Ist Urlaubsgeld steuerfrei? Welche Freigrenzen gibt es?
Das Gewähren von Urlaubsgeld ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nicht steuerfrei. Aber es gibt auch eine steuerfreie bzw. steuerbegünstigte Lösung, um Urlaubsgeld auszuzahlen. Jeder Unternehmer in Deutschland hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern ein zusätzliches Urlaubsgeld, über die sogenannte Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer, zukommen zulassen. Bis zu einer bestimmten Höhe, die Freigrenze liegt derzeit bei 156 Euro pro Mitarbeiter, kann dies ohne Abzug der Steuer erfolgen.
Ist der Arbeitnehmer verheiratet und hat Kinder, erhöht sich diese Freigrenze. Dann hat er Anspruch auf zusätzlich 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind. Der Mitarbeiter bekommt den Zuschuss zum Urlaub brutto für netto – also vollkommen steuerfrei. Und Arbeitgeber bezahlen lediglich 25 Prozent Pauschalsteuersatz.
Steuerfreies Urlaubsgeld – ein Rechenbeispiel
Folgendes Beispiel macht den Unterschied zwischen Normalbesteuerung und der steuerfreien Auszahlung deutlich:
- Der Mitarbeiter bezieht einen monatlichen Lohn von 2.500 Euro. Nach Abzug aller Steuern und Abgaben bleiben ihm monatlich 1.640 Euro netto pro Monat. Da der Mitarbeiter Frau und Kind hat, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, insgesamt 312 Euro ohne Abzug der Lohnsteuer auszubezahlen. Dem Mitarbeiter stehen im Auszahlungsmonat somit 1.952 Euro zur Verfügung. Der Arbeitgeber mussdie steuerfrei ausbezahlte Erholungsbeihilfe des Mitarbeiters lediglich mit 25 Prozent pauschal besteuern. Die abzuliefernden Steuern betragen damit 78 Euro.
- Würden der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Urlaubsbeihilfe steuerpflichtig ausbezahlen, würde bei einem Bruttogehalt + 312 Euro Urlaubsbeihilfe gerade einmal 1.800 Euro netto auf sein Bankkonto überwiesen werden. Der Urlaubszuschuss beträgt also nur noch 160 Euro statt der ursprünglichen 312 Euro. Und auch Arbeitgeber müssten statt der 78 Euro Pauschalsteuer insgesamt 138 Euro an Steuern abführen.