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Mit steuerbegünstigten Benefits mehr Netto gewähren
Nettolohnoptimierung in 2026: So stärken Sie den Geldbeutel Ihrer Mitarbeitenden
Steuerbegünstigte Mitarbeiter-Benefits sind ein beliebtes Mittel, um den Nettolohn von Mitarbeitenden zu erhöhen. In diesem Beitrag haben wir Ihnen eine Übersicht einer Vielzahl an flexiblen Zusatzleistungen für das kommende Jahr inklusive Steuerersparnispotenziale zusammengestellt.
Was bedeutet Nettolohnoptimierung?
Nettolohnoptimierung oder auch Entgeltoptimierung bezeichnet die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden neben dem regulären Arbeitslohn zusätzliche Leistungen zu gewähren, sogenannte Sach- und Gehaltsnebenleistungen. Dadurch dass es sich bei den Benefits um steuerbegünstigte Entgeltbausteine handelt, erhalten Angestellte mehr netto vom brutto. Neben den finanziellen Vorteilen bietet die Nettolohnoptimierung auch die Möglichkeit, Mitarbeitende individuell und zielgerichtet zu unterstützen.
Warum Nettolohnoptimierung sinnvoll ist
Im hart umkämpften Arbeitsmarkt ist es für Unternehmen wichtiger denn je, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Besonders kleinere Unternehmen stehen vor der Herausforderung, mit den Gehältern größerer Wettbewerber mitzuhalten. Zudem gehen die infolge der starken Inflation im Jahr 2022 hohen Lebenshaltungskosten mit großen Kaufkraftverlusten einher.
Die Nettolohnoptimierung bietet eine wirksame Lösung, um die Gesamtvergütung (Total Compensation) für Mitarbeitende spürbar zu steigern und sich so einen Wettbewerbsvorteil im Recruiting zu sichern.
Mehr Netto vom Brutto mit steueroptimierten Benefits
Sachbezug 50
Gesetzesgrundlage: § 8 Abs. 2 S. 11 EStG
Unternehmen haben die Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden monatlich Sachbezüge im Wert von bis zu 50 Euro steuerfrei zu gewähren. Das bedeutet: Neben dem regulären Gehalt profitieren Arbeitnehmende von bis zu 600 Euro netto im Jahr zusätzlich.
Die Steuerbefreiung macht den Sachbezug besonders attraktiv: Bei einer klassischen Lohnerhöhung um 642 Euro brutto bleiben Mitarbeitenden 321 Euro netto übrig. Die restlichen 321 € verpuffen als Steuern und Sozialabgaben. Um Mitarbeitenden den Sachbezug 50 zu gewähren, zahlt der Arbeitgeber eine monatliche Lizenzgebühr von 3,50 Euro, was sich auf 42 Euro pro Jahr beläuft. Mitarbeitende erhalten 600 Euro netto und somit 93 % mehr als bei einer Gehaltserhöhung.
Eine praktische Lösung, um diesen Vorteil zu realisieren, ist die SpenditCard als Sachbezugskarte. Dabei handelt es sich um eine Visa Prepaid Card, mit der Mitarbeitende in ihrer Wunschregion bei allen Visa-Akzeptanzstellen im stationären Handel flexibel einkaufen können.
Mitarbeitergeschenke
Gesetzesgrundlage: R 19.6 LStR 2015
Ebenfalls steuerfrei können Unternehmen ihren Mitarbeitenden über das SpenditCard Modul Celebrate bis zu drei Mal im Jahr Aufmerksamkeiten in Höhe von jeweils bis zu 60 Euro, also 180 Euro jährlich, zukommen lassen. Diese Mitarbeitergeschenke müssen an persönliche Anlässe der Mitarbeitenden wie z. B. Geburtstag, Betriebsjubiläum oder Namenstag gekoppelt sein. Celebrate ist steuer- und sozialversicherungsfrei und für den Arbeitgeber als Betriebsausgabe absetzbar.
Internetzuschuss
Gesetzesgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 EStG
Mit der Internetpauschale können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Arbeitslohn einen Zuschuss zur Internetnutzung gewähren. Der monatliche Freibetrag von bis zu 50 Euro wird mit 25% pauschalbesteuert. Jährlich können Unternehmen ihren Angestellten somit 600 Euro zukommen lassen.
Die Internetpauschale ist unabhängig vom Arbeitsort und dem Zweck der Nutzung: Sowohl hauptsächlich remote arbeitende Personen als auch Mitarbeitende vor Ort im Office können den Zuschuss erhalten. Ebenso spielt es keine Rolle, ob die Internetnutzung einen betrieblichen oder privaten Hintergrund hat.
Sowohl laufende Kosten (z. B. Flatrate) als auch einmalige Kosten, wie z. B. für Hardware und Ausstattung oder die Einrichtungsgebühr für den Internetanschluss fallen unter den Internetzuschuss. Dieser kann über das SpenditCard Modul Online Mitarbeitenden ganz einfach über die Sachbezugskarte gewährt werden.
Was Sie bei der Einführung des Internetzuschusses beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Erholungsbeihilfe
Gesetzesgrundlage: § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG
Eine weitere Zusatzleistung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden zukommen lassen können, ist die Erholungsbeihilfe. Dieser Sachbezug kann für alle Tätigkeiten, die im weitesten Sinne der Erholung von Arbeitnehmenden dienen, genutzt werden. Beispiele sind Kuraufenthalte, Wellnessbehandlungen, Eintritt für Freizeitparks und Reisen aller Art.
Über das Modul Relax können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden Erholungsbeihilfe ganz unkompliziert über die SpenditCard gewährt werden. Die Erholungsbeihilfe kann neben Mitarbeitenden auch an deren Ehepartner:innen und Kinder ausgezahlt werden. So kann eine Familie mit drei Kindern beispielsweise jährlich 416 Euro zum Zweck der Erholung erhalten. Für den Arbeitgeber fällt eine pauschale Besteuerung von 25% an. Sozialversicherungsfrei ist der Zuschuss für beide Seiten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag „Erholungsbeihilfe für Arbeitnehmer: Das sind die Voraussetzungen“.
Incentivierung
Gesetzesgrundlage: § 37 B EStG
Besondere Leistungen honorieren Unternehmen häufig mit Bonuszahlungen. Da diese der Lohnsteuer unterliegen, kommt jedoch nur ein reduzierter Betrag bei Arbeitnehmenden an. Eine alternative Lösung, bei der Mitarbeitende letztlich mehr netto erhalten, sind Sachbezüge im Wert von bis zu 10.000 Euro mit 30% Pauschalbesteuerung. Über das Modul More können Arbeitgeber Bonuszahlungen, Provisionen und Spot Awards über die SpenditCard auszahlen. Das Geld können Mitarbeitende anschließend individuell bei allen Visa-Akzeptanzpartnern in der gewählten Wunschregion eingesetzt werden.
Die SpenditCard ist ein maximal flexibler Mitarbeiter-Benefit, da über sie Zuschüsse für verschiedene Zwecke steuerbegünstigt gewährt werden können. Dadurch dass die SpenditCard an kein Vertragspartnernetzwerk geknüpft ist, bestehen enorm viele Einkaufsmöglichkeiten. Zudem können Inhaber:innen der Karte weitere Händler freischalten, indem die erste Zahlung einmalig abgelehnt wird.
Um den positiven Effekt auf Ihre Arbeitgebermarke zusätzlich zu stärken, besteht die Möglichkeit, die SpenditCard ganz nach Ihren Vorstellungen zu gestalten. Die verschiedenen Design-Optionen finden Sie hier.
Essenszuschuss
Gesetzesgrundlage: R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR
Der Essenszuschuss ist ein Benefit, der arbeitstäglich zum Tragen kommt.
Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) regelt die Höhe bestimmter Sachbezüge. Die Verordnung zur 16. Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung legt eine Erhöhung des Sachbezugswerts auf 4,57 Euro fest. Gemeinsam mit dem steuer- und sozialversicherungsfreien Essenszuschuss (3,10 Euro) ergibt sich ein Gesamtbetrag von 7,67 Euro, den Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden 2026 pro Arbeitstag erstatten können. Auf ein Jahr gerechnet können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden so 1.641 Euro steuerfrei zukommen lassen.
Weitere Informationen zu den Sachbezugswerten Verpflegung 2026 und der Versteuerung des Verpflegungszuschusses finden Sie in diesem Beitrag.
Mit Lunchit als digitalem Essenszuschuss ist Flexibilität in der Essensauswahl sowie in den Konfigurationsmöglichkeiten der App gegeben und der administrative Aufwand fällt für beide Seiten gering aus: Mitarbeitende gehen im Restaurant essen, kaufen im Supermarkt ein oder bestellen beim Lieferdienst. Anschließend scannen sie den Beleg mit der myBenefits App ein. Eine integrierte KI erkennt falsche Eingaben und fordert Nutzer:innen auf, ihre Angaben zu überprüfen.
Deutschlandticket
Gesetzesgrundlage: § 3 Nr. 15 EStG
Seit Mai 2023 können mit dem Deutschlandticket deutschlandweit öffentliche Nahverkehrsmittel genutzt werden. Arbeitgeber können dieses flexibel bis zum vollen Ticketpreis als Jobticket steuerfrei bezuschussen und Mitarbeitende in Bezug auf ihre betriebliche und private Mobilität finanziell unterstützen.
Die Verkehrsminister:innen von Bund und Ländern haben nun zum 1. Januar 2026 eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets auf 63 Euro pro Monat beschlossen. Weiterhin gilt: Übernimmt der Arbeitgeber mindestens 25% des Ticketpreises (15,75 €), subventioniert der Staat weitere fünf Prozent (3,15 €). Für Mitarbeitende kostet das Ticket so monatlich maximal 44,10 €.
Bezuschussen Sie das Deutschlandticket Job sogar in voller Höhe, unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden mit insgesamt 756 Euro im Jahr – und das komplett steuerfrei.
Betriebliche Krankenversicherung
Angesichts des Fachkräftemangels und des gesteigerten Bewusstseins für einen gesunden Lebensstil steht die Mitarbeitergesundheit mehr denn je im Fokus. In Zusammenarbeit mit der Barmenia* ermöglicht spendit | bKV Mitarbeitenden eine Vielzahl an Gesundheitsleistungen in Anspruch zu nehmen und im Anschluss die Kosten erstattet zu bekommen.
Die Kombi aus SpenditCard + bKV lohnt sich vor allem aufgrund des monetären Boost-Effekts: Wenn Sie den Sachbezug von jährlich 600 Euro (12 x 50 Euro) aufteilen und 240 Euro auf die SpenditCard zur freien Verwendung und 360 Euro in die bKV einzahlen, steht Ihren Mitarbeitenden dieses Budget zur Verfügung. Durch den Boost-Effekt der bKV wird dieses Budget um jährlich 540 Euro aufgestockt und Ihre Mitarbeitenden können jedes Jahr Gesundheitsleistungen in Höhe von insgesamt 900 Euro in Anspruch nehmen. Die Kosten werden ihnen nach Einreichen der Rechnung in der Meine Barmenia App erstattet.
Fazit
Mitarbeiter-Benefits sind ein effizientes Mittel in der Nettolohnoptimierung, dadurch dass sie enorme Steuersparpotentiale bieten: So können allein über SpenditCard jährlich insgesamt 780 Eurosteuerfrei und 11.016 Euronetto pauschalversteuert gewährt werden. Gemeinsam mit dem Maximalbetrag des Essenszuschusses (1.641 Euro) sowie der vollen Erstattung des Deutschlandtickets (756 Euro) können Arbeitgeber ihren Angestellten somit insgesamt rund 3.180 Euro netto jährlich steuerfrei zukommen lassen.
Sie sind unsicher, welche Benefits zu Ihrem Unternehmen passen? Unsere Benefit-Expert:innen beraten Sie gerne in einem unverbindlichen und kostenlosen Demo-Termin.
* Versicherungsunternehmen ist alleine die Barmenia Krankenversicherung AG. Die Spendit AG vermittelt weder die Versicherungsverträge noch nimmt die Spendit AG eine auf das Versicherungsverhältnis bezogene Beratung interessierter Unternehmen vor. Auch werden von der Spendit AG keine diesbezüglichen Aufträge angenommen. Die Spendit AG macht als sog. Tippgeber lediglich auf die Existenz bestimmter Produkte der Barmenia Krankenversicherung AG aufmerksam und stellt im Hinblick auf die bKV lediglich den Kontakt zwischen dem interessierten Unternehmen und der Barmenia Krankenversicherung AG her.
Mitarbeiter-Benefits, die begeistern: Einfach & Digital
Mitarbeiter-Benefits sind mehr als nur ein Gehaltsextra – sie sind ein Schlüssel zu langfristiger Mitarbeiterbindung und -motivation.
Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden echte Wertschätzung mit den digitalen, steueroptimierten Benefits von Spendit!

Rebecca Blesinger
Marketing Managerin Social Media & Content
Rebecca ist bei Spendit für die Bereiche Content und Social Media zuständig. Ihr Fokus liegt vor allem auf den Themen Employer Branding und New Work.
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