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Nettolohnoptimierung in 2025: von steueroptimierten Benefits profitieren

von | Nov 22, 2024 | Steuerfreie Sachbezüge

Steuerbegünstigte Mitarbeiter-Benefits sind ein beliebtes Mittel, um den Nettolohn von Mitarbeitenden zu erhöhen. In diesem Beitrag haben wir Ihnen eine Übersicht einer Vielzahl an flexiblen Zusatzleistungen für das kommende Jahr inklusive Steuerersparnispotenziale zusammengestellt.

Was bedeutet Nettolohnoptimierung?

Nettolohnoptimierung oder auch Entgeltoptimierung bezeichnet die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden neben dem regulären Arbeitslohn zusätzliche Leistungen zu gewähren, sogenannte Sach- und Gehaltsnebenleistungen. Dadurch dass es sich bei den Benefits um steuerbegünstigte Entgeltbausteine handelt, erhalten Angestellte mehr netto vom brutto. Neben den finanziellen Vorteilen bietet die Nettolohnoptimierung auch die Möglichkeit, Mitarbeitende individuell und zielgerichtet zu unterstützen.

Warum Nettolohnoptimierung sinnvoll ist

Im hart umkämpften Arbeitsmarkt ist es für Unternehmen wichtiger denn je, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Besonders kleinere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, mit den Gehältern größerer Wettbewerber mitzuhalten. Zudem entfällt mit dem Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie Ende 2024 eine wichtige Möglichkeit, Mitarbeitende in Bezug auf die infolge der hohen Inflationsrate gestiegenen hohen Lebenshaltungskosten finanziell zu entlasten.

 

Die Nettolohnoptimierung bietet eine wirksame Lösung, um die Gesamtvergütung (Total Compensation) für Mitarbeitende spürbar zu steigern und sich so einen Wettbewerbsvorteil im Recruiting zu sichern.

Mehr Netto vom Brutto mit steueroptimierten Benefits

Sachbezug 50

Gesetzesgrundlage: § 8 Abs. 2 S. 11 EStG

 

Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei zu gewähren. Das bedeutet: Neben dem regulären Gehalt profitieren Arbeitnehmende von bis zu 600 Euro netto im Jahr zusätzlich.

 

Die Steuerbefreiung macht den Sachbezug besonders attraktiv: Im Vergleich zu einer klassischen Lohnerhöhung um 600 Euro sparen Unternehmen durch diese Regelung jährlich 808 Euro an Steuern und Sozialabgaben.

 

Eine praktische Lösung, um diesen Vorteil zu realisieren, ist die SpenditCard als Sachbezugskarte. Dabei handelt es sich um eine Visa Prepaid Card, mit der Mitarbeitende in ihrer Wunschregion bei allen Visa-Akzeptanzstellen im stationären Handel flexibel einkaufen können.

Mitarbeitergeschenke

Gesetzesgrundlage: R 19.6 LStR 2015

 

Ebenfalls steuerfrei können Unternehmen ihren Mitarbeitenden über das SpenditCard Modul Celebrate bis zu drei Mal im Jahr Aufmerksamkeiten in Höhe von jeweils bis zu 60 Euro, also 180 Euro jährlich, zukommen lassen. Diese Mitarbeitergeschenke müssen an persönliche Anlässe der Mitarbeitenden wie z. B. Geburtstag, Betriebsjubiläum oder Namenstag gekoppelt sein. Celebrate ist steuer- und sozialversicherungsfrei und für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.

Internetzuschuss

Gesetzesgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG

 

Mit der Internetpauschale können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn einen Zuschuss zur Internetnutzung gewähren. Der monatliche Freibetrag von bis zu 50 Euro wird mit 25% pauschalbesteuert. Jährlich können Unternehmen ihren Angestellten somit 600 Euro zukommen lassen.

 

Die Internetpauschale ist unabhängig vom Arbeitsort und dem Zweck der Nutzung: Sowohl hauptsächlich remote arbeitende Personen als auch Mitarbeitende vor Ort im Office können den Zuschuss erhalten. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Internetnutzung einen betrieblichen oder privaten Hintergrund hat.

 

Sowohl laufende Kosten (z. B. Flatrate) als auch einmalige Kosten, wie z. B. für Hardware und Ausstattung oder die Einrichtungsgebühr für den Internetanschluss fallen unter den Internetzuschuss. Dieser kann über das SpenditCard Modul Online Mitarbeitenden ganz einfach über die Sachbezugskarte gewährt werden.

 

Was Sie bei der Einführung des Internetzuschusses beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.

Erholungsbeihilfe

Gesetzesgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG

 

Eine weitere Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zukommen lassen können, ist die Erholungsbeihilfe. Dieser Sachbezug kann für alle Tätigkeiten, die im weitesten Sinne der Erholung von Arbeitnehmenden dienen, genutzt werden. Beispiele sind Kuraufenthalte, Wellnessbehandlungen, Eintritt für Freizeitparks und Reisen aller Art.

 

Über das Modul Relax können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Erholungsbeihilfe ganz unkompliziert über die SpenditCard gewährt werden. Die Erholungsbeihilfe kann neben Mitarbeitenden auch an deren Ehepartner:innen und Kinder ausgezahlt werden. So kann eine Familie mit drei Kindern beispielsweise jährlich 416 Euro zum Zweck der Erholung erhalten. Für den Arbeitgeber fällt eine pauschale Besteuerung von 25% an. Sozialversicherungsfrei ist der Zuschuss für beide Seiten.

 

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer: Das sind die Voraussetzungen“.

Incentivierung

Gesetzesgrundlage: § 37 B EStG

 

Besondere Leistungen honorieren Unternehmen häufig mit Bonuszahlungen. Da diese der Lohnsteuer unterliegen, kommt jedoch nur ein reduzierter Betrag bei Arbeitnehmenden an. Eine alternative Lösung, bei der Mitarbeitende letztlich mehr netto erhalten, sind Sachbezüge im Wert von bis zu 10.000 Euro mit 30% Pauschalbesteuerung. Über das Modul More können Arbeitgeber Bonuszahlungen, Provisionen und Spot Awards über die SpenditCard auszahlen. Das Geld können Mitarbeitende anschließend individuell bei allen Visa-Akzeptanzpartnern in der gewählten Wunschregion eingesetzt werden.

Die SpenditCard ist ein maximal flexibler Mitarbeiter-Benefit, da über sie Zuschüsse für verschiedene Zwecke steuerbegünstigt gewährt werden können. Dadurch dass die SpenditCard an kein Vertragspartnernetzwerk geknüpft ist, bestehen enorm viele Einkaufsmöglichkeiten. Zudem können Inhaber:innen der Karte weitere Händler freischalten, indem die erste Zahlung einmalig abgelehnt wird.

 

Um den positiven Effekt auf Ihre Arbeitgebermarke zusätzlich zu stärken, besteht die Möglichkeit, die SpenditCard ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Die verschiedenen Design-Optionen finden Sie hier.

Essenszuschuss

GesetzesgrundlageR 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR

 

Der Essenszuschuss ist ein Benefit, der arbeitstäglich zum Tragen kommt.

 

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die Höhe bestimmter Sachbezüge. Der Referentenentwurf zur 15. Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung sieht eine Erhöhung des Sachbezugswerts auf 4,40 Euro vor. Gemeinsam mit dem steuer- und sozialversicherungsfreien Essenszuschuss (3,10 Euro) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 7,50 Euro, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden 2025 voraussichtlich pro Arbeitstag erstatten können. Auf ein Jahr gerechnet können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden so 1.600 steuerfrei zukommen lassen.

 

Mit Lunchit als digitaler Essensmarke ist Flexibilität in der Essensauswahl sowie in den Konfigurationsmöglichkeiten der App gegeben und der administrative Aufwand fällt für beide Seiten gering aus: Mitarbeitende gehen im Restaurant essen, kaufen im Supermarkt ein oder bestellen beim Lieferdienst. Anschließend scannen sie den Beleg mit der Lunchit App ein. Die Lunchit Recognition KI, die mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnet wurde, erkennt falsche Eingaben und fordert Nutzer:innen auf, ihre Angaben zu überprüfen.

Weitere Informationen zu den voraussichtlichen Sachbezugswerten Verpflegung 2025 und der Versteuerung des Verpflegungszuschusses finden Sie in diesem Beitrag.

Deutschlandticket

Gesetzesgrundlage: § 3 Nr. 15 EStG

 

Seit Mai 2023 können mit dem Deutschlandticket deutschlandweit öffentliche Nahverkehrsmittel genutzt werden. Arbeitgeber können dieses flexibel bis zum vollen Ticketpreis als Jobticket steuerfrei bezuschussen und Mitarbeitende in Bezug auf ihre betriebliche und private Mobilität finanziell unterstützen.

 

Ab dem 1. Januar wird der Preis des Deutschlandtickets auf 58 Euro pro Monat angehoben. Weiterhin gilt auch: Bezuschusst der Arbeitgeber mindestens 25% des Ticketpreises (14,50€), subventioniert der Staat weitere fünf Prozent (2,90€). Für Mitarbeitende würde das Ticket so monatlich maximal 40,60€ kosten.

 

Bezuschussen Sie das Deutschlandticket Job sogar in voller Höhe, unterstützen Sie mit insgesamt 696 Euro im Jahr – und das komplett steuerfrei.

Mobilitätsbudget

 

Neben dem Deutschlandticket können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden auch mit einem Mobilitätsbudget in Bezug auf ihre Mobilität unterstützen. Mit Mobility Global erhalten Mitarbeitende eine Visa Prepaid Card , die sie weltweit bei allen Mobilitäts- und Touristikanbietern, die Visa als Zahlungsmittel akzeptieren, einsetzen können. Das umfasst u.a. Hotels, Leasing, Miete, Abos und Werkstätten. Eine anschließende Belegprüfung entfällt, wodurch der Verwaltungsaufwand für Unternehmen gering ausfällt. Mitarbeitende können das Budget bedarfsgerecht verbrauchen.

 

Durch die Möglichkeit, die Mobility Card im firmeneigenen Look & Feel zu gestalten, können Sie Ihr Employer Branding zusätzlich stärken. Die verschiedenen Design-Optionen finden Sie hier.

Betriebliche Krankenversicherung

 

Angesichts des Fachkräftemangels und des gesteigerten Bewusstseins für einen gesunden Lebensstil steht die Mitarbeitergesundheit mehr denn je im Fokus. In Zusammenarbeit mit der Gothaer ermöglicht spendit | bKV Mitarbeitenden eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen und im Anschluss die Kosten erstattet zu bekommen.

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Die Kombi aus SpenditCard + bKV lohnt sich vor allem aufgrund des monetären Boost-Effekts: Wenn Sie den Sachbezug von jährlich 600 Euro (12 x 50 Euro) aufteilen und 223 Euro auf die SpenditCard zur freien Verwendung und 377 Euro in die bKV einzahlen, steht Ihren Mitarbeitenden dieses Budget zur Verfügung. Durch den Boost-Effekt der bKV wird dieses Budget um jährlich 373 Euro aufgestockt und Ihre Mitarbeitenden können jedes Jahr Gesundheitsleistungen in Höhe von insgesamt 750 Euro in Anspruch nehmen. Die Kosten werden ihnen nach Einreichen der Rechnung in der Meine Gothaer App erstattet.

Fazit

Mitarbeiter-Benefits sind ein effizientes Mittel in der Nettolohnoptimierung, dadurch dass sie enorme Steuersparpotentiale bieten: So können allein über SpenditCard jährlich insgesamt 780 Eurosteuerfrei und 11.016 Euronetto pauschalversteuert gewährt werden. Gemeinsam mit dem Maximalbetrag des Essenszuschusses (1.600 Euro) sowie der vollen Erstattung des Deutschlandtickets (696 Euro) können Arbeitgeber ihren Angestellten somit insgesamt rund 3.000 Euro netto jährlich zukommen lassen.

 

Sie sind sich unsicher, welche Benefits zu Ihrem Unternehmen passen? Unsere Benefit-Expert:innen beraten Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Demo-Termin.

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Benefits, die begeistern

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Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden echte Wertschätzung mit den digitalen, steueroptimierten Benefits von Spendit!

Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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