Home » Lunchit | Steuerfreies Mitarbeiteressen per App

Lunchit

Willkommen in der größten Kantine Deutschlands!
Motivieren, sparen, Mitarbeiter binden – ganz einfach mit dem Marktführer bei digitalen Essensmarken

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Lunchit – die erste digitale Essensmarke in Form einer App.

Wir haben Mittagessen neu erfunden – MItarbeiterbindung mit dem Marktführer bei digitalen Essensmarken

  • Arbeitgeberfinanziertes Mittagessen: Bis zu 6,90 Euro / Tag (=1.500 €/Jahr) steuerfreier Gehaltsbonus für Ihre Mitarbeiter
  • Spürbare Wertschätzung: Liebe geht durch den Magen, bei Ihren Mitarbeitern ist es nicht anders. Lunchit, die Essensmarke, ist 50% günstiger als Gehalt, steuer- und sozialabgabenfrei
  • Maximal flexibel: Lunchit funktioniert bei Mahlzeiten in jedem Restaurant, Supermarkt, Kantine, Lieferservice etc. – auch im Homeoffice!
  • Steuer- & datenschutzkonform: DSGVO konformes Hosting in Deutschland und lohnsteuerrechtlich geprüft.
  • 100% Digital – Papierkram adé: Einfache Einbindung in Ihre Lohnbuchhaltung – effizient, nachhaltig und mit minimalem Verwaltungsaufwand
  • Nachhaltig & Ressourcenschonend: Sparen Sie bis zu 25000kg CO2 pro Mitarbeiter im Vergleich zu Papiermarken
  • Modernes Employer Branding: Mit Lunchit erleben Ihre Mitarbeiter Ihre Wertschätzung – jeden Tag aufs neue in der mit Ihrem Logo gebrandeten App
Lunchit-Double mit Foto vom Beleg

Lunchit – die erste digitale Essensmarke in Form einer App.

Einfache Handhabung, minimaler Verwaltungsaufwand – so einfach geht Lunchit von Spendit.

Wie funktioniert Lunchit für Arbeitgeber?

  1. Unternehmen registrieren: Mitarbeiter im SPENDIT Arbeitgeberportal anlegen und 30 Tage kostenlos testen
  2. Mitarbeiter einladen: E-Mail mit Registrierungslink, Lunchit kann dann sofort genutzt werden.
  3. Erstattungsdatei downloaden: Für die Erstattung an die Mitarbeiter einfach die Importdatei in Ihr Lohnbuchhaltungssystem (DATEV, SAP, EDLohn, ADDISON, P&I etc.) importieren.
  4. Auszahlen: Mitarbeiter erhalten die individuell festgelegte Erstattung mit dem nächsten Gehalt.

Wie funktioniert Lunchit für Mitarbeiter?

  1. App downloaden: Lunchit App für Android oder iOS downloaden und installieren.
  2. Steuerbefreites Mittagessen: Mittagessen gehen, holen oder liefern lassen
  3. Belege einreichen: Beleg oder Rechnung in der App fotografieren und direkt einreichen – der praktische Ersatz für Essensmarken aus Papier
  4. Erstattung mit dem nächsten Gehalt: Die automatische Erstattung erfolgt mit dem nächsten Gehalt
„Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern ein breites Spektrum
an Benefits bieten, von denen alle
profitieren. Mittagessen muss jeder.
Lunchit war daher ein No-Brainer.“

 
 

Theresa John

Director HR

„Lunchit macht deutlich, wie viel einfacher und smarter digitalisierte Lösungen im Vergleich zu den alt-eingesessenen Papier-Produkten sind. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich enorm und auch die Handhabung der App ist selbsterklärend. Außerdem wird die Digitalisierung im positiven Kontext erlebt, da der Arbeitgeber mit der Essenserstattung etwas Gutes tut.“

Inés Brand

Head of Human Ressources

„Bei REWE digital beschäftigen wir uns täglich mit der Digitalisierung im Lebensmittelhandel. Deshalb waren klassische Papieressensmarken natürlich keine dauerhafte Lösung […]. Mit Lunchit bekomme ich meinen täglichen Essenszuschuss ganz einfach über die Einreichung des Belegs in der App. Besser geht’s nicht.“

Lasse Hofmann

Senior HR Manager Employer Branding

Motivieren Sie Ihre Mitarbeiter! Täglich. Steuerfrei. Einfach

Unsere Lösung für den steuerfreien Essenszuschuss – flexibel, bestbewertet, einfach & sicher

Lunchit funktioniert überall & zusammen im Team

Unsere Lösung für den steuerfreien Essenszuschuss funktioniert überall. Im Vergleich zu anderen Lösungen (z.B. Kreditkarten, Papiergutscheinen) sind Ihre Angestellten bei der Wahl Ihres Essens nicht an Akzeptanzpartner oder die Möglichkeit einer Kartenzahlung angewiesen. Auch wenn sich Ihre Mitarbeiter:innen eine Bestellung beim Lieferdienst teilen oder zusammen einkaufen und kochen – kein Problem mit Lunchit. So macht Essen im Team gleich nochmal mehr Spaß. Nutzen Sie den Vorteil der steuerbegünstigten Leistung für eine Gehaltserhöhung.

Lunchit – die beste digitale Lösung für die Verpflegung Ihrer Mitarbeiter:innen

Unsere Kunden können sich nicht irren – die Lunchit App ist die bestbewertete App für Essenszuschüsse. Und wir arbeiten jeden Tag daran das Nutzererlebnis noch besser zu machen, getreu unserem Motto “Happiness as a concept”. Im Vergleich zu anderen Lösungen haben Ihre Mitarbeiter Lunchit auf Ihrem mobilen Endgerät natürlich immer mit dabei. Durch unser vollständig digitales Produkt schonen wir natürliche Ressourcen und sagen dem Papierkram adé.

iOS App   Lunchit Android App

Maximale Sicherheit & minimaler Verwaltungsaufwand

Mit Lunchit können Sie sicher sein, dass ihre Mitarbeiter ihren steuerfreien Verpflegungszuschuss auch nur dafür einsetzen. Unsere Lunchit Recognition KI erkennt falsche Eingaben und fordert den Nutzer aktiv auf, seine Angaben zu überprüfen.
Zudem wird einmal monatlich eine Stichprobe (1%) der Belege im SPENDIT Arbeitgeberportal durchgeführt, welche die Basis für ein revisionssicheres Prüfprotokoll darstellt. So reduzieren wir den Verwaltungsaufwand für Ihre Lohnbuchhaltung auf das Minimum.

Digitale Essensmarken vs. Papier-Essensmarken?

Verpflegungszuschuss steuerfrei, mit ökologischer Verantwortung & moderner Flexibilität

Was sind digitale Essensmarken?

Digitale Essensmarken sind die papierlose Alternative zu klassischen Essensgutscheinen in Form einer App. Dabei handelt es sich um eine Form des Sachbezugs, durch die jeden Monat ein bestimmter Betrag steueroptimiert an Mitarbeiter ausgezahlt werden kann.
Damit können Arbeitgeber (arbg) ihren Arbeitnehmern (Arbn) täglich das Mittagessen mit bis zu 6,90 Euro steuerfrei erstatten. Egal, ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz.

Neu: Die Lunchit App kann ab sofort im firmeneigenen Look & Feel gestaltet werden.

Sie nutzen bereits Papier-Essensmarken?

Der digitale Essenszuschuss mit Lunchit ist die wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu Essenskarten. Digitale Essensmarken haben weitere Vorteile gegenüber Papier-Essensmarken. Beispielsweise kann der maximale Höchstbetrag in Höhe von 6,90 Euro steuerfrei erstattet werden.

Laden Sie die Gegenüberstellung digitaler und analoger Essensmarken kostenlos herunter.

    Lunchit FAQS

    Einfache Handhabung, minimaler Verwaltungsaufwand – so einfach geht Lunchit von Spendit.

    „Wir können durch Lunchit unser Team jeden Tag aufs Neue die kulinarische Vielfalt Berlins entdecken lassen. Egal ob thailändisch, Burger, Salatbowls, die gute alte Curry-Wurst oder beim Supermarkt einkaufen und selbst etwas zubereiten. Lunchit bedeutet für unser Team die volle Flexibilität, also die Mittagspause so zu verbringen wie sie möchten, ohne auf ein Partnernetzwerk angewiesen zu sein.“
    Jonas Huth | General Counsel @ unu


    „In einem intensiven und schnellen Arbeitsalltag ist eine gute Mahlzeit zu unserer Mittagspause, nicht nur essentiell, sondern ein Grundsatz, den wir sehr gerne bei Signavio als Benefit für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
    Durch die einfache Einführung des Programms und eine sehr simple App-Bedienung für jeden unserer ca. 250 Mitarbeiter in Deutschland stieß Lunchit hier sehr stark hervor.“
    Stefan Pirpamer | Head of Talent Acquisition


    „Eine Maßnahme zur Mitarbeitermotivation, die wirklich ankommt
    Mit Lunchit können wir die Mittagspause aller unserer Mitarbeiter erstatten, ganz gleich, wo und was sie essen. Unsere Wertschätzung kommt so bei jedem Einzelnen an. Die Verwaltung von Lunchit ist außerdem kinderleicht – eine klare Weiterempfehlung!“

    Sven Fischer | Head of Finance & HR


    NEW NORMAL MIT EINER HANDVOLL ÄPFEL?
    In Stellenausschreibungen wird dem Bewerber so manches geboten. Kaffee zum Beispiel. Der Mitarbeiter-Benefit schlechthin. Oder, wenn der Absender eine junge, hippe Agentur ist, heißt es auch gern mal ,,Barista-Maschine“. Auch beliebt: Der Obstkorb. Wer könnte bei einer Handvoll Äpfel schon widerstehen?

    Lasst uns zusammen einen besseren Weg gehen!

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    Sie haben noch Fragen zu digitalen Essensmarken oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

    Gerne berät Sie unsere Inside Sales Managerin Vanesa Salkic in einem persönlichen Gespräch zur Essensmarken App Lunchit!

    SIE haben noch Fragen zu LUNCHIT?

    Was ist der Unterschied zwischen digitalen und Papier-Essensmarken?

    Eine digitale Essensmarke ist die papierlose Alternative zu klassischen Papier-Essensgutscheinen. Bei einer digitalen Essensmarke funktioniert das Einreichen bzw. Einlösen des Mittagessens digital per App. Anstatt die Papier-Essensmarken in teilnehmenden Restaurants einzulösen, benötigen die Mitarbeiter bei digitalen Essensmarken nur die App und einen Beleg. Da es bei digitalen Essensmarken zudem kein Partnernetzwerk gibt, können die Mitarbeiter essen gehen, wo sie möchten. Im Anschluss müssen sie den Beleg nur mit der App fotografieren und mit einem Klick beim Arbeitgeber einreichen.

    Für Arbeitgeber besteht der Vorteil einer digitalen Essensmarke vor allem im geringen Verwaltungsaufwand. Denn im Gegensatz zu Papier-Essensmarken, die regelmäßig bestellt, gedruckt und verteilt werden müssen, läuft die Verwaltung bei digitalen Essensmarken komplett digital ab. Der Arbeitgeber kann sich monatlich im Arbeitgeberportal eine CSV-Datei mit den gesamten Erstattungsbeträgen des Essenszuschusses downloaden und diese direkt in das entsprechende Lohnbuchhaltungssystem hochladen. Das System verarbeitet die Daten dann automatisch und die Mitarbeiter erhalten den Essenszuschuss mit ihrem nächsten Gehalt.

    Kann Lunchit im Homeoffice verwendet werden?

    Die digitale Essensmarke Lunchit kann auch im Homeoffice verwendet werden. Gerade für die Arbeit zuhause ist der digitale Essenszuschuss die ideale Lösung für die Verpflegung der Mitarbeiter. Denn die App kann auch bei Bestellungen beim Lieferdienst und bei jedem Bäcker, Imbiss oder Supermarkt verwendet werden. Somit profitieren auch Mitarbeiter, die keine Restaurants in der Nähe des Wohnortes haben oder aufgrund der Telearbeit keine Kantine nutzen.

    Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

    Der Essenszuschuss zum Essen für Mitarbeiter setzt sich immer aus dem sogenannten Sachbezugswert und einem steuerfreien Anteil von 3,10 Euro zusammen. Die Höhe des Sachbezugswertes wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt und liegt im Jahr 2022 bei 3,80 Euro. Die Festlegung orientiert sich dabei immer an der allgemeinen Preissteigerung, der Inflation und am Verbraucherpreisindex.

    Addiert man sowohl den steuerfreien Betrag von 3,10 Euro als auch den Sachbezugswert in Höhe von 3,80 Euro, ergibt sich ein maximal steuerfreier Betrag von 6,90 Euro pro Arbeitstag und Mitarbeiter. Im Gegensatz zu den steuerfreien 3,10 Euro, muss der Sachbezugswert als geldwerter Vorteil pauschalversteuert werden. Leistet der Mitarbeiter jedoch einen Eigenanteil (zusätzlich zur Erstattungshöhe des Arbeitgebers), verringert sich der zu versteuernde Betrag.

    In unserem Magazin finden Sie zudem ein konkretes Rechenbeispiel zur Berechnung der Besteuerung beim Essenszuschuss!

    Falls Sie als Arbeitgeber jedoch auf jeden Fall sicherstellen möchten, dass der Essenszuschuss komplett steuerfrei bleibt, kann die digitale Essensmarke bzw. die App so konfiguriert werden, dass dies jederzeit sichergestellt wird. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber Papier-Essensmarken, denn dort kann die Zuzahlung zur Verpflegung für Mitarbeiter nicht gewährleistet werden.

    Was gilt als Mahlzeit und kann über Lunchit erstattet werden?

    Mit Lunchit können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden Zuschüsse für arbeitstägliche Mahlzeiten einräumen. Mahlzeiten des Arbeitnehmers sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) u.a. dann anzusetzen, wenn sichergestellt ist, dass tatsächlich eine Mahlzeit durch den Arbeitnehmer erworben wird.

    Was als Mahlzeit gilt, wird in der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 Buchstabe aa LStR definiert. Allgemein können als Mahlzeiten alle kalten und warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind, in Betracht kommen. Die Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke können dabei zusammen (z. B. Restaurant) oder bei verschiedenen Einrichtungen (z. B. Speisen bei einem Imbiss, Getränke im Supermarkt) und ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten anlässlich des Mittagessens erworben werden.

    Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeiter?

    Gerade Mitarbeiter profitieren erheblich vom digitalen Essenszuschuss Lunchit:

    • Kein Partnernetzwerk
      Völlige Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Mittagessens – egal ob Supermarkt, Restaurant, Imbiss, Bäckerei oder Bestellung beim Lieferdienst
    • Spürbares Gehaltsextra
      Der Essenszuschuss bleibt für Arbeitnehmer komplett steuerfrei, d.h. Brutto = Netto und bis zu 145 Euro mehr Nettolohn pro Monat
    • Vergessen gibt´s nicht
      Im Gegensatz zur Papier-Essensmarke kann die digitale Essensmarke nicht vergessen werden, denn der Beleg kann auch nachträglich noch in der App hochgeladen werden
    • Einfach einfach
      Die Bedienung der App ist intuitiv und leicht verständlich

    Welche Prüfpflichten bestehen für den Arbeitgeber?

    Die steuerliche Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert wurde vom Finanzamt München im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft unter der Voraussetzung bestätigt, dass der Arbeitgeber tatsächlich eine stichprobenweise Überprüfung der Abrechnungen mit den eingescannten Belegen vornimmt.

    Zur Durchführung der Prüfung können die Erstattungsdateien vor Ort beim Arbeitgeber mittels eines arbeitgeberspezifischen passwortgeschützten Zugangs zum SPENDIT Portal heruntergeladen werden. Die Erstattungsdateien enthalten den je Mitarbeiter und Arbeitstag gespeicherten Datensatz. Der Arbeitgeber kann anhand der Erstattungsdateien stichprobenhaft die in der Abrechnung enthaltenen Angaben prüfen. Die Prüfung beinhaltet, dass eine Zuschussgewährung nicht an Krankheitstagen, Urlaubstagen und Arbeitstagen erfolgt, an denen der Mitarbeiter eine Auswärtstätigkeit ausübt, bei der die ersten drei Monate noch nicht abgelaufen sind. Darüber hinaus erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung der Abrechnung mit den eingescannten Bildern der Belege. Es wird empfohlen, dass der Arbeitgeber die Erstattungsdateien mit dem Ergebnis seiner Prüfung aufbewahrt.

    Wie kann ich digitale Essensgutscheine und Lunchit verwenden?

    Mehr zur Verwendung des digitalen Essenszuschuss erfahren Sie unter "So geht Lunchit"

    Kann ich Lunchit auch im Ausland nutzen? Lunchit kann nur innerhalb Deutschlands genutzt werden.

    Kann ich Lunchit auch ohne digitale Essensgutscheine nutzen?

    Lunchit ist ein digitaler Essensgutschein, bei dem Belege per App eingescannt und automatisch eingereicht werden.

    Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeiter?

    Mitarbeiter haben ihre Essensmarke in Form ihres Handys immer zur Hand.

    Kann ich sehen, ob meine Mitarbeiter:innen Lunchit nutzen?

    Im Spendit Arbeitgeberportal können Sie alle Spendit-Benefits verwalten und erhalten eine Übersicht über die Nutzung.

    Kann Lunchit Essenszuschuss von Mitarbeitern genutzt werden, die im Home Office arbeiten?

    Kann ich Lunchit auch im Homeoffice nutzen? Lunchit kann auch im Homeoffice eingesetzt werden.

    Kann Lunchit Lunch von Mitarbeitern in Kurzarbeit genutzt werden?

    Verringert sich die Lunchit Erstattung in der Kurzarbeit? Lunchit kann an jedem Arbeitstag eingesetzt werden - egal wie viele Arbeitstage es sind. Da in Kurzarbeit weniger Arbeitstage anfallen, verringert sich der ERstattungsbetrag.

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    Vom neuen Deutschlandticket bis zu weltweiter Mobilität: Belohnen Sie Ihre Mitarbeitenden mit der Freiheit, ihren Mobilitätsmix individuell zu gestalten – mit Spendit Mobility, dem flexibelsten Mobilitäts-Benefit

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