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Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber: Bedarf, Vorteile und Umsetzung

von | Juni 3, 2025 | Mitarbeiter-Benefits, Steuerfreie Sachbezüge

Unternehmen investieren zunehmend in Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden. Wie Arbeitgeber und -nehmende davon profitieren, welche Möglichkeiten es zur Umsetzung des Zuschuss Fitness Arbeitgeber gibt und wie diese steuerlich zu betrachten sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Warum Firmenfitness als Benefit immer wichtiger wird

Laut der Marktanalyse zu Mitarbeiter-Benefits von Roland Berger planen deutsche Unternehmen 2025 1,4 neue Benefits in ihr Angebot aufzunehmen. Benefits im Bereich mentale Gesundheit wurden von 32% der befragten Personalverantwortlichen und damit mit am häufigsten genannt. 17% beabsichtigen ein Firmenfitness-Programm einzuführen.

 

Dass die Anzahl der Mitglieder in deutschen Fitnessstudios 2024 mit 11,7 Mio. Mitgliedern dem bisherigen Rekordwert von 2019 entspricht, spiegelt ebenfalls das steigende Interesse an einem Fitness-Benefit wider.

Die Entwicklung der Anzahl an Krankentagen unterstreicht ebenfalls den Bedarf an gesundheitsfördernden Maßnahmen durch Arbeitgeber: Im Jahr 2024 waren deutsche Erwerbstätige so häufig krankgeschrieben wie nie zuvor. Laut der Techniker Krankenkasse fehlten bei ihr versicherte Erwerbstätige zwischen Januar und November 2024 durchschnittlich 17,7 Tage. Damit setzt sich ein seit Jahren zunehmender Trend fort: Der Krankenstand liegt 3,6 Tage über dem Niveau von 2019 und damit deutlich höher als vor Beginn der Corona-Pandemie.

 

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) legt zudem verpflichtend eine psychische Gefährdungsbeurteilung fest. Deren Ziel ist es, psychische Belastungen im Arbeitskontext zu identifizieren und darauf basierend Arbeitsschutzmaßnahmen einzuleiten, um der psychischen Gefährdung von Arbeitnehmenden vorbeugen. Arbeitgeber können zusätzlich durch das Angebot von Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden eine gesunde und nachhaltige Arbeitsumgebung schaffen.

Firmenfitness: Vorteile für Arbeitgeber und -nehmende

Vorteile für Arbeitgeber

  • Höhere Leistungsfähigkeit: Mitarbeitende, die sich körperlich und mental gut fühlen, arbeiten bewiesenermaßen effizienter, sind engagierter und tragen zu einem positiven Arbeitsumfeld bei.
  • Weniger krankheitsbedingte Ausfälle: Initiativen und Programme zur Förderung von Mitarbeitergesundheit helfen Fehlzeiten durch Krankheit und damit verbundene Kosten zu senken.
  • Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität: Unternehmen können ihre Arbeitgebermarke stärken, indem sie Benefits rund um Gesundheit und Fitness anbieten. Zudem können sie sich einen Wettbewerbsvorteil im Recruiting sichern und langfristig in Mitarbeiterbindung investieren.

Vorteile für Arbeitnehmende

  • Verbesserte Work-Life-Balance: Sport und Bewegung sind erwiesenermaßen ein guter Ausgleich zum stressigen Arbeitsalltag. Des Weiteren können Wellbeing-Angebote per App dabei unterstützen, nach der Arbeit richtig abzuschalten.
  • Attraktives Gesamtvergütungspaket: Neben einem fairen Gehalt freuen sich Arbeitnehmende über (monetäre) Zusatzleistungen. Wie Sie eine Total-Compensation-Strategie entwickeln, erfahren Sie hier.

Fitnesszuschuss Arbeitgeber: Umsetzung

Unterstützung durch gesetzliche Krankenkassen

Für primäre Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung können Unternehmen gemäß § 20 SGB V Unterstützung durch gesetzliche Krankenkassen heranziehen. Welche Maßnahmen konkret förderungsfähig sind, ist im Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands festgelegt.

Betriebliche Gesundheitsförderung

„Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben“ sind nach § 3 Nr. 34 EStG bis zu 600 Euro jährlich steuerfrei.

Die Maßnahmen müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und  20b SGB V entsprechen. Hierzu zählen:

  • Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention (zertifizierte Präventionskurse),
  • nicht zertifizierte Präventionskurse des Arbeitgebers, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen und
  • Leistungen betrieblicher Gesundheitsförderung im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil

Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Betriebliche Gesundheitsförderung als Chance für Unternehmen“.

Zuschuss Fitnessstudio Arbeitgeber über den steuerfreien Sachbezug

Unternehmen können die Mitgliedschaft im Fitnessstudio ihrer Mitarbeitenden gemäß § 3 Nr. 34 EStG „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ steuer- und sozialversicherungsfrei bezuschussen. Innerhalb der monatlichen Freigrenze von 50 Euro ist der Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio als Sachbezug möglich. Liegen die Kosten für die Mitgliedschaft über diesem Betrag, können Mitarbeitende die Differenz selbst übernehmen.

 

Mit dem Modul Sachbezug 50 der SpenditCard lässt sich der Zuschuss Fitness Arbeitgeber einfach und flexibel umsetzen. Der Arbeitgeber kann die SpenditCard monatlich mit bis zu 50 Euro beladen. Diese Art, den Arbeitgeberzuschuss Fitnessstudio zu gewähren, ist an keine Vorgaben hinsichtlich Lizenzierung oder bestimmte Kurse gebunden.

Ist Firmenfitness ein geldwerter Vorteil?

Als geldwerter Vorteil sind Sachzuwendungen des Arbeitgebers, die dieser Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt gewährt, definiert. Dabei kann es sich um materielle als auch immaterielle Leistungen handeln. Konkret gilt als geldwerter Vorteil der Betrag, den Mitarbeitende für diese Leistung selbst investieren müssten. Der geldwerte Vorteil muss nach § 8 EstG als Teil des Arbeitslohns in der Lohn- und Gehaltsabrechnung aufgeführt werden.

 

Bezuschusst der Arbeitgeber die Mitgliedschaftskosten für das Fitnessstudio, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil.

 

Alles rund um den geldwerten Vorteil lesen Sie in unserem Beitrag „Geldwerter Vorteil: versteuern oder Freibetrag nutzen“.

Der Benefit für ganzheitliches Wohlbefinden: spendit | Wellbeing

Mitarbeitende haben diverse Bedürfnisse und Präferenzen – diesen kann durch ein vielseitiges und flexibles Firmenfitness-Programm entsprochen werden. spendit | Wellbeing vereint den Zugang zu Tausenden Fitnessstudios deutschlandweit, Online-Kursen, Yoga, Meditation sowie Premium Wellbeing-Apps für Schlaf, Ernährung und Achtsamkeit in einer Mitgliedschaft. Es gibt die Möglichkeit, vor Ort oder online zu trainieren sowie Angebote per App zu nutzen.

 

Anders als beim klassischen Zuschuss zum Fitnessstudio wird spendit | Wellbeing unabhängig vom Sachbezug gewährt. Es handelt sich hierbei daher auch nicht um einen geldwerten Vorteil. Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Lizenzgebühr und ermöglicht Mitarbeitenden somit Zugriff auf sieben verschiedene Pakete. Diese Kosten, die bis zu 50% geringer ausfallen als bei einer Direktmitgliedschaft im Studio, werden von den Mitarbeitenden selbst getragen. Die Mitgliedschaft können sie monatlich anpassen, pausieren oder kündigen.

 

Mit spendit | Wellbeing können Unternehmen ihre Mitarbeitenden zudem hinsichtlich Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen: Durch die Familienoption können bis zu drei Familienmitglieder das Angebot ebenfalls nutzen.

Fazit

Benefits, die auf Gesundheit und Wohlbefinden einzahlen, werden zunehmend gefragter bei Arbeitnehmenden. Auch Unternehmen profitieren von höherer Produktivität, weniger Krankheitstagen und einer gestärkten Arbeitgebermarke durch das Angebot solcher Benefits.

 

Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Fitnessstudiozuschuss Arbeitgeber zu realisieren. Für Mitarbeitende besonders attraktiv ist ein ganzheitliches Firmenfitnessprogramm wie spendit | Wellbeing, das neben Zugang zu Sporteinrichtungen und Online-Kursen auch Angebote zu mentaler Gesundheit und Wohlbefinden beinhaltet.

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Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

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