Zum 31.12.2024 endete die steuerbefreite Sonderzahlung von max. 3.000 Euro, mit der Unternehmen ihre Mitarbeitenden in den Jahren 2022 bis 2024 finanziell entlasten konnten. Die von der Bundesregierung verabschiedete Sonderzahlung sollte helfen, die inflationsbedingte Teuerung in der Lebenshaltung auszugleichen.
Die Lebenshaltungskosten haben sich auf einem hohen Niveau eingependelt. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, ihren Mitarbeitenden Alternativen zur Inflationsausgleichsprämie anzubieten, um die Mitarbeiterbindung und -motivation zu festigen und begehrte Fachkräfte zu halten.
Auch nach Auslaufen der Inflationsausgleichsprämie haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Angestellten staatlich subventioniert zu unterstützen. Dazu bietet der Gesetzgeber steuerbefreite und steueroptimierte Sachbezüge und Benefits, z. B. Mitarbeitergeschenke, die Internetpauschale, das Deutschlandticket Job oder Essenszuschüsse.
Erfahren Sie im Whitepaper, welche Vorteile der Inflationsausgleich durch Benefits bietet, welche steuerbegünstigten Zusatzleistungen Ihnen zur Verfügung stehen und wie Sie die Einführung von Benefits als alternative Inflationsausgleichszahlung gestalten.