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Home > Steuerfreie Sachbezüge > Sachbezug 50 – die variantenreichste Lohnerhöhung

Sachbezug 50 – die variantenreichste Lohnerhöhung

von | Feb 5, 2018 | Steuerfreie Sachbezüge

Wie wäre es, wenn Sie Ihren Mitarbeitern genau das zahlen, was am Ende bei ihnen im Geldbeutel landet? Unvorstellbar? Mit Sachbezügen wird genau das möglich. Ob Tankgutschein, die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio oder Jobtickets – bis zu einer Höhe von 50 Euro können Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat etwas Gutes tun, ohne dass der Staat oder die Sozialkassen daran mitverdienen.

Der monatliche Sachbezug

Laut Gesetz bleiben Sachbezüge steuerfrei, wenn sie monatlich den Betrag von 50 Euro nicht überschreiten. Für diese Zuschläge werden weder vom Arbeitgeber noch vom Arbeitnehmer Steuern bzw. Sozialabgaben verlangt. Diesen sogenannten „Sachbezug 50“ im Unternehmen zu integrieren ist keine Raketenwissenschaft. Es gibt lediglich ein paar Dinge zu beachten:

  • Betrag für steuerfreie Zuschläge nicht überschreiten – wird der Betrag von 50 Euro auch nur um einen Euro überschritten, ist die volle Sachleistung steuerpflichtig! Dies gilt es in jedem Fall zu vermeiden. Will ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer beispielsweise das Zugticket von 56 Euro erstatten, dann ist es günstiger, wenn der Arbeitnehmer einen Eigenanteil von 6 Euro dazuzahlt. Auf diese Weise kann die Freigrenze ausgeschöpft werden, ohne dass weitere Kosten anstehen.
  • Sachbezüge können aufaddiert werden – wenn Sie Ihrem Mitarbeiter das Fitnessstudio von 30 Euro monatlich bezahlen möchten, können Sie ihm zusätzlich beispielsweise ein Jobticket für den Restbetrag jeden Monat zukommen lassen.
  • Der Sachbezug 50 ist nicht übertragbar – wenn Sie Ihren Mitarbeitern die 50 Euro als eine Art Freibetrag zur Verfügung stellen und dieser nicht ausgeschöpft wird, kann er nicht auf den nächsten Monat übertragen werden. Doch es gibt Lösungen, wie die SpenditCard, die Abhilfe schaffen: Jeder Mitarbeiter erhält eine Kreditkarte im Design Ihres Unternehmens, auf welche die 50 Euro überwiesen werden. Der Betrag kann flexibel und individuell genutzt oder angespart werden.

Was sind Sachbezüge

Die 50 Euro stehen den Arbeitnehmern frei zur Verfügung, solange sie nicht bar ausgezahlt werden – denn Sachbezüge müssen an eine Dienstleistung oder Ware gebunden sein. Ein genauer Verwendungszweck ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Häufig werden sie für Dinge verwendet, die eng mit dem Arbeitsleben verbunden sind. Dazu zählt der Benzingutschein, für alle die mit dem Auto zur Arbeit fahren, oder die Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel. Sehr beliebt sind die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, um die Gesundheit des Mitarbeiters zu erhalten. Doch auch Theatergutscheine und Kinobesuche sind beliebte Sachbezugswerte.

Sachbezüge als Incentives

Studien haben deutlich ergeben, dass das Gehalt zwar ein wesentlicher Faktor bei der Zufriedenheit der Mitarbeiter darstellt, aber nicht der Wichtigste ist. Viel wichtiger sind Anerkennung und das zwischenmenschliche Miteinander am Arbeitsplatz.

Ein steuerfreier Sachbezug wird von den meisten Mitarbeitern viel höher geschätzt als eine Gehaltserhöhung um den gleichen Betrag, denn der Sachbezug wird wie ein Geschenk empfunden. Insbesondere dann, wenn er für persönliche Wünsche nach Bedarf eingesetzt werden kann.

My SpenditCard App und Karte 2 - Download

Sachbezüge gegen Inflation

Sachbezüge und der Verpflegungszuschuss Möglichkeiten, die Effekte der Inflation einzudämmen. Der Vorteil daran ist, dass Steuer- und Sozialabgaben für Unternehmen und Arbeitnehmer wegfallen oder geringer als bei Lohnsteigerungen ausfallen.  Gerade in den Zeiten der kalten Progression können Arbeitnehmer so mehr netto vom brutto erhalten. Zwei Beispiele für solche Mitarbeiter Benefits sind die SpenditCard und die Lunchit-App der SPENDIT AG.

Mit dem passenden Benefit die Motivation steigern

Mit der SpenditCard kann jeder Mitarbeiter seine Bezüge für das verwenden, was er möchte. Mit ihr können Sie jedem Mitarbeiter den passenden steuerfreien Sachbezug zukommen lassen und ihm so eine Gehaltserhöhung von bis zu 528 Euro im Jahr gewähren.* Die SpenditCard ist ein deutschlandweit einsetzbarer „Universalgutschein“, der in Ihrem eigenen Design bedruckt und von Ihren Mitarbeitern vollständig individuell genutzt werden kann. Eine solche Gehaltserhöhung kommt an. Nicht nur im Geldbeutel. Sie ist vor allem eine sichtbare Wertschätzung, die die Motivation Ihrer Mitarbeiter steigert.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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Spendit Benefit Experten

Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

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