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Steuerliche Vorteile für Mandanten im digitalen Zeitalter

Mandanten beratend zur Seite stehend

Zusatzleistungen von heute

Das deutsche Steuerrecht bietet Mandanten mit den Regelungen zum steuerfreien bzw. steueroptimierten Sachbezug die Möglichkeit, Mitarbeitern ein höheres Nettogehalt auszuzahlen. Für viele Unternehmen und gerade für Sie als Steuerberater ist dieses Thema nicht neu. Dass die Umsetzung dieser Extras auch digital möglich ist, aber schon. Zudem schöpfen viele Mandanten nicht das gesamte Potenzial aus, weil sie nur einen Teil der Regelungen, wie die Bezuschussung des Mittagessens, gewähren. Fakt ist jedoch, dass der Essenszuschuss auch mit anderen Sachbezügen kombiniert werden kann. Mit der ersten digitalen Essensmarke und einer Prepaid Sachbezugskarte haben wir zwei Produkte im Portfolio, die genau das ermöglichen und den Sachbezug digitalisieren.
Als Spendit Partner werden Sie zur Vorreiterkanzlei, was die Steuerberatung von morgen anbelangt und sichern sich exklusive Sonderkonditionen auf die Spendit Produkte für Ihre Mandanten.

Lunchit

Die digitale Essensmarke, die die ganze Stadt zur Kantine macht

Zuschuss zum Mittagessen leicht gemacht: Mit Lunchit (seit 2016 digital per App möglich) können Arbeitgeber Ihren Mitarbeiter:innen bis zu 6,90 Euro Euro pro Tag steuerbegünstigt, u.U. steuerfrei bezuschussen (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR).

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SpenditCard

Die beliebte Sachbezugskarte im firmeneignen Design

Nutzen Sie jetzt alle Steuervorteile mit einer Visa Prepaid Karte. Mit der SpenditCard bieten Sie Ihren Mandanten ein einfaches, smartes und digitales Werkzeug um Sachbezüge zu nutzen und gleichzeitig Steuern zu sparen.

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Mobility

Das flexibelste Mobiliäts-Budget, das Nachhaltigkeit fördert

Mit unseren smarten Mitarbeiter Benefits bieten wir unseren Kunden und Partner attraktive Werkzeuge zur Steueroptimierung und Mitarbeiterbindung. Werden Sie jetzt Partner und profitieren Sie von attraktiven Sonderkonditionen.

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Lunchit – Mittagessen bezuschussen per App

So geht Essenszuschuss heute – steuerkonform und modern

Was ist Lunchit?

Hierbei handelt es sich um den ersten digitalen Essenszuschuss in Form einer App.
Mit der digitalen Essensmarke, können Mandaten ihren Mitarbeitern bis zu 6,90 Euro steuerfrei pro Arbeitstag für das Mittagessen erstatten. Die digitalisierte Verwaltung minimiert nicht nur den Administrationsaufwand, sondern schützt auch vor Betrugsfällen wie dem unerlaubten Ansammeln von Essensmarken.

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Einführung und digitale Verwaltung für Steuerberater ihre Mandanten

Die Verwaltung läuft über das SPENDIT Arbeitgeberportal. Zugänge dazu werden über verschiedene Rollen geregelt.
Sie als Steuerberater können somit Aufgaben Ihrer Mandanten übernehmen, wie zum Beispiel die Durchführung der Lohnabrechnung.

  1. Registrierung:
    Mandanten registrieren sich & haben die Möglichkeit, das Produkt schon am gleichen Tag anzubieten. Die Höhe und Häufigkeit der Erstattung im SPENDIT Arbeitgeberportal ist individuell festzulegen und jederzeit anpassbar.
  2. Stichprobe:
    Einmal monatlich muss eine verpflichtende, verifizierte Stichprobe der Belege im Arbeitgeberportal durchgeführt werden, welche die Basis für ein revisionssicheres Prüfprotokoll darstellt.
  3. Erstattung:
    Die Erstattungsdatei kann im Folgemonat heruntergeladen und mit einem Klick in alle gängigen Lohnabrechnungsprogramme hochgeladen werden. Den Zugang hierfür können Mandanten Ihnen über die Rolle des Lohnbuchhalters freischalten.

Steuerberater und Mandanten sind begeistert

  • Bis zu 6,90 Euro pro Arbeitstag steuerfrei erstatten
  • Lunchit funktioniert ohne Akzeptanzpartner in jeder Gastronomie, jedem Supermarkt, beim Bäcker oder Lieferdienst. Auch im Homeoffice
  • Alle Anforderungen der deutschen Finanzbehörden und der DSGVO werden erfüllt
  • Verwaltung im SPENDIT Arbeitgeberportal inkl. verifizierter Stichprobe und automatisch generierter Erstattungsdatei
  • Die App kann im Firmendesign des Mandanten gestaltet werden
  • Das Produkt ist bereits ab einem Mitarbeiter nutzbar
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Wie die Steuerfreiheit gewährleistet werden kann

Der Mandant darf das Mittagessen seiner Mitarbeiter bis zu 6,90 Euro pro Arbeitstag fördern. Dabei muss er diese Förderung in Höhe des Sachbezugswerts (3,80 Euro) pauschal versteuern. Die darüberhinausgehende Förderung ist bis zu einem Betrag von 3,10 Euro steuerfrei. Abhängig von der Eigenbeteiligung des Mitarbeiters zur Mahlzeit, wird der Sachbezugswert verringert. Das heißt, sobald der Mitarbeiter einen Eigenanteil in Höhe des Sachbezugswerts leistet, ist der Zuschuss komplett steuerfrei möglich.

Wie der Essenszuschuss immer steuerfrei ist

Mandanten können im Spendit Portal eine feste Zuzahlung der Mitarbeiter einstellen, um die Deckung des Sachbezugswertes zu garantieren. Alles was der Mitarbeiter darüber hinaus für das Mittagessen zahlt, kann vom Mandanten bis zu 6,90 Euro steuerfrei ausgezahlt werden.

Rechtliche Grundlage für den digitalen Essenszuschuss

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 24. Februar 2016 verfügt, dass die Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien zu Essenmarken (R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR) auch für den Fall anzuwenden sind, in dem vom Arbeitgeber Essenszuschüsse an Arbeitnehmer nicht mittels Essenmarken in Papierform gewährt werden, sondern sich der Arbeitgeber elektronischer Verfahren bedient.
In der Zwischenzeit wurde das Schreiben durch das vom 18. Januar 2019 ersetzt.

Lunchit für Ihre Kanzlei kostenlos testen und von Sonderkonditionen profitiern

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„Als langjähriger Partner bieten wir unseren Mandanten in diversen Beratungsgesprächen Lunchit an – mit Erfolg! Denn es begeistert unsere Mandanten aus unterschiedlichen Branchen, weil es als zeitgemäße Benefitlösung Mitarbeiter motiviert, ans Unternehmen bindet, ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhöht und darüber hinaus noch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben entlastet.“
Jörg Wreege
ETL-Personal-Kompetenzcenter Steuerberatungsgesellschaft mbH
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„Wir freuen uns, unseren Kunden innovative und zeitgemäße Online-Lösungen wie Lunchit zur Verfügung stellen zu können. Es ist eine smarte Lösung, um die altbewährte Essensmarke ins digitale Zeitalter zu transformieren. Sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter*innen profitieren von der Flexibilität und Einfachheit einer modernen App.“

Andreas Hermanutz
Geschäftsführer, Wolters Kluwer Software und Service GmbH

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„Lunchit schmeckt unseren Mandantinnen und Mandanten. Die App macht Appetit auf die papierlose Zukunft. Gerne gewähren wir Ihnen exklusive Sonderkonditionen. Als digitalisiertes Unternehmen senken Sie den bürokratischen Aufwand, heben die Motivation der Mitarbeitenden und nutzen selbstverständlich steuerliche Vorteile.“

Steffi Köchy-Gellfart
Steuerberaterin, SKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Lektüre für Steuerberater

Um noch tiefer in die Welt des digitalen Sachbezugs einzutauchen, lesen Sie unser Whitepaper „10 Dinge, die Steuerberater über digitale Essensmarken wissen sollten“ und/oder das E-Book „Praxisratgeber: Mittagspause mit Bonus“.

Whitepaper

10 Dinge, die Steuerberater über digitale Essensmarken wissen sollten

E-Book

Praxisratgeber: Mittagspause mit Bonus

Häufig gestellte Fragen von Steuerberatern

SpenditCard – Alle Sachbezüge auf einer Karte

Die smarte Alternative zu Gutscheinen – so profitieren alle

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Was ist die SpenditCard?

Es handelt sich dabei um eine Visa Prepaid Card im individuellen Design des Mandanten. Die Karte ersetzt und digitalisiert die klassischen Papiergutscheine für steuerfreie bzw. steueroptimierte Sachbezüge. Unser Anspruch ist es, das Sicherheitslevel so hoch wie möglich zu halten. Deshalb arbeiten wir mit einer deutschen Partnerbank zusammen und schützen die Karten mit einer persönlichen PIN. Die Verwaltung erfolgt digital über das Spendit Arbeitgeberportal.

Steuerberater und Mandanten sind begeistert

  • Bis zu 780 Euro steuerfrei und 11.016 Euro pauschalversteuert pro Mitarbeiter gewähren
  • Die SpenditCard ist deutschlandweit bei 55000+ Akzeptanzstellen einsetzbar
  • Die Beträge auf der Karte liegen sicher auf einer deutschen Partnerbank
  • Steuerliche Sicherheit in Übereinstimmung mit den Kriterien des BMF. DSGVO konforme Infrastruktur
  • Verwaltung im Spendit Portal inkl. Einsicht in die Aufladungshistorie
  • Einen Mobilitätsgutschein kann nicht jeder gebrauchen. Durch die Sachbezugskarte profitieren endlich alle vom Sachbezug 50
  • Die Gestaltung der Karte ist so individuell wie Ihre Mandanten und bietet für fünf Steuertöpfe den passenden Deckel
  • Das Produkt ist bereits ab einem Mitarbeiter nutzbar
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100% Flexibilität auf einer Karte

Auf der SpenditCard vereinen wir 5 verschiedene Module zum Thema Sachbezug. So bietet die SpenditCard genau die Flexibilität die unsere Kunden und Partner wünschen. Vom Modul Sachbezug 50 (Steuerfreier Sachbezug §8 Abs. 2 S.11 EStG) bis zum Internet Zuschuss (§40 Abs. 2 S.1 Nr. 5 EStG, R 40.2 LSTR). Eine Karte – viele Möglichkeiten zur Steueroptimierung für Sie und Ihre Mandanten.

Steuerliche Sicherheit mit der Wunschregion

Unternehmen können Ihre Mitarbeitenden aus über 60 Regionen in Deutschland wählen lassen. Innerhalb der Region kann die SpenditCard bei 11000+ Akzeptanzpartnern verwendet werden.

Rechtliche Grundlage für Sachbezüge

Die rechtliche Handhabe des steuerfreien Sachbezugs war lange umstritten. Am 15.03.2022 hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein neues Schreiben herausgegeben. Durch das Schreiben wird klargestellt, wie steuerfreier Sachbezug im Rahmen des geänderten § 8 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 11 zweiter Halbsatz EStG definiert ist.

BMF-Schreiben 15.03.2022

Die SpenditCard für Ihre Kanzlei zum Sonderpreis einführen

„Als langjähriger Partner bieten wir unseren Mandanten in diversen Beratungsgesprächen Lunchit an – mit Erfolg! Denn es begeistert unsere Mandanten aus unterschiedlichen Branchen, weil es als zeitgemäße Benefitlösung Mitarbeiter motiviert, ans Unternehmen bindet, ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit erhöht und darüber hinaus noch bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsabgaben entlastet.“

Benjamin Schimmel
Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, Schimmel Steuerberater, Wirtschaftsprüfer

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„Wir nehmen unsere Mandantinnen und Mandanten mit in die papierlose Zukunft. Die SpenditCard ist ein Meilenstein. Als digitalisiertes Unternehmen senken Arbeitgeber den bürokratischen Aufwand, heben die Motivation der Mitarbeitenden und nutzen selbstverständlich steuerliche Vorteile.“
Steffi Köchy-Gellfart
Steuerberaterin, SKG Steuerberatungsgesellschaft mbH

Über 7.000 zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits 

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