Welche Möglichkeiten steuerfreier Prämien gibt es, die dauerhaft genutzt werden können?
Wie bereits erwähnt, kann die für die Corona-Krise beschlossene Sonderprämie nur bis zum 31. Dezember 2020 steuerfrei gezahlt werden. Gerade die Mitarbeiter in systemrelevanten, aber oft unterbezahlten Berufen sollten jedoch nachhaltig von einem höheren Nettolohn profitieren und nicht nur mit einer einmaligen Prämie „belohnt“ werden. Schließlich sollten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Anerkennung und Wertschätzung nicht nur während Krisenzeiten, sondern dauerhaft entgegenbringen. Doch das kann auch ohne Sonderprämien steuerfrei gelingen, denn steuerfreie Sachbezüge bieten zahlreiche Möglichkeiten, auch in den kommenden Jahren der Belegschaft steuerfreie Zusatzleistungen zukommen zu lassen. Die 44-Euro-Freigrenze kann bspw. auch im nächsten Jahr noch steuerfrei gewährt werden, sodass Arbeitnehmer nachhaltig von über 500 Euro mehr Netto im Jahr profitieren.
Sonderprämie auszahlen – mit der SpenditCard
Mit sogenannten Sachbezugskarten, wie der SpenditCard, können Mitarbeiter das Guthaben dann ganz flexibel einsetzen und deutschlandweit nutzen. Aber auch weitere Steuervorteile wie bspw. 60 Euro für besondere Anlässe oder die aktuelle 1.500 Euro Sonderprämie können über die SpenditCard steuerfrei gewährt werden. Die Prämie kann zudem auch anteilig, bspw. 150 Euro auf zehn Monate verteilt, ausgezahlt werden.
Und die Auszahlung der Prämie über die SpenditCard hat noch einen weiteren Vorteil: Wird die Prämie einfach auf das Bankkonto des Mitarbeiters überwiesen, geht diese schnell auf dem Konto unter, während die Sonderzahlung über die SpenditCard als separates Extra wahrgenommen wird.