Home > Lunchit | Steuerfreies Mitarbeiteressen per App

Lunchit

Die digitale Essensmarke – smart & steuerbegünstigt

Das smarte Gehaltsextra: Willkommen in der größten Kantine Deutschlands!

Essen gehen und Steuern sparen – wo immer Sie und Ihre Mitarbeitenden wollen. Motivieren, sparen, Mitarbeitende binden – ganz einfach mit dem Marktführer bei digitalen Essensmarken.

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Lunchit – die erste digitale Essensmarke in Form einer App

Wir haben Mittagessen neu erfunden – Mitarbeiterbindung mit dem Marktführer bei digitalen Essensmarken

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Arbeitgeberfinanziertes Mittagessen

Bis zu 7,23 Euro / Tag (=1.600 €/Jahr) steuerfreier Gehaltsbonus für Ihre Mitarbeitenden. NEU: Ab 2025 steigt der Betrag voraussichtlich auf 7,50 Euro.

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Spürbare Wertschätzung

Lunchit, die Essensmarke, ist 50% günstiger als Gehalt, steuer- und sozialabgabenfrei

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Maximal flexibel – funktioniert überall

Lunchit funktioniert bei Mahlzeiten in jedem Restaurant, Supermarkt, Kantine, Lieferservice etc.!

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Steuer- & datenschutzkonform

Steuerrechtlich geprüft und DSGVO konformes Hosting in Deutschland

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Nachhaltig & Ressourcenschonend

Sparen Sie bis zu 25.000kg CO2 pro Mitarbeiter:in im Vergleich zu Papiermarken

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Modernes Employer Branding

Spürbare Wertschätzung für Ihre Mitarbeitenden – jeden Tag aufs Neue in der mit Ihrem Logo gebrandeten App

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Digitale Essensmarken vs. Papier-Essensmarken

Verpflegungszuschuss steuerfrei, mit ökologischer Verantwortung & moderner Flexibilität

Was sind digitale Essensmarken?

Digitale Essensmarken sind die papierlose Alternative zu klassischen Essensgutscheinen in Form einer App. Dabei handelt es sich um eine Form des Sachbezugs, durch die jeden Monat ein bestimmter Betrag steueroptimiert an Mitarbeitende ausgezahlt werden kann.
Damit können Arbeitgeber:innen ihren Arbeitnehmer:innen täglich das Mittagessen mit bis zu 7,23 Euro steuerfrei erstatten. Egal, ob im Homeoffice oder am Arbeitsplatz.

Individuell: Die Lunchit App kann im firmeneigenen Look & Feel gestaltet werden.

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Sie nutzen bereits Papier-Essensmarken?

Der digitale Essenszuschuss mit Lunchit ist die wirtschaftliche und nachhaltige Alternative zu Essenskarten. Digitale Essensmarken haben weitere Vorteile gegenüber Papier-Essensmarken. Beispielsweise kann der maximale Höchstbetrag in Höhe von 7,23 Euro steuerfrei erstattet werden.

Laden Sie die Gegenüberstellung digitaler und analoger Essensmarken kostenlos herunter.

Motivieren Sie Ihre Mitarbeitenden!
Täglich. Steuerfrei. Einfach.

Unsere Lösung für den steuerfreien Essenszuschuss – flexibel, bestbewertet, einfach & sicher

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Lunchit funktioniert überall & zusammen im Team

Unsere Lösung für den steuerfreien Essenszuschuss funktioniert überall. Im Vergleich zu anderen Lösungen (z.B. Kreditkarten, Papiergutscheinen) sind Ihre Angestellten bei der Wahl Ihres Essens im Vergleich zu anderen Anbietern nicht an Akzeptanzpartner oder die Möglichkeit einer Kartenzahlung angewiesen.

Auch wenn sich Ihre Mitarbeitenden eine Bestellung beim Lieferdienst teilen oder zusammen bei Lebensmittelhändlern wie z.B. Aldi, Lidl, Rewe oder Edeka einkaufen und kochen – kein Problem mit Lunchit. So macht Essen im Team gleich nochmal mehr Spaß. Nutzen Sie den Vorteil der steuerbegünstigten Leistung für eine Gehaltserhöhung.

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Lunchit – die beste digitale Lösung für die Verpflegung Ihrer Mitarbeitenden

Unsere Kunden können sich nicht irren – die Lunchit App ist die bestbewertete App für Essenszuschüsse. Und wir arbeiten jeden Tag daran das Nutzererlebnis noch besser zu machen. Im Vergleich zu anderen Lösungen haben Ihre Mitarbeitenden Lunchit auf Ihrem mobilen Endgerät natürlich immer mit dabei. Durch unser vollständig digitales Produkt schonen wir natürliche Ressourcen und sagen dem Papierkram adé.

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Maximale Sicherheit & minimaler Verwaltungs­aufwand

Mit Lunchit können Sie sicher sein, dass ihre Mitarbeitenden ihren steuerfreien Verpflegungszuschuss auch nur dafür einsetzen. Unsere Lunchit Recognition KI erkennt falsche Eingaben und fordert den Nutzer aktiv auf, seine Angaben zu überprüfen.
Zudem wird einmal monatlich eine Stichprobe (1%) der Belege im Spendit Arbeitgeberportal durchgeführt, welche die Basis für ein revisionssicheres Prüfprotokoll darstellt. So reduzieren wir den Verwaltungsaufwand für Ihre Lohnbuchhaltung auf das Minimum.

Lunchit – die erste digitale Essensmarke in Form einer App

Einfache Handhabung, minimaler Verwaltungsaufwand – so einfach geht Lunchit von Spendit

So funktioniert Lunchit für Arbeitgebende

  1. Unternehmen registrieren: Mitarbeitende im Spendit Arbeitgeberportal anlegen und Essenszuschuss festlegen.
  2. Mitarbeitende einladen: E-Mail mit Registrierungslink, Lunchit kann dann sofort genutzt werden.
  3. Erstattungsdatei downloaden: Für die Erstattung die Importdatei in Ihr Lohnbuchhaltungssystem (DATEV, SAP, EDLohn, ADDISON, P&I etc.) importieren.
  4. Auszahlen: Mitarbeitende erhalten die individuell festgelegte Erstattung mit dem nächsten Gehalt.

So funktioniert Lunchit für Arbeitnehmende

  1. App downloaden: Lunchit App für Android oder iOS downloaden und installieren.
  2. Steuerbefreites Mittagessen: Mittagessen gehen, holen oder liefern lassen
  3. Belege einreichen: Beleg oder Rechnung in der App fotografieren und direkt einreichen – der praktische Ersatz für Essensmarken aus Papier
  4. Erstattung mit dem nächsten Gehalt: Die automatische Erstattung erfolgt mit dem nächsten Gehalt
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Sie haben noch Fragen zu digitalen Essensmarken oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

Gerne berät Sie unsere Inside Sales Managerin Diana Schneider auch in einem persönlichen Gespräch!

Höhere Mitarbeiter-Zufriedenheit in Ergänzung zu Home-Office Paketen – Lunchit Flex machte es möglich
UNIQA hat es sich als Ziel gesetzt, die sich verändernde Arbeitswelt zu Chancen umzumünzen. Mit Lunchit Flex war genau dies möglich, da eine Essenslösung für Mitarbeitende im Home Office und für Kolleg:innen am Hauptstandort mit Kantinenzugang geschaffen wurde.

Welche Anforderungen und Learnings UNIQA hatte, erfahren Sie in diesem Video !

New Normal mit einer Handvoll Äpfel?
In Stellenausschreibungen wird dem Bewerber so manches geboten. Kaffee zum Beispiel. Der Mitarbeiter-Benefit schlechthin. Oder, wenn der Absender eine junge, hippe Agentur ist, heißt es auch gern mal ,,Barista-Maschine“. Auch beliebt: Der Obstkorb. Wer könnte bei einer Handvoll Äpfel schon widerstehen?

Lasst uns zusammen einen besseren Weg gehen!

„Wir können durch Lunchit unser Team jeden Tag aufs Neue die kulinarische Vielfalt Berlins entdecken lassen. Egal ob thailändisch, Burger, Salatbowls, die gute alte Curry-Wurst oder beim Supermarkt einkaufen und selbst etwas zubereiten. Lunchit bedeutet für unser Team die volle Flexibilität, also die Mittagspause so zu verbringen wie sie möchten, ohne auf ein Partnernetzwerk angewiesen zu sein.“
Jonas Huth | General Counsel, Unu

„In einem intensiven und schnellen Arbeitsalltag ist eine gute Mahlzeit zu unserer Mittagspause, nicht nur essentiell, sondern ein Grundsatz, den wir sehr gerne bei Signavio als Benefit für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Durch die einfache Einführung des Programms und eine sehr simple App-Bedienung für jeden unserer ca. 250 Mitarbeiter in Deutschland stieß Lunchit hier sehr stark hervor.“
Stefan Pirpamer | Head of Talent Acquisition, Signavio

„Eine Maßnahme zur Mitarbeitermotivation, die wirklich ankommt
Mit Lunchit können wir die Mittagspause aller unserer Mitarbeiter erstatten, ganz gleich, wo und was sie essen. Unsere Wertschätzung kommt so bei jedem Einzelnen an. Die Verwaltung von Lunchit ist außerdem kinderleicht – eine klare Weiterempfehlung!“

Sven Fischer | Head of Finance & HR, iCrossing

Sie haben noch Fragen zu Lunchit?

Was ist der Unterschied zwischen digitalen und Papier-Essensmarken?

Eine digitale Essensmarke ist die papierlose Alternative zu klassischen Papier-Essensgutscheinen. Bei einer digitalen Essensmarke funktioniert das Einreichen bzw. Einlösen des Mittagessens digital per App. Anstatt die Papier-Essensmarken in teilnehmenden Restaurants einzulösen, benötigen die Mitarbeiter bei digitalen Essensmarken nur die App und einen Beleg. Da es bei digitalen Essensmarken zudem kein Partnernetzwerk gibt, können die Mitarbeiter essen gehen, wo sie möchten. Im Anschluss müssen sie den Beleg nur mit der App fotografieren und mit einem Klick beim Arbeitgeber einreichen.

Für Arbeitgeber besteht der Vorteil einer digitalen Essensmarke vor allem im geringen Verwaltungsaufwand. Denn im Gegensatz zu Papier-Essensmarken, die regelmäßig bestellt, gedruckt und verteilt werden müssen, läuft die Verwaltung bei digitalen Essensmarken komplett digital ab. Der Arbeitgeber kann sich monatlich im Arbeitgeberportal eine CSV-Datei mit den gesamten Erstattungsbeträgen des Essenszuschusses downloaden und diese direkt in das entsprechende Lohnbuchhaltungssystem hochladen. Das System verarbeitet die Daten dann automatisch und die Mitarbeiter erhalten den Essenszuschuss mit ihrem nächsten Gehalt.

Wo kann Lunchit verwendet werden?
Mit Lunchit können Arbeitnehmer in Deutschland Essen gehen oder Lebensmittel kaufen, egal wo.

Konkrete Beispiele:

  • Im Lebensmitteleinzelhandel: Lunchit kann in allen deutschen Supermärkten, Discountern und Drogerien eingesetzt werden, z. B. Rewe, Aldi, Edeka, Lidl, DM.
  • Bei Lieferdiensten: Lunchit kann auch für Bestellungen bei Lieferdiensten wie Lieferando, Volt oder Uber Eats verwendet werden. Dies ist ideal für Arbeitnehmende im Homeoffice oder für eine leckere Alternative zum gemeinsamen Lunch im Büro.
  • Überall egal ob Restaurant, Bäckerei, Metzgerei oder Imbissbude: Lunchit kann überall für den Kauf von Essen und Getränken verwendet werden. Wichtig ist nur, dass man einen Rechnungsbeleg für die Einreichung in der App bekommt.
Was gilt als Mahlzeit und kann über Lunchit erstattet werden?

Mit Lunchit können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden Zuschüsse für arbeitstägliche Mahlzeiten einräumen. Mahlzeiten des Arbeitnehmers sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) u.a. dann anzusetzen, wenn sichergestellt ist, dass tatsächlich eine Mahlzeit durch den Arbeitnehmer erworben wird.

Was als Mahlzeit gilt, wird in der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 Buchstabe aa LStR definiert. Allgemein können als Mahlzeiten alle kalten und warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind, in Betracht kommen. Die Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke können dabei zusammen (z. B. Restaurant) oder bei verschiedenen Einrichtungen (z. B. Speisen bei einem Imbiss, Getränke im Supermarkt) und ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten anlässlich des Mittagessens erworben werden.

Kann Lunchit im Homeoffice verwendet werden?

Die digitale Essensmarke Lunchit kann auch im Homeoffice verwendet werden. Gerade für die Arbeit zuhause ist der digitale Essenszuschuss die ideale Lösung für die Verpflegung der Mitarbeiter. Denn die App kann auch bei Bestellungen beim Lieferdienst und bei jedem Bäcker, Imbiss oder Supermarkt verwendet werden. Somit profitieren auch Mitarbeiter, die keine Restaurants in der Nähe des Wohnortes haben oder aufgrund der Telearbeit keine Kantine nutzen.

Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

Der Essenszuschuss zum Essen für Mitarbeiter setzt sich immer aus dem sogenannten Sachbezugswert und einem steuerfreien Anteil von 3,10 Euro zusammen. Die Höhe des Sachbezugswertes wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt und liegt im Jahr 2024 bei 4,13 Euro. Die Festlegung orientiert sich dabei immer an der allgemeinen Preissteigerung, der Inflation und am Verbraucherpreisindex.

Addiert man sowohl den steuerfreien Betrag von 3,10 Euro als auch den Sachbezugswert in Höhe von 4,13 Euro, ergibt sich ein maximal steuerfreier Betrag von 7,23 Euro pro Arbeitstag und Mitarbeiter. Im Gegensatz zu den steuerfreien 3,10 Euro, muss der Sachbezugswert als geldwerter Vorteil pauschalversteuert werden. Leistet der Mitarbeiter jedoch einen Eigenanteil (zusätzlich zur Erstattungshöhe des Arbeitgebers), verringert sich der zu versteuernde Betrag.

In unserem Magazin finden Sie zudem ein konkretes Rechenbeispiel zur Berechnung der Besteuerung beim Essenszuschuss!

Falls Sie als Arbeitgeber jedoch auf jeden Fall sicherstellen möchten, dass der Essenszuschuss komplett steuerfrei bleibt, kann die digitale Essensmarke bzw. die App so konfiguriert werden, dass dies jederzeit sichergestellt wird. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber Papier-Essensmarken, denn dort kann die Zuzahlung zur Verpflegung für Mitarbeiter nicht gewährleistet werden.

Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeitende?

Gerade Mitarbeiter profitieren erheblich vom digitalen Essenszuschuss Lunchit:

  • Kein Partnernetzwerk
    Völlige Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Mittagessens – egal ob Supermarkt, Restaurant, Imbiss, Bäckerei oder Bestellung beim Lieferdienst
  • Spürbares Gehaltsextra
    Der Essenszuschuss bleibt für Arbeitnehmer komplett steuerfrei, d.h. Brutto = Netto und bis zu 133 Euro mehr Nettolohn pro Monat
  • Vergessen gibt´s nicht
    Im Gegensatz zur Papier-Essensmarke kann die digitale Essensmarke nicht vergessen werden, denn der Beleg kann auch nachträglich noch in der App hochgeladen werden
  • Einfach einfach
    Die Bedienung der App ist intuitiv und leicht verständlich
Welche Prüfpflichten bestehen für den Arbeitgeber?

Die steuerliche Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert wurde vom Finanzamt München im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft unter der Voraussetzung bestätigt, dass der Arbeitgeber tatsächlich eine stichprobenweise Überprüfung der Abrechnungen mit den eingescannten Belegen vornimmt.

Zur Durchführung der Prüfung können die Erstattungsdateien vor Ort beim Arbeitgeber mittels eines arbeitgeberspezifischen passwortgeschützten Zugangs zum Spendit Portal heruntergeladen werden. Die Erstattungsdateien enthalten den je Mitarbeiter und Arbeitstag gespeicherten Datensatz. Der Arbeitgeber kann anhand der Erstattungsdateien stichprobenhaft die in der Abrechnung enthaltenen Angaben prüfen. Die Prüfung beinhaltet, dass eine Zuschussgewährung nicht an Krankheitstagen, Urlaubstagen und Arbeitstagen erfolgt, an denen der Mitarbeiter eine Auswärtstätigkeit ausübt, bei der die ersten drei Monate noch nicht abgelaufen sind. Darüber hinaus erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung der Abrechnung mit den eingescannten Bildern der Belege. Es wird empfohlen, dass der Arbeitgeber die Erstattungsdateien mit dem Ergebnis seiner Prüfung aufbewahrt.

Wie kann ich digitale Essensgutscheine und Lunchit verwenden?

Mehr zur Verwendung des digitalen Essenszuschuss erfahren Sie unter „So geht Lunchit

Kann ich Lunchit auch im Ausland nutzen? Lunchit kann nur innerhalb Deutschlands genutzt werden.

Kann ich Lunchit auch ohne digitale Essensgutscheine nutzen?

Lunchit ist ein digitaler Essensgutschein, bei dem Belege per App eingescannt und automatisch eingereicht werden.

Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeitende?

Mitarbeiter haben ihre Essensmarke in Form ihres Handys immer zur Hand.

Kann ich sehen, ob meine Mitarbeitenden Lunchit nutzen?

Im Spendit Arbeitgeberportal können Sie alle Spendit-Benefits verwalten und erhalten eine Übersicht über die Nutzung.

Kann Lunchit Essenszuschuss von Mitarbeitenden genutzt werden, die im Home Office arbeiten?

Kann ich Lunchit auch im Homeoffice nutzen? Lunchit kann auch im Homeoffice eingesetzt werden.

Kann Lunchit von Mitarbeitenden in Kurzarbeit genutzt werden?

Verringert sich die Lunchit Erstattung in der Kurzarbeit? Lunchit kann an jedem Arbeitstag eingesetzt werden – egal wie viele Arbeitstage es sind. Da in Kurzarbeit weniger Arbeitstage anfallen, verringert sich der Erstattungsbetrag.

Über 7.000 zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits 

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