„Der Gesetzgeber hat hier eine erfreuliche Änderung des Einkommensteuergesetzes vorgenommen, es wurden steuerfreie Jobtickets eingeführt – natürlich unter anderem auch mit öklogischen Argumenten wie einer geringeren Umweltbelastung durch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel statt dem Auto. Eine vergleichbare Regelung gab es bis Ende 2003 schon einmal, doch hatte die hohe Politik damals den Einfall, diese für viele Arbeitgeber und Arbeitgeber sehr vorteilhafte Sache im Rahmen von Einsparungen wieder zu kassieren.
Entscheidend ist: Jobtickets sind nun komplett steuerfrei. Bisher galten sie als geldwerte Vorteile mit grundsätzlicher Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Wichtig ist allerdings, dass diese Steuerbefreiung nur greift, wenn der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gewährt – und die Finanzierung nicht etwa durch eine Umwandlung dieses Entgeltes erfolgt.“