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Sachbezüge 2023: Welche Änderungen sind geplant?

von | Sep 9, 2021 | Essenszuschuss

Alles wird immer teurer, das weiß auch der Gesetzgeber. Daher steigen in Deutschland mit der Inflation auch jährlich die Grenzen für die steuerfreien Sachbezüge. Die höheren Sachbezugswerte im Bereich der Mitarbeiterverpflegung für das Jahr 2023 liegen bereits vor. Daher können Sie bereits jetzt mit den voraussichtlichen amtlichen Sachbezugswerten die Verpflegungszuschüsse Ihrer Mitarbeiter für das Jahr 2021 planen.

Digitale Abrechnung der Sachbezüge 2023 mit Lunchit

Haben Sie eine Kantine im Unternehmen oder gehen Ihre Mitarbeiter außer Haus essen? Dann sparen Sie gemeinsam Steuern und bezuschussen Sie die Mahlzeiten Ihrer Arbeitnehmer. Zusätzlich zum übrigen Lohn steigern Essensgutscheine die Motivation der Mitarbeiter und mit Lunchit haben Sie gleich weitere Vorteile. Sie steigern Ihr Arbeitgeber-Branding, haben täglichen, positiven Kontakt zu Ihren Arbeitnehmern über die App und bleiben laufend in positiver Erinnerung. So binden Sie Ihre Mitarbeiter als wertvollste Ressource stärker an Ihr Unternehmen und sparen gegenüber einer normalen Lohnerhöhung noch deutlich bei den Lohnnebenkosten. Das Beste daran: Auch im Jahr 2023 sind die Beträge wieder angestiegen.

Amtliche Sachbezugswerte 2023: So entstehen die neuen Grenzen

3Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt anhand der Verbraucherpreise. Jährlich überprüft das Statistische Bundesamt die Teuerungsrate für den Bereich der Verpflegung des vergangenen Jahres. Das geschieht in Kantinen, Restaurants und Imbissen ebenso wie in Cafés – also überall dort, wo Ihre Mitarbeiter ihre Mahlzeiten fern von zu Hause einnehmen. Im Jahr 2023 können Sie Ihre Arbeitnehmer mit bis zu 7,23 Euro täglich für das Mitarbeiter Essen unterstützen. Mit Lunchit wickeln Sie die Essensgutscheine steuerfrei, rechtlich transparent und zugleich ganz einfach digital ab. Egal, ob Sie 15 oder 5.000 Mitarbeiter haben, die Lunchit-App erledigt alles für Sie. Dabei müssen Sie keine Kantine betreiben, sondern Ihre Arbeitnehmer essen dort, wo sie wollen. Ob Restaurant oder Supermarkt bleibt jedem einzelnen Mitarbeiter überlassen.

Verpflegungszuschüsse und ihre steuerrechtliche Aufteilung

Der geldwerte Vorteil in Form von Sachbezügen zur Verpflegung setzt sich auch in 2022 aus zwei Teilbeträgen zusammen. Sie addieren sich zu einem Sachbezug, verhalten sich aber steuerrechtlich unterschiedlich. Zum einen haben wir den Sockelbetrag oder Pflichtbetrag, also den amtlichen Sachbezugswert. Dieser ist es, den das Statistische Bundesamt jährlich ermittelt. Für 2023 steigt er voraussichtlich auf folgende Beträge pro Arbeitstag:

  • Frühstück – 1,83 Euro
  • Mittagessen –4,13 Euro
  • Abendessen –4,13 Euro

Beim amtlichen Sachbezugswert haben Sie zwei Möglichkeiten. Entweder ziehen Sie den Betrag vom Nettolohn Ihres Mitarbeiters ab, oder alternativ dazu übernehmen Sie als Unternehmen die Pauschalversteuerung in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Geben Sie in der eigenen Kantine Essen unentgeltlich aus, sind diese Sachbezugswerte trotzdem als geldwerter Vorteil anzusetzen.

Der freiwillige Arbeitgeberzuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei

Darüber hinaus haben Sie noch die Möglichkeit einen Arbeitgeberzuschuss zu gewähren. Dieser beträgt immer 3,10 Euro und bleibt wohl auch in 2023 unverändert. Der Vorteil ist, dass weder Sie noch Ihr Arbeitnehmer auf den Arbeitgeberzuschuss Steuern oder Sozialversicherungen zahlen. Die Voraussetzungen sind, dass Sie den amtlichen Sachbezug zuerst anrechnen und Ihr Mitarbeiter auch die komplette Summe täglich ausgibt. Ansonsten verringert sich der Arbeitgeberzuschuss auf die Differenz zwischen dem amtlichen Sachbezugswert und der Höchstgrenze. So sehen dann voraussichtlich die Gesamtzuschüsse zur Verpflegung aus:

Arbeitgeberzuschüsse zu Mahlzeiten 2023

Mitarbeiterverpflegung als kostensenkende Gehaltserhöhung

Für die meisten Unternehmen kommt nur das Mittagessen in Betracht. Hier haben Sie dann voraussichtlich bis zu 7,23 Euro pro Tag, die Sie Ihrem Mitarbeiter teils pauschalversteuert, teils steuerfrei erstatten dürfen. Das erhöht das Einkommen Ihres Mitarbeiters deutlich, denn er muss seine Verpflegung nicht mehr von seinem Nettolohn bezahlen. Ihr Unternehmen spart ebenfalls, denn für das Mehr im Geldbeutel Ihres Arbeitnehmers zahlen auch Sie keinen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Dabei zahlen Sie die Sachbezüge mit Lunchit nur dann in voller Höhe, wenn Ihre Arbeitnehmer sie auch tatsächlich nutzen. Zugleich fördern Sie noch die Gesundheit Ihrer Belegschaft durch gesunde Mahlzeiten. So freuen sich mit den neuen Werten der Sachbezüge 2023 alle Parteien noch etwas mehr über ein kleines Plus in der Kasse und ein Minus bei den Abgaben.

Spendit Benefit Experten

Spendit Benefit Experten

Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

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