SpenditCard – die smarte Sachbezugskarte
Mit unserer Sachbezugskarte – SpenditCard – können Sie Ihre Mitarbeitenden jeden Monat mit einem steuerfreien & sozialversicherungsfreien Extra belohnen
Wie Unternehmen von Benefits profitieren
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mehr Produktivität durch Mitarbeiter-Benefits
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weniger Fluktuation durch Mitarbeiter-Benefits
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junger Bewerber:innen berücksichtigen Mitarbeiter-Benefits bei Jobwahl
#enjoy better benefits
Weil Sie und Ihre Mitarbeitenden nur das Beste verdienen – vergleichen Sie selbst
Bankingpartner aus Deutschland mit Vollbanklizenz
Wunschregion individuell wählbar
Funktioniert bei allen VISA-Stellen in der gewählten Wunschregion. Kein extra Vertragspartnernetzwerk nötig
Individuelles Design Ihrer SpenditCard
* pro Monat bei jährlicher Zahlung
SpenditCard: So geht Wertschätzung
SpenditCard bietet Ihnen ein einfaches und flexibles Instrument als attraktives Gehaltsextra, Incentivierungsinstrument oder Motivationsbooster. Über 7.000 Unternehmen profitieren bereits heute davon.
„Für FortSchritt Bayern ist die SpenditCard der beste Benefit, den wir hätten einführen können. So können wir Mitarbeitenden einen echten Mehrwert bieten und gleichzeitig von den Steuervorteilen profitieren.“
Lisa Kometer
Controlling
„Wir suchten einen individuellen Benefit, den wir schnell implementieren konnten. Die SpenditCard war dafür ideal.“
Sven Borst
Vice President Production & Engineering
„Die SpenditCard kann überall und immer eingesetzt werden – das bedeutet für uns und unsere Mitarbeiter maximale Flexibilität.“
Franziska Prochonow
Assistenz der Geschäftsleitung
Sie haben noch Fragen zur SpenditCard?
Ist der Sachbezug attraktiv und steuerkonform?
Ja. Steuerrechtlich ist der Sachbezug seitens des Bundesministeriums der Finanzen endlich auf langfristige und sichere Beine gestellt. Durch die Einteilung in Kategorien kann der Sachbezug viel zielgerichteter eingesetzt werden z. B. in Ihrer Region. Darüber hinaus sind Mitarbeiter-Benefits ein immer wichtigerer Baustein bei der Mitarbeitergewinnung und der Mitarbeiterzufriedenheit.
Die aktuellsten Informationen finden Sie hier.
Wie ist der 50 Euro-Sachbezug gesetzlich geregelt?
Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug basiert auf § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („EStG“). Demnach können steuerfreie Sachbezüge gewährt werden. Aufgrund der Anpassungen der SpenditCard an die gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 2022, kann die SpenditCard innerhalb einer festgelegten Wunschregion bei allen Akzeptanzstellen genutzt werden.
Wo kann man mit der SpenditCard einkaufen?
Die SpenditCard kann innerhalb der gewählten Wunschregion lokal im stationären Handel bei allen Akzeptanzpartnern genutzt werden. Mit über 15000+ Akzeptanzstellen bieten wir das größte Netz in Deutschland an – ohne einschränkende Vertragspartnernetzwerke. Die SpenditCard können Sie in allen Geschäften nutzen die eine Zahlung mit Visa anbieten. Mehr Infos zu unseren Nutzungsmöglichkeiten finden Sie hier
Wie hoch ist der Aufwand für die Einführung dieser Sachbezugskarte?
Der Aufwand für die Einführung der SpenditCard ist sehr überschaubar: Nach der Registrierung in unserem Spendit Arbeitgeberportal lösen Sie die Kartenbestellung aus. Anschließend werden die Karten mit Infomaterial zur einfachen Einführung der SpenditCard in Ihrem Unternehmen versendet. Im Spendit Arbeitgeberportal können Sie Ihre Mitarbeitenden ganz unkompliziert verwalten, die Kategorien für die Mitarbeitenden vorselektieren, die Höhe der Kartenaufladungen bestimmen und neue Mitarbeitende anlegen bzw. ausscheidende Mitarbeitende deaktivieren.
Kann ich das Produkt ab einem/einer Mitarbeiter:in nutzen?
Ja, wir nehmen Bestellungen ab einer SpenditCard an.
Muss ich die SpenditCard für alle Mitarbeitenden gleichzeitig einführen?
Nein, Sie können die SpenditCard auch nur für ausgewählte Mitarbeitende einführen.
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