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Unterschied Mehrarbeit und Überstunden: Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmende wissen
Die Begriffe Mehrarbeit und Überstunden werden im Arbeitsalltag häufig synonym verwendet. Tatsächlich gibt es jedoch Unterschiede, die für Arbeitnehmende und Arbeitgeber sowohl rechtlich als auch organisatorisch relevant sind. In diesem Beitrag beleuchten wir den Unterschied Mehrarbeit vs. Überstunden, erklären die gesetzlichen Regelungen und geben einen Überblick über Vergütung, Sonderfälle und Pflichten.
Inhaltsverzeichnis
- Definition Mehrarbeit vs. Definition Überstunden
- Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
- Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
- Welche Sonderregelungen sind zu beachten?
- Muss Mehrarbeit vom Betriebsrat genehmigt werden?
- Mehrarbeit: Vergütung im Vergleich zu Überstunden
- Spendit: Flexible Benefits als Ausgleich für Mehrarbeit und Überstunden
- Fazit
Key Facts rund um Mehrarbeit und Überstunden
- Mehrarbeit: Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit
- Überstunden: Überschreitung der vertraglichen/tariflichen Arbeitszeit
- Besonders geschützt: Jugendliche, Schwangere und Mitarbeitende in Elternzeit, Menschen mit Schwerbehinderung sowie Teilzeitbeschäftigte
Definition Mehrarbeit vs. Definition Überstunden
Eine gesetzliche Definition für Mehrarbeit oder Überstunden gibt es nicht. Beide Begriffe können daher in Arbeits- oder Tarifverträgen unterschiedlich ausgelegt sein, z. B. für Teilzeitkräfte. Auch beamtenrechtliche Regelungen unterscheiden sich. Grundsätzlich gilt in privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen:
Mehrarbeit Definition
Mehrarbeit liegt vor, wenn die gesetzlich festgelegte Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) überschritten wird.
- Die tägliche Arbeitszeit darf maximal 8 Stunden betragen. Eine vorübergehende Erhöhung auf bis zu 10 Stunden ist erlaubt, sofern innerhalb von 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden nicht überschritten wird.
- Freiwillige Mehrarbeit bezeichnet Arbeitsstunden, die Beschäftigte ohne ausdrückliche Anordnung oder Erwartung des Arbeitgebers über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leisten. Sie ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. In der Praxis spielt sie jedoch kaum eine Rolle, da die Arbeitszeit grundsätzlich vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet sein muss, um arbeitsrechtlich relevant zu sein.
- Anordnung von Mehrarbeit muss durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abgedeckt sein.
- Für angeordnete Mehrarbeit besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Vergütung oder Freizeitausgleich, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.
- Die Dokumentation von Mehrarbeitsstunden ist gesetzlich erforderlich. Mehr dazu im Beitrag „Arbeitszeiterfassung ist Pflicht: Was gilt 2025?“.
Überstunden Definition
- Überstunden sind Arbeitszeiten, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, jedoch innerhalb der gesetzlichen Höchstarbeitszeit liegen.
- Sie orientieren sich an der individuell festgelegten Arbeitszeit im Arbeits- oder Tarifvertrag. Werden zusätzliche Stunden durch den Arbeitgeber angeordnet oder geduldet, etwa bei Projektspitzen, gelten sie als Überstunden.
- Die Vergütung oder der Freizeitausgleich für Überstunden richtet sich nach den jeweiligen Vertrags- oder Tarifregelungen.
- Ab 2025 könnten Zuschläge auf Überstunden steuerfrei gestellt werden, eine entsprechende Gesetzesänderung ist geplant. Mehr dazu im Beitrag „Überstunden steuerfrei ab 2025? Was Arbeitnehmende erwartet“.
Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?
Der Unterschied Mehrarbeit vs. Überstunden lässt sich kurz zusammenfassen:
Mehrarbeit: nach Arbeitszeitgesetz Überschreitung der zulässigen Höchstarbeitszeit (§ 3 ArbZG).
Überstunden: Überschreitung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit laut Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. Betriebsvereinbarung.
Praxisbeispiele:
Beispiel 1:
Herr Müller arbeitet in Teilzeit mit 35 Wochenstunden. Wegen eines dringenden Projekts leistet er in einer Woche 2 Stunden zusätzlich – also insgesamt 37 Stunden. Diese 2 Stunden gelten als Überstunden, jedoch nicht als Mehrarbeit, da die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten des ArbZG nicht überschritten werden. Je nach Vertrag kann Herr Müller die Stunden vergüten oder durch Freizeit ausgleichen lassen.
Beispiel 2:
Frau Meier arbeitet in Vollzeit mit 40 Wochenstunden. Aufgrund eines Krankheitsfalls arbeitet sie an fünf Tagen jeweils 9 statt 8 Stunden, also insgesamt 45 Stunden pro Woche. Auch hier handelt es sich um Überstunden, aber noch keine Mehrarbeit im Sinne des ArbZG, da die tägliche Arbeitszeit vorübergehend bis zu 10 Stunden betragen darf – sofern innerhalb von 6 Monaten bzw. 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Tag eingehalten wird.
Darf der Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Überstunden müssen nur geleistet werden, wenn sie vertraglich vereinbart sind. Ohne vertragliche Regelung können Arbeitnehmende Überstunden grundsätzlich ablehnen.
Ausnahmen:
- Notfälle: Bei unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Ereignissen dürfen Überstunden angeordnet werden, z. B. wenn ein Betrieb akut in Not gerät. Normale Auftragsspitzen zählen nicht dazu.
- Einzelvereinbarungen: Arbeitgeber und Arbeitnehmende können jederzeit befristete Überstunden vereinbaren.
Welche Sonderregelungen sind zu beachten?
Für bestimmte Mitarbeitende gelten besondere Vorschriften zur Arbeitszeit:
- Jugendliche: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) begrenzt die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit. Mehrstunden sind grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen müssen durch Ausgleich innerhalb von 3 Wochen erfolgen.
- Schwangere und Stillende: Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) dürfen sie höchstens 8,5 Stunden pro Tag (mit Pausen) bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Zusätzliche Arbeitsleistung über diese Grenzen hinaus ist unzulässig.
- Elternzeit: Während der Elternzeit ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden begrenzt (für Kinder, die ab dem 1. September 2021 geboren wurden, auf 32 Stunden). Die Höchstarbeitszeit darf nicht überschritten werden.
- Menschen mit Schwerbehinderung: Nach § 124 SGB IX können schwerbehinderte Beschäftigte auf Antrag von Mehrarbeit freigestellt werden. Extraarbeit bei Schwerbehinderung ist nur mit Zustimmung zulässig.
- Teilzeitbeschäftigte: Überstunden oder Mehrarbeit bei Teilzeit dürfen nur geleistet werden, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Wer mehrere Jobs hat, muss darauf achten, dass die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten insgesamt nicht überschritten werden.
Muss Mehrarbeit vom Betriebsrat genehmigt werden?
Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit und Überstunden:
- Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG: Der Arbeitgeber darf Überstunden nicht einseitig anordnen. Er muss den Betriebsrat informieren und seine Zustimmung einholen, unabhängig davon, ob die Überstunden regelmäßig oder nur gelegentlich anfallen.
- Betriebsvereinbarungen: Durch Verhandlungen kann der Betriebsrat Regelungen zu Überstunden und Mehrarbeit festlegen – z. B. Bedingungen für deren Leistung, Vergütung oder Freizeitausgleich.
- Kontrolle und Durchsetzung: Der Betriebsrat hat das Recht zu prüfen, ob der Arbeitgeber die vereinbarten Regelungen einhält. Bei Verstößen kann z. B. eine Einigungsstelle eingeschaltet werden.
Wichtig: Das Mitbestimmungsrecht gilt für regelmäßige oder geplante Überstunden, kurzfristige Notfallmaßnahmen können ausgenommen sein.
Mehrarbeit: Vergütung im Vergleich zu Überstunden
Für die Vergütung von Überstunden gibt es keine gesetzliche Pflicht. Grundsätzlich gilt: Ob und in welcher Höhe Überstunden bezahlt oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden, richtet sich nach Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur höheren Bezahlung besteht nur, wenn dies vertraglich geregelt ist oder der gesetzliche Mindestlohn unterschritten wird.
Auszubildende sind eine Ausnahme: Nach § 17 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen Azubis über die vereinbarte tägliche Ausbildungszeit hinaus geleistete Arbeit entweder vergütet oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen bekommen. Grundsätzlich können sie selbst entscheiden, welche Form sie wählen.
Zuschläge für Überstunden sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, können aber durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung vereinbart sein. In vielen Unternehmen werden Zuschläge zwischen 25–50 Prozent des Stundenlohns gezahlt, bei Sonn- oder Feiertagsarbeit können höhere Zuschläge vorgesehen sein.
Weitere Informationen finden Sie im Beitrag „SFN-Zuschläge: Was Sie bei Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit beachten müssen“.
Spendit: Flexible Benefits als Ausgleich für Mehrarbeit und Überstunden
Wer regelmäßig Überstunden oder Mehrarbeit leistet, möchte dafür anerkannt werden. Digitale Mitarbeiter-Benefits von Spendit bieten hier eine praktische Lösung: Mit Angeboten wie der SpenditCard (Sachbezüge), Lunchit (digitaler Essenszuschuss) oder Wellbeing-Leistungen für Sport und Entspannung können Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden belohnen – ohne direkten finanziellen Mehraufwand für Überstundenzuschläge.
Unternehmen können so Mehrarbeit steuerfrei oder steueroptimiert honorieren: Dadurch steigt die Motivation und die Bindung ans Unternehmen wird gestärkt.
Fazit
Der Unterschied Mehrarbeit und Überstunden liegt darin, dass Mehrarbeit die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreitet, während Überstunden die vertragliche Arbeitszeit betreffen.
Ob angeordnete Mehrstunden oder freiwillige Extraarbeit, für alle Mehrarbeitsstunden gelten Regeln zu Vergütung, Zuschlag und Mitbestimmung. Wer den Mehrarbeit- vs. Überstunden-Unterschied kennt, kann rechtssicher planen und abrechnen.
FAQ: Häufige Fragen rund um Mehrarbeit und Überstunden
Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden?
Mehrarbeit: Überschreitung der gesetzlichen Höchstarbeitszeit.
Überstunden: Überschreitung der vertraglichen/tariflichen Arbeitszeit.
Muss Mehrarbeit immer vom Arbeitgeber angeordnet werden?
In der Regel muss Mehrarbeit vom Arbeitgeber angeordnet, genehmigt oder zumindest geduldet werden. Ob und in welchem Umfang dies zulässig ist, richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung.
Gelten besondere Regeln für Teilzeitkräfte oder schwerbehinderte Mitarbeiter?
Ja, für Schwerbehinderte, Schwangere, Mitarbeitende in Elternzeit, Jugendliche und Teilzeitkräfte gelten besondere Regelungen.
Kann Mehrarbeit auch an Wochenenden oder nachts geleistet werden?
Ja, aber unter Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeiten.
Welche Risiken bestehen bei regelmäßig hoher Mehrarbeit?
Überlastung, Stress und gesundheitliche Probleme können die Folge sein, weshalb Arbeitgeber Höchstgrenzen und Ruhezeiten einhalten müssen.
Kann Mehrarbeit auf Freizeit angerechnet werden?
Ja, Mehrarbeit kann durch Freizeit ausgeglichen werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt oder eine entsprechende Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag besteht. Der Freizeitausgleich sollte in der Regel zeitnah, meist innerhalb desselben Abrechnungszeitraums erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Ruth Wiebusch
Freiberufliche Texterin
Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
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