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Das deutsche Steuerrecht bietet Arbeitgebern zahlreiche Möglichkeiten, um die Steuerbelastung zu reduzieren. Da viele kleine und mittelständische Unternehmen in Bezug auf Budgets und Gehälter nicht mit großen Konzernen mithalten können, sollten Geschäftsführer die Facts und Vorteile dieser Paragrafen kennen, um Kosten und Steuern zu sparen.
Eine Option sind die sogenannten steuerfreien Sachbezüge bzw. Sachzuwendungen, die der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz definiert hat. Sachzuwendungen sind Leistungen, die ein Arbeitnehmer zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhält. Sie werden vom Betrieb geleistet und sollten betrieblich veranlasst sein, zum Beispiel als Anreize zur Motivation, Anerkennung oder Belohnung der Arbeitnehmer. Sachbezüge sind zudem grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. In gesetzlich zugelassenen Ausnahmefällen können diese bei Vorliegen der Voraussetzungen jedoch lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei oder -begünstigt sein. Daher unterscheidet der Gesetzgeber zwischen steuerfreien und steuerbegünstigten Sachbezügen bzw. Sachleistungen.
Für Sie als Arbeitgeber sind diese bestimmten Sachbezüge jedoch nur steuerfrei, wenn die jeweiligen Freigrenzen beachtet werden. Sobald diese Grenzen nicht eingehalten werden, wird die gesamte Sachleistung steuer- und abgabenpflichtig. Bis zu einer Höhe von 10.000 Euro pro Mitarbeiter und Wirtschaftsjahr kann die Sachleistung jedoch pauschal versteuert werden. Sachbezüge dürfen laut Gesetzgeber weder bar abgelöst noch ausbezahlt werden.