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Überstunden steuerfrei ab 2025? Was Arbeitnehmende erwartet

von | Sep. 10, 2025 | Arbeitswelt im Wandel

Überstunden gehören für viele Berufstätige zum Alltag. Ab 2025 könnten Zuschläge auf Überstunden in Deutschland steuerfrei werden – ein Schritt, der Angestellte entlasten und den Fachkräftemangel abfedern soll. Wir erklären, was das bedeutet, wie sich Überstunden von Mehrarbeit unterscheiden und welche Optionen steuerlich sinnvoll sind.

Key Facts zum Thema Überstunden steuerfrei

  • Geplant, aber noch nicht beschlossen: Bestimmte Überstundenzuschläge sollen ab 2025 steuerfrei werden. 
  • Auszahlung oder Freizeitausgleich: Beide Optionen haben unterschiedliche steuerliche Folgen. 
  • Bedingungen offen: Steuerfreiheit wird wohl nur für gesetzlich oder tariflich geregelte Zuschläge gelten. Details stehen noch aus. 

Was sind steuerfreie Überstunden?

Der Begriff „steuerfreie Überstunden“ ist in der arbeitsrechtlichen und steuerlichen Diskussion irreführend. Tatsächlich sind nicht die Überstunden selbst, sondern bestimmte Zuschläge auf Überstunden (z. B. für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) unter bestimmten Voraussetzungen nach § 3b des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerlich begünstigt bzw. steuerfrei.

Wie definieren sich Überstunden?

Als Überstunden gilt diejenige Arbeitszeit, die über das vertraglich oder tariflich vereinbarte Maß hinausgeht. Sie erhöht das Bruttoeinkommen und unterliegt damit Lohnsteuer und Sozialabgaben.

Wie viele Überstunden machen die Deutschen? Bezahlte und unbezahlte Überstunden der Arbeitnehmenden von 2000 bis 2024

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Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Umgangssprachlich werden Überstunden und Mehrarbeit oft synonym verwendet. Im Arbeitsrecht unterscheidet man genauer:  

 

  • Mehrarbeit: Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. 
  • Überstunden: Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen und vertraglich oder tariflich als solche anerkannt werden, oft mit zusätzlicher Vergütung oder Freizeitausgleich. 

 

Fazit: Alle Überstunden sind Mehrarbeit, aber nicht jede Mehrarbeit gilt automatisch als Überstunde – das hängt von vertraglichen oder tariflichen Regelungen ab.

Was ist mit Zuschlägen für Überstunden gemeint?

Zuschläge sind zusätzliche Lohnbestandteile, die über den Grundlohn hinaus gezahlt werden, z. B. für Überstunden, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit. Sie dienen als Ausgleich für besondere Arbeitszeiten oder Belastungen. Grundsätzlich sind sie steuerpflichtig, Ausnahmen gelten nach gesetzlichen Vorgaben.

Warum ist das Thema Überstundenzuschläge 2025 wichtig?

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung (S. 48) wurde beschlossen, Überstundenzuschläge künftig steuerfrei zu stellen, um Arbeitnehmende zu entlasten und mehr Netto vom Brutto zu ermöglichen.  

 

Diese Regelung soll für Vollzeitbeschäftigte gelten, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Arbeitszeit hinaus tätig sind. Für tariflich gebundene Vollzeitkräfte gilt eine Mindestarbeitszeit von 34 Stunden pro Woche, für nicht tariflich geregelte Arbeitsverhältnisse 40 Stunden pro Woche. 

 

Hintergrund ist eine wirtschaftspolitische Strategie: Die Regelung soll den Arbeitsmarkt stabilisieren, den Fachkräftemangel mildern und die Motivation zur Mehrarbeit erhöhen. 

 

Ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt (Stand September 2025) noch nicht vor.

Aktuelle rechtliche Situation in Deutschland

Momentan unterliegen Überstundenvergütungen vollständig der Lohnsteuer sowie den Sozialabgaben. Auch Mehrarbeit ist aktuell nicht steuerfrei. Lediglich spezielle Zuschläge, etwa für Nachtarbeit, Sonn- oder Feiertagseinsätze, sind von der Steuer befreit, wenn sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt werden und die gesetzlichen Höchstgrenzen nicht überschreiten. Unternehmen, die Überstunden vergüten, müssen diese Zahlungen ordnungsgemäß in der Gehaltsabrechnung erfassen.

Welche Zuschläge sind heute schon steuerfrei?

Bereits heute sind bestimmte Zuschläge steuerfrei, wenn sie zusätzlich vergütet und exakt dokumentiert werden: 

 

  • Nachtarbeit (20–6 Uhr): Zuschlag bis zu 25 % steuerfrei 
  • Sonntagsarbeit: Zuschlag bis zu 50 % steuerfrei 
  • Feiertagsarbeit: Zuschlag bis zu 125 % steuerfrei 

 

Diese Regelungen setzen genaue Zeiterfassung und Nachweise voraus. Jede Arbeitsstunde muss minutengenau und differenziert aufgezeichnet werden, in der Regel durch eine digitale Zeiterfassung. Unklare oder pauschale Abgeltungsklauseln können gerichtlich angefochten werden.

Steuerfreie Überstunden: die geplanten Regelungen

Unter welchen Voraussetzungen ist die Auszahlung von Überstunden nun steuerfrei? Grundsätzlich gilt: Das entsprechende Gesetz – Stand: September 2025 – befindet sich noch in der politischen Abstimmung. Doch einige Kriterien sind bereits bekannt: 

 

  • Die Steuerfreiheit soll allein für Überstundenzuschläge gelten, der Grundlohn ist davon ausgenommen. 
  • Sozialabgaben bleiben bestehen: Eine Antwort der Bundesregierung (Juli 2025) stellt klar, dass Überstundenzuschläge weiterhin der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Geplant ist lediglich die Befreiung von der Lohnsteuer. 
  • Nur Angestellte, die in tariflich geregelter Vollzeitarbeit tätig sind (z. B. 38- bis 40-Stunden-Woche), sollen profitieren.  
  • Arbeitszeiten sollten digital erfasst und dokumentiert werden, z. B. über Zeiterfassungssysteme 

 

Wichtig: Details können sich noch ändern, Klarheit schafft erst die endgültige Gesetzesformulierung.

Ausbezahlte Überstunden oder Zeitausgleich: Was ist steuerlich günstiger?

Viele Arbeitsverträge, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen enthalten Klauseln zur Abgeltung von Überstunden – ob diese ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.  

 

Die Auszahlung der Überstunden erhöht das Bruttoeinkommen und unterliegt vollständiger Besteuerung. Dagegen ist der Freizeitausgleich („Abfeiern“) steuerneutral: Es kommt weder zu Steuern noch zu Sozialabgaben. Bis zur Umsetzung der geplanten Steuerfreiheit bleibt der Zeitausgleich für viele Beschäftigte die steuerlich vorteilhaftere Variante.  

 

Ob sich das nach Umsetzung der neuen Regelung ändert, hängt vom Einzelfall ab. Das folgende Beispiel verdeutlicht, wie hoch die Einsparung konkret ausfallen kann.

Überstunden auszahlen: Rechenbeispiel

Schauen wir uns an einem konkreten Beispiel an, wie Überstunden momentan versteuert werden und welchen Vorteil die neue Regelung bringen würde: 

 

Mitarbeiterin Z verdient monatlich 3.800 Euro brutto. Bei einer regulären Arbeitszeit von 160 Stunden im Monat entspricht das einem Stundenlohn von 23,75 Euro. Nach Abzug von 35 % für Steuern und Sozialabgaben (hängt in der Praxis von Steuerklasse, Sozialabgaben, Kirchensteuer etc. ab) verbleibt ihr ein Nettogehalt von 2.470 Euro. 

 

Als ein Kollege ausfällt, arbeitet sie 8 Überstunden, sodass sich die Gesamtarbeitszeit auf 168 Stunden erhöht. Der geltende Tarifvertrag sieht vor, dass Überstunden nicht durch Freizeit ausgeglichen, sondern zusätzlich vergütet werden, inklusive eines Zuschlags von 15 %. 

 

Die Berechnung für diesen Monat ergibt: 

 

  • Überstundenvergütung: 8 Std. × 23,75 Euro = 190 Euro 
  • Zuschlag (15 %): 8 Std. × 3,56 Euro = 28,50 Euro 
  • Gesamtbruttogehalt: 3.800 Euro + 190 Euro + 28,50 Euro = 4.018,50 Euro 
  • Netto nach 35 % Abzügen: ca. 2.612 Euro 

 

Variante mit steuerfreien Überstundenzuschlägen 

 

Nach den geplanten Änderungen würde die Berechnung folgendermaßen aussehen: 

 

  • Steuerpflichtiges Bruttogehalt: 3.800 Euro + 190 Euro = 3.990 Euro 
  • Abzüge (35 %): ca. 1.396,50 Euro
  • Netto aus steuerpflichtigem Anteil: ca. 2.593,50 Euro 

+ steuerfreier Zuschlag: 28,50 Euro

  • Neues Nettogehalt: ca. 2.622 Euro 

 

Effektiver Vorteil: 2.622 Euro − 2.612 Euro = 10 Euro netto 

 

Die Einsparung fällt in vielen Fällen eher klein aus, kann sich aber bei häufiger Überstundenleistung summieren.

Steuerliche Vorteile nutzen: Zusatzleistungen mit der SpenditCard

Neben der geplanten Steuerfreiheit bei Überstundenzuschlägen gibt es weitere Möglichkeiten, die Nettolohn-Strategie zu optimieren: Mit bestimmten Zusatzleistungen lassen sich noch mehr Vorteile für Mitarbeitende schaffen, ohne dass zusätzliche Lohnkosten anfallen. Ein konkretes Beispiel dafür ist die SpenditCard. 

 

Mit der SpenditCard können Unternehmen ihren Mitarbeitenden monatlich bis zu 50 Euro als steuerfreien Sachbezug gewähren. Diese Summe kann flexibel eingesetzt werden – etwa für Mitarbeitergeschenke, Gesundheitsangebote oder Internetkosten. Das Ergebnis: Mitarbeitende erhalten mehr Netto vom Brutto, Unternehmen nutzen Steuervergünstigungen optimal aus und stärken gleichzeitig Motivation und Bindung der Belegschaft. 

 

Die SpenditCard vereint mehrere Module auf einer Karte: den Sachbezug 50, steuerfreie Geschenke und Zuschüsse für Alltag und Gesundheit. So wird die Nettolohnoptimierung ganz einfach – und der administrative Aufwand bleibt überschaubar.

Sie möchten wissen, wie Bonuszahlungen oder Mitarbeitergeschenke versteuert werden und wie Sie Freibeträge ideal nutzen? Die wichtigsten Infos haben wir hier zusammengefasst: 

 

Steuerfreie Zuschläge für Überstunden: Chancen und Risiken

Die geplanten steuerfreien Überstunden 2025 klingen auf den ersten Blick attraktiv, doch die Maßnahme bringt nicht nur Vorteile mit sich.  

 

Gewerkschaften warnen, dass steuerfreie Überstunden zu höherer Belastung führen könnten, und fordern klare Grenzen sowie Schutz für Beschäftigte mit Familienpflichten. Arbeitgeberverbände sehen Chancen in mehr Flexibilität und Motivation, befürchten aber zusätzlichen Abrechnungsaufwand. Die Opposition kritisiert vor allem fehlenden sozialen Ausgleich, mögliche Mitnahmeeffekte und die unklare Finanzierbarkeit.

Auswirkungen auf Arbeitnehmende

Chancen: 

  • Beschäftigte erhalten durch die steuerfreien Zuschläge mehr Netto vom Brutto. 
  • Wer Überstunden leistet, könnte sich stärker motiviert fühlen – gerade dann, wenn Unternehmen kurzfristig mehr Arbeitskraft brauchen. 

 

Risiken: 

  • Ohne klare Grenzen kann es leicht zu Überlastung kommen, da mehr Arbeitsstunden nicht automatisch mit mehr Freizeit ausgeglichen werden. 
  • Teilzeitkräfte würden benachteiligt, weil die Steuerfreiheit nur für Vollzeit vorgesehen ist – das betrifft besonders häufig Frauen. Diese Benachteiligung wurde bereits vom Bundesarbeitsgericht (BAG) 2024 bestätigt (Az.: 8 AZR 370/20). Ob die geplanten Regelungen diese Ungleichbehandlung aufgreifen, ist bislang offen. 
  • Dauerhafte Mehrarbeit erhöht die Gefahr von Stress, Erschöpfung und langfristig auch Burnout.

Auswirkungen auf Arbeitgeber

Chancen: 

  • Unternehmen können ihre Belegschaft in Spitzenzeiten einfacher motivieren, zusätzliche Arbeit zu übernehmen. 
  • Da die Steuerfreiheit nicht die Lohnkosten erhöht, können Firmen attraktivere Arbeitsbedingungen bieten, ohne dass sich die Personalkosten wesentlich ändern. 

 

Risiken: 

  • Der organisatorische Aufwand steigt: Überstunden müssen präzise dokumentiert und korrekt abgerechnet werden. 
  • In vielen Betrieben wären Anpassungen in der Zeiterfassung nötig, was mit Kosten und zusätzlicher Bürokratie verbunden ist.

Soziale und gesellschaftliche Implikationen

Die geplante Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen hat nicht nur Folgen für einzelne Arbeitnehmende und Unternehmen, sondern kann auch weitreichende soziale und gesellschaftliche Auswirkungen mit sich bringen: 

 

  • Teilzeitbeschäftigte – oft Frauen – könnten von der Regelung ausgeschlossen sein, was die soziale Ungleichheit verstärkt. 
  • Dem Staat entgehen durch geringere Steuereinnahmen Mittel, die an anderer Stelle fehlen könnten. 
  • Es besteht die Gefahr, dass reguläre Arbeitszeit künstlich als Überstunden deklariert wird, um die Steuerfreiheit zu nutzen. 
  • Viele Beschäftigte leisten ohnehin Überstunden. Sie würden nicht mehr arbeiten als bisher, dafür aber steuerlich profitieren – mit Kosten für die Allgemeinheit. 
  • Fachleute warnen, dass die Umsetzung kompliziert werden könnte: Unterschiedliche Tarifverträge, Teilzeitregelungen und Kontrollmechanismen machen die Anwendung schwer durchschaubar. 
  • Auch die Gesundheit der Arbeitnehmenden darf nicht aus dem Blick geraten, denn längere Arbeitszeiten bedeuten auf Dauer höhere Belastung und steigendes Krankheitsrisiko.

Fazit

Die genauen Details und der Zeitpunkt der geplanten Änderungen sind derzeit noch offen. Deshalb ist es für Unternehmen und Beschäftigte besonders wichtig, die Entwicklungen genau im Auge zu behalten. Überstunden und ihre Vergütung sind so oder so ein zentrales Thema – sowohl aus steuerlicher Perspektive als auch im Hinblick auf Fairness, zeitgemäße Arbeitszeitmodelle und Work-Life-Balance.  

 

Wer seine Mitarbeitenden schon jetzt entlasten und motivieren möchte, kann das mit steuerbefreiten oder steueroptimierten Zusatzleistungen tun. Wir beraten Sie gerne im Detail, was für Ihr Unternehmen sinnvoll ist.

FAQ: Häufige Fragen zu Überstunden steuerfrei

 

Was bedeutet „steuerfreie Überstunden“?
Steuerfreie Überstunden sind Arbeitsstunden, deren Zuschläge unter bestimmten Bedingungen nicht versteuert werden müssen. Ab 2025 können Überstundenzuschläge von der Lohnsteuer befreit sein. 

 

Wer kann von steuerfreien Überstunden profitieren?

Arbeitnehmende, die Überstunden leisten, und Arbeitgeber, die diese korrekt abrechnen, können profitieren. Die Steuerfreiheit gilt nur für die gesetzlich oder tariflich festgelegten Zuschläge.

 

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Mehrarbeit = alle Stunden über vertraglicher Regelarbeitszeit

Überstunden = vertraglich anerkannte Mehrarbeit mit Vergütung oder Freizeitausgleich 

 

Sind alle Überstunden steuerfrei?

Nein. Nur die Zuschläge, die unter die geplanten Regelungen für steuerfreie Überstunden fallen, wären steuerfrei, der Grundlohn bleibt steuerpflichtig. 

 

Gibt es einen Rechner für die Überstunden-Auszahlung?
Ja, viele Online-Rechner helfen, die Auszahlung von Überstunden zu berechnen, inklusive steuerlicher Behandlung. So sehen Arbeitnehmende genau, wie viel netto übrigbleibt.

 

Was ist steuerlich günstiger: Auszahlung oder Zeitausgleich?
Das hängt vom Einzelfall ab. Zeitausgleich kann Steuern sparen, da keine Auszahlung erfolgt. Auszahlung kann sinnvoll sein, wenn steuerfreie Zuschläge genutzt werden.

 

Wann treten die neuen Regelungen in Kraft?
Die geplanten steuerfreien Überstundenzuschläge sollen 2025 in Kraft treten, der genaue Zeitpunkt hängt vom Gesetzgebungsprozess ab.

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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