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Mit der SpenditCard sicher und individuell Sachbezüge gewähren
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Geldwerter Vorteil: versteuern oder Freibetrag nutzen
Benefits und Zusatzleistungen sind begehrt! Arbeitgeber haben die Möglichkeit, das Einkommen ihrer Mitarbeitenden um Sachleistungen zu ergänzen. Das reicht vom privat genutzten Dienstwagen über die Dienstwohnung bis zur Verpflegung. Dieser sog. geldwerte Vorteil ist grundsätzlich steuerpflichtig. Wie genau sich ein geldwerter Vorteil definiert, wie Angestellte vom geldwerten Vorteil Firmenwagen profitieren und welche Freigrenzen es gibt, erfahren Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein geldwerter Vorteil?
Beim geldwerten Vorteil handelt es sich um eine Sachzuwendung des Arbeitgebers, die er seinen Mitarbeitenden zusätzlich zum regulären Gehalt zur Verfügung stellt. Dabei kann es sich um materielle wie immaterielle Leistungen handeln, allerdings nicht um Bargeld oder eine Überweisung von Gehalt.
In Abgrenzung zum Barlohn wird diese Form der Entlohnung als geldwerter Vorteil bezeichnet. Der Betrag, den ein:e Arbeitnehmer:in für dieses Gut bzw. diese Sachleistung selbst investieren müsste, gilt als geldwerter Vorteil.
Geldwerter Vorteil: Beispiele
Zu den geldwerten Vorteilen zählen zahlreiche Zusatzleistungen des Arbeitgebers, darunter
- Gutscheine und Geschenke zum Geburtstag
- der Dienstwagen oder Firmenwagen auch zur privaten Nutzung
- eine Dienstwohnung
- das privat nutzbare Firmenhandy oder der Firmen-Laptop
- Mitarbeiterrabatte für Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens
- ein Jobrad bzw. Businessbike
- ein Essenszuschuss
- die Kinderbetreuung, z. B. im Betriebskindergarten
- Sachzuwendungen bei Betriebsfeiern
Wie wird der geldwerte Vorteil versteuert?
Der geldwerte Vorteil zählt zu den Einnahmen (Einkünfte in Geldeswert), weshalb er nach § 8 EstG grundsätzlich als Teil des Arbeitslohns in der Lohn- und Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden muss. Er wird dem Bruttoarbeitslohn hinzugerechnet und nach individuellem Lohnsteuersatz besteuert.
Arbeitgeber haben zudem die Möglichkeit, pauschal zu besteuern, was für Arbeitnehmende je nach individuellem Grenzsteuersatz einen Steuervorteil mit sich bringen kann. Für viele geldwerten Vorteile existieren außerdem Freibeträge und Freigrenzen, siehe unten.
Unterschied Freibetrag und Freigrenze
Ein Freibetrag bleibt steuer- und sozialversicherungsbefreit, auch wenn die festgelegte Höhe überschritten wird. Bei einer Freigrenze wird der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig, sobald die Grenze auch nur um einen Cent überschritten wird.
Gibt es einen Geldwerten-Vorteil-Rechner? Leider nein, daher ist es bei Unklarheiten immer ratsam, Rücksprache mit einem:einer Steuerberater:in zu halten. Jeder geldwerte Vorteil sollte zudem dokumentiert werden, um bei einer Prüfung durch das Finanzamt oder die Deutsche Rentenversicherung alle Daten parat zu haben.
Wenn Sie Zusatzleistungen, Sachbezüge bzw. geldwerte Vorteile über die SpenditCard nutzen, profitieren Sie von einer jederzeit steuerkonformen Abrechnung und Dokumentation.
So berechnen Sie den geldwerten Vorteil beim Firmenwagen und beim Fahrtkostenzuschuss
Rund um den geldwerten Vorteil gibt es zahlreiche Sonderregelungen, z. B. die Gehaltsumwandlung bzw. der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen. Steht der Firmenwagen auch privat zur Verfügung, lässt sich die Ein-Prozent-Regelung (als Basis dient der Bruttolistenpreis) oder auch das Fahrtenbuch nutzen. Nähere Informationen und Praxisbeispiele finden Sie im Beitrag „Pauschalversteuerung Firmenwagen“.
Wenn Sie sich rund um die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses informieren möchten, finden Sie unter „Fahrtkostenzuschuss berechnen und erstatten – so geht’s“ alle relevanten Infos und Beispiele aus der Praxis.
Doch auch bei anderen Sachleistungen gibt es unterschiedliche Freigrenzen und Pauschalbesteuerungen. Im Folgenden haben wir einen Überblick über die gängigsten zusammengestellt.
Freibetrag geldwerter Vorteil: Freigrenzen ausschöpfen, Steuern sparen
Die meisten geldwerten Vorteile lassen sich dank Freibeträgen und Freigrenzen ganz oder teilweise steuerfrei bzw. pauschalbesteuert nutzen. Dabei müssen Sie jedoch einige Vorgaben beachten. Spendit bietet Ihnen mit der SpenditCard eine digitale Visa Prepaid Card, über die Sachbezüge und Zusatzleistungen einfach und komfortabel ausgegeben und jederzeit steuerkonform abgerechnet werden können.
Geldwerter Vorteil mit Freigrenze bzw. Freibetrag
- Sachbezüge: Warengutscheine, Tankgutscheine, Mitgliedschaft im Fitnessstudio: 50 Euro monatlich bzw. 600 Euro jährlich steuerbefreit
- Personalrabatte: bis 1.080 Euro jährlich steuerbefreit
- Mitarbeitergeschenke: steuerbefreit bis zu 60 Euro bei drei persönlichen Anlässen im Jahr wie Geburtstag, Hochzeit, Firmenjubiläum
- Erholungsbeihilfe: pauschalversteuert mit 25 %, bis zu 416 Euro pro Person und Jahr für eine Familie mit drei Kindern als Urlaubszuschuss auszahlbar
- Incentivierung: mit 30 % pauschalbesteuert, bis zu 10.000 Euro jährlich für Bonuszahlungen und Provisionen
- Privates Internet: pauschalversteuert mit 25 %, bis zu 50 Euro monatlich bzw. 600 Euro jährlich
- Essenszuschuss: steuerbefreit bis zu 7,50 Euro pro Tag bzw. 1.600 Euro jährlich; setzt sich zusammen aus Sachbezugswert von 4,40 Euro in 2024 und einem steuerfreien Anteil von 3,10 Euro; alle Infos zu 2025 finden Sie hier
- Gesundheitsfördernde Maßnahmen: wie Massagen oder Physiotherapie, steuerbefreit bis 600 Euro jährlich
- Mitarbeiterrabatte: auf Waren oder Dienstleistungen des Arbeitgebers; 4 % vom Endpreis steuerfrei, auf den Restbetrag gilt ein Rabattfreibetrag von 1.080 EUR pro Jahr
- Mitarbeiteraktien: als geldwerter Vorteil gilt die Differenz des Aktienwertes zum Zeitpunkt der Einbuchung und des Ausübungspreises, Freibetrag von 1.440 Euro jährlich
- Altersvorsorge: bis zu 7.248 Euro im Jahr 2024 steuerfrei zur betrieblichen Altersvorsorge (Pensionskasse oder -fond, Direktversicherung), mehr dazu hier
- Kinderbetreuung: bis zu 600 Euro pro Jahr steuerbefreit für Kinder unter 14 Jahren
Welche Vor- und Nachteile hat der geldwerte Vorteil?
Vorteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende
- Effektive Erhöhung der Nettovergütung: Arbeitnehmende profitieren doppelt von Zusatzleistungen – einmal durch den Benefit selbst, zum anderen durch die geringen oder nicht existenten Abgaben; beliebte Zusatzleistungen motivieren Angestellte nachweislich, was zu höherer Leistungsbereitschaft führen kann.
- Verbesserte Work-Life-Balance: Ob Zuschuss zum Mittagessen, Kinderbetreuung oder Gesundheitsförderung – einige Zusatzleistungen können definitiv das Employee Wellbeing stützen und die Gesundheit von Angestellten erhalten helfen.
- Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität: Die Employer Brand wird durch attraktive Benefits gestärkt, was sich positiv aufs Image, das Recruiting und die Mitarbeiterbindung auswirkt.
- Geminderte Steuerlast für Unternehmen: Dank Freibeträgen und Pauschalversteuerung können Sachleistungen steuerlich abgesetzt werden.
Mögliche Nachteile für Arbeitgeber und Mitarbeitende
- Unpassende Zusatzleistung: Nicht jede:r Arbeitnehmer:in hat ein Auto und braucht einen Tankgutschein; Zusatzleistungen wie ein Zuschuss zum Mittagessen oder eine Pauschale fürs Internet können hingegen von allen Angestellten genutzt werden, weshalb eine durchdachte Auswahl von Mitarbeiter-Benefits wichtig ist; wie Sie eine passgenaue Benefit-Strategie entwickeln, erfahren Sie hier.
- Zeitintensive Verwaltung: Es kann für Unternehmen aufwändig sein, alle gesetzlichen Vorschriften und die Dokumentation im Auge zu behalten.
- Steuerwissen: Wie genau welcher geldwerte Vorteil besteuert wird und welche neuen gesetzlichen Regelungen umgesetzt werden müssen, ist komplex und erfordert ggf. das Hinzuziehen von Steuerberater:innen.
Diese geldwerten Vorteile nutzen Arbeitgeber als Mitarbeiter-Benefits

Quelle: Bitkom Research 2024; adaptierte Grafik
Fazit
Der geldwerte Vorteil bietet Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeitenden steuerliche Vorteile durch Zusatzleistungen wie Dienstwagen oder Essenszuschüsse zu gewähren und das Maximum an Nettolohn herauszuholen. Um steuerliche Belastungen zu minimieren, lassen sich Freibeträge und Freigrenzen gezielt nutzen.
Spendit unterstützt Arbeitgeber bei der zeitgemäßen Gewährung und steuerkonformen Abrechnung von Mitarbeiter-Benefits. Wir beraten Sie gerne zu einer individuellen Lösung für Ihr Unternehmen. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
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Ruth Wiebusch
Freiberufliche Texterin
Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
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