizient und mit minimalem Verwaltungsaufwand. Steuerlich geprüft und DSGVO-konforme Infrastruktur.

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Sie haben noch Fragen zu digitalen Essensmarken oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

Gerne berät Sie unsere Inside Sales Managerin Diana Schneider auch in einem persönlichen Gespräch!

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Sie haben noch Fragen zu Lunchit?

Was ist der Unterschied zwischen digitalen und Papier-Essensmarken?

Eine digitale Essensmarke ist die papierlose Alternative zu klassischen Papier-Essensgutscheinen. Bei einer digitalen Essensmarke funktioniert das Einreichen bzw. Einlösen des Mittagessens digital per App. Anstatt die Papier-Essensmarken in teilnehmenden Restaurants einzulösen, benötigen die Mitarbeitenden bei digitalen Essensmarken nur die App und einen Beleg. Da es bei digitalen Essensmarken zudem kein Partnernetzwerk gibt, können die Mitarbeitenden essen gehen, wo sie möchten. Im Anschluss müssen sie den Beleg nur mit der App fotografieren und mit einem Klick beim Arbeitgeber einreichen.

Für Arbeitgeber besteht der Vorteil einer digitalen Essensmarke vor allem im geringen Verwaltungsaufwand. Denn im Gegensatz zu Papier-Essensmarken, die regelmäßig bestellt, gedruckt und verteilt werden müssen, läuft die Verwaltung bei digitalen Essensmarken komplett digital ab. Der Arbeitgeber kann sich monatlich im Arbeitgeberportal eine CSV-Datei mit den gesamten Erstattungsbeträgen des Essenszuschusses downloaden und diese direkt in das entsprechende Lohnbuchhaltungssystem hochladen. Das System verarbeitet die Daten dann automatisch und die Mitarbeitenden erhalten den Essenszuschuss mit ihrem nächsten Gehalt.

Kann Lunchit im Homeoffice verwendet werden?

Die digitale Essensmarke Lunchit kann auch im Homeoffice verwendet werden. Gerade für die Arbeit zuhause ist der digitale Essenszuschuss die ideale Lösung für die Verpflegung der Mitarbeitenden. Denn die App kann auch bei Bestellungen beim Lieferdienst und bei jedem Bäcker, Imbiss oder Supermarkt verwendet werden. Somit profitieren auch Mitarbeitende, die keine Restaurants in der Nähe des Wohnortes haben oder aufgrund der Telearbeit keine Kantine nutzen.

Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

Der Essenszuschuss zum Essen für Mitarbeitende setzt sich immer aus dem sogenannten Sachbezugswert und einem steuerfreien Anteil von 3,10 Euro zusammen. Die Höhe des Sachbezugswertes wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt und liegt im Jahr 2024 bei 4,13 Euro. Die Festlegung orientiert sich dabei immer an der allgemeinen Preissteigerung, der Inflation und am Verbraucherpreisindex.

Addiert man sowohl den steuerfreien Betrag von 3,10 Euro als auch den Sachbezugswert in Höhe von 4,13 Euro, ergibt sich ein maximal steuerfreier Betrag von 7,23 Euro pro Arbeitstag und Mitarbeitende. Im Gegensatz zu den steuerfreien 3,10 Euro, muss der Sachbezugswert als geldwerter Vorteil pauschalversteuert werden. Leisten Mitarbeitende jedoch einen Eigenanteil (zusätzlich zur Erstattungshöhe des Arbeitgebers), verringert sich der zu versteuernde Betrag.

In unserem Magazin finden Sie zudem ein konkretes Rechenbeispiel zur Berechnung der Besteuerung beim Essenszuschuss.

Falls Sie als Arbeitgeber jedoch auf jeden Fall sicherstellen möchten, dass der Essenszuschuss komplett steuerfrei bleibt, kann die digitale Essensmarke bzw. die App so konfiguriert werden, dass dies jederzeit sichergestellt wird. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber Papier-Essensmarken, denn dort kann die Zuzahlung zur Verpflegung für Mitarbeitende nicht gewährleistet werden.

Was gilt als Mahlzeit und kann über Lunchit erstattet werden?

Mit Lunchit können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden Zuschüsse für arbeitstägliche Mahlzeiten einräumen. Mahlzeiten des Arbeitnehmers sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) u.a. dann anzusetzen, wenn sichergestellt ist, dass tatsächlich eine Mahlzeit durch den Arbeitnehmer erworben wird.

Was als Mahlzeit gilt, wird in der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 Buchstabe aa LStR definiert. Allgemein können als Mahlzeiten alle kalten und warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke in Betracht kommen, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind. Die Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke können dabei zusammen (z. B. Restaurant) oder bei verschiedenen Einrichtungen (z. B. Speisen bei einem Imbiss, Getränke im Supermarkt) und ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten anlässlich des Mittagessens erworben werden.

Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeitende?

Gerade Mitarbeitende profitieren erheblich vom digitalen Essenszuschuss Lunchit:

  • Kein Partnernetzwerk
    Völlige Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Mittagessens – egal ob Supermarkt, Restaurant, Imbiss, Bäckerei oder Bestellung beim Lieferdienst
  • Spürbares Gehaltsextra
    Der Essenszuschuss bleibt für Arbeitnehmer komplett steuerfrei, d.h. Brutto = Netto und bis zu 133 Euro mehr Nettolohn pro Monat
  • Vergessen gibt´s nicht
    Im Gegensatz zur Papier-Essensmarke kann die digitale Essensmarke nicht vergessen werden, denn der Beleg kann auch nachträglich noch in der App hochgeladen werden
  • Einfach einfach
    Die Bedienung der App ist intuitiv und leicht verständlich
Welche Prüfpflichten bestehen für den Arbeitgeber?

Die steuerliche Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert wurde vom Finanzamt München im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft unter der Voraussetzung bestätigt, dass der Arbeitgeber tatsächlich eine stichprobenweise Überprüfung der Abrechnungen mit den eingescannten Belegen vornimmt.

Zur Durchführung der Prüfung können die Erstattungsdateien vor Ort beim Arbeitgeber mittels eines arbeitgeberspezifischen passwortgeschützten Zugangs zum Spendit Portal heruntergeladen werden. Die Erstattungsdateien enthalten den je Mitarbeiter und Arbeitstag gespeicherten Datensatz. Der Arbeitgeber kann anhand der Erstattungsdateien stichprobenhaft die in der Abrechnung enthaltenen Angaben prüfen. Die Prüfung beinhaltet, dass eine Zuschussgewährung nicht an Krankheitstagen, Urlaubstagen und Arbeitstagen erfolgt, an denen Mitarbeitende eine Auswärtstätigkeit ausüben, bei der die ersten drei Monate noch nicht abgelaufen sind. Darüber hinaus erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung der Abrechnung mit den eingescannten Bildern der Belege. Es wird empfohlen, dass der Arbeitgeber die Erstattungsdateien mit dem Ergebnis seiner Prüfung aufbewahrt.

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