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Keine Angst vorm Finanzamt! Mitarbeiter-Benefits rechtssicher ausschöpfen

von | Jul 20, 2022 | Essenszuschuss

Yogastunden, Gratis-Mittagessen, Firmenhandy: Mitarbeiter-Benefits sind eine feine Sache. Solche Zusatzleistungen motivieren Angestellte und bringen oft mehr Vorteile als eine Gehaltserhöhung. Extra-Plus: Sie sorgen für ein positives Unternehmensbild. Für den Arbeitgeber können diese Goodies noch dazu steuer- und abgabenfrei sein, wenn man weiß, worauf es zu achten gilt und wo die Fallstricke liegen.

Geschmeidig durch den Steuerdschungel

Doch das Steuerrecht hält manche Überraschung bereit. Oft geht es um den kleinen Dreh, das Quäntchen Extra-Wissen, um steuerlich das Beste fürs Unternehmen und die Mitarbeiter herauszuholen. Über einige Vergünstigungen in diesem Bereich wissen selbst Top-Steuerberater nicht Bescheid.

SPENDIT ist Spezialist auf dem Gebiet der steuerfreien Sachleistungen. Rechtliche Neuerungen werden sofort in kundenfreundliche Angebote umgesetzt. Die rechtliche Sicherheit für Arbeitgeber und Mitarbeiter wird dabei immer mitbedacht, ob Arbeitsrecht, Datenschutz oder Versicherungsrecht. Wer also auf der sicheren Seite sein und zugleich alle Möglichkeiten der Mitarbeitermotivation voll ausschöpfen möchte, hat mit SPENDIT den richtigen Partner an der Seite.

Essensmarke – Einladung zum Betrug?

Die Mitarbeiter zum Essen einladen? Eine schöne Geste. Viele Arbeitgeber finanzieren eine Kantine oder verteilen Essensmarken. In Papierform ist die Essensmarke aber längst überholt. Sie ist nicht nur umständlich und fordert einen hohen Verwaltungsaufwand, sondern ist zudem nicht rechtssicher. Mitarbeiter können sie ansammeln und am Wochenende zum Beispiel mit der Familie Essen gehen oder den Wocheneinkauf bezahlen. Oder die Karten an Freunde verschenken, verkaufen, tauschen. Rechtlich ist das nicht zulässig, aber: Wer sollte das überprüfen, und wie?

Hinzu kommt, dass viele Essensgutscheine verfallen, weil sie nicht eingelöst werden. Der Nachweis einer Zuzahlung zum Wert der Marke durch den Angestellten kann außerdem nicht kontrolliert werden. Deshalb muss der Arbeitgeber pro Gutschein 0,87 Euro pauschal versteuern. Übers Jahr kommen da gut und gerne rund 200 Euro Pauschalsteuer pro Mitarbeiter zusammen – auch für Gutscheine, die nicht eingelöst wurden!

Digital gleich praktisch gleich sicher

Die Lösung ist eine App, mit der die Zuzahlung des Mitarbeiters dokumentiert wird. Statt einer Vorauszahlung zahlt das Unternehmen nur das aus, was tatsächlich konsumiert wurde. Weiteres Plus: Digitale „Gutscheine“ können nicht weitergegeben werden. Rechtlich eine einwandfreie Lösung, die SPENDIT mit der Lunchit App anbietet.

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Gesunde und fitte Mitarbeiter durch gesundes Mittagessen?

Mit unserer digitalen Essensmarke Lunchit können Sie Ihren mitarbeitern täglich bis zu 7,23 Euro für Ihr Mittagessen erstatten und sie somit bei einer gesunden Ernährung unterstützen.

Firmenfahrrad – läuft?

Wer hat nicht gern fitte Mitarbeiter … Jeden Tag zur Arbeit zu radeln tut der Gesundheit gut und macht den Kopf frei. Firmenfahrräder werden daher immer beliebter. Doch wie sie steuerlich absetzbar sind, ist vielen nicht klar. Grundsätzlich bringt ein Dienstfahrrad steuerliche Vorteile für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer spart über die Barlohnumwandlung, der Arbeitgeber kann die Kosten – beispielsweise über eine Leasingfirma – als Betriebsausgaben abrechnen.

Das Fahrrad darf der Arbeitnehmer übrigens auch am Feierabend und Wochenende nutzen. Am Ende der Vertragslaufzeit kann er das Rad dann privat übernehmen. Lediglich ein Anteil am Restwert muss beigesteuert werden. Im Gegensatz zum Dienstwagen ist der Arbeitsweg mit dem Rad übrigens steuerfrei (beim Dienstwagen fallen pro Kilometer 0,03 Prozent an). Entscheidend ist, dass das Rad unmotorisiert läuft – E-Bikes oder S-Pedelecs müssen wie ein Dienstwagen abgerechnet werden.

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

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