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Urlaubsgeld steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen

by | Jul 16, 2020 | Mitarbeiter Benefits, Mitarbeitermotivation, Steuerfreie Sachbezüge

Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern ein sogenanntes Urlaubsgeld. Doch was ist das eigentlich? Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld und wie kann Urlaubsgeld steuerfrei ausgezahlt werden? Wir haben alle Antworten zusammengefasst!

In den Urlaubzu fahren kostet Geld. Umso mehr freuen sich Mitarbeiter heutzutage über einen kleinenUrlaubszuschussihres Arbeitgebers. Dass das unter bestimmten Voraussetzungen für den Mitarbeitersteuerfreiund für Arbeitgeber deutlichsteuer-reduziertgeht, ist gesetzlich geregelt. Um dieses Recht geltend zu machen und dieMotivationsfaktorenum ein zusätzliches, Urlaubsgeld steuerfrei zu erhöhen, gilt es einige wichtige Regeln einzuhalten

Urlaubsgeld – Was ist das?

Grundsätzlich handelt es sich beim Urlaubsgeld um zusätzlichesEinkommen, das die erhöhten urlaubsbedingten Ausgaben des Arbeitnehmers kompensieren sollDas bedeutet, dass sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeiter Abgaben im Sinne der Einkommenssteuer und Sozialabgaben anfallen. Somit landet also nur ein Bruchteil des Urlaubsgeldes auf dem Konto der Mitarbeiter. Welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, um dennoch steuerfrei Urlaubsgeld auszahlen zu können, erfahren Sie weiter unten im Text unter “Ist Urlaubsgeld steuerfrei? Welche Freigrenzen gibt es?”.

Urlaubsgeld – Wer hat Anspruch?

Für die Zahlung von Urlaubsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch. Beim Urlaubsgeld handelt es sich somit um eine freiwillige Zusatzleistung des Unternehmens. Falls Arbeitgeber und -nehmer jedoch explizit die Auszahlung von Urlaubsgeld vereinbart haben (z.B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung), können Mitarbeiter das Recht auf Urlaubsgeld geltend machen.

Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt vs. Urlaubsabgeltung 

Urlaubsentgelt: 
Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Mitarbeiters. Die Auszahlung von Urlaubsentgelt ist gesetzlich durch §11 im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.  

Urlaubsgeld:  
Zusätzliches Entgelt bzw. Einkommen, das der Arbeitgeber freiwillig auszahlen kann, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht.  

Urlaubsabgeltung: 
Finanzieller Ausgleich, der entsteht, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und den ihm zustehenden Urlaub nicht geltend machen konnte.  

Urlaubsgeld bei Krankheit – Gibt es einen Anspruch?

Ist ein Mitarbeiter über längere Zeit hinweg krank, sprich es bestand keine Möglichkeit Urlaub zu nehmen, besteht grundsätzlich weiterhin der Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern entsprechende Vereinbarungen (z.B. im Arbeits- oder Tarifvertrag) getroffen wurdenGibt es eine schriftliche Vereinbarung, dass der Anspruch auf Urlaubsgeld an den Urlaubsantritt gekoppelt ist, besteht jedoch in der Regel kein Anspruch.  

Ist Urlaubsgeld steuerfrei? Welche Freigrenzen gibt es? 

Das Gewähren von Urlaubsgeld ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nicht steuerfreiAber es gibt auch eine steuerfreie bzw. steuerbegünstigte Lösung, um Urlaubsgeld auszuzahlen. Jeder Unternehmer in Deutschland hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern einzusätzliches Urlaubsgeld, über die sogenannteErholungsbeihilfe für Arbeitnehmer, zukommen zulassen. Bis zu einer bestimmten Höhe, die Freigrenze liegt derzeit bei156 Euro pro Mitarbeiterkann dies ohne Abzug der Steuer erfolgen. 

Ist der Arbeitnehmer verheiratet und hat Kinder, erhöht sich diese Freigrenze. Dann hat er Anspruch auf zusätzlich 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro KindDer Mitarbeiter bekommt den Zuschuss zum Urlaub brutto für netto – also vollkommen steuerfrei. Und Arbeitgeber bezahlen lediglich25 Prozent Pauschalsteuersatz.

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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