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§ 18a TVöD VKA: Benefits für Pflegekräfte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst

von | Jan 17, 2024 | Mitarbeiter-Benefits

Im öffentlichen Dienst, zu dem auch Pflegekräfte zählen, erfolgt die Vergütung gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. 2020 wurde das Leistungsentgeltsystem um die Möglichkeit, das Leistungsentgeltvolumen für andere Maßnahmen zur Incentivierung von Mitarbeitenden zu verwenden, erweitert. Dadurch können Arbeitgeber Mitarbeiter-Benefits anbieten und damit Arbeitgeberattraktivität, Gesundheitsförderung und Nachhaltigkeit steigern.

§ 18a TVöD VKA als gesetzliche Grundlage

Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind Arbeitsbedingungen, Gehälter, Zulagen und andere Regelungen für Angestellte im öffentlichen Dienst festgelegt. Diese Vereinbarung wurde zwischen öffentlichen Arbeitgebern (Bund, Städte etc.) und Gewerkschaften (ver.di, dbb etc.) als Tarifvertragsparteien getroffen und gilt seit Oktober 2005.

 

In einer Tarifeinigung vom 25.10.2020 wurde im Rahmen des § 18a TVöD VKA ein alternatives Entgelt- bzw. Anreizsystem beschlossen. Konkret legt die Regelung fest, dass Arbeitgeber im öffentlichen Dienst Budgets aus dem ursprünglichen Leistungsentgeltsystem nach § 18 TVöD VKA für alternative Anreize („Incentives“) verwenden können.

Welche Beschäftigten betrifft die Änderung?

Verschiedene durchgeschriebene Fassungen (Tarifverträge) wurden um § 18a TVöD VKA erweitert. Somit betrifft die Änderung Arbeitnehmende im Bereiche der

Leistungsentgeltsystem vs. alternatives Entgeltanreizsystem

Der wesentliche Unterschied des neuen alternativen Entgeltanreizsystem zum bislang alleinigen Leistungsentgeltsystem nach § 18 TVöD besteht darin, dass die Leistungen der Mitarbeitenden keinen Einfluss auf die Sonderzahlungen haben. Daher handelt es sich bei der Neuregelung im Rahmen der Tarifeinigung 2020 um eine Alternative und keinen Ersatz.

Die beiden Systeme im Vergleich:

Leistungsentgeltsystem
Alternatives Entgeltanreizsystem
Belohnung individueller Leistung
Incentivierung von Mitarbeitenden
Abhängig von ihrer Leistung haben Mitarbeitende die Chance auf Leistungs- oder Erfolgsprämien in Form von Sonderzahlungen
Die Alternative zum Leistungsentgelt-System zielt darauf ab, Mitarbeitende unabhängig von ihrer Leistung zu incentivieren
Ziel: Finanzielle Motivation
Ziel: Mitarbeitermotivation und -bindung

Die häufigsten Fragen zum Leistungsentgelt haben wir hier beantwortet.

 

Wie Arbeitgeber § 18a TVöD VKA umsetzen können

Da § 18a TVöD VKA eine Ergänzung zum bestehenden Leistungsentgeltsystem darstellt, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Neuregelung in grundlegend drei verschiedenen Abstufungen umzusetzen:

 

  • Das bestehende Leistungsentgelt-System nach § 18 TVöD VKA wird beibehalten und es tritt keine neue/veränderte Betriebs- oder Dienstvereinbarung in Kraft.
  • Das Gesamtbudget wird anteilig verwendet: z. B. fließen 25 Prozent des Budgets in Incentives nach § 18a TVöD VKA und 75 Prozent verbleiben für das LOB-Budget nach § 18 TVöD VKA.
  • Das gesamte Budget wird für bestimmte Incentives nach § 18a TVöD VKA verwendet.

Konkrete Incentives für Pflegekräfte gemäß § 18a TVöD VKA

Das alternative Entgeltanreiz-System nach § 18a TVöD VKA hat „eine Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit“ zum Ziel. Folgende Maßnahmen sind als Beispiele im Tarifvertrag gelistet: Zuschüsse für Fitnessstudios, Sonderzahlungen, Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket, Sachbezüge, Kita-Zuschüsse oder Wertgutscheine.

 

Vor allem folgende Mitarbeiter-Benefits lohnen sich in der Pflege aufgrund ihrer Steuervorteile:

Sachbezüge

Die Gesetzgebung erlaubt Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden monatlich 50 Euro steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren. Darüber hinaus können sie ihren Angestellten zu drei persönlichen Anlässen im Jahr (z. B. Geburtstag) jeweils 60 Euro per Sachbezugskarte zukommen lassen. Insgesamt können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden somit jährlich mit 780 Euro ohne Steuer- und Abgabenpflicht belohnen.

 

Erholungsbeihilfe

Pflege ist häufig mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden. Hinzu kommt die Schichtarbeit, die gegen den Biorhythmus des Körpers geht. Um den damit verbundenen gesundheitlichen Risiken entgegenzuwirken, empfiehlt es sich für Arbeitgeber, ihren Pflegekräften einmal pro Jahr Erholungsbeihilfe gewähren. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zu den Erholungskosten, der neben Mitarbeitenden auch deren Ehepartnern und Kindern zuteilwerden kann. Familien können sich so gemeinsam erholen und Zeit miteinander verbringen, was bei verschiedenen Arbeitszeitmodellen häufig zu kurz kommt.

 

Die Erholungsbeihilfe kann als Bargeld ausgezahlt oder in Form eines Sachbezugs vergeben werden. Letzterer kann z. B. für Reisen, Wellnessbehandlungen oder Eintritte in Freizeitparks verwendet werden. Bis zu 416 Euro ist die Erholungsbeihilfe nur zu 25 Prozent pauschal durch den Arbeitgeber zu versteuern. Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer: Das sind die Voraussetzungen“.

 

Fahrtkostenzuschüsse

Jobs in Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen lassen sich (bis auf administrative Tätigkeiten) nicht aus dem Home Office erledigen. Es bietet sich daher für Arbeitgeber an, Pflegekräfte hinsichtlich der Kosten ihrer beruflichen Mobilität zu unterstützen. Ein Zuschuss zum ÖPNV-Ticket liegt nahe. Die Nutzung von Bus und Bahn bietet sich ebenfalls angesichts der häufig begrenzten Anzahl von Parkplätzen in der Nähe großer Krankenhäuser an.

 

Viele Pflegekräfte arbeiten im Schichtbetrieb und sind somit häufig sehr früh am Morgen oder sehr spät am Abend auf dem Weg zur/von der Arbeit. Abhängig vom Wohnort der Arbeitnehmenden und der Regelmäßigkeit des Fahrplans kommt die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht für alle Beschäftigten in der Pflege infrage. Häufige Einschränkungen des Bahnverkehrs durch die Wetterverhältnisse im Winter sowie Lokführerstreiks erschweren ebenfalls den Weg zur Arbeit. Es bietet sich daher an, die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Pflegekräfte zu unterstützen. Hierfür eignet sich Mobility Global ideal: ein flexibel, individuell eingestelltes Budget auf einer Visa Prepaid Card, das über alle Mobilitätsformen hinweg angewendet werden kann, z. B. für Jobrad oder als Tankgutschein.

 

Weitere Maßnahmen finden Sie in unserem Beitrag „Wie werden Berufe im öffentlichen Dienst attraktiver?

 

Die häufigsten Fragen zum Leistungsentgelt im öffentlichen Dienst

Was ist Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD VKA?

Das Leistungsentgelt-System (LOB-System) als Teil des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst umfasst variable und leistungsdifferenzierende Zahlungen an Arbeitnehmende neben dem Tabellenentgelt. Sie können in Form von Leistungs-, Erfolgsprämien oder Leistungszulagen erfolgen. Das LOB-System hat eine Verbesserung öffentlicher Dienstleitungen zum Ziel. Zudem sollen die Beschäftigten in ihrer Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz bestärkt werden.

Wer hat Anspruch auf leistungsorientierte Bezahlung nach dem TVöD?

Die Möglichkeit auf leistungsorientierte Bezahlung haben alle Beschäftigten, die nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vergütet werden. Dies umfasst alle Angestellten, deren Arbeitgeber einem Mitgliedsverband der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) angehört.

 

Mitarbeitende können belohnt werden für

  • das Erbringen besonderer Leistungen oder Engagement (Leistungsprämie)
  • das Erreichen bestimmter Ziele oder dem hervorragenden Abschluss von Aufgaben (Erfolgsprämie)
  • außergewöhnliche Leistungen in speziellen Projekten oder Tätigkeiten

 

Die Kriterien zur Leistungsbewertung sind in den meisten Fällen in Betriebs- oder Dienstvereinbarungen festgelegt.

Wie wird das Leistungsentgelt im TVöD berechnet?

Das Leistungsentgeltvolumen berechnet sich aus den ständigen Monatsentgelten aller nach dem TVöD vergüteten Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers aus dem Vorjahr. Aktuell ergibt sich ein Gesamtvolumen von 2 Prozent der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres. Zielgröße sind 8 Prozent.

 

Das Gesamtvolumen für das Leistungsentgelt ist zweckentsprechend zu verwenden. Öffentliche Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, jährlich Leistungsentgelte auszuzahlen.

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Rebecca Blesinger

Rebecca Blesinger

Marketing Managerin Social Media & Content

Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.

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