Ein Benefit, der Unternehmen unterstützt und Mitarbeitende begeistert

mühelos verwaltet
Von Einstellungen über Stichprobe bis Lohnabrechnung

rechtlich sicher
Datenschutzgeprüft
mit Archivierung auf Servern in Deutschland
Bereits 9.500 Kunden setzen auf Spendit
„Lunchit erfüllt ein akutes Bedürfnis der Mitarbeitenden nach einem gesunden Mittagessen. Sie verwenden die App als täglichen Teil des Arbeitsalltags.“
Michael Silbermann
Finanzvorstand
„Die Mittagspause wird von unseren Mitarbeitern intensiver genutzt. Lunchit ist dabei vollkommen einfach in der Anwendung und 100% steuerkonform.“
Alexandra Macher
Marketing Managerin
„Unsere Mitarbeiter freuen sich jeden Tag auf ihre Mittagspause mit Lunchit. Dies hat gleichzeitig einen positiven Effekt auf Zufriedenheit und Motivation.“
Max Eberhardt
Business Development Manager
„Wir freuen uns, dass unsere Mitarbeitenden Lunchit als alternativen Essenszuschuss vorgeschlagen haben – unsere Benefits sollen schließlich größtmöglichen Mehrwert für sie als Mitarbeitende bieten.“
Markus Forkert
CFO, stellvertretender CEO
Sie haben noch Fragen zu Lunchit?
Wie erfolgt die Gewährung des Essenszuschusses über Lunchit?
Als Arbeitgeber erhalten Sie am Tag nach der eingestellten Einreichungsfrist der Belege (standardmäßig der 4. des Folgemonats) Zugriff auf die Belegprüfung im spendit | Portal. Nach Abschluss dieser Prüfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei für die Lohnbuchhaltung erstellt.
Diese Datei können Sie im Bereich „Belege & Erstattungen“ herunterladen. Damit sie im richtigen Format erzeugt wird, hinterlegen Sie bitte zuvor in den Einstellungen Ihr verwendetes Lohnbuchhaltungssystem.
Die finale Erstattungsdatei laden Sie anschließend in Ihr Lohnbuchhaltungssystem hoch. Auf diese Weise wird der Essenszuschuss mit der nächsten Gehaltsabrechnung korrekt an Ihre Mitarbeitenden ausgezahlt.
Zusätzlich erhalten Sie Details zur Erstattungsdatei, sämtliche eingereichte Belege sowie die Berechnung des steuerfreien und steuerpflichtigen Anteils. Dadurch können Sie die Zuschüsse jederzeit transparent nachvollziehen.
Wie viel kann der Arbeitgeber Mitarbeitenden über Lunchit erstatten?
Für die Mahlzeit können bis zu 7,50 € pro Arbeitstag vom Arbeitgeber erstattet werden. Die Höhe der tatsächlichen Erstattung ist immer abhängig von der Höhe der eingereichten Belege.
Wann können Mitarbeitende Lunchit nutzen? (Bedingungen Lunchit-Nutzung)
Mitarbeitende können Lunchit grundsätzlich an allen Arbeitstagen nutzen, an denen sie mindestens vier Stunden gearbeitet haben. An Urlaubs- oder Krankheitstagen ist die Nutzung ausgeschlossen.
Zusätzlich können Sie als Arbeitgeber im spendit | Portal festlegen:
– ob eine Nutzung auch an Wochenendtagen erlaubt ist,
– und an wie vielen Tagen pro Monat Belege eingereicht werden dürfen (sogenannte Erstattungstage).
Damit haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung von Lunchit flexibel an die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens anzupassen.
Welche Rolle haben Mitarbeitende bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben?
Voraussetzung der Bewertung der Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert von derzeit 4,40 € ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Über diese Vorgaben werden Mitarbeitende durch die arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung unter dem Punkt “Voraussetzungen für die Gewährung des Essenszuschusses” ausführlich informiert. Durch Unterzeichnung der arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung verpflichten sich Mitarbeitende zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Folglich liegt es in der Verantwortung der Mitarbeitenden, ausschließlich Belege einzureichen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zusätzlich bestätigen die Mitarbeitenden bei der Einreichung jedes Belegs mittels Lunchit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in der App. An dieser Stelle können die gesetzlichen Vorgaben auch jederzeit eingesehen werden.
Was ist die Stichprobe? Wie kann der Arbeitgeber eingereichte Belege kontrollieren?
Um steuerrechtlich konform zu bleiben, müssen Arbeitgeber mindestens 1 % der Belege, jedoch mindestens 10 Belege pro Monat, stichprobenhaft prüfen.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist der Belege (standardmäßig der 3. Tag des Folgemonats) wird am Folgetag die Belegprüfung für den jeweiligen Monat im spendit | Portal freigeschaltet.
Im Bereich „Belege & Erstattungen“ können Sie die offene Belegprüfung starten.
Vor Beginn der Prüfung haben Sie die Möglichkeit, die Stichprobengröße individuell anzupassen. Standardmäßig sind folgende Belege enthalten:
– 1 % zufällig ausgewählte Belege (mindestens 10 Stück)
– 100 % der von der KI als auffällig markierten Belege.
Sie können die Stichprobengröße jederzeit erhöhen, jedoch nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 1 % gehen.
Die Stichprobe kann ab dem Folgetag der Einreichungsfrist bis spätestens zum letzten Kalendertag des Monats durchgeführt werden. Nach Abschluss der Prüfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei erstellt.
Ein abgelehnter Beleg kann nicht erneut in die Erstattung aufgenommen werden; der betroffene Mitarbeitende wird automatisch per E-Mail über die Ablehnung informiert. Das Prüfprotokoll können Sie direkt in der Übersichtsliste einsehen und bei Bedarf herunterladen.
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