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Flexibel und nachhaltig unterwegs mit Mobilitätsbudget

von | Jun 11, 2024 | Mobilität

Mobilitätsbudgets finden sich als Zusatzleistung zunehmend häufig in Mobilitätsstrategien von Unternehmen. Arbeitgeber stellen Mitarbeitenden einen Betrag zur Verfügung, den diese für die Nutzung von Verkehrsmitteln ihrer Wahl einsetzen können. Wie beide Parteien von dieser Mobilitätslösung profitieren, wie sich Mobilitätsbudgets einfach umsetzen lassen und wie sie (künftig) steuerlich einzuordnen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist ein persönliches Mobilitätsbudget?

Bei einem Mobilitätsbudget handelt es sich um einen monatlich/jährlich individuell festlegbaren Betrag, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zur Verfügung stellen. Mit diesem können Mitarbeitende alle Verkehrsmittel für private und/oder betriebliche Fahrten (Arbeitsweg) nutzen. Das Konzept ermöglicht ihnen, diejenigen Mobilitätsangebote zu wählen, die am besten zu ihren Mobilitätsbedürfnissen passen.

Mobilitätsbudgets bisher in deutschen Unternehmen nicht als Benefit etabliert

Eine Befragung von compan-e 2022 unter Beschäftigten in deutschen Unternehmen mit einem Fuhrpark ergab, dass 8,5 Prozent der Mitarbeitenden in einem Unternehmen arbeiten, das ein Mobilitätsbudget anbietet. Allerdings nutzen zu dem Zeitpunkt nur 2,5 Prozent der Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget. Weitere 2,5 Prozent planten die Nutzung.

Mobilitätsbudget: Vorteile

Wer profitiert von dem Mobilitätsbudget – Arbeitgeber oder Arbeitnehmende? Der Benefit lohnt sich für beide Parteien:

  • Flexibilität: Mitarbeitende können abhängig von ihren Mobilitätsbedürfnissen die für sie passenden Mobilitätsangebote für ihre private Mobilität sowie den Arbeitsweg wählen. Mobility Global, das Mobilitätsbudget von Spendit, kann sogar weltweit eingesetzt werden.
  • Kostenkontrolle und finanzielle Unterstützung: Indem die Beträge vorab festgelegt werden, können Unternehmen ihre Mobilitätsausgaben besser kalkulieren und steuern. Mitarbeitende freuen sich darüber, dass ihnen die Mobilitätsausgaben abgenommen werden.
  • Umweltfreundlichkeit: Mobilitätsbudgets setzen Anreize zur Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie z. B. ÖPNV oder Fahrräder. Für Unternehmen kann das Angebot eines Mobilitätsbudgets daher eine wichtige Maßnahme in ihrem CSR-Engagement darstellen. Mehr dazu in unserem Beitrag „Mobilitätswende auf die Straße bringen: Was Unternehmen beitragen können“.
  • Arbeitgeberattraktivität: Als Zusatzleistung kann das Angebot eines Mobilitätsbudgets die Mitarbeiterzufriedenheit steigern und das Unternehmen für Bewerber:innen attraktiver machen.

CarSharing und Mobilitätsbudget statt Dienstwagen?

Trotz dessen, dass das Mobilitätsbudget in deutschen Unternehmen noch nicht flächendeckend Einzug hält, hat der Benefit Potenzial: Mitarbeitende wären eher bereit, öffentliche Verkehrsmittel privat zu nutzen, wenn die Kosten durch den Arbeitgeber erstattet würden.

 

Den Firmenwagen wird es jedoch erstmal nicht ersetzen: Für 80 Prozent der Mitarbeitenden, die einen Dienstwagen gestellt bekommen, stellt ein Mobilitätsbudget keine Alternative zum Dienstwagen dar. Am häufigsten wird als Grund genannt, dass sie den Dienstwagen langfristig für berufliche Fahrten benötigen. Allerdings würden 46 Prozent der Dienstwagenfahrer:innen ein Mobilitätsbudget als Ergänzung begrüßen.

Umsetzung

Die Ergebnisse von compan-e legen nahe, dass die ÖPNV-Anbindung und Größe des Wohnorts einen Einfluss auf die Bereitschaft, auf ein Mobilitätsbudget umzusteigen, hat. Um den Erfolg des Benefits sicherzustellen, empfiehlt es sich für Unternehmen, vorab Befragungen zu der aktuellen Situation sowie den Bedürfnissen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre Mobilität durchzuführen. Auf Basis der Ergebnisse können sie so das passende Angebot wählen. Mehr Tipps zur Auswahl geeigneter Benefits finden Sie in unserem Beitrag „Mit einer Benefit-Strategie erfolgreich Talente gewinnen und binden“.

 

Wie erhalten Nutzer:innen ihr Mobilitätsbudget? Eine einfache und flexible Lösung mit geringem Verwaltungsaufwand für Unternehmen ist Mobility Global. Wie hoch Mobilitätsbudget? Arbeitgeber legen vorab individuell die Höhe des Mobilitätsbudgets für Mitarbeitende fest. Mitarbeitende erhalten eine Visa Prepaid Card, die sie weltweit bei allen Mobilitäts- und Touristikanbietern, die Visa als Zahlungsmittel akzeptieren, einsetzen können. Das umfasst u.a. Hotels, Leasing, Miete, Abos und Werkstätten. Bei eine Vielzahl an Anbietern von Mobilitätsbudgets hingegen ist die Auswahl an Verkehrsmitteln durch Partnerschaften begrenzt. Bei Mobility Global ist eine anschließende Belegprüfung ist nicht notwendig. Der Verwaltungsaufwand für Unternehmen ist daher gering. Mitarbeitende können das Budget bedarfsgerecht verbrauchen.

Mobilitätsbudget: Versteuerung

Wie sind Mobilitätsbudgets steuerlich einzuordnen? Grundsätzlich gilt, dass das Angebot eines Mobilitätsbudgets mit einem steuer- und sozialversicherungspflichtigen geldwerten Vorteil verbunden ist. Zudem ist entscheidend, ob Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget als Gehaltsextra oder -umwandlung gewährt wird. Gehaltsumwandlungen von Bar- zu Sachlohn fallen generell unter die Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

 

Wie können Unternehmen ihren Mitarbeitenden ein Mobilitätsbudget gewähren und wie wird das Mobilitätsbudget versteuert?

  • Mobilitätsbudget als Sachbezug: Wird das Mobilitätsbudget über den Sachbezug gewährt, ist dieses bis zu einer Höhe von 50 Euro steuerfrei. Gemäß §37b EStG gilt für die Besteuerung von Beträgen über 50 Euro ein Pauschalsteuersatz von 30%. Allerdings besteht bei dieser Option eine Bindung an bestimmte Anbieter (z. B. ein bestimmter Verkehrsverbund), wodurch Mitarbeitende wenig flexibel in ihrer Auswahl der Verkehrsmittel sind.
  • ÖPNV-Zuschuss: Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr können als Jobticket steuerfrei bezuschusst werden (ÖPNV-Zuschuss).
  • Mobility Global: Das Mobilitätsbudget von Spendit ist weltweit flexibel einsetzbar. Derzeit gelten hierfür noch keine Steuervorteile und es wird wie regulärer Lohn versteuert. Ab 2025 ist jedoch eine Pauschalbesteuerung geplant.

Pauschalbesteuerung ab 2025 geplant

Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2024 sieht die Einführung eines Mobilitätsbudgets für 2025 (§ 40 EStG) vor. Neben den steuerlichen Vergünstigungen für Firmenwägen, -fahrräder und Jobtickets können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden künftig weitere Mobilitätslösungen (z. B. E-Scooter, Fahrradverleihsysteme oder Carsharing) mit Steuervorteilen als Benefit gewähren. Der Sachbezug kann in Kombination für andere Zwecke verwendet werden. Voraussetzung ist, dass das Mobilitätsbudget Mitarbeitenden in Ergänzung zum regulären Lohn gewährt wird. Für den geldwerten Vorteil der Arbeitnehmenden soll ein Sondersatz von 25% Pauschalversteuerung gelten. Die jährliche Höchstgrenze soll bei 2400 Euro liegen.

 

Betriebliche Mobilitätsbudgets als neue Zukunft?: Fazit

Firmenwägen machen aktuell etwa 20 Prozent der neu zugelassenen Autos aus. Betriebliche Mobilitätskonzepte bieten daher enormes Potenzial für eine nachhaltigere Gestaltung der gesamten Mobilität in Deutschland. Eine Möglichkeit ist, Mobilitätsbudgets für Mitarbeitende in die Mobilitätsstrategie zu integrieren. Anreize zur Nutzung sind die Flexibilität und freie Auswahl an (umweltfreundlichen) Verkehrsmitteln, die zu den Mobilitätsbedürfnissen der Mitarbeitenden passen. Die geplanten Steuervorteile seitens der Politik bieten in dem Zusammenhang eine echte Chance für die Einführung von Mobilitätsbudgets in Unternehmen.

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Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

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