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Lunchit und SpenditCard – Was kann ich kombinieren?

von | Mai 14, 2018 | Essenszuschuss, Steuerfreie Sachbezüge

Das Steuersystem in Deutschland ist komplex und manchmal verwirrend. Daher kommt es immer wieder vor, dass SPENDIT-Interessenten sich unsicher sind, welche Module rund um die SpenditCard und die Lunchit App miteinander kombinierbar sind und inwiefern diese mit anderen Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter kollidieren. Der Grund für diese Verwirrung ist die Tatsache, dass es unterschiedliche Formen des Sachbezugs gibt, die sich auf verschiedene Lebensbereiche des Arbeitnehmers beziehen.*

Daher bieten wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über alle möglichen Kombinationen rund um unsere Produkte.

SpenditCard und Lunchit sind miteinander kombinierbar

Mittagessenszuschuss oder Sachzuwendungen? Als Arbeitgeber müssen Sie sich nicht nur für eines davon entscheiden! Vielmehr bedienen sich unsere Produkte aus unterschiedlichen „Steuertöpfen“, sodass es möglich ist, sie seinen Mitarbeitern gleichzeitig anzubieten. Nur Zuschuss zum Mittagessen, nur Kreditkarte für Sachzuwendungen oder doch eine Kombination aus beidem – es liegt ganz bei Ihnen, womit Sie Ihre Mitarbeiter glücklich machen wollen!

So funktioniert Lunchit. : Erfahren Sie, wie Sie Mitarbeiter motivieren und binden mit der Lunchit App, der digitalen Essensmarke.

Gesundes Mittagessen für jeden

Lunchit ist die zeitgemäße Lösung für gesundes Mittagessen: Dabei handelt es sich um eine digitale Essensmarke in Form einer App. Bis zu 7,23 Euro  pro Tag können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern damit als steuerfreien Gehaltsbonus zukommen lassen. Einlösbar in jedem Restaurant, im Supermarkt oder beim Lieferservice.

Diese Module können Sie gleichzeitig auf der SpenditCard nutzen

Für die SpenditCard gibt es zahlreiche Module, die Sie auf die Visa Prepaid Card aufladen können. Viele unserer Interessenten fragen uns, ob man diese Module miteinander kombinieren kann. Welche dieser Module Sie tatsächlich nutzen wollen, liegt ganz bei Ihnen – Sie können sich entweder nur für eines entscheiden oder eine Kombination aus unterschiedlichen Möglichkeiten, bis hin zur Nutzung aller Module auf der SpenditCard.

Folgende Module sind kombiniert nutzbar:

  • Sachbezug 50: Hierbei handelt es sich um den Universalgutschein für Ihre Mitarbeiter, der sich an der 50 Euro Freigrenze bedient. Laut §8 Abs. 2 Satz 11 EStG und den Urteilen des Bundesfinanzhofes kann jeder Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer monatlich Sachzuwendungen im Wert von 50 Euro zukommen lassen.
  • Modul Celebrate: Dieses Modul bedient sich eines anderen Steuertopfs: steuerfreie Sachbezüge. Pro persönlichem Anlass des Arbeitnehmers (z. B. Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes) kann der Arbeitgeber bis zu 60 € als Sachleistung steuer- und abgabenfrei verschenken. Für den Arbeitgeber ist diese Ausgabe von der Steuer absetzbar.
  • Modul Online: Unabhängig davon ob der Mitarbeiter seinen privaten Internetanschluss auch für die Arbeit nutzt oder nicht, kann der Arbeitgeber bis zu 600 € jährlich als Zuschuss zum Internet zahlen. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter nachweist, dass ihm die Kosten tatsächlich entstanden sind.
  • Modul Relax: Dieses Modul nutzt die Möglichkeit der Erholungsbeihilfe. Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern einen gewissen Betrag für Urlaub & Co. pauschalversteuert bezuschussen.

Folgende Module sind kombiniert nutzbar:

  • Sachbezug 50: Hierbei handelt es sich um den Universalgutschein für Ihre Mitarbeiter, der sich an der 50 Euro Freigrenze bedient. Laut §8 Abs. 2 Satz 11 EStG und den Urteilen des Bundesfinanzhofes kann jeder Arbeitgeber jedem Arbeitnehmer monatlich Sachzuwendungen im Wert von 50 Euro zukommen lassen.
  • Modul Celebrate: Dieses Modul bedient sich eines anderen Steuertopfs: steuerfreie Sachbezüge. Pro persönlichem Anlass des Arbeitnehmers (z. B. Geburtstag, Heirat, Geburt eines Kindes) kann der Arbeitgeber bis zu 60 € als Sachleistung steuer- und abgabenfrei verschenken. Für den Arbeitgeber ist diese Ausgabe von der Steuer absetzbar.
  • Modul Online: Unabhängig davon ob der Mitarbeiter seinen privaten Internetanschluss auch für die Arbeit nutzt oder nicht, kann der Arbeitgeber bis zu 600 € jährlich als Zuschuss zum Internet zahlen. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter nachweist, dass ihm die Kosten tatsächlich entstanden sind.
  • Modul Relax: Dieses Modul nutzt die Möglichkeit der Erholungsbeihilfe. Jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern einen gewissen Betrag für Urlaub & Co. pauschalversteuert bezuschussen.

Frühstück und Mittagessen können beide bezuschusst werden

Was viele Arbeitgeber gar nicht wissen: Sie können sowohl das Frühstück als auch das Mittagessen ihrer Mitarbeiter bezuschussen, wenn sie das möchten. Denn die Regelung zum Verpflegungszuschuss sieht unterschiedliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen vor. Während im Jahr 2020 für das Frühstück maximal ein Wert von 4,90 € bezuschusst werden kann, liegt dieser für das Mittagessen bei 7,23 Euro, und für das Abendessen kann der Arbeitgeber noch einmal bis zu 7,23 Euro bezuschussen. Dies ist insbesondere für all jene Arbeitgeber interessant, die Mitarbeitern im Schichtdienst ein Mitarbeiter Essen anbieten möchten.

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Glücklichere Mitarbeiter dank der SpenditCard

Sie wollen Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, mit einem Gehaltsextra selbst zu entscheiden, wie sie sich im Home Office belohnen können? Dann nutzen Sie den 50 Euro Sachbezug – mit der SpenditCard! 

SPENDIT-Produkte und andere Aufmerksamkeiten des Arbeitgebers kombinieren

Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern weitere Aufmerksamkeiten zur Verfügung. Beliebt ist beispielsweise der Obstkorb im Büro oder eine regelmäßige Firmenfeier. Hier ist neben der Nutzung von SpenditCard und Lunchit mehr möglich als viele Arbeitgeber denken. Beispielsweise kollidiert ein bereitgestellter Obstkorb keineswegs mit der Bezuschussung des Mittagessens für Unternehmen durch die digitale Essensmarke – diese Beiträge zur Verpflegung der Mitarbeiter können miteinander kombiniert werden, da der Gesetzgeber zwischen Aufmerksamkeiten zum Verzehr im Büro und Mahlzeiten unterscheidet.

Betriebsfeiern mit Verpflegung können zusätzlich angeboten werden

Auch wer eine Betriebsfeier für seine Mitarbeiter ausrichtet, muss sich keine Sorgen machen. Diese kollidiert keineswegs mit den Leistungen rund um SpenditCard und Lunchit. Denn hier gilt nochmals ein Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter und Veranstaltung, der vor einigen Jahren die ebenso hohe Freigrenze abgelöst hat. Dieser Betrag kollidiert weder mit dem Essenszuschuss, noch mit bereitgestelltem Essen während der Arbeitszeit.

Frühstück und Mittagessen können beide bezuschusst werden

Was viele Arbeitgeber gar nicht wissen: Sie können sowohl das Frühstück als auch das Mittagessen ihrer Mitarbeiter bezuschussen, wenn sie das möchten. Denn die Regelung zum Verpflegungszuschuss sieht unterschiedliche Werte für Frühstück, Mittag- und Abendessen vor. Während im Jahr 2020 für das Frühstück maximal ein Wert von 4,90 € bezuschusst werden kann, liegt dieser für das Mittagessen bei 7,23 Euro, und für das Abendessen kann der Arbeitgeber noch einmal bis zu 7,23 Euro bezuschussen. Dies ist insbesondere für all jene Arbeitgeber interessant, die Mitarbeitern im Schichtdienst ein Mitarbeiter Essen anbieten möchten.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Spendit Benefit Experten

Spendit Benefit Experten

Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

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