Home > Lunchit | Steuerfreier Essenszuschuss per App

Lunchit

Der smarte Essenszuschuss – digital und steuerfrei

Mit Lunchit wird die Mittagspause zum echten Benefit für Ihre Mitarbeitenden – für mehr Motivation, Kostenersparnis und eine starke Unternehmenskultur.

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Ein Benefit, der Unternehmen unterstützt und Mitarbeitende begeistert

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überall einsetzbar

Der digitale Essenszuschuss ganz ohne Partnerbindung

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mehr netto

Steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu 7,50 Euro pro Tag
(2026: voraussichtlich 7,67 Euro)

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mühelos verwaltet

Von Einstellungen über Stichprobe bis Lohnabrechnung

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rechtlich sicher

Datenschutzgeprüft
mit Archivierung auf Servern in Deutschland

Einfach nutzbar – mit der besten Benefit-App!

Ob Essen vom Supermarkt, Imbiss oder Lieferdienst – Mit Lunchit profitieren Ihre Mitarbeitenden in nur drei Schritten:

  1. Essen kaufen
  2. Beleg fotografieren und in der spendit | myBenefits App einreichen
  3. Erstattung direkt mit dem nächsten Gehalt ausgezahlt bekommen

Mehr Fokus auf Menschen.
Weniger Stress mit Verwaltung.

Das spendit | Portal macht Ihr Benefit-Management übersichtlich und leicht steuerbar. Sie sparen Zeit, reduzieren Kosten – und Ihr HR-Team kann sich auf das Wesentliche konzentrieren.

Individuell & effizient

Lunchit richtet sich nach Ihren Regeln: Budgets, Erstattungstage und Richtlinien legen Sie fest. Automatisierungen und HR-Schnittstellen sorgen für weniger Aufwand und volle Kontrolle.

Transparent & sicher

KI erkennt Belege automatisch, markiert Auffälligkeiten und schlägt diese gezielt zur Prüfung vor. So sparen Sie Zeit und erfüllen zuverlässig alle Vorgaben.

Einfach & smart

Alles läuft digital, schnell und übersichtlich. Weniger Administration für HR, mehr Motivation im Team.

Lunchit: Der Benefit, der sich doppelt lohnt

Mit dem steuerfreien Essenszuschuss profitieren alle: Mehr Netto für Mitarbeitende, im Durchschnitt 33 Prozent Kostenersparnis für Arbeitgeber – ein Benefit, der Motivation stärkt und Kosten senkt.

Mehr als nur ein Essenszuschuss

Sie und Ihr Team – unabhängig von Unternehmensgröße, Standort oder Arbeitsmodell – profitieren über Lunchit hinaus:

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spendit | Deals

Ihre Mitarbeitenden profitieren zusätzlich kostenlos von exklusiven Rabatten.

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Employer Branding

Platzieren Sie Ihr Logo in der myBenefits App und machen Sie Ihre Marke erlebbar.

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Rundum sorglos

Wir begleiten Sie ab Tag 1 jederzeit verlässlich mit Infomaterialen & persönlichem Support.

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Sie haben noch Fragen zu Lunchit oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

Gerne berät Sie unsere Sales Managerin Diana Schneider in einem persönlichen Gespräch!

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Sie haben noch Fragen zu Lunchit oder würden sich gerne individuell beraten lassen?

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Sie haben noch Fragen zu Lunchit?

Wie erfolgt die Gewährung des Essenszuschusses über Lunchit?

Als Arbeitgeber erhalten Sie am Tag nach der eingestellten Einreichungsfrist der Belege (standardmäßig der 4. des Folgemonats) Zugriff auf die Belegprüfung im spendit | Portal. Nach Abschluss dieser Prüfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei für die Lohnbuchhaltung erstellt.
Diese Datei können Sie im Bereich „Belege & Erstattungen“ herunterladen. Damit sie im richtigen Format erzeugt wird, hinterlegen Sie bitte zuvor in den Einstellungen Ihr verwendetes Lohnbuchhaltungssystem.
Die finale Erstattungsdatei laden Sie anschließend in Ihr Lohnbuchhaltungssystem hoch. Auf diese Weise wird der Essenszuschuss mit der nächsten Gehaltsabrechnung korrekt an Ihre Mitarbeitenden ausgezahlt.
Zusätzlich erhalten Sie Details zur Erstattungsdatei, sämtliche eingereichte Belege sowie die Berechnung des steuerfreien und steuerpflichtigen Anteils. Dadurch können Sie die Zuschüsse jederzeit transparent nachvollziehen.

Wie viel kann der Arbeitgeber Mitarbeitenden über Lunchit erstatten?

Für die Mahlzeit können bis zu 7,50 € pro Arbeitstag vom Arbeitgeber erstattet werden. Die Höhe der tatsächlichen Erstattung ist immer abhängig von der Höhe der eingereichten Belege.

Wann können Mitarbeitende Lunchit nutzen? (Bedingungen Lunchit-Nutzung)

Mitarbeitende können Lunchit grundsätzlich an allen Arbeitstagen nutzen, an denen sie mindestens vier Stunden gearbeitet haben. An Urlaubs- oder Krankheitstagen ist die Nutzung ausgeschlossen.
Zusätzlich können Sie als Arbeitgeber im spendit | Portal festlegen:
– ob eine Nutzung auch an Wochenendtagen erlaubt ist,
– und an wie vielen Tagen pro Monat Belege eingereicht werden dürfen (sogenannte Erstattungstage).
Damit haben Sie die Möglichkeit, die Nutzung von Lunchit flexibel an die Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens anzupassen.

Welche Rolle haben Mitarbeitende bei der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben?

Voraussetzung der Bewertung der Mahlzeiten mit dem amtlichen Sachbezugswert von derzeit 4,40 € ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Über diese Vorgaben werden Mitarbeitende durch die arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung unter dem Punkt “Voraussetzungen für die Gewährung des Essenszuschusses” ausführlich informiert. Durch Unterzeichnung der arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung verpflichten sich Mitarbeitende zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Folglich liegt es in der Verantwortung der Mitarbeitenden, ausschließlich Belege einzureichen, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zusätzlich bestätigen die Mitarbeitenden bei der Einreichung jedes Belegs mittels Lunchit die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben in der App. An dieser Stelle können die gesetzlichen Vorgaben auch jederzeit eingesehen werden.

Was ist die Stichprobe? Wie kann der Arbeitgeber eingereichte Belege kontrollieren?

Um steuerrechtlich konform zu bleiben, müssen Arbeitgeber mindestens 1 % der Belege, jedoch mindestens 10 Belege pro Monat, stichprobenhaft prüfen.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist der Belege (standardmäßig der 3. Tag des Folgemonats) wird am Folgetag die Belegprüfung für den jeweiligen Monat im spendit | Portal freigeschaltet.
Im Bereich „Belege & Erstattungen“ können Sie die offene Belegprüfung starten.
Vor Beginn der Prüfung haben Sie die Möglichkeit, die Stichprobengröße individuell anzupassen. Standardmäßig sind folgende Belege enthalten:
– 1 % zufällig ausgewählte Belege (mindestens 10 Stück)
– 100 % der von der KI als auffällig markierten Belege.
Sie können die Stichprobengröße jederzeit erhöhen, jedoch nicht unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote von 1 % gehen.
Die Stichprobe kann ab dem Folgetag der Einreichungsfrist bis spätestens zum letzten Kalendertag des Monats durchgeführt werden. Nach Abschluss der Prüfung wird automatisch die finale Erstattungsdatei erstellt.
Ein abgelehnter Beleg kann nicht erneut in die Erstattung aufgenommen werden; der betroffene Mitarbeitende wird automatisch per E-Mail über die Ablehnung informiert. Das Prüfprotokoll können Sie direkt in der Übersichtsliste einsehen und bei Bedarf herunterladen.

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