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Mit diesen Benefits für Teilzeitkräfte binden Sie begehrte Fachkräfte ans Unternehmen

von | Dez 21, 2023 | Mitarbeitermotivation

Immer mehr Arbeitnehmende arbeiten in Teilzeit – auch gesuchte Fachkräfte. Arbeitgeber, die Teilzeit-Zuschüsse oder Teilzeit-Mitarbeitervorteile anbieten, können diese Beschäftigten einfacher ins Unternehmen holen und im besten Fall dauerhaft halten. Doch welche Benefits in der Teilzeit können Sie anbieten und welche Benefits wünschen sich Teilzeitarbeitnehmer:innen wirklich? Wir geben konkrete Beispiele.

Das Wichtigste zur Teilzeitarbeit

Grundsätzlich haben alle Mitarbeitenden einen Anspruch bzw. ein Recht darauf, die Arbeitszeit zu reduzieren und in Teilzeit zu arbeiten. Festgelegt wird das seit 2001 im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dazu müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein: Ein:e Angestellte:r arbeitet mehr als sechs Monate in einem Unternehmen (§ 8 Abs. 1 TzBfG) und das Unternehmen hat mehr als 15 Angestellte (§ 8 Abs. 7 TzBfG).  

 

Um ihrem Teilzeitwunsch Ausdruck zu verleihen, müssen Beschäftigte drei Monate im Voraus ankündigen, um wie viele Stunden sie ihre Arbeitszeit reduzieren möchten und wie die verbleibenden Stunden bzw. Aufgaben verteilt werden sollen. Bei Brückenteilzeit reduzieren Angestellte ihre Arbeitszeit temporär, beispielsweise für ein Jahr.  

 

Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Wunsch abzulehnen, wenn betriebliche Gründe gegen eine Teilzeit sprechen. Gründe können bspw. gestörte Arbeitsabläufe, unverhältnismäßig hohe Kosten in der Umsetzung oder eine wesentliche Beeinträchtigung der Organisation sein.   

 

Arbeitet ein:e Mitarbeiter:in in Teilzeit, gelten für ihn oder sie dieselben Arbeitsrechte wie für Kolleg:innen in Vollzeit.

Warum sollten Unternehmen Benefits in der Teilzeit überhaupt anbieten?

Ob Kindererziehung, berufliche Weiterbildung, Pflege von Familienangehörigen oder einfach mehr Flexibilität und Me-Time: Es gibt viele Gründe für Teilzeitarbeit und eine steigende Nachfrage, vor allem in bestimmten Lebensphasen.  

 

Menschen, die sich eine Weile für eine Teilzeitbeschäftigung entscheiden, möchten ggf. nach einigen Jahren wieder voll ins Berufsleben einsteigen und Karriere machen – und wer sie dann bereits im Unternehmen hat, profitiert von ihrer Erfahrung und spart sich die mühsame Suche nach passendem Personal.  
 

Daher macht es Sinn, Teilzeitkräfte ans Unternehmen zu binden. Wer sie als Teil des Teams sieht, sie in ihrer Tätigkeit unterstützt, ihnen Karrierechancen bietet und sie gleichgestellt zu Vollzeitkollegen behandelt – beispielsweise, indem sie ebenfalls begehrte Benefits zusätzlich zum Gehalt bekommen –, kann sie auf Dauer ans Unternehmen binden.

Wie viele Beschäftigte arbeiten in Teilzeit?

Rund 18 Prozent aller Beschäftigten in der Europäischen Union haben laut Statista im 1. Quartal 2023 in Teilzeit gearbeitet. Die Teilzeitzeitquote der Frauen ist dabei mit knapp 30 Prozent mehr als dreimal so hoch wie die der Männer mit knapp 9 Prozent.

 

In Deutschland liegt der Anteil sogar noch etwas höher: 48,7 % der Frauen und 11,6 % der Männer haben hier Anfang 2023 in Teilzeit gearbeitet. In Österreich sind es bei den Frauen 50,3 %, bei den Männern 11,8 % – und in der Schweiz 59,7 % der Frauen und 17,6 % der Männer. 

Graphik über Entwicklung der Teilzeitquote in Deutschland

Benefits Teilzeit: die begehrtesten Zusatzleistungen

Es gibt eine Reihe von Zusatzleistungen Teilzeitarbeit. Im Folgenden machen wir einigen Vorschläge zu Benefits für Teilzeit, mit denen auch kleine und mittelständische Arbeitgeber, die Teilzeit anbieten, die Zufriedenheit ihrer Teilzeitbeschäftigten erhöhen können:

Mobiles Arbeiten

Gerade wer Care Arbeit leistet und sich um Angehörige kümmert, ist dankbar für Mobile Work. Mal im Büro zu arbeiten, mal von zu Hause aus, mal vor Ort bei Eltern oder Schwiegereltern – wenn Sie Ihren Teilzeitkräften Remote Work oder Homeoffice anbieten, vereinfachen Sie ihnen das Leben oft ungemein.  

 

Teilzeitmitarbeitende bringen sich meist besonders engagiert in ihren Job ein und leisten bisweilen ebenso viel wie ihre Vollzeitkolleg:innen. Feste Tage vor Ort mit dem Team und der Führungskraft sorgen dafür, dass mobile Work für beide Seiten effektiv funktioniert.

Kinderbetreuung

Da viele Teilzeitkräfte Mütter sind, punkten Unternehmen enorm, wenn sie ihren Angestellten bei der Betreuung der nicht schulpflichtigen Kinder unter die Arme greifen. Möglichkeiten sind ein Zuschuss zur Kita, zum Kindergarten oder auch zur Tagesmutter. Daneben können Unternehmen betriebseigene Kindergärten anbieten.  

 

Solche Zuschüsse lassen sich pauschal versteuern und bringen oft mehr als eine Gehaltserhöhung. Warum? Das erfahren Sie in unserem Beitrag „Finanzielle Unterstützung im Job: So funktioniert der Arbeitgeberzuschuss“.

Angebote zu Mobilität

Ob Jobrad, Tankgutschein oder vergünstigte Tickets im ÖPNV: Unternehmen können ihren Mitarbeitenden in Voll- und Teilzeit beim Weg zur Arbeit mit zeitgemäßen Mobilitätsangeboten einen Ausgleich zur Inflation schaffen. Dabei lassen sich auch individuelle Vorlieben berücksichtigen bspw. mit Spendit Mobility, dem flexiblen Mobilitätsbudget auf einer Karte.  

Flexibles Mobilitätsbudget für Teilzeitkräfte

Die Spendit Mobility Karte ist nicht an den öffentlichen Nahverkehr oder den Dienstwagen gebunden. Teilzeitkräfte können selbst entscheiden, wie sie die Karte und das Mobilitätsbudget einsetzen möchten: auf dem Weg zur Arbeit, im Individualverkehr, in der Freizeit oder im Urlaub. Nutzen Sie das flexible Budget beispielsweise als Deutschlandticket, in der Version Public oder Global.

Betriebliche Altersvorsorge

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitgebende ihre Teilzeitkräfte vor dem Risiko der Altersarmut schützen. Erwiesenermaßen betrifft Frauen – die ja den Hauptanteil der Teilzeitkräfte stellen – Altersarmut stärker als Männer.  

 

Ob Pensionskasse anbieten, Pensionsfond oder Direktversicherung: Es gibt viele Wege, Arbeitnehmer:innen mit einer Betriebsrente zu unterstützen und diese Zusatzleistung Teilzeit anzubieten. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Betriebliche Altersvorsorge durch Arbeitgeber: Wie funktioniert die Betriebsrente?“.

Team-Events

Gerade für Teilzeitmitarbeitende ist es wichtig, den Kontakt zu ihren Kolleg:innen und Vorgesetzten zu halten. Nur so fühlen sie sich emotional ans Team gebunden, erhalten alle wichtigen Infos und werden in Entscheidungen mit eingebunden.  

 

Unternehmen können diesen Prozess unterstützen, indem sie regelmäßig Teamevents anbieten. Ideen zu geeigneten Maßnahmen (auch im Homeoffice) finden Sie in unserem Beitrag „Teambuilding Maßnahmen: So wird Zusammenarbeit im Team gefördert“.

Internetzuschuss

Ein Internetzugang ist für Teilzeitkräfte, die viel im Homeoffice arbeiten, ein großes Plus. Der Arbeitgeber kann neben der Anschaffung von Endgeräten und der Einrichtung des Internetzugangs auch laufende Kosten wie monatliche Grundgebühren oder eine Flatrate bezuschussen. Monatlich stehen dazu bis zu 50 Euro zur Verfügung.

Internetzuschuss für Teilzeitkräfte

Bis zu 600 Euro jährlich können Unternehmen bei diesem Benefit Teilzeit ausbezahlen. Der Clou: Das Internet kann auch privat genutzt werden. Der Internetzuschuss wird mit 25 % auf den Nettobetrag pauschal versteuert. Sie scheuen den Verwaltungsaufwand? Mühelos umsetzen lässt sich der Internetzuschuss über unser Modul online.

Kantine und Essenszuschuss

Wer Teilzeit arbeitet, verdient weniger – und ist von Inflation und steigenden Lebensmittelpreisen besonders betroffen. Kantinen und Essenszuschüsse können für Teilzeitkräften einen willkommenen Ausgleich schaffen. Und Unternehmen können Lohnnebenkosten sparen, weil digitale Essensmarken steuerbegünstigt sind.

Essenszuschuss für Teilzeitkräfte

Bezuschussen Sie das Mittagessen Ihrer Angestellten mit Lunchit. Damit können Sie Voll- wie Teilzeitmitarbeitenden jeden Tag bis zu 7,23 Euroausbezahlen – ganz einfach per App übers Handy. Der Zuschuss lässt sich in jedem Restaurant, aber auch im Supermarkt, beim Lieferservice oder beim Bäcker um die Ecke einlösen.

Fitnessstudio

Wer viel sitzt, braucht einen körperlichen Ausgleich. Wie wäre es, wenn Sie Ihre Teilzeitkräfte (und auch Ihre Vollzeitmitarbeitenden) mit einem Zuschuss zum Fitnessstudio motivieren? Nutzen Sie dazu am besten steuerbefreite Sachbezüge.

Zuschuss zum Fitnessstudio

Gewähren Sie Ihren Angestellten bis zu 50 Euro steuerfrei als Sachbezug, z. B. in Form eines Zuschusses zum Fitnessstudio. Nutzen Sie dazu einfach die Sachbezugskarte SpenditCard.

Massagen, Wellness, Kuren

Einfach mal die Seele baumeln lassen – wer wünscht sich das nicht? Sagen Sie Ihren Teilzeitkräften Danke für ihren Einsatz und laden Sie sie zu einer Massage, einem Wellnesswochenende oder einer Kur ein. Diese und ähnliche Leistungen fallen unter die Erholungsbeihilfe und können von Arbeitgebenden mit 25 % pauschal versteuert werden. Wie genau das funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag „Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer“.

Teilzeitarbeit: Benefits binden Fachkräfte

Attraktive Benefits für Teilzeitmitarbeitende sind eine gute Möglichkeit, vor allem weibliche Fachkräfte ins Unternehmen zu holen und auf Dauer zu binden. Arbeitgeber, die die flexiblen Möglichkeiten für steuerfreie und steuerbegünstigte Zusatzleistungen optimal ausschöpfen, können dabei selbst noch Geld sparen und sich positiv gegen Mitbewerber am Arbeitsmarkt abheben.

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt sei fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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