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Lunchit

Die digitale Essensmarke – so funktioniert Lunchit

Einfach in der Lunchit App registrieren – Essen gehen, wo Sie wollen – Beleg fotografieren – Essenzuschuss mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt bekommen.
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In 4 Schritten zum smarten Essenszuschuss

Willkommen in der größten Kantine! Motivieren, sparen, Mitarbeitende binden: Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie das mit der Lunchit App gelingt.

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1. Registrieren

Unternehmen unkompliziert registrieren und am gleichen Tag mit Lunchit starten
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2. Nutzen

Mitarbeitende nutzen Lunchit: Mittagessen gehen, den Beleg mit der App fotografieren, einreichen

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3. Erstatten

Arbeitgeber lädt monatlich CSV-Erstattungsdatei aus dem Arbeitgeberportal ins Gehaltsabrechnungssystem
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4. Freuen

Mitarbeitende freuen sich über die Erstattung schon mit ihrem nächsten Gehalt

So funktioniert Lunchit für Arbeitgeber

So funktioniert Lunchit für Arbeitnehmer

Lunchit aus Sicht des Arbeitgebers

Arbeitgeber sichern sich mit Lunchit starke Vorteile in Sachen Mitarbeiterzufriedenheit und -gesundheit, ebenso wie bei der einfachen Verwaltung der HR.

1. Registrieren

Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Spendit Portal.

Nutzen Sie hierzu einfach den Registrierungslink, den Sie per E-Mail von uns erhalten. Bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse mit wenigen Klicks und folgen Sie den Anweisungen, um sich direkt im Spendit Portal einzuloggen.

2. Anlegen

Im Spendit Portal legen Sie Ihre Mitarbeitenden als Lunchit-User an. Dazu geben Sie einfach die Daten der Mitarbeitenden ein. Diese erhalten danach eine E-Mail inklusive Registrierungslink für Lunchit. Nach Download der App können sie Lunchit sofort nutzen.

3. Erstatten

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrer CSV-Erstattungsdatei mit den Erstattungsbeiträgen aller Mitarbeitenden, ggf. getrennt in steuerfreie und pauschalversteuerte Beträge.

Importieren Sie die CSV-Datei in Ihre Lohnbuchhaltungs-Software. Die Erstattung erfolgt automatisch mit dem Gehalt.

4. Gutschrift

Ihren Mitarbeitenden wird der Essenszuschuss des Vormonats mit dem Gehalt ausgezahlt.

Hinweis: Sie können Ihren Mitarbeitenden die Lunchit-Erstattung als separate Auszahlung aufs Konto überweisen. Das erhöht die Sichtbarkeit von Lunchit als Benefit im Unternehmen.

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Mehrwert für Arbeitgeber

  • Individuelle Höhe & Häufigkeit der Erstattung: Entscheiden Sie selbst, wie viel und wie oft Sie erstatten wollen und ändern Sie es bequem im Spendit Portal
  • Papierkram adé: Die Verwaltung ist digitalisiert, der Aufwand minimal
  • Pauschalsteuer goodbye: Ist mit Lunchit komplett vermeidbar, auch, wenn Sie die vollen 8,00 Euroerstatten
  • Steuer- & datenschutzkonform: Erfüllt alle Anforderungen der deutschen Finanzbehörden und der DSGVO
  • Individuell: Die Lunchit App kann im firmeneigenen Look & Feel gestaltet werden!
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„Wir wollen unseren Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern ein breites Spektrum
an Benefits bieten, von denen alle
profitieren. Mittagessen muss jeder.
Lunchit war daher ein No-Brainer.“

Theresa John
Director HR

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„Lunchit macht deutlich, wie viel einfacher und smarter digitalisierte Lösungen im Vergleich zu den alt-eingesessenen Papier-Produkten sind. Der Verwaltungsaufwand reduziert sich enorm und auch die Handhabung der App ist selbsterklärend. Außerdem wird die Digitalisierung im positiven Kontext erlebt, da der Arbeitgeber mit der Essenserstattung etwas Gutes tut.“

Inés Brand
Head of Human Ressources

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„Bei REWE digital beschäftigen wir uns täglich mit der Digitalisierung im Lebensmittelhandel. Deshalb waren klassische Papieressensmarken natürlich keine dauerhafte Lösung […]. Mit Lunchit bekomme ich meinen täglichen Essenszuschuss ganz einfach über die Einreichung des Belegs in der App. Besser geht’s nicht.“

Lasse Hofmann
Senior HR Manager Employer Branding

Mehrwert für Mitarbeitende

  • Ein spürbares Gehaltsextra: Mit Lunchit haben Mitarbeitende bis zu 168 monatlich mehr Netto
  • Regelmäßiges Mittagessen: Mit bis zu 8,00 Euro steuerfreier Erstattung pro Arbeitstag ist ein gesundes Mittagessen für alle bezahlbar
  • Keine Partner-Restaurants – gilt überall: In jedem Restaurant, Supermarkt, beim Imbiss oder Lieferdienst. Auch im Homeoffice
  • Leicht verständlich & einfach: Durch die intuitive App-Bedienung macht Lunchit einfach Spaß
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Lunchit aus Sicht des Arbeitnehmers

Mitarbeitende erhalten mit Lunchit die Möglichkeit, ihr Wohlbefinden durch gesundes Mittagessen zu steigern – und zwar vom Arbeitgeber gefördert.

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1. Mittagessen

Sie können Ihr Mittagessen überall kaufen, wo Sie einen Rechnungsbeleg erhalten. Das beinhaltet Supermärkte, Restaurants, Cafés, Imbisse und vieles mehr. Sie sind absolut flexibel in Ihrer Essenswahl!
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2. Fotografieren

Fotografieren Sie den Beleg Ihrer Mahlzeit direkt in der App. Danach müssen Sie ihn nicht aufbewahren. Wir speichern alles sicher ab. Über die App können Sie eingereichte Belege jederzeit einsehen, bearbeiten oder löschen.
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3. Erstattung

Mit dem nächsten Gehalt erhalten Sie automatisch Ihre Erstattung. Bis zu 8,00 Euro pro Arbeitstag! Alle erstatteten Beträge finden Sie übersichtlich in der Lunchit App zusammengefasst.

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Sie haben noch Fragen zu digitalen Essensmarken oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

Gerne berät Sie unser Sales Manager Daniel Strubreither auch in einem persönlichen Gespräch!

Spendit Wissenspool

Informieren Sie sich mit unseren kostenlosen Whitepapern über Praxisanwendungen des digitalen Essenszuschusses, holen Sie sich weitere Informationen zu Lunchit oder bleiben Sie up to date in Sachen Mitarbeiter Benefits mit dem Spendit Magazin.

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Spendit Magazin: Infos rund um den digitalen Essenszuschuss

Erhalten Sie im Spendit Magazin Infos rund um den digitalen Essenszuschuss

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Whitepaper: Umfassende Informationen zu Sachbezügen

Sichern Sie sich in unseren gratis Whitepapern umfassende Informationen zu Sachbezügen.

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Produktinformationen: Verpflegungszuschuss mit Lunchit

Erhalten Sie detaillierte Produktinformationen zu Lunchit.

Häufig gestellte Fragen zu Lunchit

Was ist der Unterschied zwischen digitalen und Papier-Essensmarken?

Eine digitale Essensmarke ist die papierlose Alternative zu klassischen Papier-Essensgutscheinen. Bei einer digitalen Essensmarke funktioniert das Einreichen bzw. Einlösen des Mittagessens digital per App. Anstatt die Papier-Essensmarken in teilnehmenden Restaurants einzulösen, benötigen die Mitarbeiter bei digitalen Essensmarken nur die App und einen Beleg. Da es bei digitalen Essensmarken zudem kein Partnernetzwerk gibt, können die Mitarbeiter essen gehen, wo sie möchten. Im Anschluss müssen sie den Beleg nur mit der App fotografieren und mit einem Klick beim Arbeitgeber einreichen.

Für Arbeitgeber besteht der Vorteil einer digitalen Essensmarke vor allem im geringen Verwaltungsaufwand. Denn im Gegensatz zu Papier-Essensmarken, die regelmäßig bestellt, gedruckt und verteilt werden müssen, läuft die Verwaltung bei digitalen Essensmarken komplett digital ab. Der Arbeitgeber kann sich monatlich im Arbeitgeberportal eine CSV-Datei mit den gesamten Erstattungsbeträgen des Essenszuschusses downloaden und diese direkt in das entsprechende Lohnbuchhaltungssystem hochladen. Das System verarbeitet die Daten dann automatisch und die Mitarbeiter erhalten den Essenszuschuss mit ihrem nächsten Gehalt.

Kann Lunchit im Homeoffice verwendet werden?
Die digitale Essensmarke Lunchit kann auch im Homeoffice verwendet werden. Gerade für die Arbeit zuhause ist der digitale Essenszuschuss die ideale Lösung für die Verpflegung der Mitarbeiter. Denn die App kann auch bei Bestellungen beim Lieferdienst und bei jedem Bäcker, Ibiss oder Supermarkt verwendet werden. Somit profitieren auch Mitarbeiter, die keine Restaurants in der Nähe des Wohnortes haben oder aufgrund der Telearbeit keine Kantine nutzen.
Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

Der Essenszuschuss zum Essen für Mitarbeiter setzt sich immer aus dem sogenannten Sachbezugswert und einem steuerfreien Anteil von 3,10 Euro zusammen. Die Höhe des Sachbezugswertes wird jedes Jahr neu von der Bundesregierung festgelegt und liegt im Jahr 2022 bei 3,80 Euro. Die Festlegung orientiert sich dabei immer an der allgemeinen Preissteigerung, der Inflation und am Verbraucherpreisindex.

Addiert man sowohl den steuerfreien Betrag von 3,10 Euro als auch den Sachbezugswert in Höhe von 3,80 Euro, ergibt sich ein maximal steuerfreier Betrag von 6,90 Euro pro Arbeitstag und Mitarbeiter. Im Gegensatz zu den steuerfreien 3,10 Euro, muss der Sachbezugswert als geldwerter Vorteil pauschalversteuert werden. Leistet der Mitarbeiter jedoch einen Eigenanteil (zusätzlich zur Erstattungshöhe des Arbeitgebers), verringert sich der zu versteuernde Betrag.

In unserem Magazin finden Sie zudem ein konkretes Rechenbeispiel zur Berechnung der Besteuerung beim Essenszuschuss!

Falls Sie als Arbeitgeber jedoch auf jeden Fall sicherstellen möchten, dass der Essenszuschuss komplett steuerfrei bleibt, kann die digitale Essensmarke bzw. die App so konfiguriert werden, dass dies jederzeit sichergestellt wird. Das ist ein weiterer Vorteil gegenüber Papier-Essensmarken, denn dort kann die Zuzahlung zur Verpflegung für Mitarbeiter nicht gewährleistet werden.

Was gilt als Mahlzeit und kann über Lunchit erstattet werden?

Mit Lunchit können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden Zuschüsse für arbeitstägliche Mahlzeiten einräumen. Mahlzeiten des Arbeitnehmers sind mit dem maßgebenden amtlichen Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) u.a. dann anzusetzen, wenn sichergestellt ist, dass tatsächlich eine Mahlzeit durch den Arbeitnehmer erworben wird.

Was als Mahlzeit gilt, wird in der Lohnsteuerrichtlinie R 8.1 Absatz 7 Nummer 4 Buchstabe aa LStR definiert. Allgemein können als Mahlzeiten alle kalten und warmen Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke, die üblicherweise der Ernährung dienen und die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenpausen bestimmt sind, in Betracht kommen. Die Speisen und Lebensmittel einschließlich Getränke können dabei zusammen (z. B. Restaurant) oder bei verschiedenen Einrichtungen (z. B. Speisen bei einem Imbiss, Getränke im Supermarkt) und ggf. zu verschiedenen Zeitpunkten anlässlich des Mittagessens erworben werden.

Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeiter?

Gerade Mitarbeiter profitieren erheblich vom digitalen Essenszuschuss Lunchit:

  • Kein Partnernetzwerk
    Völlige Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Mittagessens – egal ob Supermarkt, Restaurant, Imbiss, Bäckerei oder Bestellung beim Lieferdienst
  • Spürbares Gehaltsextra
    Der Essenszuschuss bleibt für Arbeitnehmer komplett steuerfrei, d.h. Brutto = Netto und bis zu 145 Euro mehr Nettolohn pro Monat
  • Vergessen gibt´s nicht
    Im Gegensatz zur Papier-Essensmarke kann die digitale Essensmarke nicht vergessen werden, denn der Beleg kann auch nachträglich noch in der App hochgeladen werden
  • Einfach einfach
    Die Bedienung der App ist intuitiv und leicht verständlich
Welche Prüfpflichten bestehen für den Arbeitgeber?
Die steuerliche Bewertung mit dem amtlichen Sachbezugswert wurde vom Finanzamt München im Rahmen einer Lohnsteueranrufungsauskunft unter der Voraussetzung bestätigt, dass der Arbeitgeber tatsächlich eine stichprobenweise Überprüfung der Abrechnungen mit den eingescannten Belegen vornimmt.

Zur Durchführung der Prüfung können die Erstattungsdateien vor Ort beim Arbeitgeber mittels eines arbeitgeberspezifischen passwortgeschützten Zugangs zum Spendit Portal heruntergeladen werden. Die Erstattungsdateien enthalten den je Mitarbeiter und Arbeitstag gespeicherten Datensatz. Der Arbeitgeber kann anhand der Erstattungsdateien stichprobenhaft die in der Abrechnung enthaltenen Angaben prüfen. Die Prüfung beinhaltet, dass eine Zuschussgewährung nicht an Krankheitstagen, Urlaubstagen und Arbeitstagen erfolgt, an denen der Mitarbeiter eine Auswärtstätigkeit ausübt, bei der die ersten drei Monate noch nicht abgelaufen sind. Darüber hinaus erfolgt eine stichprobenhafte Prüfung der Abrechnung mit den eingescannten Bildern der Belege. Es wird empfohlen, dass der Arbeitgeber die Erstattungsdateien mit dem Ergebnis seiner Prüfung aufbewahrt.

Wie kann ich digitale Essensgutscheine und Lunchit verwenden?
Mehr zur Verwendung des digitalen Essenszuschuss erfahren Sie unter „So geht Lunchit

Kann ich Lunchit auch im Ausland nutzen? Lunchit kann nur innerhalb Deutschlands genutzt werden.

Kann ich Lunchit auch ohne digitale Essensgutscheine nutzen?
Lunchit ist ein digitaler Essensgutschein, bei dem Belege per App eingescannt und automatisch eingereicht werden.
Welche Vorteile hat die digitale Essensmarke Lunchit für Mitarbeiter?
Mitarbeiter haben ihre Essensmarke in Form ihres Handys immer zur Hand.
Kann ich sehen, ob meine Mitarbeiter:innen Lunchit nutzen?
Im Spendit Arbeitgeberportal können Sie alle Spendit-Benefits verwalten und erhalten eine Übersicht über die Nutzung.
Kann Lunchit Essenszuschuss von Mitarbeitern genutzt werden, die im Home Office arbeiten?
Kann ich Lunchit auch im Homeoffice nutzen? Lunchit kann auch im Homeoffice eingesetzt werden.
Kann Lunchit Lunch von Mitarbeitern in Kurzarbeit genutzt werden?
Verringert sich die Lunchit Erstattung in der Kurzarbeit? Lunchit kann an jedem Arbeitstag eingesetzt werden – egal wie viele Arbeitstage es sind. Da in Kurzarbeit weniger Arbeitstage anfallen, verringert sich der Erstattungsbetrag.

New Normal mit einer Handvoll Äpfel?
In Stellenausschreibungen wird dem Bewerber so manches geboten. Kaffee zum Beispiel. Der Mitarbeiter-Benefit schlechthin. Oder, wenn der Absender eine junge, hippe Agentur ist, heißt es auch gern mal ,,Barista-Maschine“. Auch beliebt: Der Obstkorb. Wer könnte bei einer Handvoll Äpfel schon widerstehen?

Lasst uns zusammen einen besseren Weg gehen!

„Wir können durch Lunchit unser Team jeden Tag aufs Neue die kulinarische Vielfalt Berlins entdecken lassen. Egal ob thailändisch, Burger, Salatbowls, die gute alte Curry-Wurst oder beim Supermarkt einkaufen und selbst etwas zubereiten. Lunchit bedeutet für unser Team die volle Flexibilität, also die Mittagspause so zu verbringen wie sie möchten, ohne auf ein Partnernetzwerk angewiesen zu sein.“
Jonas Huth | General Counsel, Unu

„In einem intensiven und schnellen Arbeitsalltag ist eine gute Mahlzeit zu unserer Mittagspause, nicht nur essentiell, sondern ein Grundsatz, den wir sehr gerne bei Signavio als Benefit für unsere Mitarbeiter zur Verfügung stellen.
Durch die einfache Einführung des Programms und eine sehr simple App-Bedienung für jeden unserer ca. 250 Mitarbeiter in Deutschland stieß Lunchit hier sehr stark hervor.“
Stefan Pirpamer | Head of Talent Acquisition, Signavio

„Eine Maßnahme zur Mitarbeitermotivation, die wirklich ankommt
Mit Lunchit können wir die Mittagspause aller unserer Mitarbeiter erstatten, ganz gleich, wo und was sie essen. Unsere Wertschätzung kommt so bei jedem Einzelnen an. Die Verwaltung von Lunchit ist außerdem kinderleicht – eine klare Weiterempfehlung!“

Sven Fischer | Head of Finance & HR, iCrossing

Über 7.000 zufriedene Firmenkunden nutzen unsere smarten Mitarbeiter-Benefits 

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