Customer Success Story
Vergünstigtes Mittagessen für alle Mitarbeiter – ohne hohen Adminaufwand?
Customer Success Story
Wie KTM Technologies es schaffte, den Wunsch nach vergünstigtem Mittagessen für alle Mitarbeiter zu erfüllen – ohne hohen Adminaufwand.
Urlaubsgeld steuerfrei an Mitarbeiter auszahlen
Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern ein sogenanntes Urlaubsgeld. Doch was ist das eigentlich? Wer hat Anspruch auf Urlaubsgeld und wie kann Urlaubsgeld steuerfrei ausgezahlt werden? Wir haben alle Antworten zusammengefasst!
In den Urlaub zu fahren kostet Geld. Umso mehr freuen sich Mitarbeiter heutzutage über einen kleinen Urlaubszuschuss ihres Arbeitgebers. Dass das unter bestimmten Voraussetzungen für den Mitarbeiter steuerfrei und für Arbeitgeber deutlich steuer-reduziert geht, ist gesetzlich geregelt. Um dieses Recht geltend zu machen und die Motivationsfaktoren um ein zusätzliches, Urlaubsgeld steuerfrei zu erhöhen, gilt es einige wichtige Regeln einzuhalten
Urlaubsgeld – Was ist das?
Grundsätzlich handelt es sich beim Urlaubsgeld um zusätzliches Einkommen, das die erhöhten urlaubsbedingten Ausgaben des Arbeitnehmers kompensieren soll. Das bedeutet, dass sowohl für Arbeitgeber als auch Mitarbeiter Abgaben im Sinne der Einkommenssteuer und Sozialabgaben anfallen. Somit landet also nur ein Bruchteil des Urlaubsgeldes auf dem Konto der Mitarbeiter. Welche Möglichkeiten Arbeitgeber haben, um dennoch steuerfrei Urlaubsgeld auszahlen zu können, erfahren Sie weiter unten im Text unter “Ist Urlaubsgeld steuerfrei? Welche Freigrenzen gibt es?”.
Urlaubsgeld – Wer hat Anspruch?
Für die Zahlung von Urlaubsgeld besteht kein gesetzlicher Anspruch. Beim Urlaubsgeld handelt es sich somit um eine freiwillige Zusatzleistung des Unternehmens. Falls Arbeitgeber und -nehmer jedoch explizit die Auszahlung von Urlaubsgeld vereinbart haben (z.B. im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung), können Mitarbeiter das Recht auf Urlaubsgeld geltend machen.
Urlaubsgeld vs. Urlaubsentgelt vs. Urlaubsabgeltung
Urlaubsentgelt:
Gehaltsfortzahlung während des Urlaubs eines Mitarbeiters. Die Auszahlung von Urlaubsentgelt ist gesetzlich durch §11 im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Urlaubsgeld:
Zusätzliches Entgelt bzw. Einkommen, das der Arbeitgeber freiwillig auszahlen kann, einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht.
Urlaubsabgeltung:
Finanzieller Ausgleich, der entsteht, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und den ihm zustehenden Urlaub nicht geltend machen konnte.
Urlaubsgeld bei Krankheit – Gibt es einen Anspruch?
Ist ein Mitarbeiter über längere Zeit hinweg krank, sprich es bestand keine Möglichkeit Urlaub zu nehmen, besteht grundsätzlich weiterhin der Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern entsprechende Vereinbarungen (z.B. im Arbeits- oder Tarifvertrag) getroffen wurden. Gibt es eine schriftliche Vereinbarung, dass der Anspruch auf Urlaubsgeld an den Urlaubsantritt gekoppelt ist, besteht jedoch in der Regel kein Anspruch.
Ist Urlaubsgeld steuerfrei? Welche Freigrenzen gibt es?
Das Gewähren von Urlaubsgeld ist, wie bereits erwähnt, grundsätzlich nicht steuerfrei. Aber es gibt auch eine steuerfreie bzw. steuerbegünstigte Lösung, um Urlaubsgeld auszuzahlen. Jeder Unternehmer in Deutschland hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern ein zusätzliches Urlaubsgeld, über die sogenannte Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer, zukommen zulassen. Bis zu einer bestimmten Höhe, die Freigrenze liegt derzeit bei 156 Euro pro Mitarbeiter, kann dies ohne Abzug der Steuer erfolgen.
Ist der Arbeitnehmer verheiratet und hat Kinder, erhöht sich diese Freigrenze. Dann hat er Anspruch auf zusätzlich 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind. Der Mitarbeiter bekommt den Zuschuss zum Urlaub brutto für netto – also vollkommen steuerfrei. Und Arbeitgeber bezahlen lediglich 25 Prozent Pauschalsteuersatz.
Essenszuschuss statt Urlaubsgeld?
Mit Lunchit, dem Essenszuschuss per App, machen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur einmal im Jahr, sondern täglich glücklich! Heben Sie sich jetzt mit einer modernen Essenszuschuss-Lösung von anderen Arbeitgebern ab!
Ruth Wiebusch
Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"
Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.
*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.