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Home > Essenszuschuss > Sachbezugswert Verpflegung steigt 2025 voraussichtlich auf 4,40 Euro

Sachbezugswert Verpflegung steigt 2025 voraussichtlich auf 4,40 Euro

von | Sep 2, 2024 | Essenszuschuss

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entscheidet jährlich über eine Anpassung der Sachbezugswerte im kommenden Jahr. Nun stehen die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2025 fest. Wie die Versteuerung des Verpflegungszuschusses geregelt ist und wie Lunchit als digitale Essensmarke maximale Flexibilität bietet, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was sind Sachbezüge?

Sachbezüge bezeichnen materielle Vorteile oder Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden gewähren kann. Anders als Lohn handelt es sich nicht um Geldzahlungen, sondern sie erfolgen in Form von Waren, Gutscheinen oder zweckgebundenen Geldzuwendungen. Aufgrund ihrer Steuervorteile sind Sachbezüge ein lohnenswerter Bestandteil der Total Compensation. Beispiele für Sachbezüge sind Zuschüsse zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Gutscheine, Unterkunft und Verpflegung.

 

Unabhängig von der Art der Anstellung können Sachbezüge sowohl an Vollzeitangestellte als auch an Werkstudierende vergeben werden.

 

Die Höhe bestimmter Sachbezüge ist in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) geregelt. Basierend auf der Entwicklung der Verbraucherpreise entscheidet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich über eine Anpassung der Sachbezugswerte im nächsten Jahr. Die Entscheidung über die Sachbezugswerte 2025 wird auf Grundlage des Verbraucherpreisindex zwischen Juli 2023 und Juni 2024 getroffen. Der Referentenentwurf der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung gibt die voraussichtlichen Sachbezugswerte für 2025 bekannt.

 

In letzter Instanz muss der Bundesrat den Änderungen zustimmen. Die Werte gelten jeweils ab dem 01. Januar

Voraussichtliche Sachbezugswerte Verpflegung 2025

Der Monatswert Verpflegung soll 2025 voraussichtlich von 313 Euro auf 333 Euro angehoben werden. Für die einzelnen Mahlzeiten sind pro Kalendertag folgende Werte anzusetzen:

  • Frühstück: 2,30 Euro
  • Mittag- oder Abendessen: 4,40 Euro

Die Sachbezugswerte Verpflegung 2025 und 2024 im Vergleich

Frühstück
Mittagessen
Abendessen
Pro Arbeitstag
2,30 € (2,17 €)
4,40 € (4,13 €)
4,40 € (4,13 €)
Pro Monat
69 € (65 €)
132 € (124 €)
132 € (124 €)

Verpflegungszuschuss: Versteuerung

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden die Kosten für das Mittagessen in Höhe von bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag erstatten. Dieser Wert setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Sachbezugswert: 4,40 Euro
  • Essenszuschuss: 3,10 Euro

 

Der Essenszuschuss durch den Arbeitgeber ist steuer- und sozialabgabenfrei. Ob der Sachbezugswert versteuert werden muss, entscheidet die Höhe der Zuzahlung durch die Mitarbeitenden. Zahlen die Mitarbeitenden mehr als den amtlichen Sachbezugswert (4,40 Euro) zu einer Mahlzeit dazu, bleibt kein geldwerter Vorteil übrig, der versteuert werden müsste. Fällt der Eigenanteil der Mitarbeitenden geringer aus als der amtliche Sachbezugswert, muss der geldwerte Vorteil pauschal mit 25% versteuert werden.

Arbeitgeber können durch folgende Maßnahmen bei Sonntagsangst unterstützen: offene Kommunikation vorleben, auf gesunde Work-Life-Balance achten, klare Erwartungen formulieren, regelmäßig mit Mitarbeitenden austauschen, Mitarbeiterwohlbefinden priorisieren, Arbeitsumfeld verbessern, Wertschätzung und Anerkennung zeigen

Geldwerten Vorteil berechnen

Unser kostenloses Whitepaper „Praxisratgeber: Mittagspause mit Bonus – der steuerbegünstigte Essenszuschuss“ erklärt anhand von Beispielrechnungen konkret, wie sich der geldwerte Vorteil und darauf basierend die Versteuerung des Sachbezugswerts bestimmen lässt.

Lunchit: die maximal flexible digitale Essensmarke

Lunchit, die digitale Essensmarke in Form einer App, überzeugt mit Flexibilität sowohl in der Essensauswahl als auch in den Konfigurationsmöglichkeiten der App. So können Unternehmen sicherstellen, den Sachbezug maximal auszuschöpfen. Nicht zuletzt ist das Einreichen der Belege für Mitarbeitende und die Verwaltung für Arbeitgeber enorm einfach.

Freie Essensauswahl

Bei Lunchit schränkt kein Partnernetzwerk die Essensauswahl ein. Arbeitnehmende können im Restaurant essen, beim Lieferdienst bestellen oder im Supermarkt einkaufen. Lunchit ist nicht ortsgebunden und eignet sich daher ideal auch für remote arbeitende Firmen.

 

Sie benötigen lediglich einen Beleg, den sie mit der Lunchit-App einscannen. Die mit dem BSFZ-Siegel ausgezeichnete Lunchit Recognition KI erkennt falsche Eingaben und fordert Nutzer:innen auf, ihre Angaben zu überprüfen.

Pauschalversteuerung vermeiden

Grundsätzlich muss der amtliche Sachbezugswert in Höhe von 4,40 Euro mit 25% pauschal versteuert werden. Je mehr Mitarbeitende über den maximalen Verpflegungszuschuss (7,50 Euro) hinaus selbst dazuzahlen, desto geringer ist der zu versteuernde Betrag. Leistet der/die Mitarbeiter:in einen Eigenanteil höher als der amtliche Sachbezugswert, ist der Verpflegungszuschuss komplett steuerfrei und es muss keine Pauschalsteuer abgeführt werden.

Mit Lunchit als digitaler Essensmarke können Unternehmen sicherstellen, dass der Verpflegungszuschuss immer steuerfrei ist: Die Lunchit App kann so konfiguriert werden, dass Mitarbeitende stets einen Eigenanteil in Höhe des amtlichen Sachbezugswerts leisten müssen, um einen Beleg einreichen zu können.

Anzahl Erstattungstage festlegen

Der Essenszuschuss über Lunchit kann nur an Arbeitstagen mit einer minimalen Arbeitszeit von vier Stunden gewährt werden. Die Erstattung an Urlaubs- und Krankheitstagen ist somit ausgeschlossen. Zusätzlich haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die maximale Anzahl an Erstattungstagen pro Monat festlegen.

Stärken Sie Ihre Total-Compensation-Strategie, indem Sie Ihren Mitarbeitenden mehr Netto vom Brutto gewähren und steigern Sie so Arbeitgeberattraktivität und Mitarbeiterbindung!

Unsere Benefit-Expert:innen zeigen Ihnen gerne in einem kostenlosen Demo-Termin die Verwaltung des Verpflegungszuschusses im Spendit Arbeitgeberportal und wie Ihre Mitarbeitenden ihre Belege in der Lunchit-App einreichen können.

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Mehr Netto vom Brutto

In der heutigen Arbeitswelt sind Mitarbeiter-Benefits mehr als nur ein nettes Gehaltsextra. Sie sind ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterbindung und -motivation. Denn zufriedene Mitarbeitende sind produktiver, kreativer und bleiben dem Unternehmen länger treu.

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Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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