Dieses Whitepaper ist relevant für Sie:
- als Arbeitgeber / HR Abteilungen
- Interesse am Sachbezug und allen gesetzlichen Änderungen
- Sachbezugskarte SpenditCard
Checkliste: Wie Sie den Sachbezug 2023 am besten nutzen
Im Januar 2022 gab es Änderungen zur gesetzlichen Regelung um den Sachbezug. Wir haben die wichtigsten
Änderungen für Sie zusammengefasst.
Das Wichtigste zuerst: Der Sachbezug bleibt.
Als Unternehmen können Sie Ihren Mitarbeitern weiterhin steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezüge mithilfe von Prepaid Sachbezugskarten gewähren. Der Sachbezug muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 8 Abs. 1 EStG).
Aktuelle gesetzliche Vorgaben für Sachbezugskarten:
- Die Sachbezugskarte ermöglicht ausschließlich den Bezug von Waren und Dienstleistungen.
- Die Sachbezugskarte im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ein Verzicht auf Bruttolohn oder eine bereits schriftlich vereinbarte Bruttolohnerhöhung zugunsten einer Sachbezugskarte ist nicht gestattet.
- Die Sachbezugskarte muss einer der drei ZAG-Kategorien „begrenztes Netzwerk“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG), „begrenzte Produktpalette“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG) oder „Instrument für steuerliche und soziale Zwecke“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG) angehören