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Finanzielle Unterstützung im Job? So funktioniert der Arbeitgeberzuschuss

von | Feb 22, 2024 | Mitarbeitermotivation

Als Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung, als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge oder als Krankengeld-Zuschuss vom Arbeitgeber: Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind für Mitarbeiter:innen ein lohnendes Gehaltsextra und steigern die Motivation. Welche Höchstbeträge oder Freigrenzen gelten und wie Sie den Arbeitgeberzuschuss richtig einsetzen, erfahren Sie hier.

Was ist ein Arbeitgeberzuschuss?

Arbeitgeberzuschüsse sind Sachzuwendungen und Leistungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter:innen, die kein direktes Arbeitsentgelt darstellen. In der Regel werden sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Einkommen ausbezahlt. Diese Zuschüsse sind lohnsteuerbefreit oder werden pauschal versteuert – wenn die entsprechenden Freigrenzen oder Freibeträge beachtet werden.  

 

Gerade für Angestellte, deren progressiver Steuersatz über 25 Prozent liegt, stellen pauschalversteuerte Zuschüsse meist eine bessere Option dar als eine gleichwertige Gehaltserhöhung.  

 

Für beide Seiten erweisen sich Arbeitgeberzuschüsse als vorteilhaft 

 

  • Gegenüber einer Gehaltserhöhung des gleichen Betrags müssen keine erhöhten Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. 
  • Arbeitnehmer:innen erhalten die Sonderzahlungen meist steuerfrei. 
  • Arbeitgebende können Lohnkosten optimieren und erhöhen ihre Attraktivität am Arbeitsmarkt und gegenüber Mitbewerbern. 
  • In Gehaltsverhandlungen erweisen sich steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse als beliebtes Mittel, von dem beide Seiten profitieren. 

 

Für Unternehmen bieten Arbeitgeberzuschüsse eine attraktive Möglichkeit, qualifizierte Fachkräfte ins Unternehmen zu holen, zu motivieren und langfristig zu binden.

Wer hat Anspruch auf Zuschüsse durch den Arbeitgeber?

Aus arbeitsrechtlicher Sicht haben Angestellte allein einen Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Weitere Zuschüsse sind eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Sie werden meist im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag geregelt. Ist hier nichts festgeschrieben, sind Arbeitgeber nicht zur Zahlung von Zuschüssen verpflichtet.  

 

Ausnahmen bilden der Gleichbehandlungsgrundsatz, eine Gesamtzusage, eine betriebliche Übung oder eine arbeitsvertragliche Einheitsregelung.  

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Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse im Detail

Es gibt viele verschiedene Optionen für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse. Wir stellen Ihnen die wichtigsten vor. Für Arbeitgebende ist es wichtig, die Art der ausbezahlten Zuschüsse auf die Bedürfnisse ihrer Belegschaft abzustimmen – dann wird die Ersparnis als wirklicher Benefit wahrgenommen.

Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld

Der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gleicht den Verdienstausfall aus, der Frauen während der Mutterschutzfristen, also während des gesetzlichen Berufsverbots, entsteht. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse oder des Bundesamtes für Soziale Sicherung beträgt höchstens 13 Euro je Tag – Mitarbeiterinnen, die einen durchschnittlichen Nettolohn pro Tag von mehr als 13 Euro haben, haben einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld.  

 

Berechnet wird der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auf Grundlage des durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Wichtig: Mutterschaftsleistungen, die Angestellte für ein Kind erhalten, für das sie auch Elterngeld (während der Elternzeit) bekommen, werden komplett auf das Elterngeld angerechnet. 

 

Alle weiteren Infos zum Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld und dazu, wann der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt wird, finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Arbeitgeberzuschuss Kinderbetreuung

Unternehmen können Angestellte bei der Betreuung ihrer nichtschulpflichtigen Kinder unterstützen, ob als Zuschuss zur Kita, zum Kindergarten oder zur Ganztagspflegestelle – auch die Betreuung durch Tagesmütter kann bezuschusst werden. Dabei kann es sich um Sachleistungen wie betriebseigene Kindergärten handeln, aber auch um Geldleistungen wie Kita-Gebühren.  

 

Für diese Art von Zuschuss gibt es keinen gesetzlichen Höchstbetrag. Angestellte müssen bei Barzuschüssen die tatsächlichen Kosten nachweisen, Arbeitgebende bewahren die Nachweise im Original als Beleg zum Lohnkonto auf. 

Arbeitgeberzuschuss private Krankenversicherung

Ein Arbeitgeberzuschuss PKV wird bei privatversicherten Mitarbeiter:innen fällig, die von der Krankenversicherungspflicht befreit sind, z. B. wg. Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze. Sie haben einen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Der Zuschuss liegt bei maximal dem Betrag, den das Unternehmen auch einem bzw. einer freiwillig gesetzlich krankenversicherten Angestellten zahlen würde.  

 

Private Krankenversicherung – Arbeitgeberanteil: Der Arbeitgeberzuschuss PKV 2023 für privat Krankenversicherte liegt bei maximal 403,99 Euro pro Monat. Weitere Informationen bieten die Krankenversicherungen, bspw. die Techniker Krankenkasse 

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Dieser Beitragszuschuss wird bei Angestellten fällig, die aufgrund der Überschreitung der Versicherungspflichtgrenze freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung ist in Höhe des Betrags zu zahlen, den das Unternehmen im Fall der Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte.  

 

Der Zuschuss liegt 2023 bei 364,09 Euro monatlich zuzüglich der Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Weitere Informationen bietet bspw. die Seite der Barmer Krankenkasse 

 

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten auch mit Zuschüssen zur Pflegeversicherung unterstützen, wenn diese in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert sind. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses ist auf den Betrag begrenzt, der als Arbeitgeberanteil zu zahlen wäre.  

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zu privaten Zusatzversicherungen

Ob Krankenhauszusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung oder weitere Extra-Leistungen im Gesundheitsbereich: Unternehmen können ihre Mitarbeiter:innen in diesem Bereich mit steuerfreien Zuschüssen unterstützen.

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur privaten Lebensversicherung

Zuschüsse, die Arbeitgebende ihren Arbeitnehmer:innen zu einer privaten Lebensversicherung gewähren, sind unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei.

Krankengeld-Zuschuss Arbeitgeber

Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) ist der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung von Angestellten gesetzlich verpflichtet, eine Lohnfortzahlung zu leisten. Danach sinkt das Gehalt auf bis zu 90 Prozent des regulär ausbezahlten Nettolohns.  

 

Mit dem Krankengeldzuschuss können Unternehmen diesen finanziellen Verlust abfedern. Wenn der Krankengeldzuschuss und das Krankengeld das Nettoentgelt nicht um 50 Euro übersteigen, bleiben die Leistungen beitragsfrei – darüber hinaus sind die Zuschüsse lohnsteuerpflichtig.

Arbeitgeberzuschuss betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Arbeitgeber, die eine Entgeltumwandlung über eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung zur Altersvorsorge anbieten und dabei Sozialversicherungsbeiträge einsparen, müssen 15 Prozent des Entgeltumwandlungsbetrags, höchstens jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge, als Zuschuss leisten. Das gilt seit 2022 für alle Entgeltumwandlungsvereinbarungen laut Betriebsrentenstärkungsgesetz zum Arbeitgeberzuschuss.  

 

Mehr zum Thema Entgeltumwandlung bzw. Gehaltsumwandlung finden Sie in unserem Beitrag „Gehaltsumwandlung – Möglichkeiten, die Sie kennen sollten“. Wenn Sie sich über Optionen der Betriebsrente informieren möchten, empfehlen wir „Betriebliche Altersvorsorge durch Arbeitgeber: Wie funktioniert die Betriebsrente? 

Zuschüsse zum Inflationsausgleich: Prämie nutzen

Noch bis 31. Dezember 2024 können Arbeitgebende ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei als sog. Inflationsausgleich gewähren. Der steuerliche Freibetrag kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt und muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Mehr zu dieser freiwilligen Arbeitgeber-Leistung erfahren Sie hier 

 

Sie können aber auch Mitarbeiter-Benefits einsetzen, um einen Inflationsausgleich zu schaffen. Wie genau das funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag „Mitarbeiter mit Sachbezügen gegen Inflation unterstützen“.   

Weitere steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse

Neben den oben vorgestellten Optionen gibt es noch weitere Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen mit Zuwendungen zu unterstützen. Dazu zählen: 

 

  • steuerfreier Ersatz von Reisekosten 
  • steuerfreie Bezuschussung des Mittagessens, 
  • steuerfreie anlassbezogene Aufmerksamkeiten wie Geschenke zum Geburtstag oder zum Firmenjubiläum, 
  • steuerfreie Betriebsveranstaltungen, 
  • steuerfreie vergünstigte Mitarbeiterwohnung, 
  • steuerfreier Personalrabatt, 
  • steuerfreie Zuschüsse zum Umzug aus beruflichen Gründen, 
  • steuerfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung wie z. B. zum Fitnessstudio, 
  • steuerfreie Erholungsbeihilfe, z. B. als zusätzliches Urlaubsgeld, 
  • steuerfreie Zuschüsse zum ÖPVN wie z. B. das Deutschlandticket, 
  • steuerfreie Zuschüsse zum Jobrad oder Fahrtkostenzuschüsse für den privaten Pkw.

Smart, digital, easy: Arbeitgeberzuschüsse per Karte

Sie möchten den organisatorischen Aufwand für Zuschüsse minimieren und die aktuellen steuerrelevanten Anforderungen im Blick behalten? Dann nutzen Sie Angebote wie die SpenditCard, Spendit Mobility oder der Essenszuschuss Lunchit. Ihre Mitarbeiter:innen freuen sich über das monatliche Gehaltsextra, Sie als Arbeitgeber haben dank unserer erprobten digitalen Angebote kaum zusätzlichen Aufwand:  

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt sei fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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