Als Unternehmen können Sie Ihren Mitarbeitern steuer- und sozialabgabenfrei Sachbezüge mithilfe von Prepaid Sachbezugskarten gewähren. Der Sachbezug muss jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen (§ 8 Abs. 1 EStG).
Aktuelle gesetzliche Vorgaben für Sachbezugskarten:
- Die Sachbezugskarte ermöglicht ausschließlich den Bezug von Waren und Dienstleistungen.
- Die Sachbezugskarte im Rahmen der 50-Euro-Freigrenze muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Ein Verzicht auf Bruttolohn oder eine bereits schriftlich vereinbarte Bruttolohnerhöhung zugunsten einer Sachbezugskarte ist nicht gestattet.
- Die Sachbezugskarte muss einer der drei ZAG-Kategorien „begrenztes Netzwerk“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10a ZAG), „begrenzte Produktpalette“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10b ZAG) oder „Instrument für steuerliche und soziale Zwecke“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 10c ZAG) angehören