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Die besten steuerfreien Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen

von | Dez. 12, 2025 | Mitarbeitermotivation

Weihnachten ist die ideale Zeit, Angestellten für ihren Einsatz zu danken und Wertschätzung zu zeigen. Firmen-Weihnachtsgeschenke stärken das Miteinander, zugleich sind die Geschenke Motivation fürs neue Jahr. Unternehmen profitieren bei Geschenken für Mitarbeitende zudem von steuerfreien Optionen. Wann genau Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten steuerfrei sind, erfahren Sie hier.

Key Facts rund um Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende

  • Sachbezüge steuerfrei: Bis 50 Euro pro Monat für Geschenke an Arbeitnehmer:innen.

  • Weihnachtsfeier steuerfrei: Bis 110 Euro pro Person für Geschenke und Aufwendungen.

  • Mitarbeitergeschenke: z. B. Gutscheine, Erlebnisse, Spenden oder kleine Präsente.

Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten vorbereiten

Im letzten Quartal des Jahres ist meist Hochbetrieb: Jahresziele, Mitarbeitergespräche, Urlaubsplanung und das Weihnachtsgeschäft fordern volle Aufmerksamkeit. Da kann die Planung der Weihnachtsgeschenke schnell unter den Tisch fallen. Dabei braucht es nicht viel Zeit, um die Geschenke für Mitarbeiter:innen zu Weihnachten vorzubereiten.

 

Bevor die Auswahl der Weihnachtsgeschenke startet, sollte feststehen, wer die Organisation übernimmt und welches Budget pro Person zur Verfügung steht. Anschließend gilt es zu klären, wann und wie die Geschenke überreicht werden – persönlich auf der Feier oder dezent am Arbeitsplatz, mit Grußkarte oder ohne. Sind diese Punkte geklärt, kann die konkrete Planung beginnen.

 

Wie Sie festliche Stimmung ins Büro bringen und welche Regeln rund um die Weihnachtsfeier gelten, haben wir im Beitrag „Weihnachten im Büro“ zusammengefasst.

Geschenke zur Weihnachtszeit elegant verpacken

Schon die Verpackung kann ein Geschenk besonders machen. Nutzen Sie die Farben, Logos oder Designelemente Ihres Unternehmens, um Weihnachtspräsente stilvoll in Szene zu setzen. So zeigen Sie nicht nur Wertschätzung, sondern stärken auch den Wiedererkennungswert Ihrer Marke.

Welche Geschenke sind zu Weihnachten erlaubt?

Arbeitgeber können ihren Teams grundsätzlich Geschenke in jeder Preislage machen – auch hochwertige. Daneben sind Bonuszahlungen und Sonderzahlungen zu Weihnachten ein beliebtes Mittel, um zum Jahresende Anerkennung auszudrücken und Angestellten finanziell unter die Arme zu greifen.

 

Wichtig ist, dass Geschenke und Bonuszahlungen angemessen, fair, nachvollziehbar und für alle gleichermaßen gedacht sind. Betriebliche Richtlinien sollten dabei stets berücksichtigt werden, damit Wert und Umfang der Geschenke im richtigen Verhältnis stehen und sich niemand benachteiligt fühlt.

Was sind gute Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen?

Viele Teamleiter:innen und Assistent:innen suchen zum Jahresende Ideen für die Weihnachtsgeschenke ihrer Mitarbeitenden und fragen sich aufs Neue: Was sind gute Mitarbeitergeschenke? Welche nützlichen Weihnachtsgeschenke gibt es für Mitarbeitende? Oder sollen wir dieses Jahr eher gesunde Geschenke für Mitarbeiter:innen auswählen?

 

Das perfekte Präsent für alle zu finden ist schwer, aber nicht unmöglich. Wer Gutscheine verschenkt, trifft garantiert jeden Geschmack, spart sich langwierige Organisation und enttäuschte Gesichter. Auch Events sind eine schöne Geschenkidee für Teams, z. B. ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt, Eisstockschießen oder ein Escape Game.

 

Für Remote-Teams bieten sich Geschenke an, die unkompliziert und direkt ankommen. Gutscheine sind genauso praktisch wie digitale Benefits – etwa Online-Fitness- und Wellness-Angebote, Streaming-Abos oder Zuschüsse zur betrieblichen Krankenversicherung.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen mit der SpenditCard

Geschenke als Gutscheine kommen bei Mitarbeitenden besonders gut an, da sie flexibel genutzt werden können – sei es für einen Spa-Tag, ein Konzert oder ein Buch.

 

Eine praktische Lösung dafür ist die SpenditCard: eine Prepaid-Karte für steuerfreie Sachbezüge. Sie ist deutschlandweit bei allen Visa Akzeptanzstellen in der gewählten Wunschregion einsetzbar, kann frei genutzt werden und lässt sich individuell im Firmen-Design gestalten – nicht nur zu Weihnachten, sondern das ganze Jahr über.

Geschenkideen zu Weihnachten in verschiedenen Preisklassen

Neben Gutscheinen und gemeinsamen Erlebnissen gibt es auch einige klassische Ideen für Weihnachtsgeschenke, die sich bewährt haben. Ob klein und persönlich oder etwas großzügiger – das passende Weihnachtsgeschenk zeigt Wertschätzung und bleibt in Erinnerung. Hier kommen Ideen für jedes Budget:

 

Kleine Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen bis 5 Euro

  • Hochwertige Weihnachtskarte mit Tee- oder Kaffeeprobe
  • Baumanhänger
  • Schokoweihnachtsmann, Weihnachtsgebäck, Pralinen

 

Firmen-Weihnachtsgeschenke bis 20 Euro

  • Spende an gemeinnützige Organisation
  • Personalisierte Tasse oder Thermobecher
  • Gutschein für Hörbücher oder Mediatheken

 

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen bis 50 Euro

  • Feinkost-Geschenkkorb
  • Design-Schreibtischzubehör, z. B. Füllfederhalter
  • Wertgutschein oder Sachbezugskarte (z. B. SpenditCard)

Welche Geschenke sind 2025 für Mitarbeitende steuerfrei?

Wer 2025 Weihnachtsgeschenke an Mitarbeitende übergeben und dabei von Freigrenzen und Steuervorteilen profitieren möchte, hat zwei Optionen: den steuerfreien Sachbezug auszuschöpfen und die Geschenke an Mitabeiter:innen im Rahmen der Weihnachtsfeier zu übergeben. Denn nur dann sind Mitarbeiter-Weihnachtsgeschenke steuerfrei.

 

Mitarbeiter-Geschenke auf der Weihnachtsfeier übergeben

Betriebsfeiern sind nicht nur ein Highlight für alle Angestellten, sondern auch steuerlich attraktiv: Pro Mitarbeiter:in können Unternehmen bis zu 110 Euro steuerfrei für Geschenke und andere Aufwendungen ausgeben – ideal für die Weihnachtsfeier. Voraussetzung ist, dass alle Arbeitnehmer:innen eingeladen werden.

 

In den Freibetrag fließen sämtliche Aufwendungen des Arbeitgebers ein: Speisen, Getränke, Musik, Dekoration, Raummiete, Eintrittskarten sowie kleine steuerfreie Geschenke an die Mitarbeitenden. Auch Übernachtungs- oder Beförderungskosten zählen dazu, sofern es sich nicht um klassische Reisekosten handelt.

 

Werden Familienmitglieder zur Weihnachtsfeier eingeladen, wird der Freibetrag entsprechend aufgeteilt. Überschreiten die Kosten die 110-Euro-Grenze, kann der darüber liegende Betrag pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer versteuert werden. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag „Wie Sie auf Ihrer Betriebsveranstaltung den Freibetrag 2025 voll ausschöpfen“.

 

Einen kleinen Knigge rund um die Weihnachtsfeier haben wir hier zusammengestellt: „Die Weihnachtsfeier und was schief laufen kann“.

 

Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:innen: Sachbezug nutzen

Wer Arbeitnehmenden zu Weihnachten eine Freude machen möchte, kann das dank steuerfreier Geschenke an Mitarbeiter:innen unkompliziert tun. Nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bleiben Sachzuwendungen bis 50 Euro brutto pro Monat steuerfrei, auch als Weihnachtsgeschenk für Mitarbeiter:innen, solange die Geschenke nicht bar ausgezahlt oder überwiesen werden. Besonders praktisch sind Gutscheine oder Sachbezugskarten, mit denen jede:r selbst entscheiden kann, was Freude macht.

 

Wer keine Weihnachtsfeier plant, kann den steuerfreien Sachbezug als wertschätzende Alternative nutzen. Wird dagegen gefeiert, lässt sich der 110-Euro-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen mit dem 50-Euro-Sachbezug kombinieren – so sind bis zu 160 Euro für Mitarbeiter:innen steuerfrei möglich. Das Geschenk selbst darf die Freigrenze von 50 Euro aber nicht überschreiten, sonst wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.

 

Wenn Sie diese Punkte beachten, bleiben steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:innen eine attraktive und einfache Möglichkeit für Unternehmen, ihre Wertschätzung auszudrücken und die Mitarbeiterbindung zu erhöhen.

 

Sind Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter:innen Betriebsausgaben?

Geschenke an Mitarbeiter:innen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden und sind somit steuerlich absetzbar. Damit die Zuwendungen steuerfrei bleiben, müssen die gesetzlichen Freibeträge beachtet werden: maximal 50 Euro pro Monat als Sachbezug oder bis zu 110 Euro pro Person bei Betriebsveranstaltungen.

 

Überschreiten die Ausgaben diese Grenzen, können sie weiterhin als Betriebsausgaben abgesetzt werden, lösen jedoch Lohnsteuer- und Sozialabgaben aus.

Fazit

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter:innen zeigen Wertschätzung, steigern die Motivation und stärken das Teamgefühl. Ob kleine Weihnachtsgeschenke bis 5  Euro, Gutscheine oder gemeinsame Erlebnisse – mit passenden Ideen können Unternehmen steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter:innen überreichen und gleichzeitig von steuerlichen Vorteilen profitieren.

 

Wir beraten Sie gerne im Detail, wie Sie von allen Steuervorteilen profitieren. Jetzt unverbindlichen Termin vereinbaren.

 

 

FAQ: Häufige Fragen rund um Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten

Welche Freigrenze gilt 2025 für Geschenke an Mitarbeiter:innen?

Mitarbeitergeschenke zu Weihnachten sind bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat als steuerfreier Sachbezug zulässig. Überschreitet der Betrag diese Grenze auch nur geringfügig, wird die gesamte Summe steuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

Kann die 50 Euro-Sachbezugsgrenze auf mehrere kleine Geschenke aufgeteilt werden?
Ja, die Grenze gilt pro Monat und pro Mitarbeitendem. Mehrere kleine Präsente können zusammengerechnet werden, solange sie 50 Euro pro Monat nicht überschreiten.

 

Kann ein gemeinsames Online-Event (z. B. virtuelles Escape Game) als Geschenk zählen?
Wenn die Teilnahme für die Mitarbeitenden kostenlos ist, gilt es als steuerfreie Aufmerksamkeit.

 

Kann man ein „Pflanzen-Abo“ verschenken?
Ja, wiederkehrende Sachbezüge wie kleine Pflanzen oder Blumensträuße gelten ebenfalls als Geschenk, solange sie pro Monat die 50 Euro-Grenze nicht überschreiten.

 

Was ist bei der Übergabe von Weihnachtsgeschenken zu beachten?
Planen Sie Geschenke rechtzeitig und übergeben Sie sie persönlich, bei der Weihnachtsfeier oder am Arbeitsplatz – ideal mit einer handgeschriebenen Grußkarte.

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.