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Wie funktioniert CO2-Kompensation für Unternehmen?

von | Feb 15, 2023 | Arbeitswelt im Wandel, Mobilität

Mittels CO2-Kompensation können Unternehmen zum Klimaschutz beitragen. Wo und wie Treibhausgas-Emissionen sinnvoll kompensiert werden können, zeigen wir in diesem Kapitel. Ein Kriterienkatalog für unternehmerische Kompensationsprojekte unterstützt bei der Planung und Umsetzung.

Besser vermeiden und reduzieren als kompensieren

Für einen klimabewussten Umgang Emission von Treibhausgasen (THG) dient die Hierarchie „Vermeiden – reduzieren – kompensieren“ als Leitlinie.
Die effektivste Klimaschutzmaßnahme ist, THG-Emissionen zu vermeiden. Das kann vor allem durch Umstieg auf klimaneutrale Energien oder durch innovative Technologien realisiert werden.
Das zweitwirksamste Mittel für den Klimaschutz ist, THG-Emissionen, die nicht vermieden werden können, zu reduzieren. Das kann durch Energieeffizienzmaßnahmen erreicht werden.
Die Kompensation unvermeidbarer THG-Emissionen bildet das letzte Klimaschutzinstrument. Die Idee dahinter ist, dass es für das Klima nicht entscheidend ist, wo Emissionen ausgestoßen oder vermieden werden. Das bedeutet, dass an einem Ort verursachte THG-Emissionen an einem anderen Ort eingespart werden können.
Nach Berechnung der klimawirksamen Emissionen des Unternehmens erfolgt die Kompensation über Emissionszertifikate. Die entsprechende THG-Emissionsmenge wird dann in Klimaschutzprojekten ausgeglichen.

Welche CO2-Einsparungen können Unternehmen direkt fördern?

Viele Unternehmen wollen ihre Geschäftstätigkeiten umweltfreundlicher gestalten. Dafür haben sie verschiedene Möglichkeiten. Einige davon sind:

  • CO2-Kompensation
  • Nachhaltige Mobilität der Belegschaft fördern
  • Entwicklung umweltfreundlicher Produkte
  • Digitale Essensmarken statt Papiermarken
  • Zusammenarbeit mit nachhaltigen Lieferanten auf allen Ebenen der Lieferkette
  • Flugreisen zu Terminen vermeiden
  • Meetings möglichst online abhalten

Geschichte der CO2-Kompensation von Unternehmen

Der Urgedanke der CO2-Kompensation geht auf das Kyoto-Protokoll zurück. Es wurde 1997 auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention in Kyoto (COP 3) verabschiedet und enthielt nur für Industrieländer rechtsverbindliche Verpflichtungen, THG-Emissionen zu begrenzen und zu reduzieren. Um ihnen zu ermöglichen, ihre Reduktionsziele kosteneffizient zu erreichen, wurden unter dem Kyoto-Protokoll sogenannte flexible Mechanismen eingerichtet. Diese erlauben es den Industrieländern, einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen im Ausland zu erbringen.

CO2-Kompensation in Unternehmen als Element der Klimaschutzstrategie

Das im Pariser Klimaabkommen vereinbarte Ziel, die Erderwärmung auf maximal 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, erfordert von Unternehmen einen bewussten Umgang mit ihren THG-Emissionen. Um das Klimaziel zu erreichen, muss der globale CO2-Ausstoß bereits im Jahr 2050 netto gleich Null sein (IPCC, 2018).

Das bedeutet, dass nur noch so viel CO2 in die Atmosphäre gelangen darf, wie ihr wieder entnommen wird. In diesem Zusammenhang wird von „Neutralisierung“ entstandener THG-Emissionen gesprochen. (Pineda, Change, & Faria, 2020) Um CO2 aus der Atmosphäre zu entfernen, werden technologische Verfahren wie Carbon Capture and Use (CCU) oder Direct Air Capture (DAC) sowie die Speicherung in natürlichen Senken diskutiert.

Wie können Unternehmen ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten? Zunächst müssen die THG-Emissionsquellen entlang der Wertschöpfungskette systematisch erfasst werden. Darauf aufbauend wird eine unternehmensweite Klimaschutzstrategie entwickelt, die zum Ziel hat, die Emissionen zu vermeiden und zu reduzieren (Kachi, Mooldijk, & Warnecke, 2020).

Die Möglichkeit, Emissionen zu kompensieren, ist für den Klimaschutz nur sinnvoll, wenn sie als letztes Mittel in eine derartige Strategie eingebunden ist. Auch wenn die Kompensation meist deutlich kostengünstiger ist, sollte es nicht die erste Wahl sein oder einen Anreiz darstellen, weniger THG-Emissionen zu vermeiden oder zu reduzieren. Es sollten nur Emissionen, die nicht vermieden oder durch Optimierung des Wertschöpfungsprozesses reduziert werden können, kompensiert werden. Nachfolgend wird das Konzept der CO2-Kompensation in Unternehmen näher erläutert.

1. Treibhausgas-Bilanz aufstellen

Der Beginn einer unternehmerischen Klimaschutzstrategie ist es, die THG-Emissionen zum aktuellen Zeitpunkt zu erfassen und die zugehörige Treibhausgas-Bilanz (THG-Bilanz) zu erstellen. Der sogenannte „Corporate Footprint“ berücksichtigt alle unternehmensbedingten THG-Emissionen und erfasst neben Kohlenstoffdioxid (CO2) weitere Treibhausgase wie Methan (CH4), Lachgas (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (FKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3).

 

2. THG-Emissionen realistisch berechnen

Zunächst werden die auszugleichenden THG-Emissionen realistisch berechnet. Dazu werden alle Schritte des Wertschöpfungsprozesses systematisch betrachtet. Es werden nicht nur Emissionen der eigenen Geschäftstätigkeit (direkte Emissionen), sondern auch die Emissionen der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsschritte (indirekte Emissionen) dargelegt. Hierfür haben sich zwei internationale Standards durchgesetzt: der „Corporate Accounting and Reporting Standard“ des Greenhouse Gas Protocols (GHG-Protocol) und der ISO 14064 (1).

Das GHG-Protocol ist das am weitesten verbreitete methodische Rahmenwerk zur THG-Bilanzierung. Es gibt Unternehmen eine Orientierung hinsichtlich Relevanz, Vollständigkeit, Konsistenz, Transparenz und Genauigkeit bei der Erfassung von Emissionen. Das GHG-Protocol definiert drei Bereiche, sogenannte Scopes, denen die Emissionen zugeordnet werden.

Häufig ergeben sich bei der Bilanzierung von CO2-Emissionen nach diesen Standards Doppelzählungen, da zum Beispiel die Emissionen eines Zulieferers auch Emissionen des bilanzierenden Unternehmens sind. Deshalb ist es für bilanzierende Unternehmen wichtig, zwischen den Anwendungen der THG-Bilanz zu unterscheiden: Geht es darum, die CO2-Frachten aufzuzeigen, die mit dem eigenen Unternehmen verbunden sind? Oder soll im Rahmen einer CO2-Minderungs- und Kompensationsstrategie für diese Emissionen Verantwortung übernommen werden?

 

3. Reduktionsziele setzen

Sobald die THG-Bilanz als Ausgangspunkt erstellt ist, setzen Unternehmen langfristige Reduktionsziele, Zielpfade und Zeitpunkte im Rahmen einer Klimaschutzstrategie fest. Als Orientierung kann die „Science Based Targets initiative (SBTi)“ dienen, die darauf abzielt, die Klima-Ambitionen von Unternehmen zu erhöhen und vergleichbar zu machen. Sie zeigt Unternehmen Methoden auf, wie man sich Reduktionsziele setzt, die im Einklang mit den wissenschaftlichen Szenarien zur Erreichung des Pariser Klimaziels stehen. Das zugehörige „Science-Based Target Setting Manual“ sowie die „SBTi Criteria and Recommendations“ bieten Unternehmen die Basis, ihre Klimaziele auf einer wissenschaftlichen Grundlage zu erstellen (SBT – science based targets).

CO2 kompensieren für Unternehmen

Es gibt verschiedene Ansätze, um THG-Emissionen zu kompensieren. Der beste Ansatz ist die Vollkompensation in Verbindung mit 1,5-Grad-kompatiblen Zielen nach der Science Based Target Initiative.

 

Vollkompensation

Bei der Vollkompensation verfolgen Unternehmen ihren Zielpfad durch Vermeidung und Reduktion der Emissionen. Die Minderung und Neutralisierung aller verbleibenden Restemissionen erfolgt im Unternehmen selbst und/oder in der Wertschöpfungskette. Die Kompensation hilft zwar nicht, die eigenen Emissionen zu reduzieren, trägt aber außerhalb der Wertschöpfungskette des Unternehmens dazu bei, die Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Zudem fördern Kompensationsprojekte eine nachhaltige Entwicklung in der Projektregion, beispielsweise indem bezahlbare, saubere Energieversorgung geschaffen wird.

 

Teilkompensation

Eine weniger ambitionierte Alternative ist die Delta-Kompensation. Hier wird lediglich die Differenz zwischen den tatsächlichen und der zum Ziel gesetzten Emissionen kompensiert. Restemissionen des Zielpfades werden nicht kompensiert. Auch ist es möglich, die Kompensation auf bestimmte Produkte oder Unternehmenssparten zu begrenzen.

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Anforderungen an Kompensationsprojekte

Der Kriterienkatalog für die Auswahl geeigneter Kompensationsprojekte unterscheidet Mindestanforderungen, die die Grundlage für aus Klimaschutzsicht integre Kompensation bilden, von Qualitätskriterien, die es ermöglichen, qualitativ hochwertige Projekte zu erkennen.

 

Zusätzlichkeit und Vulnerabilität

Klimaschutzmaßnahmen aus Kompensationsprojekten müssen aus Projekten stammen, die ohne die Förderung über die Kompensation nicht ins Leben gerufen würden (Cames et al., 2016). Finanziell lohnenswerte Maßnahmen, die das Unternehmen ohnehin eingesetzt hätte, erfüllen dieses Kriterium nicht.
Auf dem freien Markt finden sich zahlreiche günstige Zertifikate mit hohem Risiko, dass sie aus Projekten stammen, die ohne die Zusatzeinkünfte aus dem Verkauf der Zertifikate durchgeführt werden. Diese Zertifikate helfen nicht, die Emissionen zu reduzieren, sondern steigern lediglich den Gewinn des Projekts.

 

Permanenz (Dauer der Emissionseinsparung)

Emissionseinsparungen durch Klimaschutzprojekte müssen dauerhaft sein. Die eingesparten Treibhausgase dürfen nicht wieder in die Atmosphäre gelangen. Qualitätsstandards erfordern Risikoanalysen, legen bestimmte Puffermaßnahmen fest oder schließen bestimmte risikoreiche Projekttypen aus.

 

Vermeidung von Doppelzählungen

Projektentwickler sollten nachweisen können, wie Doppelzählungen von Emissionsreduktionen (ERen) aus dem Projekt verhindert werden. Dies ist insbesondere mit dem Wechsel aus dem Kyoto-Protokoll zum Pariser Klimaschutzabkommen relevant. Unter diesem haben Entwicklungsländer eigene Klimaziele. Dadurch können die Gastländer von Projekten erzielte Emissionsreduktionen selbst beanspruchen. Wenn sie gleichzeitig für die Kompensation verwendet werden, werden sie unter Umständen doppelt gezählt. Daher ist eine Abstimmung zwischen den Projektbetreibern und den Gastländern notwendig.

CO2 einsparen durch digitale Essensmarke

Bei der Herstellung von Papier wird viel CO2 ausgestoßen. Gleichzeitig werden dafür Bäume abgeholzt, die dann keine Treibhausgase mehr speichern können. Daher ist es gut, Papier zu sparen. Eine Möglichkeit, das im Business-Kontext zu tun, ist der Einsatz digitaler Benefits im Unternehmen. Steigen Sie jetzt von Papier-Essensmarken auf Lunchit um, die digitale Essensmarke in Form einer App.

Welche Lösungen für CO2-Kompensation haben Unternehmen?

Es ist grundlegend für den Klimaschutz, dass sich Unternehmen 1,5-Grad-kompatible Klimaschutzziele setzen, indem sie Emissionen vermeiden und reduzieren. Unvermeidbare Restemissionen entlang des Zielpfades können durch emissionsmindernde Projekte im globalen Süden kompensiert werden. Unternehmen sollten möglichst transformative und vulnerable Projekte unterstützen, die dauerhaft Emissionen mindern.

Mobility Deutschlandticket und Project Climate

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden einen Teil der Kosten des Deutschlandtickets erstatten, fördern nachhaltige Mobilität, die weniger CO2 emittiert als Fahrten mit dem Auto, da sie die Nutzung des ÖPNV für ihre Mitarbeitenden attraktiver gestalten. Spendit kompensiert darüber hinaus bis Ende 2023 die CO2-Emissionen in Verbindung mit Deutschlandtickets, die seit Mai 2023 über die spendit | myBenefits App eingereicht oder über mo.pla gekauft wurden.

 

Die Partnerschaft mit Project Climate stellt sicher, dass die Kompensation für CO2-Emissionen durch hochwertige Klimaschutzprojekte weltweit erfolgt. Unterstützt werden Projekte, die die Reduzierung von Treibhausgasen, den Schutz der Artenvielfalt und die Förderung erneuerbarer Energien zum Ziel haben. Weitere Informationen finden Sie hier. 

Carolin Will

Carolin Will

Autorin

Carolin war bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus lag dabei auf der Gewinnung junger Talente und dem Wandel der Arbeitswelt hin zu Arbeitnehmerwertschätzung.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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