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Wie Sie Ihre Unternehmensmobilität auf die CSRD Berichtspflicht vorbereiten

von | Juli 9, 2024 | Arbeitswelt im Wandel, Mobilität

Seit 2024 ist die EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive in Kraft und legt fest, wie europäische Unternehmen über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten müssen. Die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen steigt dadurch in den kommenden Jahren von 500 auf 15.000 Unternehmen. Welche Anforderungen konkret neu sind, welche Unternehmen der Berichtspflicht unterliegen und wie Mobilitätsbudgets bei der Erfassung des (nachhaltigen) Mobilitätsverhalten von Mitarbeitenden unterstützen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Was ist die Corporate Sustainability Reporting Directive?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine europäische Richtlinie, die die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen deutlich ausweitet und konkretisiert. Damit löst sie die seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab. Die CSRD Richtlinie ist Teil der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU.

 

Hintergrund der Neuerung ist die Schließung bestehender Lücken bei den Berichtsvorschriften, eine generelle Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (thematisch und für eine höhere Anzahl an Unternehmen) und die Einführung verbindlicher Berichtsstandards. Die dadurch verbesserte Transparenz und Vergleichbarkeit soll vor allem Stakeholder:innen dabei helfen, das Engagement von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte besser bewerten zu können. Ziel ist zudem, Unternehmen zu nachhaltigerem Handeln zu motivieren und somit die EU-Klimaziele zu unterstützen.

Was ändert sich konkret durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)?

  • Ausgeweitete Berichtspflicht: Während rund 500 Unternehmen in Deutschland der NFRD unterlagen, wird die Zahl der künftig CSRD berichtspflichtigen Unternehmen auf 15.000 geschätzt.
  • Erweiterte Berichterstattung: Unternehmen sind verpflichtet, im Rahmen des Nachhaltigkeitsberichts umfassendere Details über die Folgen ihrer Geschäftsaktivitäten auf Umwelt, soziale Themen und Unternehmensführung (ESG-Kriterien) offenzulegen.
  • Einheitliche Berichtsstandards: Die CSRD Richtlinie fordert die Anwendung einheitlicher europäischer Berichtsstandards (European Sustainability Reporting Standards; ESRS), die derzeit von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) unter Einbezug bestehender Standards und Regelwerke entwickelt werden. Auch Stakeholder:innen und Expert:innen sind involviert. Hintergrund der Einführung dieser Standards ist die Vergleichbarkeit und Zuverlässigkeit der Berichte.
  • Neues Verständnis von Wesentlichkeit: Die neu festgelegte doppelte Wesentlichkeit besagt, dass Unternehmen sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt (Inside-Out) als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen (Outside-In) berichten müssen. Unter der NFRD Richtlinie mussten Unternehmen nur bei Zutreffen beider Wesentlichkeitsaspekte über Sachverhalte berichten.
  • Verpflichtende externe Prüfung: Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig extern durch Wirtschaftsprüfer:innen, die die entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben, geprüft werden. Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit der Nachhaltigkeitserklärungen zu erhöhen. Die von den Wirtschaftsprüfer:innen anzuwendenden Prüfstandards wurden von der EU-Kommission festgelegt. Der Umfang der Prüfung soll ebenfalls sukzessive vertieft werden: Während zu Anfang eine begrenzte Prüfungssicherheit („limited assurance“) ausreichend ist, wird künftig eine hinreichende Prüfungssicherheit erforderlich.
  • Elektronische Berichterstattung: Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung in einem digitalen, für Mensch und Maschine lesbaren Format (European Single Electronic Format) veröffentlichen. Daten sollen damit leichter zugänglich und vergleichbar gemacht werden.
  • Integration in den Lagebericht: Die Nachhaltigkeitserklärung ist ein separater Abschnitt des Lageberichts.

Wer ist berichtspflichtig nach CSRD?

Nach der Non-Financial Reporting Directive waren bisher rund 500 deutsche Unternehmen von öffentlichem Interesse zu der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Konkret waren kapitalmarktorientierte Unternehmen mit über 500 Mitarbeitenden, Finanzdienstleister, Genossenschaften, Kreditinstitute und Versicherungen betroffen. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive sind in Deutschland ca. 15.000 und EU-weit 49.000 Unternehmen zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

 

Abhängig von der Erfüllung der CSRD Berichtspflicht Kriterien, variiert der Beginn der Berichterstattungspflicht zwischen Anfang 2025 und Anfang 2028:

Beginn 01.01.2025,
bei Erfüllen von 2/3 der Kriterien
Beginn 01.01.2026,
bei Erfüllen von 2/3 der Kriterien
Beginn 01.01.2028 für Nicht-EU-Unternehmen,
bei Erfüllen folgender Kriterien
250 Beschäftigte
10 Beschäftigte
Min. eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung in der EU
20 Mio. Euro Bilanzsumme
350.000 Euro Bilanzsumme
150 Mio. Euro Konzernumsatz in der EU
40 Mio. Euro Umsatzerlöse
700.000 Euro Umsatzerlöse

Die ersten Unternehmen müssen also ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 erstellen.

Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die CSRD Richtlinie basiert auf dem ESG-Rahmenwerk, das die Aspekte Umwelt (Environment), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) berücksichtigt. Im Lagebericht sind daher z. B. spezifische Kennzahlen zu CO2-Emissionen, Energie- und Wasserverbrauch sowie soziale Indikatoren wie Arbeitsbedingungen und Diversität und Governance-Aspekte wie Geschäftsführung und Ethik zu berichten.

 

Der Fokus der Nachhaltigkeitserklärung wird auf dem CO2-Reporting liegen: Neben der CO2-Bilanzierung sind gemäß CSRD Richtlinie Article 19a auch die folgenden Informationen in Bezug auf den wechselseitigen Einfluss von Geschäftsaktivitäten und Nachhaltigkeitsaspekte im Nachhaltigkeitsbericht festzuhalten:

 

  • Geschäftsmodell und Strategie hinsichtlich
    • Resilienz in Bezug auf Risiken
    • Chancen
    • Pläne des Unternehmens, die Kompatibilität mit dem 1,5-Grad-Ziel zu gewährleisten
    • Interessen der Stakeholder:innen
    • der bisherigen Strategieumsetzung
  • Zeitgebundene Ziele (ggf. absolute Ziele für die Verringerung der Treibhausgasemissionen min. bis 2030 und 2050), Fortschritte bei der Zielerreichung und eine Erklärung der wissenschaftlichen Erkenntnisse als Grundlage der gesetzten Ziele
  • Rolle der Verwaltung, Geschäftsführung und Aufsichtsorgane inklusive ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen
  • Unternehmensrichtlinien bezüglich Nachhaltigkeit
  • Anreizsysteme im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsthemen für Mitglieder der Verwaltung, Geschäftsführung und Aufsichtsorgane
  • Tatsächliche und potenzielle nachteilige Auswirkungen eigener Geschäftsaktivitäten und ergriffene Gegenmaßnahmen
  • Risiken in Bezug auf Nachhaltigkeitsthemen, die damit verbundenen Abhängigkeiten des Unternehmens und der Umgang mit diesen Risiken

Mobilitätsemissionen mit Mobilitätsbudget erfassen und reduzieren

Die CSRD Berichtspflicht stellt Unternehmen in Bezug auf Mobilität vor zwei Herausforderungen: die durch Pendeln verursachten Emissionen erfassen und berichten sowie Maßnahmen zu deren Reduzierung finden. Mobilitätsbudgets können beide Herausforderungen bewältigen:

Mobilitätsverhalten von Mitarbeitenden erfassen

Während für Fuhrparks und Geschäftsreisen Daten relativ leicht zugänglich sind, ist die Datenbasis zur Mobilität von Mitarbeitenden eher dünn. Diese können im Rahmen vergleichsweise aufwendiger Befragungen erhoben werden.

 

Mit einem Mobilitätsbudget können die Fahrten der Mitarbeitenden erfasst und in anonymisierter und aggregierter Form dem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Die CO2-Emissionen werden anhand von Transaktionsdaten / der mit dem Budget gezahlten Fahren errechnet.

CO2-Emissionen der Mitarbeitermobilität reduzieren

Eine Möglichkeit, die CO2-Emissionen in Verbindung mit Mitarbeitermobilität zu reduzieren, ist die Integration eines Mobilitätsbudgets in die Mobilitätsstrategie. Anreize zur Nutzung sind die Flexibilität und freie Auswahl an (umweltfreundlichen) Verkehrsmitteln, die zu den Mobilitätsbedürfnissen der Mitarbeitenden passen. Mit Mobility Global ist die Verwaltung simpel: Arbeitgeber bestimmen vorab individuell die Höhe des Mobilitätsbudgets für ihre Mitarbeitenden. Diese erhalten eine Visa Prepaid Card, die sie weltweit bei allen Mobilitäts- und Touristikanbietern einsetzen können, die Visa als Zahlungsmittel akzeptieren.

Fazit

Die CSRD Richtlinie verschärft die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen innerhalb der EU. Neben einer Erhöhung der Anzahl an Unternehmen, die zu einem Nachhaltigkeitsbericht verpflichtet sind, fordert die Richtlinie Rechenschaft über mehr Themen unter einheitlichen Berichtsstandards. In Bezug auf die Berichterstattung von CO2-Emissionen im Zusammenhang mit Mobilität können Mobilitätsbudgets unterstützen.

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Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

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