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Krisenbonus/Entlastungsprämie und Tankrabatt: Aktuelle Beschlüsse und Alternativen

von | Mai 12, 2026 | Inflationsausgleich

Seit Beginn des Iran-Kriegs sind die Energie- und Spritpreise enorm angestiegen. Der von der Bundesregierung zur Entlastung der Bevölkerung vorgesehene Krisenbonus als freiwillige Leistung durch Arbeitgeber wurde vom Bundesrat abgelehnt. Die vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel gilt vom 1. Mai bis 30. Juni 2026.

 

Dieser Beitrag liefert einen Überblick zum aktuellen Stand der Beschlüsse sowie zu nachhaltigen Alternativen zur Entlastung von Arbeitnehmenden.

Key Facts zum Krisenbonus

  • Vorgesehen als Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung, gemeinsam mit Senkung der Energiesteuer / Tankrabatt
  • Arbeitgeber sollten Beschäftigten freiwillig bis zu 1000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen können
  • Bundesrat hat Gesetzesentwurf nicht zugestimmt
  • Benefits (z. B. Sachbezug) sind eine nachhaltige Alternative, die Mitarbeitende langfristig entlastet und für Unternehmen eine bessere Kostenkontrolle ermöglicht

Entlastungsprämie 2026: Was war geplant?

Die Entlastungsprämie war als Teil eines Maßnahmenpakets der Bundesregierung vorgesehen, das Arbeitnehmende im Hinblick auf die Preissteigerungen infolge des Iran-Kriegs entlasten sollte. Arbeitgeber sollten ihren Mitarbeitenden über das reguläre Gehalt hinaus bis zu 1000 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen können.

 

Der Bundestag hatte das Gesetz zur Entlastungsprämie am 24. April beschlossen. Der Gesetzesentwurf wurde am 8. Mai vom Bundesrat abgelehnt.

Stimmungsbild: Wie stehen deutsche Arbeitgeber zur Entlastungsprämie?

Laut einer Blitzumfrage des Bundesverbandes mittlelständische Wirtschaft konnte sich die Hälfte der befragten Unternehmen nicht vorstellen, den Krisenbonus auszuzahlen. 30% waren unentschlossen und lediglich 20% konnten sich die Auszahlung vorstellen. Bei der Frage nach der Bewertung der Entlastungsprämie zeigte sich ein sehr deutliches Bild: Lediglich 7% der befragten Unternehmen hielten die Sonderzahlung für eine gute Idee, über 90% bewerteten sie als negativ.

Wie geht es mit dem Krisenbonus weiter?

Der Hauptkritikpunkt der Länder sind die hohen Kosten der Prämie sowie deren Verteilung. Zwei Drittel der dadurch entstehenden Steuerausfälle (insgesamt ca. 2,8 Milliarden) würden Länder und Kommunen treffen. Mit der Erhöhung der Tabaksteuer habe der Bund nur für sich eine Gegenfinanzierungsmaßnahme geschaffen. Zudem kann sich eine Vielzahl an Arbeitgebern eine Auszahlung des Krisenbonus finanziell nicht leisten, wodurch viele Arbeitnehmende gar nicht entlastet würden.

 

Arbeitgeber krisitieren die Verschiebung der Verantwortung für Entlastungen auf die Unternehmen, die sich bereits in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation befinden. Gewerkschaften bemängeln, dass eine solche Einmalzahlung keine dauerhafte Gehaltserhöhung ersetzt und mögliche Tarifsteigerungen verdrängen könnte.

 

Die Bundesregierung verfolgt weiterhin das Ziel, Entlastungen für die Bevölkerung zu schaffen. Es besteht die Möglichkeit, die Entlastungsprämie im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu retten. Eine Erhöhung der Pendlerpauschale und eine Einkommenssteuerreform sind als weitere Entlastungen im Gespräch.

Welche Alternativen gibt es zum Krisenbonus?

Eine Einmalprämie ist mit hohen einmaligen Kosten für Arbeitgeber verbunden. Es lohnt sich ein Blick auf attraktive Alternativen, die oft sogar nachhaltiger wirken – sowohl wirtschaftlich als auch aus Sicht der Mitarbeitenden.

 

Sachbezug

  • Bis zu 50 Euro steuerfrei pro Monat
  • Flexibel einsetzbar (z. B. an Tankstellen, in Supermärkten, im stationären Handel)
  • Dauerhafte Entlastung statt Einmalzahlung

Deutschlandticket Job

  • Steuerfreier Zuschuss zum öffentlichen Nahverkehr
  • Nachhaltige Mobilitätslösung
  • Entlastung bei Pendelkosten

Kombination verschiedener Leistungen

Viele Unternehmen setzen auf eine Mischung aus:

  • Einmalzahlung (Krisenbonus)
  • Sachbezug
  • Mobilitätszuschüssen

 

Monatliche Benefits erzielen darüber hinaus oft eine effektivere Wirkung als eine Einmalzahlung:

  • Bessere Kostenkontrolle für Unternehmen:
    Statt einer hohen Einmalbelastung wird der Aufwand gleichmäßig über das Jahr verteilt.
  • Automatisierte Verwaltung:
    Moderne Benefit-Lösungen lassen sich weitgehend automatisieren. Einmal eingerichtet, ist der weitere administrativer Aufwand gering – im Gegensatz zu Sonderzahlungen, die individuell abgewickelt werden müssen.
  • Nachhaltige Wahrnehmung beim Arbeitnehmer:
    Monatliche Zusatzleistungen werden regelmäßig „erlebt“. Mitarbeitende nehmen den Benefit immer wieder bewusst wahr – etwa beim Einkaufen oder Tanken. Eine Einmalzahlung hingegen hat oft einen kurzfristigen Effekt.
  • Stärkere Mitarbeiterbindung:
    Der kontinuierliche Vorteil wirkt langfristig motivierend und zahlt stärker auf die Arbeitgeberattraktivität ein als ein einmaliger Bonus.

Den Sachbezug smart umsetzen mit der SpenditCard

Die SpenditCard als Visa Prepaid Card eignet sich ideal, um Mitarbeitenden den Sachbezug und weitere steuerfreie und -optimierte Zusatzleistungen (Aufmerksamkeiten für persönliche Ereignisse, Internetpauschale, Erholungsbeihilfe und Boni) zu gewähren. Diese können die Karte an allen Visa-Akzeptanzstellen in der gewählten Wunschregion (auch an Tankstellen) einsetzen.

Senkung Energiesteuer / Tankrabatt als weitere Maßnahme des Entlastungspakets

Die Spritpreise sind infolge des Iran-Kriegs und der Blockade der Straße von Hormus enorm gestiegen. Um Autofahrer:innen diesbezüglich zu entlasten, hat die Bundesregierung eine zeitweise Senkung der Energiesteuer um 17 Cent pro Liter beschlossen.

 

Der Tankrabatt greift somit durch den Verzicht des Staats auf einen Teil der Abgaben. Der tatsächliche Rabatt auf Kraftstoff hängt jedoch davon ab, ob Mineralölkonzerne sowie Tankstellenbetreiber die Senkung an Endverbraucher:innen weiterreichen. Die Bundesregierung hat dementsprechend ihre Erwartung diesbezüglich klar ausgedrückt.

 

Ab wann gibt es den Tankrabatt? Nachdem der Finanzausschuss am 22. April zugestimmt hat, die Energiesteuer zu senken, hat das Gesetz am 24. April den Bundestag sowie den Bundesrat passiert. Die Energiesteuersenkung gilt für zwei Monate ab dem 1. Mai bis zum 30. Juni 2026.

Fazit

Mit der geplanten Entlastungsprämie sowie der Energiesteuersenkung wollte die Bundesregierung ein Entlastungspaket auf den Weg bringen, das sowohl auf staatlicher als auch auf unternehmerischer Unterstützung basiert. Nachdem der Bundesrat den Gesetzesentwurf zum Krisenbonus gestoppt hat, ist derzeit noch offen, ob und in welcher Form die steuerfreie Einmalzahlung umgesetzt wird.

 

Für Unternehmen bleibt die Situation dennoch herausfordernd. Denn trotz der aktuellen Unsicherheit rund um die Entlastungsprämie ist das Thema bereits stark in der öffentlichen Diskussion angekommen – und damit häufig auch in den Erwartungen der Mitarbeitenden. Gleichzeitig kämpfen viele Unternehmen weiterhin mit steigenden Energie-, Personal- und Betriebskosten. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können eine zusätzliche Einmalzahlung oft nur schwer finanzieren.

 

Um Beschäftigte dennoch nachhaltig zu entlasten, rücken deshalb alternative Modelle stärker in den Fokus. Monatliche Zusatzleistungen wie der steuerfreie Sachbezug über die SpenditCard oder das Mobility Deutschlandticket bieten Unternehmen eine planbare und langfristige Möglichkeit, Mitarbeitende finanziell zu unterstützen – oft mit größerem nachhaltigem Effekt als eine einmalige Auszahlung.

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Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

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