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Homeoffice & Corona: Was ist jetzt Pflicht, was sind die Entwicklungen?

von | Mai 27, 2021 | Mitarbeitermotivation

Angesichts der neuen Gesetzeslage sind die Zahlen der Beschäftigten im Homeoffice weiter gestiegen. Ist Homeoffice jetzt Pflicht? Und worauf ist im Homeoffice zu achten: Welche Arbeitsmittel muss der Arbeitgeber stellen, wie steht es um Arbeits- und Gesundheitsschutz? Gibt es einen Kostenausgleich für Telefon und Internet? Und: Wie sieht die Zukunft der Büroarbeit im Homeoffice nach Corona aus?

Die aktuelle Homeoffice-Pflicht aufgrund der Corona-Pandemie

Arbeitgeber mussten in den vergangenen Monaten zum Infektionsschutz ihrer Mitarbeiter Homeoffice bereits dort ermöglichen, wo es umsetzbar war. Geregelt hat das die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Am 21. April 2021 hat der Bundestag das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet, die neue „Notbremse“. Die Verpflichtung zum Homeoffice geht damit aus der Arbeitsschutzverordnung ins Infektionsschutzgesetz über.

 

Jetzt Pflicht: die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst bis 30. Juni 2021. Neben Hygieneregeln wie dem Tragen einer Atemschutzmaske bzw. Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand und Lüften ist dort ebenfalls festgelegt, dass Arbeitgeber allen Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal  wöchentlich einen Coronatest anbieten müssen. Unternehmen sind außerdem verpflichtet, Homeoffice anzubieten, sofern keine zwingenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (siehe nächster Abschnitt). Mitarbeiter müssen das Angebot annehmen, soweit von ihrer Seite keine Gründe entgegenstehen (wie z. B. räumliche Enge). Umgekehrt gibt es für Arbeitnehmer aber kein Recht auf Homeoffice.

 

Welche betrieblichen Gründe sprechen gegen Homeoffice?

Ob Produktion, Handel, Dienstleistung oder Logistik – viele Jobs lassen sich nicht im Homeoffice ausführen. Dazu gehören auch bestimmte Tätigkeiten in Unternehmen wie Schalterdienste, Hausmeister- oder IT-Service, Materialausgabe oder Reparaturarbeiten. Eine nicht ausreichende Qualifizierung der Mitarbeiter oder eine nicht vorhandene IT-Ausstattung sind dagegen kein Grund, der gegen Homeoffice spricht, sondern müssen umgehend beseitig werden.

Der Arbeitswelt-Bericht 2021 des BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales) enthält unter anderem Handlungsempfehlungen zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie. Er ist hier abrufbar.

Muss der Arbeitgeber die Arbeitsmittel und die Ausstattung fürs Homeoffice stellen?

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, alle Arbeitsmittel wie PC, Laptop oder Diensthandy zur Verfügung zu stellen und die entsprechenden Kosten zu übernehmen. Da Unternehmen auch im Homeoffice für Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind, gehören grundsätzlich auch ergonomische Möbel wie ein passender Schreibtischstuhl oder Schreibtisch zur Ausstattung. Zusätzlich gilt die oben erwähnte Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Wie sieht es mit Kostenausgleich im Homeoffice aus?

Eine Erstattung der beruflichen Telefonkosten im Homeoffice ist steuerfrei möglich, wobei sich ohne Einzelnachweis bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrages, aber maximal 20 Euro pro Monat ansetzen lassen. Internetkosten können vom Arbeitgeber durch Barzuschüsse erstattet werden. Dafür lässt sich die Pauschalbesteuerung in Höhe von 25 Prozent in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer müssen dazu eine Erklärung abgeben, aus der die Kosten ersichtlich werden.

 

Die Kosten des heimischen Arbeitszimmers können Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat und vom Küchentisch aus arbeitet, kann für 2020 und 2021 jeweils die sog. Homeoffice-Pauschale absetzen. Sie beträgt pro Kalendertag fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr.

1.500 Euro Corona-Prämie

Noch bis 31. März 2022 können Unternehmen steuerfreie Corona-Prämien von bis zu 1.500 Euro an ihre Mitarbeiter leisten. Diese Prämie ist nur dann nach § 3 Nr. 11a EStG steuerfrei, wenn sie zusätzlich und zur Abmilderung der Belastungen durch die Coronakrise geleistet wird. Alle relevanten Informationen zum Corona-Bonus finden Sie in unserem Beitrag „Corona-Prämie für Pflegekräfte & Co.: Das müssen Arbeitgeber über den Corona-Bonus wissen“.

Pflicht oder Kür: Wie effektiv ist Homeoffice?

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Für jeden zweiten Arbeitnehmer ist der Wechsel ins Homeoffice grundsätzlich eine positive Erfahrung – das geht aus einer Studie der Krankenkasse DAK von 2020 hervor.

Viele Mitarbeiter zeigen eine hohe Arbeitszufriedenheit, berichten über weniger Stress und von guter Work-Life-Balance. Drei Viertel würden auch nach der Corona-Krise zumindest teilweise gerne weiter von zu Hause aus arbeiten.

Über die Hälfte hält sich zudem für produktiver als im Büro.

Die Kosten des heimischen Arbeitszimmers können Arbeitnehmer bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen. Wer kein eigenes Arbeitszimmer hat und vom Küchentisch aus arbeitet, kann für 2020 und 2021 jeweils die sog. Homeoffice-Pauschale absetzen. Sie beträgt pro Kalendertag fünf Euro, maximal 600 Euro im Jahr.

Mitarbeitermotivation im Corona-Homeoffice

Ist Homeoffice also die Arbeitsform der Zukunft? Jedenfalls hat New Work mit flexibler Arbeitsgestaltung und virtuellen Tools wie Video-Konferenzen stark zugenommen. Vieles hat in der Krise ohne Vorlauf gut funktioniert, neue Arbeitsformen konnten sich etablieren. Allerdings bringt New Work auch Nachteile mit sich: Die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen, der Austausch mit Kollegen fehlt, Selbstdisziplin und Eigenverantwortung stehen im Mittelpunkt – und sind nicht jedermanns Sache.

 

Damit Homeoffice nicht zur Einsamkeitsfalle wird, ist es wichtig, mittags rauszukommen. Sich bewegen, Tageslicht tanken und unter Menschen gehen tut einfach gut. Und ein gesundes Mittagessen schafft eine solide Grundlage für den Nachmittag. Wenn das vom Unternehmen bezahlt oder bezuschusst wird, ist die Motivation doppelt hoch, das Haus zu verlassen und sich etwas Leckeres zum Essen zu holen. Wer mag, verabredet sich gleich mit einem Kollegen, der auch Remote arbeitet.

Employer Branding mit Lunchit

Mit der digitalen Essensmarke Lunchit  können Unternehmen ihren Mitarbeitern täglich bis zu 7,23 Euro  für ihr Mittagessen erstatten und sie damit bei einer gesunden Ernährung supporten. Einlösbar im Restaurant um die Ecke, im Supermarkt, beim Bäcker oder Lieferservice ist Lunchit gerade auch im Homeoffice ein toller Motivationskick. Und das Finanzamt unterstützt kräftig mit. Wie das konkret funktioniert, erklärt der unser Beitrag „Sachbezugswert Verpflegung“.

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

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