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Betriebliche Gesundheitsförderung als Chance für Unternehmen

von | Okt. 30, 2025 | Steuerfreie Sachbezüge

Gesunde und zufriedene Mitarbeitende sind die Basis eines erfolgreichen Unternehmens. Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist daher eine Investition in die Zukunft: Sie kann Motivation, Leistungsfähigkeit und Mitarbeiterbindung stärken – und gleichzeitig Fehlzeiten senken. Für Arbeitgeber gibt es zudem steuerliche Vorteile und Fördermöglichkeiten.

Key Facts rund um betriebliche Gesundheitsförderung

  • Freiwillig, aber gefördert: Betriebliche Gesundheitsförderung ist nicht verpflichtend, wird jedoch steuerlich unterstützt. 
  • Steuervorteil: Arbeitgeber können bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem steuerfrei investieren. 
  • Zusatzmöglichkeit: Für nicht zertifizierte Angebote wie das Fitnessstudio kann der monatliche 50-Euro-Sachbezug genutzt werden.

Was ist betriebliche Gesundheitsförderung?

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) umfasst alle gesundheitsförderlichen Maßnahmen am Arbeitsplatz, die darauf abzielen, die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.  

 

Sie ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM).

Welche Ziele hat die betriebliche Gesundheitsförderung?

Die BGF verfolgt mehrere zentrale Ziele:

  • Gesundheit erhalten und fördern: Krankheiten, insbesondere stress- und verhaltensbedingte Erkrankungen, sollen reduziert werden. 
  • Motivation und Leistung steigern: Wer sich wohlfühlt, arbeitet produktiver. 

 

Eine häufig gestellte Frage lautet: Ist betriebliche Gesundheitsförderung für Arbeitgeber gesetzlich verpflichtend?
 

Unternehmen sind nicht verpflichtet, Maßnahmen zur Gesundheitsförderung anzubieten. Sie ist die einzige der drei Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), die freiwillig ist. Die beiden anderen Säulen – Arbeitsschutz und betriebliches Eingliederungsmanagement – sind dagegen gesetzlich verpflichtend.

Wo finden Unternehmen Unterstützung beim Aufbau der BGF?

Die Krankenkassen haben den Auftrag, Unternehmen beim Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen zu informieren und zu unterstützen. Dabei übernehmen die regionalen BGF-Koordinierungsstellen die Erstberatung und leiten an die passenden Ansprechpartner:innen der Krankenkassen weiter. 

 

Eine weitere Anlaufstelle ist das Deutsche Netzwerk für Betriebliche Gesundheitsförderung – kurz DNBGF.

Vorteile der betrieblichen Gesundheitsförderung

Für Mitarbeitende:

  • Gesundheit verbessern und Risiken reduzieren 
  • Stress abbauen und Belastungen verringern 
  • Weniger Arztbesuche 
  • Wohlbefinden und Lebensqualität steigern 
  • Betriebsklima verbessern 

 

Für Arbeitgeber:

  • Arbeitsbedingungen verbessern 
  • Produktivität und Leistungsbereitschaft steigern 
  • Krankheits- und Fehlzeiten reduzieren 
  • Mitarbeiterbindung stärken 
  • Wettbewerbsfähigkeit erhöhen 
  • Steuerliche Vorteile durch lohnsteuerfreie Zuschüsse nutzen

Was sagen Angestellte zu Angeboten rund um Mitarbeitergesundheit?

BGF – betriebliche Gesundheitsförderung leistet einen wichtigen Beitrag zur Zufriedenheit der Belegschaft und erhöht zugleich die Attraktivität des Unternehmens. Das zeigt u. a. die lidAStudie 2022/23: 93 % der älteren Beschäftigten (allein diese wurden hier befragt) bewerteten betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung als hilfreich.

Maßnahmen und Beispiele der betrieblichen Gesundheitsförderung

Welche BGF-Maßnahmen gehören zur betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. was fällt unter die betriebliche Gesundheitsförderung? Das Spektrum ist breit: 

 

  • Ernährungskurse 
  • Gesunde Mahlzeiten (z. B. über Zuschüsse zum Mittagessen via Essensgutschein) 
  • Entspannungsangebote wie Massagen am Arbeitsplatz 
  • Suchtprävention (z. B. Programm zur Raucherentwöhnung) 
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) 

 

Besonders niederschwellige Unterstützung für Mitarbeitende und Führungskräfte gleichermaßen bietet ein sog. Employee Assistance Program (EAP): eine vertrauliche Beratungs- und Unterstützungsleistung, die bei Stress, Konflikten, Sucht- oder Finanzproblemen helfen kann. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Employee Assistance Program (EAP): Stärken Sie die mentale Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden“.

Ist betriebliche Gesundheitsförderung Arbeitszeit?

Gesundheitsfördernde Maßnahmen am Arbeitsplatz sind in der Regel keine Arbeitszeit, es sei denn, die Teilnahme an einer Maßnahme ist verpflichtend für alle Mitarbeitenden oder sie findet ausdrücklich während der regulären Arbeitszeit statt. Die meisten Angebote sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers und finden oft außerhalb der Arbeitszeit statt.

Ist die betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei?

Unternehmen können ihre Angestellten aktiv unterstützen, indem sie steuerfreie Zuschüsse für die Gesundheitsförderung der Mitarbeitenden gewähren. Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

Zertifizierte Präventionsmaßnahmen (nach § 3 Nr. 34 EStG)

Bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem sind für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung steuerfrei. Die Maßnahmen müssen jedoch von den Krankenkassen geförderte, zertifizierte Präventionskurse nach § 20 und 20b SGB V sein und den Qualitätsanforderungen des Leitfadens Prävention des GKV-Spitzenverbands entsprechen. Die Förderung ist im Schreiben des BMF geregelt.

 

Vier Präventionsprinzipien – Stressbewältigung, bewegungsförderliches Arbeiten, gesunde Ernährung und Suchtprävention – werden durch Entspannungsverfahren, Selbstmanagement, Bewegungs- und Rückenschulangebote, Ernährungs- sowie Suchtberatung umgesetzt. 

Maßnahmen im überwiegenden Eigeninteresse des Arbeitgebers

Aufwendungen, die vor allem dem betrieblichen Interesse dienen, können steuerbefreit sein, z. B. bei medizinischer Notwendigkeit, Arbeitsschutz oder allgemeiner Nutzung im Betrieb. 

 

Typische Beispiele: 

 

  • Betriebseigene Sport- und Fitnessangebote 
  • Vorsorgeuntersuchungen und Gesundheits-Check-ups 

 

Weitere Informationen bietet das BMF-Schreiben zur Umsetzungshilfe für die steuerliche Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr. 34 EStG in Abschnitt 5.

Nicht zertifizierte Leistungen (z. B. Zuschuss zum Fitnessstudio/Mitgliedschaft im Fitnessstudio)

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG) genutzt werden, wenn der Arbeitgeber die Leistung als Sachbezug bereitstellt, also bspw. Verträge mit einem Fitnessstudio abschließt. Barzahlungen oder reine Zuschüsse ohne Sachbezugsregelung sind steuerpflichtig 

 

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag „Zuschuss zum Fitnessstudio vom Arbeitgeber: Bedarf, Vorteile und Umsetzung“. 

 

Wichtig: Arbeitgeber sollten in jedem Fall die Teilnahme, Anbieterqualifikation und den Bezug zur Gesundheitsförderung sorgfältig dokumentieren, um die Steuerfreiheit nachweisen zu können.

BGF konkret umsetzen in 4 Schritten: Das können Arbeitgeber tun

In vier praxisnahen Schritten zeigen wir, wie Unternehmen die Mitarbeitergesundheit aktiv gestalten: planen, umsetzen, steuerlich optimieren und langfristig im Arbeitsalltag verankern. 

 

1. Bedarfsanalyse

Vor der Umsetzung gesundheitsförderlicher Maßnahmen sollten die Bedürfnisse der Mitarbeitenden systematisch erfasst werden. Ein vielfältiges Team aus Führungskräften, Angestellten und ggf. Betriebsärzt:innen oder Personalvertretung kann Bedarfe klären und Maßnahmen vorschlagen – unterstützt durch Krankenkassenvertreter:innen. 

 

2. Umsetzung von Maßnahmen

Auf Basis der Bedarfsanalyse lassen sich nun konkrete Maßnahmen ableiten. Krankenkassen bieten dazu Beratung, Prozessbegleitung, Finanzierung und Expert:innenkontakten (siehe Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands).  

 

Wenn Führungskräfte die Maßnahmen klar kommunizieren und aktiv unterstützen, erhöht das die Akzeptanz innerhalb der Belegschaft.  

 

3. Steuervorteile nutzen

Unternehmen können Corporate-Health-Maßnahmen gezielt so gestalten, dass sie steueroptimiert oder steuerbefreit sind – eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Mitarbeitende. Praktische Beispiele:

  • Lunchit: Digitale Essenszuschüsse für Kantine, Restaurant oder Lieferservice. Steuerfrei und flexibel einsetzbar, unterstützt eine gesunde Ernährung im Arbeitsalltag.
  • SpenditCard: Steueroptimierte Sachbezüge für Fitness- und Gesundheitskurse oder Erholungsbeihilfe. Zeigt Wertschätzung und motiviert Mitarbeitende gezielt. 
  • Wellbeing: Pakete für Bewegung, mentale Gesundheit und Resilienz, online oder vor Ort, ideal auch für Teams an mehreren Standorten.

Vielfach bewährt hat sich ein Gesundheitsbudget, um Maßnahmen gezielt zu planen, zu bündeln und umzusetzen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag Gesundheitsbudget umsetzen und Mitarbeitergesundheit fördern“.

4. Verankerung im Unternehmen

Damit Gesundheitsmaßnahmen langfristig wirken, sollten Unternehmen die Bedarfe der Mitarbeitenden regelmäßig erneut erheben und die Wirkung der Maßnahmen kontinuierlich evaluieren – etwa durch Fehlzeitenanalysen oder Umfragen. So lässt sich das Programm stetig verbessern und an die Bedürfnisse der Belegschaft anpassen. 

Fazit: Gesundheit, Motivation und Mitarbeiterbindung gehören zusammen

Die betriebliche Gesundheitsförderung verbessert nicht nur die Gesundheit am Arbeitsplatz, sondern auch Motivation, Arbeitszufriedenheit und die Bindung von Angestellten ans Unternehmen.  

 

Mit gezielten Maßnahmen für ein gesundes Arbeitsumfeld und steuerlichen Vorteilen lohnt sich die Investition für Arbeitgeber mehrfach. Wir beraten Sie gerne unverbindlich und kostenfrei, welche steueroptimierten Angebote für Ihr Unternehmen am besten passen.

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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