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Erfahren Sie, welche Möglichkeiten steuerfreie Sachbezüge bieten.
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Mitarbeiter mit Sachbezügen gegen Inflation unterstützen
Im Supermarkt, an der Tankstelle, im Restaurant: Die Inflationsrate von über 7 Prozent ist für Verbraucher inzwischen überall zu spüren. Viele Arbeitgeber überlegen daher, wie sie einen Ausgleich schaffen können. Denn bekanntermaßen hilft nur ein höheres Einkommen wirklich gegen Preissteigerungen. Eine Möglichkeit ist es, Mitarbeiter mit Sachbezügen gegen die Inflation zu unterstützen.
- Inflation verschärft Situation auf dem Arbeitsmarkt
- Staatliche Maßnahmen gegen Inflation
- Was ist die Inflations Prämie?
- Unternehmen wollen Mitarbeiter unterstützen gegen Inflation
- Sachbezüge gegen Inflation einsetzen
- SpenditCard: Mitarbeiter durch mit Sachbezugskarte unterstützen
- Lunchit: Verpflegungszuschuss gegen Inflation
Inflation verschärft Situation auf dem Arbeitsmarkt
Bereits vor der gesteigerten Inflation war die Situation auf dem Arbeitsmarkt problematisch: Fachkräftemangel, War for Talent und der demografische Wandel machten es schwer, geeignete Mitarbeiter zu finden. Die Bezahlung von Pflegepersonal und anderen Arbeitnehmern der kritischen Infrastruktur stand seit Langem in der Kritik – insbesondere während und nach der Corona-Krise.
Verbessert hat sich an diesen Problemen nichts. Die Inflation verschärft die prekäre finanzielle Situation systemrelevanter Arbeitnehmer noch. Wird nichts gegen diese Entwicklung unternommen, ist es langfristig nicht mehr rentabel, in Pflegeberufen zu arbeiten. Dadurch würde der Fachkräftemangel der Branche weiter verstärkt.
Staatliche Maßnahmen gegen Inflation
Am 10. August stellte Bundesfinanzminister Christian Lindner die Eckpunkte für ein „Inflationsausgleichsgesetz“ vor. Angesichts steigender Preise für Gas und Lebensmittel soll mit den Maßnahmen die „breite Mitte der Gesellschaft entlastet werden“, so Lindner.
Durchschnittlich beliefe sich diese Entlastung pro Steuerzahler auf knapp 200 Euro. Dadurch soll die kalte Progression ausgeglichen werden, also eine indirekte Steuererhöhung, wenn durch Inflation Gehaltserhöhungen nicht zu mehr Kaufkraft, aber zu mehr Steuerbelastung führen.
Kritiker weisen darauf hin, dass höhere Einkommen größere Entlastungen erhalten würden. Da Geringverdiener wenig Einkommenssteuer zahlten, würden die Entlastungen ihnen nicht helfen. SPD und Grüne fordern deshalb gezielte Entlastungen für Einkommensschwache.
Weitere Maßnahmen bezogen sich auf die Mobilität von Arbeitnehmern. Während das 9-Euro-Ticket allgemein gut ankam, stieß auch der Tankrabatt auf große Kritik. Er würde nur Autofahrern und Ölkonzernen zugutekommen, während eigentlich Maßnahmen zum Klimaschutz ausgebaut werden sollten. Tatsächlich ist die finanzielle Unterstützung von Autofahrern aber der häufigste Benefit von Unternehmen für ihre Mitarbeiter.
Was ist die Inflations Prämie?
Die Bundesregierung, sowie Bund und Länder beschlossen das dritte Entlastungspaket. Im neuen § 3 Nr. 11c des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch das Inflationsausgleich Gesetz festgelegt. Darin steht, dass Unternehmen ihre Angestellten mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen unterstützen können.
Die Inflationsausgleichsprämie kann zwischen Oktober 2022 und Dezember 2024 steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden. Sie befähigt Arbeitgeber, flexibel und unbürokratisch auf die Situation der Beschäftigten in Bezug auf die hohen Lebenshaltungskosten zu reagieren.
Unternehmen wollen Mitarbeiter unterstützen gegen Inflation
Bei der Umfrage des Flexindex für das zweite Quartal 2022 unter rund 660 Firmen wurde erfragt, wie Unternehmen ihre Angestellten unterstützen, um der steigenden Inflation und höheren Energiepreisen zu begegnen. 57 Prozent der Firmen ergriff mindestens eine Hilfsmaßnahme. Etwa ein Drittel der Befragten setzte auf Tankgutscheine. In jedem fünften Unternehmen – vor allem in größeren Firmen mit über 500 Mitarbeitern – gab es Zuzahlungen zu Jobtickets.
Die Unternehmensberatung WTW befragte 573 europäische Unternehmen und fand heraus, dass vier von zehn Arbeitgebern vorhaben, die Gehälter stärker zu erhöhen als ursprünglich geplant. Dabei geht es aber zunächst nur um temporäre Lohnerhöhungen und einmalige Boni. Diese vergab Laut Flexindex-Befragung jedes vierte Unternehmen.
Der Leiter der Flexindex-Befragung, Wirtschaftswissenschaftler Klaus Wohlrabe, ist positiv überrascht von den Maßnahmen der Unternehmen. Er sieht darin eine Reaktion auf den Big Quit und den War for Talent, die die Akquise und das Halten von Talenten erschweren.
Die HR Group Direktorin von Randstad Deutschland, Personalexpertin Carolin Herbst, findet aber, dass die Anwendung von steuerfreien Sachbezügen auf die jeweiligen Bedürfnisse der Arbeitnehmer angepasst werden muss. „Vielen wäre mit einem Verpflegungsgutschein mehr geholfen als mit einem Tankgutschein, sollten die Lebensmittelpreise weiter steigen.“
Sachbezüge gegen Inflation einsetzen
Neben Gehaltserhöhungen sind Sachbezüge und der Verpflegungszuschuss Möglichkeiten, die Effekte der Inflation einzudämmen. Der Vorteil daran ist, dass Steuer- und Sozialabgaben wegfallen oder geringer sind als bei Lohnsteigerungen – für Unternehmen und Arbeitnehmer. Gerade in den Zeiten der kalten Progression können Arbeitnehmer so mehr netto vom brutto erhalten. Zwei Beispiele für solche Mitarbeiter Benefits sind die SpenditCard und die Lunchit-App der SPENDIT AG.
Mitarbeiter durch steuerfreie Sachbezüge gegen Inflation unterstützen
Die SpenditCard bietet verschiedene Module, um den unterschiedlichen Aspekten der Inflation entgegenzuwirken. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern beispielsweise bis zu 50 Euro pro Monat steuerfrei zur Verfügung stellen. Auch können sie, ihnen bei drei Anlässen jährlich steuerfrei Geschenke machen, den Urlaub unterstützen oder den Internetzugang unterstützen.
Bis zu 5 Sachbezüge auf einer Karte – die SpenditCard
Jeder Arbeitnehmer hat andere Bedürfnisse. Wie Sie diese mit der SpenditCard individuell erfüllen können, erfahren Sie in unserer Modul-Übersicht- Modul Sachbezug 50– 50 Euro monatlich steuerfrei (600 Euro p.a)
- Modul Celebrate – Steuerfreie Mitarbeitergeschenke (bis zu 60 Euro pro persönlichem Anlass)
- Modul Relax – Pauschalversteuerte Erholungsbeihilfe (bis zu 416 Euro)
- Modul Online – Pauschalversteuerter Zuschuss zur Internetnutzung (600 Euro p.a.)
- Modul More – Pauschale Sachzuwendungen (Bis zu 10.000 Euro pro Jahr
Inflationsausgleich mit der SpenditCard
Soziale Verantwortung angesichts der Inflation übernehmen, Employer Branding stärken, Mitarbeiterbindung fokussieren: All das geht mit der SpenditCard. Nutzen Sie jetzt die flexible Prepaid-Kreditkarte und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit Sachbezügen gegen Inflation.
Verpflegungszuschuss gegen Inflation
Lunchit ist eine digitale Essensmarke, mit der Arbeitnehmer bis zu 7,23 Euro täglich steuerfrei oder -begünstigt zu ihren Essensausgaben erhalten. So helfen Unternehmen ihren Teams, den stark steigenden Preisen im Supermarkt zu begegnen.
Es funktioniert ganz einfach: Das Unternehmen registriert sich bei Lunchit, der Mitarbeiter geht essen und fotografiert den Beleg, die Kosten werden erstattet. Weder für den Arbeitnehmer, noch für den Arbeitgeber entsteht dadurch Aufwand. Auch nicht-nachhaltige Papiergutscheine werden mit Lunchit obsolet, da die App und ihre Verwaltung vollkommen digital funktionieren.
1. Registrieren
Unternehmen unkompliziert registrieren und am gleichen Tag mit Lunchit starten
2. Nutzen
Mitarbeiter nutzen Lunchit:
Mittagessen gehen, den Beleg mit der App fotografieren, einreichen
3. Erstatten
Arbeitgeber lädt monatlich CSV Erstattungsdatei aus dem Arbeitgeberportal ins Gehalts-abrechnungssystem
Im Zuge der Inflation wird viel über das Sparen gesprochen, beispielsweise beim Heizöl. Auf die Lebensmittelversorgung können Verbraucher aber nicht verzichten. Wie Sie Ihre Mitarbeiter mit Lunchit ganz einfach bei einer gesunden Ernährung unterstützen, erfahren Sie auf unserer „So geht Lunchit“-Seite.
Inflationsausgleich, Gehalt, Pflicht: Muss der Arbeitgeber Inflationsausgleich zahlen?
Der Gesetzgeber sieht als Inflationsausgleich 3000 Euro vor, um den Kaufkraftverlust der Bevölkerung auszugleichen. Viele Arbeitgeber glauben, dass Sie den Inflationsausgleich durch Einmalzahlungen vergeben müssen. Die Sonderprämie kann daher je nach Größe der Belegschaft Sorge auslösen. Doch Gehaltsplaner können beruhigt sein: Der Inflationsausgleich vom Arbeitgeber kann über die Laufzeit von zwei Jahren hinweg ausgezahlt werden. Daher kommt auch ein Inflationsausgleich durch Benefits in Frage, die monatlich von Unternehmen an ihre Beschäftigten ausgezahlt werden.
Dafür haben wir unseren Benefit-Baukasten gegen Inflation entwickelt. Kombinieren Sie die SpenditCard und Lunchit, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flexibel durch zusätzliche Zahlungen zu unterstützen. Wie das geht? Lesen Sie hier mehr:
Carolin Will
Autorin
Carolin war bei der SPENDIT AG für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Während ihres Germanistikstudiums an der Ludwig-Maximilians-Universität in München hat sie in verschiedenen Unternehmen getextet. Daher weiß sie: Gerade junge Talente legen bei der Wahl eines Arbeitgebers Wert auf Mitarbeiter-Benefits.