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Heiliger Bimbam: Weihnachten im Büro

von | Sep 16, 2021 | Steuerfreie Sachbezüge

Alle Jahre wieder … steht der Advent so plötzlich vor der Tür und trifft uns völlig unvorbereitet! Weihnachtsfeier, Bürodeko, Geschenke – das kann richtiggehend in Stress ausarten. Oder uns ganz entspannt in Weihnachtsstimmung bringen, wenn man weiß, was im Büro erlaubt ist und was nicht. Und wie man als Chef den lieben Kollegen ein Weihnachtsgeschenk macht, das garantiert gut ankommt. Denn dank steuerfreier Sachzuwendungen wird dieses Jahr das Finanzamt zum Weihnachtsmann! Wie? Wir haben alle Infos.

Tischlein, schmück dich: Adventskranz, Adventskalender, Kerzen & Co. im Büro

Darf ich meinen Arbeitsplatz und das Büro mit Kugeln, Kränzen, Adventskalendern und anderem stimmungsvollem Klimbim schmücken? Da es dazu keine gesetzliche Regelung gibt, entscheidet letztlich der Arbeitgeber. Wer mit Kunden zu tun hat, sollte auf jeden Fall darauf achten, dass der Schreibtisch weiterhin professionell wirkt. Und dass man Kollegen nicht mit Weihnachtsmusik oder Räucherstäbchen Note Lebkuchen nervt, sollte ohnehin klar sein.

Kniffliger ist der Fall bei brennenden Kerzen, sei es auf dem Büro-Adventskranz oder am Weihnachtsbaum in der Lobby. Hier kommt das Thema Brandschutz ins Spiel. Um seine Mitarbeiter zu schützen, kann der Chef brennende Kerzen grundsätzlich verbieten. Ist er selbst Fan romantischer Beleuchtung, sind alle Mitarbeiter in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Deko nicht in Flammen aufgeht. Also eine nicht-brennbare Unterlage verwenden und immer alle Kerzen löschen, wenn niemand ein Auge darauf hat. Für den Fall der Fälle ist es gut, wenn jedem klar ist, wo der Feuerlöscher hängt.

Weihnachtsfeier: alles Lametta?

Die einen lieben die alljährliche Weihnachtsfeier, die anderen sind froh, wenn sie nach einer Stunde gehen können. Und ein paar Mitarbeiter würden am liebsten gar nicht kommen. Zu schwänzen ist auch in Ordnung, solange die Feier nach der Arbeitszeit stattfindet – dann kann kein Mitarbeiter zum Mitfeiern gezwungen werden. Allerdings haben Partymuffel auch keinen Anspruch auf Geschenke, die bei der Feier verteilt werden. Das entschied das Arbeitsgericht Köln (ArbG Köln vom 09.10.2013, 3 Ca 1819/13). Umgekehrt haben Angestellte kein verbuchtes Recht auf ein betriebliches Weihnachtsfest. So oder so – damit der Morgen danach kein Desaster wird, gibt’s hier ein paar Tipps für eine gelungene Weihnachtsfeier.

Wenn die Weihnachtsfeier allerdings während der regulären Arbeitszeit stattfindet, sieht es mit der Anwesenheitspflicht anders aus: Wer sich ausklinken möchte, muss weiterarbeiten. Und wenn die Weihnachtsfeier auf den Nachmittag gelegt wurde und das komplette Büro dicht ist, muss der Feier-Grinch mit seinem Vorgesetzten verhandeln: Homeoffice? Oder ein freier bezahlter Nachmittag? Das hängt von der Kulanz des Chefs ab.

Weihnachten im Büro: Die besten Geschenke für Mitarbeiter und Kollegen

Was wäre der Büro-Dezember ohne Geschenke… Alljährlich tauschen Pralinenschachteln, Kaffeetassen und lustiges Gimmicks – mit viel Glitter und Liebe verpackt – die Besitzer. Wer seine Kollegen etwas besser kennt, kann ihnen vielleicht mit dem Lieblingsparfum oder dem neuen Roman vom Kultautor eine Freude machen.

Doch es geht so viel einfacher! Die meisten von uns bevorzugen nämlich ganz simpel einen Gutschein. Der lässt die freie Wahl: schön Essen gehen, im Wellnesstempel verwöhnen lassen oder mal wieder ein Fußballspiel live gucken?

Geschenkt: Alles auf eine Karte

Ein Weihnachtsgutschein und noch viel mehr, das ist die SpenditCard. Sie ist nicht nur praktischer Universalgutschein, sondern auch Visa Prepaid Card und deutschlandweit, online wie offline, einsetzbar. Mit der SpenditCard im individuellen Corporate Design hat der Mitarbeiter seinen Arbeitgeber beim Einkaufen immer im Blick – positiv, versteht sich. Und der Verwaltungsaufwand ist für Unternehmen mehr als überschaubar: Das SPENDIT Portal garantiert eine bequeme und digitale Verwaltung.*

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Glücklichere Mitarbeiter dank der SpenditCard

Damit Sie sich als CEO oder Personaler keine Gedanken über Sachbezüge, Paragraphen und Steuerrecht machen müssen, kümmern wir uns um die Details. Klingt gut? Dann informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten der SpenditCard!

Das Finanzamt als Weihnachtsmann: Sachzuwendungen voll ausschöpfen

Warengutscheine, ein Zuschuss zum Mittagessen im neuen Jahr oder ein Jahresvertrag fürs Fitnessstudio 2022 können steuer- und sozialversicherungsfrei an Mitarbeiter ausbezahlt werden, sofern sie die monatliche 50 Euro-Grenze nicht übersteigen. Daher muss die SpenditCard für Bargeldabhebungen gesperrt sein. Nur so bleibt das Ganze ein „Sachbezug“. Auch die Weihnachtsfeier können Arbeitgeber übrigens mit bis zu 110 Euro pro Person steuerlich geltend machen. Da wäre ja auch mal ein aufwändigeres Event drin, wie Lasertag oder ein Escape-Game!

Hier finden Sie nochmal wichtige Infos zum Sachbezug 50 zusammengefasst:

  • Bis zu einer monatlichen Freigrenze von 50 Eurosind Sachbezüge steuer- und sozialabgabenfrei (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
  • Mitarbeiter können den monatlichen Sachbezugswert ansparen, bis zu 600 Euro im Jahr.
  • Wer seine Mitarbeiter mit mehr als 50 Euro im Monat belohnen möchte, kann die Summe mit 30 Prozent pauschal versteuern (§ 37b EStG; bis zu 10.000 Euro pro Wirtschaftsjahr und Mitarbeiter).

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Content Writer "Mitarbeiter-Benefits"

Ruth erstellt seit vielen Jahren Blogbeiträge für das SPENDIT Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Struktur, Empathie und Neugier.

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