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Steuerfreie Arbeitgeberleistungen und ihre Vorteile

von | Feb 12, 2018 | Steuerfreie Sachbezüge

Viele Arbeitgeber nutzen bereits steuerfreie Arbeitgeberleistungen als Gehaltsextra für ihre Mitarbeiter. Wir haben zusammengefasst, was man unter einer steuerfreien Arbeitgeberleistung versteht, welche Formen es gibt und von welchen Zuwendungen alle Mitarbeiter profitieren.

Was sind steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse?

Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse oder Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen an Mitarbeiter, für die weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben anfallen. Das können beispielsweise Tankgutscheine, Jobtickets, Jobräder oder Zuschüsse zum Mittagessen[ sein. Bei diesen Leistungen muss jedoch zwischen steuerfreien und steuerbegünstigten Zuwendungen unterschieden werden, denn nicht alle freiwilligen Arbeitgeberzuschüsse sind komplett steuerfrei. Bei einigen entfallen die Abgaben nicht vollständig, sondern sie sind vom Arbeitgeber pauschal zu versteuern.

Auch bei steuerfreien Gehaltsextras ist Vorsicht geboten: Werden bestimmte Grenzen überschritten, gilt die Steuerfreiheit nicht mehr und die Zuwendung muss normal versteuert werden.

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Ab wann ist eine Arbeitgeberleistung steuerfrei?

Durch die vielschichtige Gesetzeslage kann nicht pauschal gesagt werden, wann eine Arbeitgeberleistung steuerfrei ist. für unterschiedliche Zuschüsse gelten unterschiedliche Freigrenzen. Die wohl bekannteste  50 Euro-Freigrenze (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EstG) ist ein Beispiel dafür.

Sie besagt, dass Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Welche steuerfreien Zuwendungen Arbeitgeber ihren Arbeitnehmer in diesem Rahmen zukommen lassen, bleibt ihnen überlassen. Es darf sich jedoch nicht um eine Barauszahlung handeln. In diesem Fall wäre kein Sachbezug mehr gegeben und die Steuerfreiheit würde entfallen.

Aus diesem Grund entscheiden viele Unternehmen sich dafür, als Benefit Warengutscheine an ihre Arbeitnehmer auszugeben. Bei Warengutscheine für Mitarbeiter handelt es sich um ein Gehaltsextra, das Arbeitgeber ihren Mitarbeitern freiwillig zukommen lassen. Mitarbeitern können mit solchen Warengutscheinen bestimmte Waren und Leistungen im Unternehmen oder bei Dritten beanspruchen. Beispielsweise können Tankgutscheine, Gutscheine für Supermärkte oder Geschenkgutscheine gekauft werden.

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Kostenloses Whitepaper zu steuerfreien Arbeitgeberleistungen

Eine Übersicht aller Möglichkeiten steuerfreier Arbeitgeberleistungen finden Sie in unserem Whitepaper „Diese steuerfreien Alternativen zur Gehaltserhöhung sollten Top-Arbeitgeber kennen“.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen 2022: Welche Möglichkeiten gibt es?

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil. Denn Mitarbeiter erhalten den Zuschuss netto und Arbeitgeber müssen keine Steuern und Sozialabgaben abführen. So kommt die gesamte Zuwendung, im Gegensatz zu einer klassischen Gehaltserhöhung, in voller Höhe bei den Arbeitnehmern an. Welche steuerfreien Arbeitgeberleistungen Unternehmen gewähren, können sie frei entscheiden.

Für den steuerfreien Sachbezug ab 2022 stehen Neuerungen an. Neuerungen im Sachbezug sind etwa die Erhöhung von 44 Euro auf 50 Euro und der Festlegung von Einsatzmöglichkeiten. Wie sich die Neuerungen auf die SpenditCard auswirken, erfahren Sie hier.

Viele Firmen nutzen die Möglichkeiten der steuerfreien Sachzuwendungen auch 2022 beispielsweise für folgende Gehaltsextras:

 

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Sachbezüge gegen Inflation

Sachbezüge und der Verpflegungszuschuss Möglichkeiten, die Effekte der Inflation einzudämmen. Der Vorteil daran ist, dass Steuer- und Sozialabgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer wegfallen oder geringer als bei Lohnsteigerungen ausfallen.  Gerade in den Zeiten der kalten Progression können Arbeitnehmer so mehr netto vom brutto erhalten. Zwei Beispiele für solche Mitarbeiter Benefits sind die SpenditCard und die Lunchit-App der SPENDIT AG.

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Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

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