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Mitarbeitende zusätzlich mit Wellbeing-Angeboten unterstützen
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Belastungen ermitteln und reduzieren
Das Arbeitsschutzgesetz schreibt eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vor, um arbeitsbedingte Stressfaktoren zu reduzieren und die psychische Gesundheit von Beschäftigten zu schützen. Was es bei der Gefährdungsbeurteilung zu beachten gilt und mit welchen Zusatzleistungen Sie psychischen Belastungen unterstützend vorbeugen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
- Warum ist die psychische Gefährdungsbeurteilung wichtig?
- Psychische Gefährdungsbeurteilung: Themenbereiche
- Psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen: Vorgehen
- Was kostet eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
- Mit Benefits Mitarbeitergesundheit und -wohlbefinden stärken
- Fazit
Was ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung, auch Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (GB-Psych), handelt es sich um ein Verfahren zur Bestimmung und Bewertung psychischer Belastungen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
Begriffsabgrenzung
- Psychische Belastung umfasst alle Einflüsse auf die Psyche einer Person, die aus der Arbeitssituation heraus entstehen (z. B. Zeitdruck, monotone Arbeit, Konflikte im Team).
- Psychische Gefährdung beschreibt die negativen Auswirkungen dieser Belastungen, die langfristig der Mitarbeitergesundheit schaden können (z. B. Burnout, Depression, Schlafstörungen).
Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, basierend auf den Ergebnissen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen abzuleiten. So sollen arbeitsbedingte Stressfaktoren und psychosoziale Risiken minimiert und die psychische Gesundheit der Beschäftigen gefördert werden.
Ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung gesetzlich Pflicht?
Das Arbeitsschutzgesetz legt verpflichtend fest, dass „der Arbeitgeber […] durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln [hat], welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 ArbSchG). Psychische Belastungen bei der Arbeit sind als einer von sechs Faktoren gelistet, durch die sich insbesondere eine Gefährdung ergeben kann.
Gemäß § 6 ArbSchG besteht zudem eine Dokumentationspflicht der Gefährdungsbeurteilung.
Warum ist die psychische Gefährdungsbeurteilung wichtig?
Arbeitgeber sind per Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen. Bei Nichteinhaltung drohen Unternehmen aus rechtlicher Sicht Bußgelder, Haftungsrisiken und/oder ein Eingreifen der Aufsichtsbehörden. Neben der rechtlichen Verpflichtung hat die Beurteilung der Belastungsfaktoren und die anschließende Einführung von Arbeitsschutzmaßnahmen weitere positive Effekte für Unternehmen:
- Schutz der Mitarbeitenden: Dadurch dass Belastungsfaktoren frühzeitig erkannt werden, können Arbeitsschutzmaßnahmen eingeleitet werden, die psychischen Erkrankungen vorbeugen und das Mitarbeiterwohlbefinden fördern.
- Produktivitätssteigerung: Gesunde Mitarbeitende sind motivierter, können bessere Leistungen erbringen und werden seltener krank.
- Gesteigerte Arbeitgeberattraktivität: Eine gute Arbeitsorganisation und -umgebung hat einen positiven Effekt auf die Mitarbeiterbindung und überzeugt im Recruiting.
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Themenbereiche
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden mehrere Themen aus dem Arbeitskontext, die in psychischen Belastungen resultieren können, untersucht:
- Arbeitsinhalte und Arbeitsaufgaben: z. B. Handlungsspielräume, Abwechslung, emotionale Inanspruchnahme
- Arbeitsorganisation: z. B. Arbeitszeiten und -intensität, ständige Erreichbarkeit, Zeitdruck
- Arbeitsumgebung: z. B. Lärm, Beleuchtung, ergonomische Faktoren
- Soziale Faktoren: z. B. Konflikte mit Kolleg:innen, Führungskultur, fehlende Unterstützung
Psychische Gefährdungsbeurteilung erstellen: Vorgehen
Vorbereitend gilt es zu klären, wer die psychische Gefährdungsbeurteilung erstellt: Die Beurteilung sollte von fachkundigen Personen mit der entsprechenden Kompetenz durchgeführt werden, um eine professionelle Analyse zu gewährleisten. Hierbei kann es sich um interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzt:innen, Psycholog:innen oder externe Berater:innen mit Spezialisierung auf psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz handeln. Die Verantwortung trägt stets die Geschäftsleitung.
Des Weiteren sollte vorab ein Zeitrahmen für das Projekt festgelegt werden.
Das Verfahren gliedert sich klassischerweise in sieben Schritte:
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: Bereiche und Tätigkeiten, die sich hinsichtlich der psychischen Belastung ähneln, können zusammengefasst werden.
2. Gefährdungen psychischer Belastungen identifizieren: Durch schriftliche Mitarbeiterbefragungen, Beobachtungen oder moderierte Analyseworkshops sollen potenzielle Risiken und Belastungsfaktoren am Arbeitsplatz ermittelt werden.
3. Gefährdungen psychischer Belastungen beurteilen: Die ermittelten möglichen psychischen Risiken werden dahingehend analysiert, wie häufig die Gefährdungen im Arbeitsalltag auftreten und wie sehr sie die psychische Gesundheit der Mitarbeitenden belasten.
4. Maßnahmen ableiten: Auf Basis der Ergebnisse werden Maßnahmen abgeleitet, um die Gefährdungen zu minimieren oder aufzuheben. Beispiele sind organisatorische Veränderungen, Schulungen oder individuelle Unterstützungsangebote.
5. Maßnahmen umsetzen: Bei der Maßnahmenplanung gibt es verschiedene Ansätze, z. B. zunächst mit einfach und schnell umzusetzenden Maßnahmen (Quick Wins) zu beginnen oder sich zuerst auf die größten Risikofaktoren für die psychische Gesundheit der Angestellten zu fokussieren.
6. Wirksamkeit der Maßnahmen evaluieren: Die umgesetzten Maßnahmen werden nach einer gewissen Zeit in Bezug auf ihre Wirksamkeit, Gefährdungen zu reduzieren, bewertet. Workshops, Begehungen oder schriftliche Kurzbefragungen können als Methoden herangezogen werden.
7. Gefährdungsbeurteilung dokumentieren: Die Dokumentation soll Transparenz und Nachvollziehbarkeit gewährleisten. Welche Punkte konkret enthalten sein sollen, regelt die GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“.

Wie oft muss eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?
Da die Arbeitsschutzmaßnahmen auf Grundlage der Beurteilung umgesetzt werden, sollte diese in regelmäßigen Abständen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Vor allem bei veränderten Arbeitsbedingungen ist eine Revision ratsam, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Was kostet eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Die Kosten für eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung können stark variieren. Entscheidend sind vor allem die Mitarbeiteranzahl, branchenspezifische Anforderungen, die gewählten Erhebungsmethoden sowie die in Anspruch genommenen Ressourcen. Neben den Kosten für die initiale Beurteilung kann zudem die Umsetzung der abgeleiteten Maßnahmen weitere Kosten verursachen.
In Bezug auf die Kosten ist anzumerken, dass es verschiedene Förderprogramme und Unterstützungsmöglichkeiten gibt (z. B. von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen oder durch die Bundesländer). Zudem rechnen sich die für die Gefährdungsbeurteilung aufgebrachten Kosten langfristig, da die eingeleiteten Maßnahmen in weniger Fehlzeiten, einer höheren Leistungsfähigkeit und einer gesteigerten Mitarbeiterzufriedenheit resultieren.
Psychische Gefährdungsbeurteilung: Kosten bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nicht vornehmen, müssen mit einer hohen Geldstrafe rechnen: Wird ein Betrieb von der Landesbehörde für Arbeitssicherheit auf die Pflichtverletzung aufmerksam gemacht und führt die GB-Psych nicht innerhalb der gesetzlichen Frist durch, kann dies als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Mit Benefits Mitarbeitergesundheit und -wohlbefinden stärken
Neben einer optimierten Arbeitsorganisation und -umgebung können Arbeitgeber zusätzlich mit Mitarbeiter-Benefits die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigen stärken.
Wellbeing
Lange Zeit war Firmenfitness in Form eines Zuschusses zum Fitnessstudio die klassische Lösung für Unternehmen, die Mitarbeitergesundheit fördern wollten. Dass neben der körperlichen Gesundheit auch die mentale Komponente und Faktoren wie Schlaf und Ernährung einen enormen Einfluss auf das Wohlbefinden haben, ist in Unternehmen zunehmend anerkannt. Die Lösung sind ganzheitliche Ansätze mit Angeboten für verschiedene Bereiche, die mit Gesundheit und Wohlbefinden zusammenhängen: spendit | Wellbeing bietet Ihren Mitarbeitenden Zugang zu Tausenden Fitnessstudios, Online-Kursen, Yoga, Meditation sowie Premium Wellbeing-Apps für Schlaf, Ernährung und Achtsamkeit – alles in einer Mitgliedschaft. Die diversen Lebensumstände und Bedürfnisse von Mitarbeitenden werden durch flexible Angebote berücksichtigt: Es gibt Kurse vor Ort sowie Online-Workouts, die z. B. auf Dienstreise absolviert werden können – bei spendit | Wellbeing ist für jeden etwas dabei.
Im Gegensatz zum Zuschuss zum Fitnessstudio besteht bei spendit | Wellbeing keine Bindung an den Sachbezug. Das bedeutet, neben Zugang zu den Wellbeing-Angeboten können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden zusätzlich mit 50 Euro monatlich in Form des Sachbezugs (z. B. über die SpenditCard) eine Freude machen.
Der Verwaltungsaufwand auf Seite von Unternehmen beläuft sich dabei auf ein Minimum: Nachdem Spendit den Benefit für Mitarbeitende freigeschaltet hat, registrieren sich Mitarbeitende direkt in der App und wählen das Mitgliedschaftspaket, das am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Pro Tag können sie bei einem Partner-Studio oder Online-Kurs einchecken, Partner-Apps können unbegrenzt genutzt werden.
Betriebliche Krankenversicherung
Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine weitere Möglichkeit, die Gesundheit von Mitarbeitenden finanziell zu unterstützen: Mit spendit | bKV in Zusammenarbeit mit der Gothaer* legen Sie als Arbeitgeber vorab ein Gesundheitsbudget für Ihre Mitarbeitenden fest. Ihre Mitarbeitenden können, nachdem Sie Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen haben, die Belege zur Erstattung über die Meine Gothaer App einreichen. Durch den monetären Boost-Effekt ist der Benefit noch attraktiver: Der Wert der Leistungen, die erstattet werden, ist höher als die ursprünglich eingezahlten Beiträge.
spendit | bKV bietet ein breites Spektrum an Leistungen, die erstattet werden. Darunter sind ebenfalls Angebote im Bereich mentale Gesundheit. So können z. B. Achtsamkeitstrainings über die Meine Gothaer App absolviert werden. Des Weiteren können Mitarbeitende eine Vielzahl an digitalen Serviceleistungen kostenfrei in Anspruch nehmen. Beschäftigte können beispielsweise Beratung und Unterstützung bei der Organisation der Pflege von Angehörigen anfragen und so entlastet werden.
Fazit
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein vom Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenes Verfahren. Ziel ist es, psychische Belastungen im Arbeitskontext zu identifizieren und durch Einleitung von Arbeitsschutzmaßnahmen der psychischen Gefährdung von Arbeitnehmenden vorzubeugen. Eine gesunde und nachhaltige Arbeitsumgebung können Arbeitgeber zusätzlich durch das Angebot von Zusatzleistungen im Bereich Gesundheit und Wohlbefinden fördern.
* Versicherungsunternehmen ist alleine die Gothaer Krankenversicherung AG. Die Spendit AG vermittelt weder die Versicherungsverträge noch nimmt die Spendit AG eine auf das Versicherungsverhältnis bezogene Beratung interessierter Unternehmen vor. Auch werden von der Spendit AG keine diesbezüglichen Aufträge angenommen. Die Spendit AG macht als sog. Tippgeber lediglich auf die Existenz bestimmter Produkte der Gothaer Krankenversicherung AG aufmerksam und stellt im Hinblick auf die bKV lediglich den Kontakt zwischen dem interessierten Unternehmen und der Gothaer Krankenversicherung AG her.
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Rebecca Blesinger
Marketing Managerin Social Media & Content
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