Wussten Sie, dass die Idee zum iPhone bei einem Mittagessen entstand?
Die besten Ideen kommen einem oft in einer entspannten und inspirierenden Situation, zum Beispiel bei einem schönen Mittagessen beim Lieblingsitaliener um die Ecke oder auch beim gemeinsamen Kochen mit den Kollegen im Büro.
Unsere Kreativität und Leistungsfähigkeit steigen, wenn wir uns mit positiven Emotionen umgeben und uns entspannen. Setzen Sie dem „Sad Desk Lunch“ ein Ende und fördern Sie die Genialität Ihrer Mitarbeiter. Mit Mittagessen. Und das sogar steuerfrei! Das Besondere: die ganze Stadt wird mit Lunchit zu einer digitalen Kantine, denn ein Partnernetzwerk gibt es bei dieser digitalen Essensmarke nicht!
Kennen Sie die altbekannte Essensmarke? Wir haben sie mit Lunchit digital neu erfunden.

Die digitale Essensmarke ist intuitiv und einfach in der Bedienung!
1. Essen gehen
Ihre Mitarbeiter sind bei der Wahl ihrer Mittagessen-Location völlig frei. Lunchit funktioniert in jedem Restaurant, in der Bäckerei, beim Imbiss-Stand und für Einkäufe im Supermarkt.

2. Beleg fotografieren
Ganz einfach mit der App und mit einem Klick einreichen.
Kein Smartphone? Lunchit geht auch über den Webbrowser.

3. Sich auf die Erstattung freuen
Pro Arbeitstag werden dem Mitarbeiter maximal 8,00 € automatisch mit der nächsten Gehaltsabrechnung überwiesen.

Lunchit ist die günstige und nachhaltig spürbare Gehaltserhöhung!


Wie viel kostet die Lunchit App?
1 Monat
kostenlos
Bis 10 Mitarbeiter
1 Monat kostenfrei testen
8,25 €
pro Monat und Mitarbeiter
Mehr als 700 Unternehmen in Deutschland und Österreich
sind von Lunchit, der digitalen Essensmarke, überzeugt.
Signavio aus Berlin hat Lunchit sehr erfolgreich in seinem Unternehmen eingeführt. Wie die digitale Essensmarke bei den Mitarbeitern ankommt, sehen Sie im Video:
Fragen über Fragen? Hier haben wir die häufigsten zusammengestellt und beantwortet:
Der Mitarbeiter kann essen gehen, wo er möchte. Lunchit funktioniert in jedem Restaurant, in der Bäckerei, beim Imbiss-Stand und für Einkäufe im Supermarkt.
Im Vergleich zu klassischen Papiergutscheinen bedeutet Lunchit einen wesentlich geringeren Aufwand. Nachdem der Arbeitgeber sich im SPENDIT Portal registriert hat, kann er die Mitarbeiter dort ganz einfach verwalten. Der Arbeitgeber erhält am Ende eines Monats eine Erstattungsdatei, die er einfach in sein Lohnbuchhaltungssystem importieren kann. Auch für den Mitarbeiter ist der Aufwand gering, er muss lediglich die Belege über die App einreichen.
Der Mitarbeiter kann nur dann Belege einreichen, wenn er tatsächlich gearbeitet hat.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit einem Schreiben verfügt, dass die Regelungen der Lohnsteuerrichtlinien zu Essenmarken gem. § 3 Abs. 1 Z 17 EStG 1988 auch für den Fall anzuwenden sind, in dem vom Arbeitgeber Essenszuschüsse an Arbeitnehmer nicht mittels Essenmarken in Papierform gewährt werden, sondern sich der Arbeitgeber elektronischer Verfahren (Lunchit) bedient. Das Schreiben des BMF kann auf Nachfrage vorlegt werden.
Rechtsgrundlage für die Essenszuschüsse mittels Lunchit ist ESTG § 3 (17), i.V. mit der Lohnsteuerrichtlinie (2005) und i.V. mit ASVG § 49 (12). Danach können Essenszuschüsse von arbeitstäglich derzeit bis zu 4,40€ bzw. 1,10€ steuer- und abgabenfrei gewährt werden.












