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12-Stunden-Arbeitstag: Selbstbestimmung spielt eine Rolle

von | Sep 13, 2021 | Arbeitswelt im Wandel

Zu Ferienbeginn wurde in Österreich das Paket zur lang diskutierten Arbeitszeitflexibilisierung im Parlament beschlossen. Dem Gesetz, das den 12-Stunden-Tag bzw. die 60-Stunden-Woche gesetzlich etabliert, folgte eine emotionale Debatte mit viel Aktivismus.

12-Stunden-Arbeitstag - Die Wirtschaftskammer klärt wie folgt über die Rechtsgrundlagen zur neuen Regelung auf:

  • Fallweise dürfen bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden – dauerhaft im Viermonatsschnitt, aber nicht mehr als 48 Stunden pro Woche. Es gibt aber weder einen generellen 12-Stunden-Arbeitstag, noch eine generelle 60-Stunden-Woche. Die 11. und 12. Stunde sind grundsätzlich Überstunden mit Zuschlag. Die Arbeitnehmer können Arbeitsleistungen über 10 Stunden bzw. über 50 Stunden ohne Angabe von Gründen ablehnen und dürfen aus dem Grund nicht benachteiligt werden.
  • Für Überstunden jenseits der 10 Stunden pro Tag bzw. der 50 Stunden pro Woche durch den 12-Stunden-Arbeitstag können Arbeitnehmer bestimmen, ob sie in Geld oder mit Zeitausgleich vergütet werden.
  • Gleitzeit: Künftig kann für selbstbestimmtes Arbeiten eine Höchst- und Normalarbeitszeit von 12 statt bisher 10 Stunden pro Tag vereinbart werden, sofern dem Arbeitnehmer ein ganztägiger Zeitausgleich in Verbindung mit dem Wochenende ermöglicht wird. Dadurch können Mitarbeiter Zeitguthaben erwerben und diese geblockt konsumieren – Stichwort Vier-Tage-Woche. Bei selbstbestimmtem Arbeiten innerhalb dieser Grenzen fallen keine Überstundenzuschläge an, bei angeordneten Arbeitsleistungen können hingegen Zuschläge anfallen. Bei dauerhafter Mehrbelastung (wenn das Zeitguthaben nicht abgebaut und nicht übertragen werden kann) und wenn der Arbeitgeber Überstunden anordnet (= keine Selbstbestimmung), gibt es Zuschläge bei der Gleitzeit.
  • Kollektivverträge können vorsehen, dass Zeitguthaben und Zeitschulden über mehrere Zeiträume hinweg übertragen werden.
  • Eine Beschäftigung an bis zu 4 Wochenenden oder Feiertagen pro Kalenderjahr per Betriebsvereinbarung oder schriftlicher Einzelvereinbarung (ausgenommen Verkaufstätigkeiten) wird ermöglicht.
  • Ebenfalls möglich wird die Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden bei geteilten Diensten im Hotel- und Gastgewerbe.
  • Familienangehörige und Arbeitnehmer mit selbstständiger Entscheidungsbefugnis werden von Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz ausgenommen.

So die Stellungnahme der Wirtschaftskammer, der Unternehmervertretung hierzulande.

 Für den 12-Stunden-Arbeitstag ist Selbstbestimmung essentiell

Interessant ist, dass „Selbstbestimmung“ verstärkt Eingang in gesetzliche Regelungen fand. Dies trägt wohl dem Umstand Rechnung, dass in Österreich wie auch im gesamten europäischen Wirtschaftsraum zunehmend mehr Wissensarbeiter tätig sind, welchen man mehr Flexibilität einräumen muss, um Abwanderung zu verhindern bzw. Innovationsfähigkeit zu gewährleisten.

Google und andere innovative Unternehmen, oftmals jenseits europäischer Grenzen ohne behindernde Arbeitszeitbestimmungen, leben eine andere Form der Generierung kreativer Ideen vor durch Google Mitarbeiter Benefits. Der Innovationsprozess findet dort nicht am Schreibtisch statt, sondern oft außerhalb herkömmlicher Büroräumlichkeiten, in Innovation Labs oder Parks.

Auch hierzulande wurden schon viele Businessideen im Gastgarten des Lieblingsrestaurants auf Servietten beim Essen geboren. Es gilt als erwiesen, dass Kreativität Pausen braucht und nicht angeordnet am Schreibtisch stattfindet; insbesondere an langen 12-Stunden-Arbeitstagen sind Pausen, auch außerhalb des Büros wichtig, um sich zu erholen und zu stärken. Erst dann kann Flow und Kreativität entstehen, um Innovation zu gewährleisten.

Employer Branding durch Mitarbeiterbenefits

Um Innovationsfähigkeit sicherzustellen, ist es nötig zu wissen, wie man Mitarbeiter motiviert, um zufriedene Mitarbeiter zu fördern. So ist es unabkömmlich, etwas für Ihr Employer Branding zu tun. Gerade wenn das Image der Arbeitgeber durch lange Arbeitstage leidet, empfiehlt es sich, interessante Mitarbeiter-Benefits anzubieten. Essenszuschüsse zum Mittagessen und Flexibilität in der Restaurantauswahl tragen sicherlich zum guten Image des Arbeitgebers bei. Damit kann ein Unternehmen dem zunehmenden Bedürfnis seiner Mitarbeiter nach vegetarischem oder veganem Essen nachkommen. Herkömmliche Kantinen und Hausmannskost können diesen Bedürfnissen oft nicht mehr gerecht werden, sodass sich die Mitarbeiter lieber selbst um das zentrale Thema Essen kümmern und auswählen, wo und was sie essen.

 Carmen Windhaber

Carmen Windhaber

Autorin

Carmen bringt österreichischen Flair und hochkarätige Expertenkontakte in unser Autorenteam! Sie hat als Country Managerin Österreich die XING AG in Wien aufgebaut und vernetzt heute Unternehmen im Bereich der Digitalisierung. Aus brandaktuellen Themen spannende Geschichten machen und darüber schreiben – das ist ihr Metier! Sie ist auch Mitherausgeberin des Digital Business Leader sowie Mitglied des Beirats der Spendit AG.

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