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Corona-Bonus statt Weihnachtsgeld auszahlen?

von | Okt 29, 2021 | Arbeitswelt im Wandel, Mitarbeiter-Benefits

Der Corona-Bonus wurde in einem Schreiben des BMF bis zum 31. März 2022 verlängert. Mit dieser Maßnahme gewähren Unternehmen ihren Mitarbeitern länger eine steuerfreie 1500 Euro Sonderzahlung. Dadurch tragen sie zur Abmilderung der zusätzlichen Belastung durch die Pandemie bei.

Eine Möglichkeit, die Prämie zu verwenden, ist das Weihnachtsgeld. Was Sie bei der Auszahlung des Corona-Bonus statt des Weihnachtsgeldes beachten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist die Corona-Prämie und wie lange ist sie gültig?

Die Corona-Prämie ist ein 1.500 Euro Sonderzahlung, die zusätzlich zum Gehalt steuer- und sozialversicherungsfrei auszuzahlen ist. Die Corona-Sonderzahlung kann auch in Raten ausgegeben werden, wenn die Einzelbeträge die Höchstgrenze nicht überschreiten.

Ursprünglich war diese Regelung dazu gedacht, um systemrelevante Berufsgruppen wie Kranken- und Pflegekräfte zu unterstützen. Der Bonus von bis zu € 1.500 darf jedoch von jedem Arbeitgeber gewährt werden. Grundlage ist der Zusammenhang der Auszahlung des Krisenbonus mit der Corona-Krise.

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn [können] Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen […] Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1 500 Euro [gewähren].

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Corona-Prämie zu Weihnachten: Lohnt sich der Corona-Bonus statt Weihnachtsgeld?

Viele Unternehmen gewähren Mitarbeitern ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld. Durch die Fristverlängerung für die Corona-Prämie ist dieses Jahr eine beitragsfreie Alternative zur Sonderzahlung geboten. Für Mitarbeiter lohnt sich diese Möglichkeit der steuerfreien Corona Prämie ebenso wie für Arbeitgeber. Den Freibetrag von € 1.500,- erhalten sie nämlich netto auf das Konto.

Wichtig ist, dass es sich eindeutig um eine Sonderzahlung für die Arbeitnehmer des Betriebs handeln muss. Diese wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet. Bei Mitarbeitern, die rechtlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, ist die Variante der Sachbezüge nicht möglich.

Um die Vorteile der Verlängerung des Corona-Bonus zu nutzen, legen Unternehmen am besten neue Verträge mit Freiwilligkeitsvorbehalt fest. Dabei kann es sich um eine Ergänzungsvereinbarung oder eine neue Betriebsvereinbarung handeln.

    Mitarbeitergeschenke nicht nur zu Weihnachten

    Die Unterstützung zur Abmilderung der Krise in Form der Corona-Sonderzahlung verlängert sich bis zum März 2022. Eine Möglichkeit, den Krisenbonus von 1.500 Euro steuerfrei auszuzahlen, bietet die SpenditCard.

    Die SpenditCard ist eine flexible Sachbezugskarte, mit der Arbeitgeber steuerfrei und -optimierte Sachbezüge nach ihrem Bedarf vergeben – ohne großen Verwaltungsaufwand. Die Zahlung ist weltweit online und offline möglich. Egal, ob Arbeitnehmer den Bonus für das Weihnachts-Shopping oder das Festessen einsetzen wollen: Mit der Sachsbezugskarte können sie ihre Zusatzzahlung einsetzen, wie es für sie am besten ist. So nutzen Mitarbeiter die Corona-Prämie statt des Weihnachtsgeldes flexibel nach ihren Bedürfnissen. Dabei behalten sie ihren Arbeitgeber durch das individualisierte Kartendesign auch in den Feiertagen positiv im Kopf.

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    Carolin Will

    Carolin Will

    Autorin

    Carolin war bei der SPENDIT AG für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Während ihres Germanistikstudiums an der Ludwig-Maximilians-Universität in München hat sie in verschiedenen Unternehmen getextet. Daher weiß sie: Gerade junge Talente legen bei der Wahl eines Arbeitgebers Wert auf Mitarbeiter-Benefits.

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