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Minijob aus Arbeitgebersicht: Regeln, Kosten und Chancen für Unternehmen
Minijobs bieten Unternehmen eine flexible Möglichkeit, Personalengpässe auszugleichen und saisonale Schwankungen abzufedern. Besonders im Handel, in der Gastronomie, im Dienstleistungsbereich oder auch bei administrativen Aufgaben können sie eine sinnvolle Ergänzung zum festen Personalbestand sein.
Doch was ist bei Vorgaben zu Arbeitszeit, Vergütung, Sozialversicherung und Dokumentation zu beachten? Und wie lassen sich Minijobber:innen erfolgreich ans Unternehmen binden? Wir beantworten die wichtigsten Fragen – inklusive kostenlosem Vertragsmuster und direktem Link zur Anmeldung.
Inhaltsverzeichnis
- Definition Minijob: Was versteht man darunter?
- Vorteile eines Minijobs für Unternehmen und Beschäftigte
- Minijob-Gehalt und Verdienstgrenze: Was Arbeitgeber wissen müssen
- Wie viele Stunden darf man bei einem Minijob arbeiten?
- Minijob-Kosten für Arbeitgeber: Sozialabgaben und Versicherungen im Überblick
- Welche Abgaben zahlen Minijobber:innen selbst?
- Der Minijob-Arbeitsvertrag: Das muss rechtssicher geregelt sein
- Wann ist ein Minijob meldepflichtig? Ihre Meldepflicht als Arbeitgeber
- Minijob, Finanzamt und Lohnsteuer: Was Arbeitgeber wissen müssen
- Urlaubsanspruch beim Minijob berechnen: So gehen Sie als Arbeitgeber vor
- Mitarbeiterbindung im Minijob: Welche Benefits wirklich ankommen
- Fazit: Minijobs bleiben ein strategisches Instrument für Unternehmen
- FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Minijob
Key Facts zum Minijob
- Verdienstgrenze: 2026 bis zu 603 Euro pro Monat.
- Arbeitszeit: hängt vom vereinbarten Stundenlohn ab. Bei 15 Euro Stundenlohn sind es bspw. maximal 40,2 Stunden im Monat.
- Arbeitsrecht: Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf Urlaub, Mindestlohn und klare Regelungen im Arbeitsvertrag.
Definition Minijob: Was versteht man darunter?
Ein Minijob ist eine Form der geringfügigen Beschäftigung nach § 8 SGB IV. Es gibt zwei Arten: den geringfügig entlohnten Minijob, bei dem eine gesetzlich festgelegte Verdienstgrenze gilt (2026 sind es 603 Euro im Monat), und den kurzfristigen Minijob, der auf maximal 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage pro Jahr begrenzt ist.
Minijob oder geringfügige Beschäftigung: Worauf Sie bei der Einstufung achten müssen
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, sind aber nicht ganz dasselbe: „Geringfügige Beschäftigung“ ist der Oberbegriff, der Minijob ist eine konkrete Ausprägung davon. Geringfügig beschäftigt ist, wer entweder
- nur wenig verdient: innerhalb der gesetzlichen Verdienstgrenze
oder
- nur kurz arbeitet: von vornherein befristet und zeitlich begrenzt.
Spendits Praxistipp für Arbeitgeber: Bevor ein:e Minijobber:in im Unternehmen arbeitet, muss geprüft werden, um welche Art von Minijob es sich handelt: Geht es um die Verdienstgrenze oder um eine kurzfristige Beschäftigung? Diese Einordnung entscheidet mit darüber, wie die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist. Orientierung dafür bieten die Geringfügigkeits-Richtlinien der Sozialversicherungsträger.
Vorteile eines Minijobs für Unternehmen und Beschäftigte
Für Unternehmen:
- Flexibler Personaleinsatz ohne langfristige Bindung
- Kurzfristige Kapazitätsspitzen abfedern
- Einstiegsmöglichkeit für spätere Teilzeitkräfte
- Entlastung von Vollzeitteams
Für Arbeitnehmende:
- Keine eigenen Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (Krankenversicherungsschutz muss anderweitig bestehen)
- Pauschal versteuerte Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden
- Flexibel mit Studium, Familie, Ruhestand oder Hauptbeschäftigung kombinierbar
- Anspruch auf gesetzliche Arbeitnehmerrechte wie Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Minijob-Gehalt und Verdienstgrenze: Was Arbeitgeber wissen müssen
Die Verdienstgrenze ist eine der wichtigsten Vorgaben beim Minijob. Arbeitgeber müssen nicht nur den regelmäßigen Monatsverdienst im Blick behalten, sondern auch Sonderzahlungen und mögliche Überschreitungen berücksichtigen. Entscheidend ist immer der durchschnittliche Verdienst im Jahresverlauf.
Wie hoch darf der Verdienst im Minijob sein?
Einen eigenen „Minijob-Mindestlohn“ gibt es nicht. Das Minijob-Gehalt orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. 2026 liegt dieser bei 13,90 Euro brutto pro Stunde, die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 603 Euro im Monat bzw. 7.236 Euro im Jahr.
Zum 01.01.2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde, die Minijob-Grenze auf 633 Euro monatlich.
Spendits Praxistipp für Arbeitgeber: Steigt der Stundenlohn, reduziert sich automatisch die mögliche Arbeitszeit, damit die Verdienstgrenze eingehalten wird.
Welche Sonderzahlungen zählen zum Minijob-Verdienst?
Nicht nur der laufende Monatslohn zählt als Verdienst. Auch vorhersehbare Sonderzahlungen wie:
müssen bei der Prüfung der Verdienstgrenze berücksichtigt werden. Arbeitgeber sollten daher bereits zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses prüfen, ob das voraussichtliche Jahresentgelt inklusive Sonderzahlungen innerhalb der Verdienstgrenze bleibt.
Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?
Darf man im Minijob mehr als 603 Euro pro Monat verdienen? Wird die Verdienstgrenze regelmäßig überschritten, liegt in der Regel kein Minijob mehr vor. Die Beschäftigung kann dann sozialversicherungspflichtig werden. Eine kurzfristige Überschreitung ist allerdings unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wann ist ein Überschreiten der Grenze ausnahmsweise erlaubt?
Ein gelegentliches Überschreiten kann beispielsweise bei unerwarteten Personalengpässen zulässig sein. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung nicht planbar war und die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
In bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres darf die Grenze überschritten werden, wenn der Verdienst in diesen Monaten höchstens das Doppelte der monatlichen Grenze beträgt (2026: bis zu 1.206 Euro).
Spendits Praxistipp für Arbeitgeber: Dokumentieren Sie die Gründe für eine Überschreitung der Verdienstgrenze, um bei einer späteren Prüfung nachweisen zu können, warum der Minijob weiterhin als solcher eingestuft wurde.
Wie viele Stunden darf man bei einem Minijob arbeiten?
Die möglichen Minijob-Stunden hängen davon ab, wie hoch der vereinbarte Minijob-Stundenlohn ist. Je höher die Vergütung pro Stunde ausfällt, desto weniger Arbeitszeit ist möglich, damit die Verdienstgrenze eingehalten wird. Die Anzahl der möglichen Minijob-Stunden pro Woche bzw. Minijob-Stunden im Monat ergibt sich somit aus einer individuellen Berechnung.
Praxisbeispiel:
Bei einem Stundenlohn von 15 Euro ergibt sich folgende Berechnung:
603 Euro ÷ 15 Euro = 40,2 Stunden pro Monat
Das bedeutet: Ein:e Minijobber:in kann bei einem Stundenlohn von 15 Euro maximal 40,2 Stunden pro Monat arbeiten, um die Verdienstgrenze von 603 Euro einzuhalten.
Umgerechnet auf die Woche:
40,2 Stunden ÷ 4,348 Wochen = 9,25 Stunden pro Woche
Ihre Dokumentationspflichten bei der Minijob-Arbeitszeit
Auch bei dieser Beschäftigungsart besteht eine Dokumentationspflicht. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer erfassen und von den Beschäftigten dokumentieren lassen. Die Aufzeichnungen müssen spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung erfolgen und zwei Jahre aufbewahrt werden. Pausenzeiten zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen nicht erfasst werden.
Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte mobile Tätigkeiten und Minijobs in Privathaushalten. Die Minijob-Zentrale stellt eine kostenlose Informationsbroschüre rund um Arbeitszeitkonten bei Minijobs zur Verfügung.
Wichtig: Wenn im Arbeitsvertrag keine feste wöchentliche Stundenzahl vereinbart ist, greift gesetzlich eine Vermutung von 20 Wochenstunden (§ 12 TzBfG). Das sprengt beim aktuellen Mindestlohn die Minijob-Grenze. Bei einer Betriebsprüfung kann die Rentenversicherung dann bis zu vier Jahre rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge nachfordern.
Minijob-Kosten für Arbeitgeber: Sozialabgaben und Versicherungen im Überblick
Viele Arbeitgeber fragen sich: Was kostet ein Minijob, wie hoch sind die Minijob-Kosten insgesamt? Neben dem Bruttolohn entstehen zusätzliche Abgaben für Versicherungen, Umlagen und Steuern. Die Abgaben werden zum großen Teil vom Arbeitgeber getragen.
Wie hoch sind die Pauschalabgaben für Arbeitgeber genau?
Für gewerbliche Minijobs summieren sich die Arbeitgeberabgaben auf 31,17 Prozent des Bruttolohns. Die folgende Tabelle basiert auf den Daten der Minijob-Zentrale (Stand 2026):
Bei einem Verdienst von 603 Euro entspricht das rund 188 Euro monatlich. Hinzu kommt die Unfallversicherung, die Arbeitgeber separat an die zuständige Berufsgenossenschaft zahlen (branchenabhängig, im Schnitt rund 1,3 Prozent).
Für eine Beschäftigung im Privathaushalt fallen die Abgaben an die Minijob-Zentrale deutlich niedriger aus: Hier zahlen Arbeitgeber nur 5 Prozent für Kranken- und Rentenversicherung, insgesamt rund 14,6 Prozent inklusive Unfallversicherung.
Unfallversicherung beim Minijob: Anmeldepflicht bei der Berufsgenossenschaft
Alle geringfügig Beschäftigten müssen unabhängig von Arbeitszeit und Vergütung vom Arbeitgeber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet und versichert werden. Die Unfallversicherung greift bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Welche Abgaben zahlen Minijobber:innen selbst?
Beschäftigte zahlen grundsätzlich nur Beiträge zur Rentenversicherung, können sich davon aber auf Antrag befreien lassen. Der Eigenbeitrag zur Rentenversicherung liegt bei 603 Euro Monatsverdienst bei 21,70 Euro.
Bis zur Geringfügigkeitsgrenze sind Minijobs in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Der Minijob-Krankenversicherungsschutz muss daher über die Hauptbeschäftigung, eine Familienversicherung, eine freiwillige Versicherung oder die private Krankenversicherung bestehen.
Der Minijob-Arbeitsvertrag: Das muss rechtssicher geregelt sein
Auch für Minijobs gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen. Braucht es einen Minijob-Arbeitsvertrag? Ja, wichtige Angaben wie Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen müssen vertraglich festgehalten werden.
Der Arbeitgeber muss den Minijob anmelden, über die Rentenversicherungspflicht informieren und korrekte Lohnabrechnungen ausstellen. Außerdem muss geprüft werden, ob weitere Minijobs bestehen und alle Vorgaben des Arbeits- und Arbeitsschutzrechts eingehalten werden.
Was muss in einem Arbeitsvertrag für einen Minijob stehen?
Ein Minijob-Arbeitsvertrag sollte unter anderem folgende Angaben und Vereinbarungen enthalten:
- Name und Anschrift der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Beschreibung der Tätigkeit
- Höhe des Arbeitsentgelts
- vereinbarte Arbeitszeit
- Regelungen zum Urlaub
- Kündigungsfristen
- Hinweise auf geltende Regelungen
Ein kostenloses Muster für einen Arbeitsvertrag können Sie bei der Minijob-Zentrale downloaden.
Wann ist ein Minijob meldepflichtig? Ihre Meldepflicht als Arbeitgeber
Wie andere Beschäftigungsverhältnisse auch, muss auch dieses Arbeitsverhältnis ordnungsgemäß gemeldet werden. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale anzumelden und die erforderlichen Angaben korrekt zu übermitteln.
Minijob, Finanzamt und Lohnsteuer: Was Arbeitgeber wissen müssen
Wird ein Minijob dem Finanzamt gemeldet? Ja, denn auch Einkünfte aus einem Minijob sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Abwicklung übernimmt der Arbeitgeber: Er entscheidet über die Art der Besteuerung, führt die entsprechenden Beträge ab und berücksichtigt sie in der Lohnabrechnung.
Für Arbeitgeber gibt es zwei Möglichkeiten der Besteuerung:
- pauschale Besteuerung mit 2 Prozent
- individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse
Spendits Praxistipp für Arbeitgeber: Die pauschale Besteuerung ist für Arbeitgeber meist einfacher, da sie eine einheitliche Abwicklung ermöglicht. Die Pauschsteuer wird zusammen mit den übrigen Abgaben an die Minijob-Zentrale abgeführt.
Die Koalition hat im Juli 2026 „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Darin ist vorgesehen, den Pauschalsteuersatz für Minijobs von zwei auf fünf Prozent anzuheben. Bisher handelt es sich um einen Vorschlag. Dieser und weitere Vorschläge zur Reform von Minijobs werden politisch diskutiert. Den aktuellen Stand zu Gesetzentwürfen und politischen Empfehlungen finden Sie auf dieser Seite der Minijob-Zentrale.
Besteuerung bei kurzfristiger Beschäftigung
Anders als beim Minijob mit Verdienstgrenze gibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung zwei Wege der Besteuerung: Entweder rechnet der Arbeitgeber individuell nach den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab, oder er nutzt die pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Pauschalversteuerung ist an mehrere Bedingungen geknüpft: Die Beschäftigung darf höchstens 18 zusammenhängende Arbeitstage dauern und muss gelegentlich statt regelmäßig wiederkehrend erfolgen. Zusätzlich darf der durchschnittliche Verdienst 150 Euro pro Arbeitstag beziehungsweise der durchschnittliche Stundenlohn 19 Euro nicht übersteigen. Sind diese Grenzen überschritten, bleibt nur die individuelle Besteuerung nach Steuerklasse.
Spendits Praxistipp für Arbeitgeber: Legen Sie bereits bei Beginn der Beschäftigung fest, welche Besteuerungsart angewendet wird, und dokumentieren Sie die Entscheidung für die Lohnabrechnung.
Urlaubsanspruch beim Minijob berechnen: So gehen Sie als Arbeitgeber vor
Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Urlaubsanspruch im Minijob richtet sich dabei nicht nach dem Verdienst, sondern nach der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche.
Wie wird der Urlaubsanspruch beim Minijob berechnet? Als Faustregel gilt bei einer 5-Tage-Woche ein gesetzlicher Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen im Jahr, anteilig weniger bei weniger Wochentagen. Bei unterjährigem Beschäftigungsbeginn oder -ende steht dem Arbeitnehmenden pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresanspruchs zu.
Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag zu Urlaubsrecht und Mindesturlaub.
Mitarbeiterbindung im Minijob: Welche Benefits wirklich ankommen
Minijobber:innen sind oft nur eine flexible Lösung für Personalengpässen, dabei übernehmen sie häufig genauso viel Verantwortung wie Vollzeitkräfte. Gerade weil das leicht übersehen wird, fällt gezielte Wertschätzung hier besonders positiv auf.
Wichtig für die Wahl der Benefits: Eine klassische Gehaltserhöhung ist bei Minijobs oft keine Option, da jeder zusätzliche Euro auf die 603-Euro-Grenze angerechnet wird. Sachbezüge sind deshalb die praktikablere Lösung. Bis zu 50 Euro monatlich lassen sich über die steuerliche Sachbezugsfreigrenze abwickeln, ohne die Verdienstgrenze zu belasten. Beliebte Beispiele:
In Branchen mit chronischem Personalmangel wie Gastronomie, Einzelhandel oder Pflege kann genau das den Unterschied machen, ob Minijobber:innen bleiben oder wechseln.
Fazit: Minijobs bleiben ein strategisches Instrument für Unternehmen
Der Minijob bleibt für viele Unternehmen ein wichtiges Beschäftigungsmodell – auch nach den geplanten Änderungen der Bundesregierung. Wichtig ist, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, damit keine Nachzahlungen fällig werden.
In Zeiten von Fachkräftemangel besonders relevant: Wer seine Minijobber:innen im Alltag mit Zusatzleistungen fördert, gewinnt sie als loyale und motivierte Mitarbeitende.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Minijob
Wie hoch darf eine Sonderzahlung bei einem Minijob sein?
Eine feste Höchstgrenze für Sonderzahlungen gibt es nicht. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld zählen jedoch als Arbeitsentgelt und müssen bei der Minijob-Verdienstgrenze berücksichtigt werden.
Kann man einen Minijob als Nebenbeschäftigung machen?
Wer neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung einen Minijob ausübt, muss den Hauptarbeitgeber darüber informieren und gegebenenfalls dessen Zustimmung einholen. Der zusätzliche Job bleibt in der Regel versicherungsfrei.
Kann man mehrere Minijobs haben?
Ja, vorausgesetzt, der Verdienst liegt insgesamt bei nicht mehr als derzeit 603 Euro pro Monat.
Kann man mehrere Minijobs bei einem Arbeitgeber haben?
Ja, diese gelten sozialversicherungsrechtlich dann automatisch als eine Beschäftigung. Eine Ausnahme bilden separate Tochtergesellschaften.
Haben Minijobber Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung?
Ja. Auch Minijobber:innen haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und grundsätzlich auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Minijob als Arbeitsverhältnis zieht entsprechende arbeitsrechtliche Ansprüche nach sich.
Können Arbeitgeber Minijobbern Benefits anbieten?
Ja, auch Beschäftigte im Minijob können von Mitarbeiter-Benefits profitieren. Flexible Benefits zeigen Wertschätzung und tragen dazu bei, Minijobbende stärker ins Unternehmen einzubinden.

Ruth Wiebusch
Freiberufliche Texterin
Ruth ist Expertin für Mitarbeitermotivation, Employee Benefits – insbesondere steuerfreie Sachbezüge – und New Work. Als freie Fachautorin schreibt sie regelmäßig für das Spendit-Magazin
und richtet sich mit ihren Beiträgen an HR-Verantwortliche und Entscheider:innen. Ihr Fokus liegt auf verständlichen, praxisnahen Inhalten.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.




