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Customer Success Story
Welche Möglichkeiten steuerfreie Sachbezüge bieten und was sich kombinieren lässt
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Steuerfreie Gehaltserhöhung: Das sind Ihre Möglichkeiten
Gehaltserhöhungen sind immer wieder notwendig, um Mitarbeiter zu motivieren und fest an das Unternehmen zu binden. Spätestens bei einem Antrag auf Lohnerhöhung seitens Ihres Mitarbeiters kommt das Thema auf den Verhandlungstisch. Aber auch bei Neueinstellungen ist das Gehalt einer der wichtigsten Aspekte, weshalb sich ein Bewerber für Ihr Unternehmen entscheidet.
Damit der Mitarbeiter die Gehaltserhöhung im Geldbeutel bemerkt, muss sie eine gewisse Größenordnung haben. Und auch dann kommt nicht an, was Sie als Unternehmen tatsächlich bezahlen. Im Gegenteil: Ihr Mitarbeiter hat Steuer- und Sozialversicherungsabzüge, während Sie als Unternehmen zu der vereinbarten Gehaltserhöhung noch die Sozialversicherungszuschläge des Arbeitgebers zahlen.
Inhaltsverzeichnis:
- Lohnnebenkosten – die zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber bei einer Gehaltserhöhung
- Die Alternative: Die steuerfreie Gehaltserhöhung
- Gutscheine versus Prepaid-Kreditkarte – die SpenditCard
- SpenditCard Modul Celebrate – Nehmen Sie am Leben Ihrer Mitarbeiter teil
Lohnnebenkosten – die zusätzlichen Kosten für den Arbeitgeber bei einer Gehaltserhöhung
So wird die gut gemeinte Gehaltserhöhung oftmals zum scherzhaften Kostenblock auf Ihrer Seite. Die Lohnnebenkosten sind eine wesentliche Position in den betrieblichen Ausgaben. Mitarbeiter sind häufig frustriert, dass ihm so wenig übrigbleibt. Da sind Alternativen gefragt. Die gibt es in Form alternativer Gehaltserhöhungen. Diese können steuer- und sozialversicherungsfrei oder als Sachleistungen pauschal zu versteuern sein. In beiden Fällen stellen sich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finanziell besser, als bei einer höheren Bruttolohnauszahlung.
Natürlich gefällt das weder dem Finanzamt noch den Sozialversicherungen. Deswegen sind die Möglichkeiten vom Gesetzgeber klar vorgegeben und beschränkt. Wer sich jedoch auskennt, schafft eine Win-win-Situation für das Unternehmen und seine Arbeitnehmer. Und schöpft dabei aus dem Vollen der rechtlich zulässigen Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie die Formen der alternativen Gehaltserhöhungen genau kennen und optimal für Ihr Unternehmen nutzen. Das spart viel Geld und motiviert Ihre Mitarbeiter mindestens so sehr wie eine klassische Gehaltserhöhung.
Nicht sicher, wie viel Netto vom Brutto bleibt? Finden Sie hier eine Übersicht der besten Brutto Netto Rechner.
Die Alternative: die steuerfreie Gehaltserhöhung
Mit einer steuerfreien Gehaltserhöhung sparen sowohl Sie als auch die Mitarbeiter Steuern. Im Nachfolgenden zeigen wir Ihnen alternative Gehaltserhöhungen. Bei einigen handelt es sich um steuerfreie Zuschläge. Das bedeutet, Sie zahlen diese brutto für netto aus. Andere sind wiederum pauschal versteuert – Arbeitnehmer sparen hier dennoch. Wenn Sie diese Vergütungsformen kennen, sind Sie auf jedes Gehaltsgespräch mit Ihren Mitarbeitern besser vorbereitet. So können Sie Ihrem Gesprächspartner die individuell passenden Alternativen anbieten.
- Fahrtkostenerstattung – bis zu 50 Euro pro Monat, bis zu 375 Euro pauschal versteuert
- SpenditCard – Mitarbeiter Kreditkarte 50 Euro: Alle steuerlich zulässigen pauschalen Sachzuwendungen vereint in einer Karte. Ihr Einsatz ist jedoch nicht mehr an einen Zweck gebunden, wie es bei den früheren Gutscheinen der Fall war, sondern flexibel einsetzbar
- Erstattung der Kindergartenkosten oder Tagesmutter – in voller Höhe steuerfrei
- Essensgutscheine für die Kantine oder Restaurants – bis zu 7,23 Euro steuerfrei pro Tag
- Lunchit App – der digitale und flexible Essenszuschuss zum Mittagessen für Unternehmen
- Technische Geräte wie Laptops, Smartphone oder Tablets als Leihgabe – steuerfrei
- Wann lohnt sich die Pauschalversteuerung des Firmenwagens? Dienstwagen oder für sportliche Mitarbeiter ein Dienstfahrrad, was lohnt sich wann? Erfahren Sie hier mehr.
- Internetzugang auch privat – pauschalversteuert
- Zusätzliche Urlaubsstage statt Gehaltserhöhung
- Erholungsbeihilfe – pauschalversteuert
- Verbilligter Einkauf betriebseigener Produkte
- Zuwendungen zu privaten Anlässen wie Hochzeit, Geburt, etc.
- Fortbildungen
- Umsatzbeteiligungen, leistungsabhängige Boni
Mitarbeiter Benefits: der effektivste Weg zur Fluktuationssenkung
Mitarbeiter Benefits, die den Wünschen Ihrer Mitarbeiter entsprechen, sind ein wirksames Mittel, um die Fluktuation in der Belegschaft zu senken. Wie Sie einen überzeugenden Business Case für dieses Tool der Mitarbeiterbindung erstellen und welches Budget dafür anfällt, erfahren Sie in unserem kostenlosen Webinar.
Gutscheine versus Prepaid-Kreditkarte – die SpenditCard
Fahrtkosten machen einen großen Block bei den steuerfreien Gehaltserhöhungen aus. 538 Euro im Jahr können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern steuerfrei beispielsweise für Tankkosten erstatten. Allerdings nicht als Geldfluss auf der Lohnabrechnung, sondern als Sachwert. Früher stellte das Unternehmen Gutscheine aus, die allerdings einen enormen Verwaltungsaufwand mit sich brachten.
Doch was passiert, wenn ein Mitarbeiter nicht mit dem Auto, sondern mit dem Fahrrad in die Arbeit kommt? Die SPENDIT AG schafft Abhilfe für alle Mitarbeiter – und zwar mit der SpenditCard und dem Sachbezug 50. Sie laden die 7,23 Euro monatlich als steuerfreie Sachbezüge auf die Kreditkarte und Ihr Mitarbeiter macht damit, was er will.* Ob er die SpenditCard zum Tanken, für den Kinobesuch nutzt oder das Guthaben anspart ist ihm überlassen. Nur auszahlen dürfen Sie den Betrag nicht. Daher sind Barabhebungen mit der Visa Prepaid Card der SPENDIT AG generell nicht möglich. Sie verwalten die steuerfreien Zuschläge ganz einfach elektronisch. Und Ihr Mitarbeiter hat eine Kreditkarte mit Ihrem Firmenlogo darauf. Das ist Werbung, Employer Branding und Mitarbeiterbindung zugleich.
SpenditCard Modul Celebrate – Nehmen Sie teil am Leben Ihrer Mitarbeiter
Heiratet Ihr Mitarbeiter oder ist er Vater beziehungsweise Mutter geworden? Dann schenken Sie ihm doch etwas. Bis zu 60 Euro inklusive Mehrwertsteuer pro Anlass sind steuer- und sozialversicherungsfrei für den Arbeitnehmer. Sie als Unternehmer setzen diese Ausgaben sogar noch als Betriebsausgaben ab. Mit dem Modul Celebrate ergänzen Sie die SpenditCard um diese Zahlungsmöglichkeiten. Folgende rein private und persönliche Anlässe akzeptiert das Finanzamt:
- Verlobung
- Hochzeit
- Silberne oder Goldene Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Taufe eines Kindes
- Einschulung oder Schulabschluss eines Kindes
- Kommunion, Firmung oder Konfirmation eines Kindes
- Geburtstag
- Namenstag
- Dienstjubiläum
- Bestandene Prüfungen
- Beförderung
- Krankheit
- Pensionierung
Sie sehen, es gibt eine Menge Möglichkeiten, Ihrem Mitarbeiter diese Zuwendungen zukommen zu lassen. Buchen Sie sie auf die Kreditkarte und Ihr Arbeitnehmer kann sich davon kaufen, was er möchte.
Zugleich zeigen Sie Ihrem Arbeitnehmer, dass er Ihnen wichtig ist. Sie denken an seine persönlichen, für ihn besonders wichtigen Ereignisse im Leben. Das ist sowohl Mitarbeiterbindung als auch Mitarbeitermotivation.
Sachbezüge gegen Inflation
Sachbezüge und der Verpflegungszuschuss Möglichkeiten, die Effekte der Inflation einzudämmen. Der Vorteil daran ist, dass Steuer- und Sozialabgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer wegfallen oder geringer als bei Lohnsteigerungen ausfallen. Gerade in den Zeiten der kalten Progression können Arbeitnehmer so mehr netto vom brutto erhalten. Zwei Beispiele für solche Mitarbeiter Benefits sind die SpenditCard und die Lunchit-App der SPENDIT AG.
Weitere alternative Gehaltserhöhungen ganz einfach über die SpenditCard erstatten
Mit dem SpenditCard Modul Online erstatten Sie Ihrem Mitarbeiter auch seinen privaten Internetanschluss. Sie können die Ersteinrichtung ebenso vergüten wie die monatlichen Gebühren. Dazu ist Ihr Mitarbeiter nicht einmal verpflichtet, das Internet zu Hause auch beruflich zu nutzen. Bis zu 600 Euro im Jahr erstatten Sie Ihrem Mitarbeiter so als Sachleistung. Sie versteuern den Nettobetrag lediglich mit 25 Prozent Pauschalsteuer.
Über das Modul Relax zahlen Sie Erholungsbeihilfe für Mitarbeiter aus. Im Gegensatz zum normalen Urlaubsgeld versteuern Sie es nur mit 25 Prozent pauschal auf den Nettobetrag. Sie können auch dem Ehepartner und den Kindern Erholungsbeihilfe bezahlen. Das geht in einem Zeitraum von drei Monaten vor beziehungsweise nach dem Urlaub. So können Sie das durchaus noch rückwirkend bei einem Antrag auf Lohnerhöhung genehmigen. Das sind die Höchstbeträge:
- Arbeitnehmer – 156 Euro
- Ehegatte – 104 Euro
- Pro Kind 52 Euro
Damit ist aber Ihr Spielraum an pauschal versteuerten Zusatzleistungen noch nicht erschöpft. Bis zu 10.000 Euro können Sie netto an einen Mitarbeiter auszahlen. Hierfür werden 30 Prozent Pauschalsteuer sowie Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag als auch Sozialversicherung fällig. Das lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer mit hohen Gehältern und somit hoher Steuerbelastung. Auch diesen Betrag zahlen Sie mit der SpenditCard und dem Modul More aus.
Lunchit App – die tägliche Mitarbeitermotivation
Liebe geht bekanntlich durch den Magen – dann kann das bei der Mitarbeiterbindung an Ihr Unternehmen auch nicht verkehrt sein! Sie haben keine eigene Kantine? Macht nichts. Ihre Mitarbeiter essen, wo sie möchten. Schick im Restaurant, im Imbiss um die Ecke oder sie kaufen sich ihre Verpflegung im Supermarkt ein. Der Kassenzettel oder die Rechnung fotografiert der Mitarbeiter mit dem Smartphone nach der Zahlung. Dann reicht er den Beleg über die Lunchit App bei Ihnen ein und erhält sofort eine Bestätigung über den Erstattungsbetrag. Das sind bis zu 7,23 Euro steuerfrei Tag für Tag.
Ihr Logo binden wir in die Lunchit App ein, so haben Sie jeden Tag Kontakt zu Ihrem Mitarbeiter. Perfektes Employer Branding und hohes Prestige für Ihre Mitarbeiter verbinden sich zum optimalen Motivationsinstrument. Verwaltungsaufwand fällt dabei für Sie nicht an, denn die Lunchit App ermittelt die Werte automatisch. Isst Ihr Mitarbeiter an einem Tag nichts oder ist krank beziehungsweise im Urlaub, entfallen die Zahlungen für Sie.
Sparen Sie Steuern und senken Sie die Lohnnebenkosten für Ihr Unternehmen, in dem Sie alternative Gehaltserhöhungen nutzen. Sie binden zugleich Ihre Mitarbeiter stärker an Ihr Unternehmen und sparen dabei. Ihre Arbeitnehmer erhalten effektiv mehr Wert und haben dabei zugleich weniger Steuerabzüge sowie niedrigere Sozialabgaben. Erläutern Sie Ihrem Mitarbeiter während der Gehaltsverhandlung die Alternativen und deren Vorteile. Die meisten Mitarbeiter werden sich freiwillig für die steuerfreien Zuschläge gegenüber einer klassischen Erhöhung des Gehalts entscheiden.
Weiterführende Informationen:
Mitarbeiter mit Sachbezügen gegen Inflation unterstützen
Mit einem Brutto-Netto-Gehaltsrechner werden sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schlauer
Essensgutscheine steuerfrei: Lunchit als Alternative zur Gehaltserhöhung – günstiger, einfacher und inklusive Employer Branding
Fahrtkostenzuschuss berechnen und erstatten – so geht‘s
Spendit Benefit Experten
Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.
*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.