Inflationsausgleich mit Mitarbeiter-Benefits von Spendit

Die Inflationsrate befand sich in den letzten Jahren auf einem Rekordniveau. Lebenshaltungskosten sind jedoch nach wie vor hoch. Viele Arbeitgeber möchten ihre Belegschaft daher gezielt entlasten. Mit unseren steuer- und sozialversicherungsfreien Benefits profitieren sowohl Sie als Arbeitgeber wie auch Ihre Mitarbeitenden.

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Ihre Vorteile beim Inflationsausgleich mit Benefits

Mitarbeitende in Zeiten der Krise gezielt entlasten mit Mitarbeiter-Benefits: flexibel, skalierbar und steueroptimiert

Netto = Brutto

Profitieren Sie jetzt von der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit unserer Mitarbeiter-Benefits

Flexible Zahlung

Höhe und Frequenz des Inflationsausgleichs mit unserem Benefit-Baukasten flexibel steuerbar (bis max. 3.000 Euro p.a.)

Corporate Social Responsibility

Inflationsausgleich mit Benefits zeigt soziale Verantwortung

Employer Branding

Ihr Firmenlogo in der App und auf der Karte

Employer Marketing

Steigerung der Arbeitegeberattraktivität

Mehrmalzahlung möglich

statt einmalig hoher Kosten verteilt sich der Ausgleich

Support your locals

Unterstützung des regionalen Handels

Nutzen Sie jetzt steueroptimierte Mitarbeiter-Benefits statt einer Einmalzahlung gegen Inflation

Dafür eignen sich die Mitarbeiter-Benefits von Spendit besonders gut. Fordern Sie jetzt ein kostenfreies Angebot an!

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Beispiel: Inflationsausgleichs-Baukasten mit Benefits

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Sachbezug

€ 600 p.a.

Über das Modul Sachbezug 50 der SpenditCard können Unternehmen ihren sozialversicherungspflichtig angestellten Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro steuer- und abgabenfrei in Form von Sachleistungen oder Gutscheinen gewähren.

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Essenszuschuss

€ 1.605 p.a.

Mit Lunchit, dem digitalen Essenszuschuss, können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden täglich das Mittagessen mit bis zu 7,50 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Egal, ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz.

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Geschenke

€ 180 p.a.

Über das Modul Celebrate der SpenditCard können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden bis zu dreimal im Jahr Aufmerksamkeiten in Höhe von bis zu 60 Euro zukommen lassen. Das Modul Celebrate ist steuer-und abgabenfrei und für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.

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Internetkosten

€ 600 p.a.

Über das Modul Online der SpenditCard können Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Kosten für privates Internet – bis zu 600 Euro jährlich erstatten. Hierzu zählen sowohl die laufenden Kosten (z. B. Grundgebühr, Flatrate etc.) als auch einmalige Kosten für die Einrichtung des Internetzugangs.

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Sachzuwendung

bis € 10.000 p.a.

Mit dem Modul More der SpenditCard können Sie als Arbeitgeber jährlich Sachbezüge mit einem Wert von bis zu 10.000 Euro netto an Mitarbeitende auszahlen. Diese werden pauschal versteuert und sind normal sozialversicherungspflichtig.

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Erholungsbeihilfe

€ 416 p.a.

Mit dem Modul Relax der SpenditCard können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern jedes Jahr Erholungsbeihilfen gewähren. Auf den Ladebetrag fallen nur 25% Pauschalsteuer, zzgl. Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer an. Dieser ist außerdem sozialversicherungsfrei.

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Deutschlandticket Job

€ 696 p.a.

Mit dem Deutschlandticket Job ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden eine ÖPNV-Flatrate in ganz Deutschland. Sie können Ihren Mitarbeitern bis zu 100% des Ticketpreises steuerfrei erstatten. Bei einer Erstattung von mehr als 25% profitieren Sie zusätzlich von 5% staatlicher Subventionierung.

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Mobility Global

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Mit Mobility Global ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitenden ein flexibles und individuell einstellbares Mobilitätsbudget. Dieses kann bei allen Mobilitäts- und Touristikanbietern weltweit inkl. Hotels, Leasing, Miete, Abos und Werkstätten verwendet werden. Komplett ohne Belegprüfung. Zudem kann Ihr Unternehmen die CO2-Emissionen mit nachweisbaren Zertifikaten kompensieren.

Steuerfreier Sachbezug: SpenditCard

Als steuerfreier Sachbezug können bis zu 50 Euro monatlich an alle Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Verwaltet wird die Zahlung bequem über das Spendit Arbeitgeberportal, sodass kaum Verwaltungsaufwand entsteht. Durch die SpenditCard können Sie zudem immer sicher sein, Ihre Benefits rechtskonform und steueroptimiert auszuzahlen.

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Verpflegungszuschuss: Lunchit

Der Verpflegungszuschuss ist für alle Mitarbeitenden relevant. Insbesondere, seit die steigenden Preise für Lebensmittel und Restaurants deutlich spürbar sind.

Nutzen Sie mit Lunchit ganz bequem eine digitale Essensmarke für den Verpflegungszuschuss. Ihre Mitarbeitenden vor Ort und im Homeoffice scannen Zahlungsbelege in die App. Diese werden zur Verarbeitung direkt an das Unternehmen eingereicht.

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Mobilität

Entdecken Sie die vielfältigen Möglichkeiten von Spendit Mobility, um maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Mitarbeiter zu finden. Egal, ob es um Tankgutscheine, Deutschlandtickets, Firmenwagen oder den öffentlichen Nahverkehr geht – bei uns haben Ihre Mitarbeiter die Freiheit, ihren persönlichen Mobilitätsmix zu gestalten. Mit Spendit Mobility bieten wir Ihnen einen flexiblen und individuellen Mobilitäts-Benefit. Ob das Deutschlandticket finanziert oder ein flexibles Mobilitätsbudget gewünscht wird, unsere digitale Mitarbeiter-Benefit-Lösung macht es möglich. Belohnen Sie Ihre Mitarbeiter mit Mobilitätsgutscheinen, die ihnen die Wahl lassen!

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bKV & SpenditCard

Für die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nur das Beste: Ihre ideale Lösung für die betriebliche Krankenversicherung. Sichern Sie sich den Extra-Motivationsschub mit unserem Bundle aus der Sachbezugskarte SpenditCard und bKV.
Mit unserer Lösung wird der Nutzen der Investition für Ihre Mitarbeitenden mehr als verdoppelt. Bei einer jährlichen Einzahlung von 377 Euro erhalten Ihre Mitarbeitenden 750 Euro Gesundheitsbudget.

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* Die Angebote sind gültig bis 31.01.2025 und nur bei Neuabschluss. Bei dem Angebot gelten unsere regulären AGBs

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Sie haben noch Fragen zum Inflationsausgleich mit Mitarbeiter-Benefits oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

Gerne berät Sie unsere Inside Sales Managerin Diana Schneider auch in einem persönlichen Gespräch!

Wichtige Fragen zum Thema Inflationsausgleich

Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Die Bundesregierung, sowie Bund und Länder beschlossen das dritte Entlastungspaket, das im neuen § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt ist. Darin steht, dass Unternehmen ihre Angestellten mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen unterstützen können.

Die Inflationsausgleichsprämie kann zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Sie befähigt Arbeitgeber, flexibel und unbürokratisch auf die Situation der Beschäftigten in Bezug auf die hohen Lebenshaltungskosten zu reagieren.

Warum ist eine Inflationsausgleichsprämie sinnvoll?
Verbraucher:innen trifft eine Inflation am meisten, da die Lebenshaltungskosten steigen. Diese erhöhten Kosten können von Verbraucher:innen nicht weitergegeben werden. Unternehmen hingegen können ihre gesteigerten Ausgaben „weiterreichen“ und tun dies durch höhere Produktpreise. Dadurch sinkt die Kaufkraft der Bevölkerung. 

Besonders in Bereichen, auf die niemand verzichten kann, erregt die Preisentwicklung große Sorge. Dazu zählen Energie- und Lebensmittelkosten. Besonders Arbeitnehmer:innen mit niedrigen und mittleren Einkommen sind davon betroffen und sollten entlastet werden. 

Wird ein Inflationsausgleich mit dem Gehalt angeboten, positioniert sich der Arbeitgeber in unsicheren Zeiten als sicherer Anker für Bestandsmitarbeiter und für mögliche Interessenten. Daher ist ein Inflationsausgleich auch ein gutes Instrument, um die Arbeitgeber-Attraktivität für Fachkräfte zu erhöhen und das Firmenimage zu optimieren.

Darum möchten viele Arbeitgeber reagieren. Durch die Inflationsausgleichsprämie haben sie jetzt von der Politik ein Instrument an die Hand bekommen, um dies steuervergünstigt zu tun.

Welche Probleme ergeben sich beim Inflationsausgleich?

Als Inflationsausgleichsprämie sieht der Gesetzgeber 3.000 Euro für jeden Beschäftigten vor. Das ist eine hohe Summe, wenn sie auf ein Mal ausgezahlt werden soll. Auch Gehaltserhöhungen, die groß genug sind, um die Preissteigerungen auszugleichen, sind oftmals nicht direkt möglich. Gerade in Krisenzeiten scheuen viele Unternehmen die finanzielle Mehrbelastung und ziehen eine Senkung der Personalkosten in Betracht.

Welche Alternativen gibt es zum Inflationsausgleich?

Wegen dieser Probleme suchen Unternehmen Alternativen zum Inflationsausgleich. Diese sollen Arbeitnehmer:innen entlasten, ohne immense Kosten für das Unternehmen zu erzeugen.

Praktisch ist da der Inflationsausgleich mit Benefits. Dieser kann über einen längeren Zeitraum hinweg in kleineren Beträgen erfolgen. Nutzen Sie beispielsweise die unterschiedlichen SpenditCard-Module, um den Inflationsausgleich mit Benefits realistisch zu gestalten. So bleiben Sie als Unternehmen finanziell flexibel und unterstützen Ihre Mitarbeitenden aktiv gegen die Preissteigerungen.

Das sagen unsere Kunden über die Spendit-Produkte

Warum sollten Sie Benefits für Mitarbeiter für Ihr Unternehmen nutzen? Die Antwort liefern unsere Kunden, die Spendit-Produkte als Mitarbeiterangebote im Repertoire haben. Sie zeigen ihre Wertschätzung für die Belegschaft durch Essenszuschüsse und Sachbezüge. Durch die Zusatzleistungen steigern sie die Gehaltszufriedenheit im ganzen Team und ermutigen Talente dazu, sie bei der Arbeitgeberwahl zu bevorzugen.

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Das smarte Gehaltsextra – Steuern sparen und Mitarbeitende motivieren

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Mobility

Das flexibelste Mobilitäts-Budget, das Nachhaltigkeit fördert

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Der digitale & steuerfreie Essenszuschuss der überall funktioniert

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Über 8.000+ zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits

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Ausgezeichnete Mitarbeiter-Benefits für Ihre Mitarbeitenden und Sie

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