Ihre Vorteile beim Inflationsausgleich mit Benefits
Mitarbeitende in Zeiten der Krise gezielt entlasten mit Mitarbeiter-Benefits: flexibel, skalierbar und steueroptimiert
Wichtige Fragen zum Thema Inflationsausgleich
Was ist die Inflationsausgleichsprämie?
Die Bundesregierung, sowie Bund und Länder beschlossen das dritte Entlastungspaket, das im neuen § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt ist. Darin steht, dass Unternehmen ihre Angestellten mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen unterstützen können.
Die Inflationsausgleichsprämie kann zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Sie befähigt Arbeitgeber, flexibel und unbürokratisch auf die Situation der Beschäftigten in Bezug auf die hohen Lebenshaltungskosten zu reagieren.
Warum ist eine Inflationsausgleichsprämie sinnvoll?
Besonders in Bereichen, auf die niemand verzichten kann, erregt die Preisentwicklung große Sorge. Dazu zählen Energie- und Lebensmittelkosten. Besonders Arbeitnehmer:innen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind davon betroffen und sollten entlastet werden.
Wird ein Inflationsausgleich mit dem Gehalt angeboten, positioniert sich der Arbeitgeber in unsicheren Zeiten als sicherer Anker für Bestandsmitarbeiter und für mögliche Interessenten. Daher ist ein Inflationsausgleich auch ein gutes Instrument, um die Arbeitgeber-Attraktivität für Fachkräfte zu erhöhen und das Firmenimage zu optimieren.
Darum möchten viele Arbeitgeber reagieren. Durch die Inflationsausgleichsprämie haben sie jetzt von der Politik ein Instrument an die Hand bekommen, um dies steuervergünstigt zu tun.
Welche Probleme ergeben sich beim Inflationsausgleich?
Als Inflationsausgleichsprämie sieht der Gesetzgeber 3.000 Euro für jeden Beschäftigten vor. Das ist eine hohe Summe, wenn sie auf ein Mal ausgezahlt werden soll. Auch Gehaltserhöhungen, die groß genug sind, um die Preissteigerungen auszugleichen, sind oftmals nicht direkt möglich. Gerade in Krisenzeiten scheuen viele Unternehmen die finanzielle Mehrbelastung und ziehen eine Senkung der Personalkosten in Betracht.
Welche Alternativen gibt es zum Inflationsausgleich?
Wegen dieser Probleme suchen Unternehmen Alternativen zum Inflationsausgleich. Diese sollen Arbeitnehmer:innen entlasten, ohne immense Kosten für das Unternehmen zu erzeugen.
Praktisch ist da der Inflationsausgleich mit Benefits. Dieser kann über einen längeren Zeitraum hinweg in kleineren Beträgen erfolgen. Nutzen Sie beispielsweise die unterschiedlichen SpenditCard-Module, um den Inflationsausgleich mit Benefits realistisch zu gestalten. So bleiben Sie als Unternehmen finanziell flexibel und unterstützen Ihre Mitarbeitenden aktiv gegen die Preissteigerungen.
Das sagen unsere Kunden über die Spendit-Produkte
Warum sollten Sie Benefits für Mitarbeiter für Ihr Unternehmen nutzen? Die Antwort liefern unsere Kunden, die Spendit-Produkte als Mitarbeiterangebote im Repertoire haben. Sie zeigen ihre Wertschätzung für die Belegschaft durch Essenszuschüsse und Sachbezüge. Durch die Zusatzleistungen steigern sie die Gehaltszufriedenheit im ganzen Team und ermutigen Talente dazu, sie bei der Arbeitgeberwahl zu bevorzugen.
„Die Mittagspause wird von unseren Mitarbeitern intensiver genutzt. Lunchit ist dabei vollkommen einfach in der Anwendung und 100% steuerkonform.“
Alexandra Macher
Marketing Managerin
„Unsere Mitarbeiter freuen sich jeden Tag auf ihre Mittagspause mit Lunchit. Dies hat gleichzeitig einen positiven Effekt auf Zufriedenheit und Motivation.“
Max Eberhardt
Business Development Manager
„Für FortSchritt Bayern ist die SpenditCard der beste Benefit, den wir hätten einführen können. So können wir Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten und gleichzeitig von den Steuervorteilen profitieren.“
Lisa Kometer
Controlling
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