Whitepaper
Customer Success Story
Welche Möglichkeiten steuerfreie Sachbezüge bieten und was sich kombinieren lässt
Whitepaper
Customer Success Story
Welche Möglichkeiten steuerfreie Sachbezüge bieten und was sich kombinieren lässt
Gehaltsextras statt Lohnerhöhung – Die besten Alternativen
Endlich zahlt sich all die harte Arbeit aus – Sie und Ihr Chef haben sich auf eine Lohnerhöhung geeinigt. Wer mehr Gehalt bekommt, fühlt sich vom Arbeitgeber wertgeschätzt und anerkannt. Aber mehr Bruttolohn bedeutet nicht immer mehr Geld auf dem Konto, wie ein Blick auf die besten Brutto Netto Rechner verrät. Die kalte Progression und die Steigerung der Abgabenlast tragen dazu bei. Zum Glück gibt es Gehaltsextras statt einer Lohnerhöhung, die sich für beide Seiten rechnen.
Alternative Gehaltsextras statt eine Lohnerhöhung sind sogenannte Sachbezüge, auf die häufig keine oder nur geringe Steuern entfallen. Unternehmen versuchen so, ihre Mitarbeiter zu halten, neue Talente zu ködern und für eine gute Unternehmenskultur zu werben. Neben den wohlbekannten Mitarbeiter Benefits wie flexiblen Arbeitszeiten, Home-Office-Regelungen oder Obstkörben gibt es folgende attraktive Zusatzleistungen:
Essenszuschuss
Insbesondere kleine Unternehmen können sich oft keine Kantine leisten – daher sind Essenszuschüsse eine beliebte und effektive Methode, dem Arbeitnehmer verbilligte oder kostenfreie Mahlzeiten zu gewähren. Betriebe können bis zu 7,23 Euro abgabenfrei zur Verpflegung für Mitarbeiter nutzen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das bis zu 1.600 netto pro Jahr extra. Das Unternehmen stellt seinen Mitarbeitern Gutscheine zur Verfügung, die pro Tag für eine Mahlzeit verwendet werden dürfen. Akzeptiert werden diese von zahlreichen Restaurants und Supermärkten. Eine Alternative ist mittlerweile auch eine digitale Essensmarke. Mithilfe der Lunchit App können Mitarbeiter ihre Rechnungen einscannen, und diese berechnet daraufhin automatisch, wie hoch der monatliche Erstattungsbetrag für die Firma ist.
Kita-Zuschüsse: Bis zu 4.000 Euro steuerfrei
Der Arbeitgeber kann anbieten, dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zu den Betreuungskosten für die Kinder zu leisten. Dieser ist ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei und kann junge Familien entlasten. Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro im Jahr betragen, je nachdem in welcher Stadt man wohnt.
Es können nur tatsächliche Ausgaben steuerfrei verrechnet werden. Das heißt, es gibt keinen Bonus, wenn der Kindergarten coronabedingt geschlossen war und Beiträge an die Eltern zurückerstattet wurden. Auch Aufwendungen für die Betreuung von Kindern im elterlichen Haushalt kann der Arbeitgeber nicht steuerfrei ersetzen. Dazu zählen beispielsweise der Einsatz Kinderpflegediensten, Hausgehilfen oder die Betreuung durch Familienangehörige.
780 steuerfrei pro Jahr
Ein Betrieb kann einem Mitarbeiter bis zu 780 Euro im Jahr beziehungsweise monatlich 50 Euro brutto wie netto zukommen lassen. Dies ist wie eine steuerfreie Gehaltserhöhung. Doch das Tanken entpuppte sich schnell als etwas kompliziert. Man musste genau für 50 Euro tanken und überschritt man diesen Betrag, wurde der Gutschein nicht akzeptiert. Diese Zeiten sind nun vorbei und es gibt eine gute Alternative. Zwar kann der Betrieb den Betrag nicht bar auszahlen, aber beispielsweise auf eine Prepaid-Kreditkarte wie die SpenditCard buchen. Der Mitarbeiter kann diese dann deutschlandweit einsetzen, z.B. im Supermarkt oder beim Online-Shopping.
Zuschuss für die Gesundheit
Auch an der Gesundheit des Arbeitnehmers kann sich ein Unternehmen beteiligen. Denn wer an Bewegungs- oder Ernährungsprogrammen in zertifizierten Fitnessstudios mit entsprechenden Kursangeboten besucht, kann bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei erhalten. Darunter fallen beispielsweise auch Sportkurse- oder Yoga-Stunden im eignem Betrieb. Davon ausgeschlossen ist allerdings der gewöhnliche Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio.
Gehaltsextras, statt Lohnerhöhung – Der Bonus
Als Bonus sind für Mitarbeiter sogar maximal 11.016 Euro im Jahr als Auszahlung möglich. Diese Prämie muss nur einmalig mit 30 Prozent pauschal versteuert werden und es fallen geringere Sozialabgaben an. Unter bestimmten Umständen ist so der Nettobetrag um bis zu 50 Prozent höher gegenüber einem normalen Bonus. Allerdings können die Unternehmen diesen Betrag nicht auszahlen. Ein guter Mittelweg ist die Prämie auf eine Prepaid-Kreditkarte wie die SpenditCard zu buchen, die der Arbeitnehmer individuell nutzen kann.
Manche Arbeitgeber lassen sich richtig was einfallen, um Arbeitnehmer zu binden und attraktive Zusatzleistungen anzubieten. Hier lohnt sich ein Blick in die USA, denn die Arbeitgeber im Land der unbegrenzten Möglichkeiten bieten Benefits, die etwas außergewöhnlich sind. Hier ein paar Beispiele: Beim WWF ist jeder zweite Freitag ein „Panda Friday“, an dem das Büro nicht geöffnet ist und somit mehr Zeit für Familie und Freizeitaktivitäten bleibt. Nach fünf Dienstjahren ermöglicht Epic Systems Corporation seinen Arbeitnehmern ein bezahltes Sabbatical in Form von vier Wochen. Und Google zahlt den Angehörigen eines verstorbenen Mitarbeiters zehn Jahre lang die Hälfte seines Gehalts weiter.
Sachbezüge gegen Inflation
Sachbezüge und der Verpflegungszuschuss Möglichkeiten, die Effekte der Inflation einzudämmen. Der Vorteil daran ist, dass Steuer- und Sozialabgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer wegfallen oder geringer als bei Lohnsteigerungen ausfallen. Gerade in den Zeiten der kalten Progression können Arbeitnehmer so mehr netto vom brutto erhalten. Zwei Beispiele für solche Mitarbeiter Benefits sind die SpenditCard und die Lunchit-App der SPENDIT AG.
Spendit Benefit Experten
Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.