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Ein Jobticket ist einer der beliebtesten Mitarbeiter-Benefits und unter bestimmten Voraussetzungen vollständig steuerfrei. Doch wann genau ist das Jobticket steuerfrei, wie unterscheidet es sich vom Sachbezug, und was passiert bei einer Gehaltsumwandlung? Dieser Beitrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Jobticket, Sachbezug und Versteuerung – inklusive der aktuellen Zahlen zum Deutschlandticket 2026.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Jobticket? Abgrenzung zum Fahrtkostenzuschuss
- Welche Vorteile hat das Jobticket für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
- Ist das Jobticket steuerfrei? Die gesetzliche Grundlage
- Voraussetzungen für das steuerfreie Jobticket
- Steuerfreies Jobticket oder pauschal versteuern? Die Modelle im Vergleich
- Das Deutschlandticket als Jobticket: aktuelle Preise 2026
- Jobticket unkompliziert umsetzen: Mobility von Spendit
- FAQs: Häufige Fragen zum Jobticket
Key Facts zum steuerfreien Jobticket
- Nur „on top“ steuerfrei: Steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG nur, wenn zusätzlich zum Gehalt gewährt – nicht bei Gehaltsumwandlung.
- Zwei Modelle: Vollständig steuerfrei oder pauschal versteuert mit 15 % bzw. 25 % (§ 40 Abs. 2 EStG).
- Jobticket 2026: Deutschlandticket kostet seit Januar 63 €/Monat. Bei 25 % Arbeitgeberzuschuss zahlen Mitarbeitende max. 44,10 €.
Was ist ein Jobticket? Abgrenzung zum Fahrtkostenzuschuss
Jobtickets sind personengebundene Zeitfahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, die der Arbeitgeber in der Regel als Monats- oder Jahreskarte einkauft und den Mitarbeitenden zur Verfügung stellt. Das Jobticket ist, wie der Name andeutet, an das bestehende Arbeitsverhältnis gebunden.
Der Gesetzgeber unterscheidet dabei zwischen zwei Begriffen:
- Jobticket: Der Fahrtkostenzuschuss wird für Fahrten im öffentlichen Nahverkehr genutzt.
- Fahrtkostenzuschuss (allgemein): Der Zuschuss wird für andere Verkehrsmittel genutzt, zum Beispiel für das Auto.
Ein Jobticket lohnt sich für Arbeitnehmende, also vor allem dann, wenn der Arbeitsweg regelmäßig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegt wird.
Welche Vorteile hat das Jobticket für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Bevor es an die steuerlichen Details geht, lohnt sich ein Blick darauf, warum sich das Jobticket für beide Seiten auszahlt:
Vorteile für Arbeitgeber:
- Attraktives Argument im Recruiting und bei der Mitarbeiterbindung
- Geringerer Verwaltungsaufwand, da das Jobticket nicht in die 50-Euro-Sachbezugsgrenze eingerechnet werden muss
- Positiver Beitrag zum Unternehmensimage durch Förderung nachhaltiger Mobilität
- Mitarbeitende, die öffentlich pendeln, sind seltener in Arbeitswegunfälle verwickelt als Autofahrende
Vorteile für Arbeitnehmende:
- Kostenersparnis gegenüber dem Auto
- Stressfreie Anreise ohne Stau oder Parkplatzsuche
- Nutzung auch in der Freizeit und für private Fahrten im ÖPNV möglich
- Keine Auswirkung auf die 50-Euro-Sachbezugsgrenze für andere Benefits
Ist das Jobticket steuerfrei? Die gesetzliche Grundlage
Seit 2019 sind Jobtickets grundsätzlich steuerfrei. Vor dieser Gesetzesänderung galten sie als geldwerter Vorteil und unterlagen der vollen Steuer- und Sozialabgabenpflicht. Mit dem Jahressteuergesetz 2019 wurde die Steuerbefreiung in § 3 Nr. 15 EStG verankert. Auch mit dem Ziel, die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegenüber dem Auto attraktiver zu machen.
Unter die Steuerbefreiung fallen dabei zwei Varianten:
- Sachbezug: die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Fahrberechtigung durch den Arbeitgeber
- Barlohnzuschuss: ein Zuschuss zu einer vom Arbeitnehmer selbst erworbenen Fahrkarte
Begünstigt sind Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr sowie im öffentlichen Personenfernverkehr, sofern es sich um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt.
Jobticket und Sachbezug: gleichzeitig nutzbar?
Eine der häufigsten Fragen: Verbraucht das steuerfreie Jobticket die monatliche 50-Euro-Sachbezugsgrenze? Die Antwort lautet: nein. Jobticket und Sachbezug existieren unabhängig voneinander:
Durch die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG wird die Sachbezugsgrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG in Höhe von 50 Euro nicht in Anspruch genommen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden also zusätzlich zum steuerfreien Jobticket auch die 50-Euro-Sachbezugsgrenze ausschöpfen. Zum Beispiel über eine Sachbezugskarte für Einkäufe, Tanken oder Fitness. Das verringert nicht nur den Verwaltungsaufwand, sondern schafft für Unternehmen einen zusätzlichen Hebel, um sich am Arbeitsmarkt attraktiv zu positionieren.
Voraussetzungen für das steuerfreie Jobticket
Damit das Jobticket tatsächlich steuerfrei bleibt, muss eine zentrale Voraussetzung erfüllt sein: Der Arbeitgeber muss die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewähren. Die Finanzierung darf also nicht durch eine Umwandlung des bestehenden Gehalts erfolgen.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, etwa weil das Jobticket im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gewährt wird, greift die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG nicht. In diesem Fall kommt stattdessen die Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG infrage.
Info: Auch Minijobber und Azubis können das steuerfreie Jobticket nutzen: Da es nicht als Arbeitsentgelt zählt, wird es nicht auf die Minijob-Grenze (2026: 603 Euro monatlich) angerechnet.
Steuerfreies Jobticket oder pauschal versteuern? Die Modelle im Vergleich
Seit 2020 kann das Jobticket auch im Rahmen einer Gehaltsumwandlung gegen arbeitsvertraglichen Bruttolohn getauscht werden. Damit stehen Unternehmen grundsätzlich zwei Modelle zur Verfügung:
Auswirkung auf die Entfernungspauschale
Auch beim steuerfreien Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG gibt es einen wichtigen Haken: Die steuerfreien Arbeitgeberleistungen mindern den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG). Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmende doppelt profitieren – einmal durch den steuerfreien Zuschuss und einmal durch die volle Geltendmachung der Fahrtkosten in der Steuererklärung.
Bei der 15-%-Pauschalversteuerung gilt dieselbe Berechnungslogik: Der Arbeitgeber trägt den Betrag in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ein, im Gegenzug wird er auf die Entfernungspauschale angerechnet. Nur bei der 25-%-Pauschalversteuerung im Rahmen einer Gehaltsumwandlung entfallen sowohl der Eintrag als auch die Anrechnung vollständig.
Das Deutschlandticket als Jobticket: aktuelle Preise 2026
Das Deutschlandticket hat sich seit seiner Einführung im Mai 2023 zum Standard-Jobticket vieler Unternehmen entwickelt. Der Preis wurde seitdem mehrfach angepasst:
- Mai 2023: Einführung für 49 Euro/Monat
- 2024/2025: Anstieg auf 58 Euro/Monat
- seit Januar 2026: 63 Euro/Monat
Für Unternehmen, die das Deutschlandticket als Jobticket anbieten, gilt weiterhin der gesetzlich vorgesehene Rabatt: Gewährt der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis, reduziert sich der Preis für die Mitarbeitenden um zusätzliche 5 Prozent. Beim aktuellen Preis von 63 Euro ergibt sich daraus ein Abgabepreis von 59,85 Euro. Bei einem Mindestzuschuss von 25 Prozent zahlen Mitarbeitende somit maximal 44,10 Euro pro Monat für das Deutschlandticket-Jobticket.
Wichtig für Arbeitgeber: Auch wenn der Ticketpreis inzwischen über der 50-Euro-Sachbezugsgrenze liegt, bleibt das Deutschlandticket als Jobticket bei Einhaltung der Voraussetzungen weiterhin vollständig steuer- und sozialabgabenfrei.
Jobticket unkompliziert umsetzen: Mobility von Spendit
Die Vorteile eines steuerfreien Jobtickets zu kennen ist die eine Seite, die Umsetzung im Unternehmensalltag die andere. Mit dem Mobility Deutschlandticket Job von Spendit können Arbeitgeber das Deutschlandticket unkompliziert als Benefit anbieten: von der Bestellung über die Verwaltung der Zuschüsse bis zur Bereitstellung in der myBenefits App – alles digital und ohne zusätzlichen administrativen Aufwand für die Personalabteilung.
Da das steuerfreie Jobticket die 50-Euro-Sachbezugsgrenze nicht antastet, lässt es sich zudem ideal mit weiteren Benefits kombinieren, etwa der SpenditCard für Sachbezüge oder dem Essenszuschuss Lunchit. Über das spendit | Portal laufen alle Benefits zentral zusammen: Für Mitarbeitende übersichtlich in einer App und für die Personalabteilung mit deutlich reduziertem Verwaltungsaufwand.
FAQs: Häufige Fragen zum Jobticket
Wann ist ein Jobticket steuerfrei?
Ein Jobticket ist nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt.
Ist das Jobticket 2026 noch steuerfrei?
Ja. Die Regelung nach § 3 Nr. 15 EStG gilt unverändert fort. Auch das Deutschlandticket bleibt trotz des gestiegenen Preises von 63 Euro monatlich (Stand Januar 2026) vollständig steuer- und sozialabgabenfrei, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Ist das Jobticket ein geldwerter Vorteil?
Grundsätzlich ja. Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung einer Fahrkarte gilt als geldwerter Vorteil. Erfüllt das Jobticket jedoch die Voraussetzungen nach § 3 Nr. 15 EStG, wird dieser geldwerte Vorteil vollständig von der Steuer befreit.
Wird das Jobticket vom Gehalt abgezogen?
Beim steuerfreien Modell nein: es wird zusätzlich zum Gehalt gewährt. Bei einer Gehaltsumwandlung wird das Jobticket hingegen als einen Teil des Bruttolohns getauscht. In diesem Fall greift die Steuerfreiheit nicht, sondern die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent.
Kann ich Fahrtkosten trotz Jobticket noch als Werbungskosten absetzen?
Nur eingeschränkt: Der steuerfreie Zuschuss mindert die abziehbare Entfernungspauschale in der Steuererklärung, da eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen werden soll. Wer weniger Fahrtkosten hat als der Zuschuss ausmacht, kann entsprechend weniger geltend machen.
Was kostet das Jobticket-Deutschlandticket 2026?
Der Ausgabepreis liegt seit Januar 2026 bei 63 Euro. Mit dem gesetzlichen 5-%-Rabatt (bei mindestens 25 % Arbeitgeberzuschuss) reduziert sich der Preis auf 59,85 Euro. Bei vollem Mindestzuschuss zahlen Mitarbeitende maximal 44,10 Euro monatlich.
Wie können wir als Arbeitgeber das Deutschlandticket steuerlich sauber bezuschussen?
Mit einer digitalen Lösung wie Mobility von Spendit lässt sich der Zuschuss komplett steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG gewähren: Alle Belege werden geprüft, bevor die Erstattungsdatei für die Lohnbuchhaltung bereitgestellt wird. Ohne manuellen Prüfaufwand für die Personalabteilung.

Alexandra Gottschlich
Content Creator bei Overlap GmbH & Co KG
Alexandra ist Content Creator bei der Wiener Digitalagentur Overlap und erstellt seit mehreren Jahren suchmaschinenoptimierte Inhalte mit Fokus auf echtem Mehrwert für die Leser:innen. Für das Spendit Magazin schreibt sie regelmäßig zu Themen rund um HR und Mitarbeitermotivation und lässt hier ihre Erfahrung miteinfließen.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.




