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Was Sie zum 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld wissen sollten

von | Okt. 7, 2025 | Mitarbeitermotivation

Das 13. Monatsgehalt – oft auch Weihnachtsgeld genannt – ist eine zusätzliche Sonderzahlung am Jahresende. Ob Anspruch besteht, wie es berechnet wird und welche Regeln bei Kündigung oder Krankheit gelten, erfahren Sie hier.

Key Facts zum Thema 13. Monatsgehalt

  • Das 13. Monatsgehalt ist eine zusätzliche Vergütung, die durch Vertrag oder Betriebsvereinbarung geregelt ist. 
  • Ein gesetzlicher Anspruch besteht in Deutschland nicht. 
  • Es unterscheidet sich vom Weihnachtsgeld, das eine freiwillige Sonderleistung ist. 
  • Beide Zahlungen sind steuerpflichtig.

Definition: 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld

Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die Arbeitnehmende neben ihrem regulären Gehalt erhalten. Oft wird es als 13. Gehalt oder Jahressondervergütung bezeichnet. Viele setzen das 13. Gehalt mit dem Weihnachtsgeld gleich, doch es gibt entscheidende Unterschiede:

Ist das 13. Monatsgehalt das gleiche wie Weihnachtsgeld?

Beide Begriffe sind zwar eng miteinander verbunden, aber nicht identisch:

  • Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die unabhängig von der Leistung der Arbeitnehmenden zum Ende eines Jahres überwiesen wird. In der Regel ist das 13. Gehalt im Arbeits- oder Tarifvertrag verankert. Es hat damit den Charakter eines festen Entgeltbestandteils, auf den Beschäftigte einen Anspruch haben.  
  • Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Bonuszahlung des Arbeitgebers, auch Sondervergütung oder Gratifikation genannt. Es soll die Treue oder eine besondere Leistung belohnen, Mitarbeitende am Erfolg des Unternehmens beteiligen und die Motivation steigern. In vielen Fällen entspricht das Weihnachtsgeld der Höhe eines vollen Monatsgehalts, kann aber davon abweichen. Ist die Zahlung vertraglich geregelt, besteht ein Anspruch darauf.

Weihnachtsgeld: Wie viele Mitarbeitende in Deutschland bekommen es?

52 % aller Beschäftigten hierzulande erhielten im Jahr 2024 Weihnachtsgeld, so die Hans-Böckler-Stiftung. Bei Angestellten mit Tarifvertrag waren es sogar 77 % – beinahe doppelt so viele wie in Unternehmen ohne Tarifvertrag, wo nur 41 % der Mitarbeitenden die Sonderzahlung erhielten. Die tariflichen Weihnachtsgeldzahlungen lagen 2024 zwischen 250 Euro und über 4.000 Euro.

Ist das 13. Monatsgehalt für den Arbeitgeber verpflichtend?

Ein gesetzlicher Anspruch auf das 13. Monatsgehalt besteht nicht. Ob gezahlt wird, hängt von Vereinbarungen ab: 

 

  • Arbeitsvertrag: Ist eine Sonderzahlung hier festgeschrieben, ist sie verpflichtend. 
  • Tarifvertrag: In vielen Branchen (z. B. öffentlicher Dienst, Metall- und Elektroindustrie) ist zusätzliches Gehalt tariflich geregelt. 
  • Betriebsvereinbarung: kann Ansprüche für alle Beschäftigten festlegen. 
  • Betriebliche Übung: entsteht, wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge ohne Vorbehalt zahlt. 

 

Eine vertraglich zugesicherte Zahlung darf nicht einseitig gestrichen werden. Anpassungen sind nur in Ausnahmefällen (z. B. wirtschaftliche Notlage) und unter Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorgaben möglich.

Erhalten alle Mitarbeitenden eines Unternehmens Weihnachtsgeld?

Bei Minijobs gilt: Grundsätzlich haben auch Minijobber:innen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn es im Betrieb üblich oder tariflich geregelt ist. Da sie aber nur bis 556 Euro im Monat verdienen dürfen, kann die Zahlung die Minijob-Grenze überschreiten und steuer- sowie sozialversicherungspflichtig werden. 

 

Auch für Azubis gibt es oft einen Bonus zum Fest. Tarifverträge sehen beispielsweise eine pauschale Sonderzahlung vor, die sich nach dem Ausbildungsjahr richtet.

Was bedeutet Weihnachtsgeld als betriebliche Übung?

Der Begriff betriebliche Übung bedeutet: Wiederholt ein Arbeitgeber bestimmte Leistungen, dürfen Beschäftigte erwarten, dass diese künftig ebenfalls erbracht werden. 

 

Beim Weihnachtsgeld heißt das: Zahlt ein Unternehmen drei Jahre in Folge freiwillig den Bonus in gleicher Höhe, entsteht daraus ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch. Ab dem vierten Jahr kann die Belegschaft die Zahlung einklagen. 

 

Eine betriebliche Übung kann der Arbeitgeber nur verhindern, wenn er bei jeder Zahlung ausdrücklich darauf hinweist, dass es sich um eine einmalige, freiwillige Leistung handelt.

Wie hoch ist das 13. Monatsgehalt und wie wird es berechnet?

Die Höhe des 13. Gehalts richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung. Häufig entspricht es einem vollen Monatsgehalt oder einem Zwölftel des Jahresgehalts. 

 

Berechnung 13. Gehalt: 

 

Ein Arbeitnehmender verdient 3.000 Euro brutto im Monat. 

Bei voller Zahlung: 13. Gehalt = 3.000 Euro. 

Bei Zwölftel-Regelung: Jahresgehalt 36.000 Euro ÷ 12 = 3.000 Euro. 

 

Tritt jemand während des Jahres ein oder aus, wird meist anteiliges 13. Gehalt gezahlt. 

 

Beispiel: Eintritt im Mai 

 

Monatsgehalt: 3.000 Euro, Beschäftigung von Mai bis Dezember (8 Monate). 
Berechnung: 3.000 × 8 ÷ 12 = 2.000 Euro. 

 

Der Arbeitnehmende hätte demnach Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung von 2.000 Euro.

Wann müssen 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld ausbezahlt werden?

Ein gesetzlich vorgeschriebener Termin existiert nicht. Üblich ist jedoch die Auszahlung im November oder Dezember, damit Beschäftigte das Geld für Weihnachtsausgaben nutzen können. 

 

Manche Firmen zahlen den zusätzlichen Lohn auch monatlich anteilig aus. Dann wird jedem Monatsgehalt 1/12 des Jahresgehalts hinzugerechnet. Vorteil: Die Steuerlast verteilt sich gleichmäßiger über das Jahr.

Sind 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld steuerfrei?

Weder Weihnachtsbonus noch 13. Monatsgehalt sind steuerfrei. Beide gelten als steuer- und sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Sie müssen also versteuert werden. 

 

Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen zu den „sonstigen Bezügen“. Sie werden getrennt vom laufenden Arbeitslohn berechnet. Das hat zur Folge, dass der Steuersatz höher sein kann, weil das Finanzamt das Jahreseinkommen hochrechnet. Viele Arbeitnehmende wundern sich deshalb, warum weniger Netto als gedacht übrigbleibt.

Wird Weihnachtsgeld vom Brutto oder Netto berechnet?

Weihnachtsgeld wird immer vom Bruttogehalt berechnet, nicht vom Netto. Es gibt jedoch bestimmte steuerfreie Sonderzahlungen für Mitarbeitende, etwa Inflationsausgleichsprämien oder Sachbezüge. Diese dürfen Arbeitgeber zusätzlich steuerfrei gewähren. Die Weihnachtsprämie selbst gehört nicht dazu. 

 

Mehr zur Versteuerung von Sonderzahlungen wie dem 13. Monatsgehalt finden Sie in unserem Beitrag „Bonuszahlung versteuern: Das müssen Sie zur Steuerlast wissen“.

Mitarbeiter-Benefits und Zusatzleistungen als ganzjährige Alternative zur Jahressonderzahlung

Neben dem klassischen Weihnachtsgeld oder 13. Monatsgehalt bieten viele Unternehmen Mitarbeiter-Benefits und Zusatzleistungen an. Dazu gehören zum Beispiel Gutscheine, betriebliche Altersvorsorge, Jobtickets, Essenszuschüsse oder Gesundheitsangebote. 

 

Der Vorteil: Diese Leistungen können steuerfrei oder steuerbegünstigt gewährt werden. Angestellte erhalten eine ganzjährige finanzielle oder materielle Unterstützung, ohne dass das Unternehmen auf einmal eine hohe Sonderzahlung leisten muss. 

 

Für Arbeitgeber sind solche Benefits ebenfalls attraktiv. Sie steigern die Mitarbeiterbindung und Motivation, ohne die Lohnnebenkosten für eine große Einmalzahlung sofort zu belasten. 

 

So entsteht eine flexible, steueroptimierte Alternative, die das klassische Weihnachtsgeld ergänzen oder auch ganz ersetzen kann. Spendit bietet Arbeitgebern mit der SpenditCard, dem Essenszuschuss Lunchit und dem Gesundheitsbonus Wellbeing flexible Möglichkeiten, Mitarbeiter-Benefits steuerbefreit oder steueroptimiert auszugeben:

Lernen Sie hier die vier Potenziale von steuerfreien Sonderzahlungen für Mitarbeitende kennen und schöpfen Sie diese voll aus.

Was passiert mit dem 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld bei Kündigung?

Viele Arbeitnehmende fragen sich: Muss man bei Kündigung Weihnachtsgeld zurückzahlen? Und wie sieht es mit dem 13. Gehalt bei Kündigung aus? 

 

  • 13. Monatsgehalt: Es ist eine Gegenleistung für bereits erbrachte Arbeit. Deshalb besteht auch bei Kündigung Anspruch – meist anteilig, abhängig vom Beschäftigungszeitraum. Eine Rückzahlungspflicht gibt es nicht. 
  • Weihnachtsgeld: Ob es behalten werden darf, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab:
    • Treueprämie mit Rückzahlungsklausel: Rückzahlung möglich, wenn das Arbeitsverhältnis vor einem bestimmten Stichtag endet.
    • Vergütung für bereits geleistete Arbeit: Anspruch auf (anteilige) Auszahlung, keine Rückzahlung. 

 

Weitere Informationen finden Sie im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2003 (Az. 10 AZR 390/02).

Weihnachtsgeld, 13. Monatsgehalt und Krankheit – was muss beachtet werden?

Weihnachtsgeld

Ein Anspruch besteht grundsätzlich auch während einer Krankheitsphase. Ob Weihnachtsgeld bei Krankengeldbezug gekürzt oder gestrichen wird, hängt von der vertraglichen Ausgestaltung ab: 

 

  • Betriebstreue-Prämie: Anspruch bleibt bestehen. 
  • Leistungsbezogene Zahlung: Kürzung oder Wegfall sind möglich, wenn es vertraglich so vereinbart ist (z. B. „nur bei tatsächlich geleisteter Arbeit“). 

 

13. Monatsgehalt

Das 13. Gehalt gilt als Bestandteil des regulären Entgelts. Der Anspruch bleibt daher auch im Krankheitsfall erhalten, solange Entgeltfortzahlung bzw. Krankengeldanspruch besteht (meist bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren). 

 

Weihnachtsgeld in Elternzeit/Mutterschutz 

Der Anspruch besteht, mögliche Kürzungen richten sich nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. 

Fazit

Das 13. Monatsgehalt bleibt eine wichtige Form der Sonderzahlung in Deutschland. Es schafft Motivation, stärkt die Bindung und sorgt dafür, dass Arbeitnehmende die Weihnachtszeit finanziell entspannter erleben. 

 

Zusätzlich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihre Teams mit steuerbefreiten und steueroptimierten Benefits zu unterstützen. Wir von Spendit beraten Sie gerne unverbindlich, welche Optionen sich für Ihr Unternehmen bieten.

FAQ: Häufige Fragen zum 13. Monatsgehalt

Was ist der Unterschied zwischen 13. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld? 

Das 13. Monatsgehalt ist vertraglich oder tariflich geregelt und fester Bestandteil des Einkommens. Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Arbeitgeberleistung. 

 

Habe ich einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld? 

Weder 13. Monatsgehalt noch Weihnachtsgeld sind gesetzlich vorgeschrieben. Ein Anspruch besteht nur, wenn er im Arbeits- oder Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung vereinbart ist. 

 

Wie wird das 13. Monatsgehalt berechnet? 

In der Regel entspricht es einem Monatsgehalt oder 1/12 des Jahresgehalts. Bei Eintritt oder Austritt während des Jahres wird es meist anteilig berechnet. 

 

Wann wird Weihnachtsgeld ausgezahlt? 

Üblich ist die Auszahlung im November oder Dezember.  

 

Muss ich Weihnachtsgeld versteuern? 

Ja, denn es gibt kein steuerfreies Weihnachtsgeld. Sowohl 13. Monatsgehalt als auch Sonderzahlungen sind steuerpflichtig und unterliegen der Sozialversicherung. 

 

Was passiert mit dem Weihnachtsgeld bei Kündigung? 

Beim 13. Gehalt besteht Anspruch auf anteilige Auszahlung, abhängig vom Beschäftigungszeitraum. Bei Weihnachtsgeld kann eine Rückzahlungspflicht bestehen, wenn vertraglich eine Bindungsklausel vereinbart wurde. 

 

Gibt es steuerfreie Alternativen zum Weihnachtsgeld? 

Mitarbeiter-Benefits wie Essensgutscheine, Jobtickets oder Gesundheitsangebote können ganzjährig steuerfrei oder steuerbegünstigt gewährt werden. 

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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