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Das bedeutet die Rentenaufschubprämie für Ihr Unternehmen

von | Jan. 19, 2026 | Mitarbeitermotivation

Die Rentenaufschubprämie ist eine von der Bundesregierung geplante Sonderzahlung. Sie soll ältere Beschäftigte motivieren, länger im Berufsleben zu bleiben. Doch was bedeutet das konkret, für wen lohnt sich die Prämie und welche Auswirkungen hat das Modell auf Arbeitgeber und Unternehmen?

Key Facts zur Rentenaufschubprämie

  • Start: Geplant ab 2028 für einen freiwilligen Rentenaufschub
  • Ziel: Ältere Beschäftigte länger im Erwerbsleben halten
  • Vorteil: Steigert Einkommen und motiviert zur Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters

Definition: Was ist die Rentenaufschubprämie?

Die Rentenaufschubprämie ist ein von der Bundesregierung geplantes Modell, das Menschen anregen soll, über ihre jeweilige Regelaltersgrenze der Rente hinaus zu arbeiten. Ziel der Prämie ist es, ältere Beschäftigte länger im Erwerbsleben zu halten und so den Auswirkungen des demografischen Wandels und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. 

 

Konkret sieht das Modell vor, dass Arbeitnehmende, die Anspruch auf die reguläre Altersrente hätten, ihren Rentenbeginn freiwillig aufschieben und weiter berufstätig bleiben. Der Aufschub soll nach bisherigen Planungen mindestens zwölf und höchstens 36 Monate betragen. Während dieser Zeit soll die Altersrente nicht monatlich ausgezahlt, sondern gesammelt werden. 

 

Beim endgültigen Eintritt in den Ruhestand ist vorgesehen, dass die aufgeschobene Rentenzahlung einmalig in Form einer Rentenaufschubprämie ausgezahlt wird. Diese Einmalzahlung soll, so die aktuelle Planung, sozialabgabenfrei erfolgen und zusätzlich um bestimmte, während der Weiterbeschäftigung eingesparte Beiträge aufgestockt werden. Welche Beiträge dabei im Einzelnen berücksichtigt werden, ist bislang nicht abschließend festgelegt. Das verfügbare Einkommen älterer Beschäftigter würde sich aber wohl spürbar erhöhen – manche Quellen sprechen von rund 10 Prozent. 

 

Die Rentenaufschubprämie richtet sich in ihrer aktuell geplanten Form vor allem an Personen, die ihr Rentenalter in Deutschland erreichen, ihren Rentenbeginn aber bewusst verschieben und weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeiten wollen.

Wann tritt die Rentenaufschubprämie in Kraft?

Die Rentenaufschubprämie muss noch vom Bundestag beschlossen werden und soll nach derzeitiger Planung ab 2028 in Kraft treten. Eine Evaluierung der Wirksamkeit ist fünf Jahre nach Einführung vorgesehen. Interessierte können ihren Rentenbeginn grundsätzlich freiwillig verschieben, die finanzielle Prämie wird jedoch erst nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgezahlt.

Wie hoch ist die Rentenaufschubprämie?

Die Höhe der Rentenaufschubprämie ist bislang nicht gesetzlich festgelegt und hängt vom individuellen Einkommen sowie der Höhe der aufgeschobenen Rente ab. Nach Modellrechnungen, etwa des Sozialverbands VdK, liegt die durchschnittliche Altersrente derzeit bei rund 1.600 Euro brutto im Monat. 

 

Wird der Rentenbeginn um zwölf Monate verschoben, würden sich die nicht ausgezahlten Rentenleistungen in diesem Beispiel auf etwa 19.200 Euro summieren. Je nach Ausgestaltung des Modells könnten zusätzlich weitere finanzielle Vorteile hinzukommen, etwa durch eingesparte Sozialversicherungsbeiträge. Auch die steuerliche Behandlung ist bislang offen. 

 

In Beispielrechnungen z. B. von VdK ergibt sich dadurch eine mögliche Rentenaufschubprämie von rund 22.000 Euro für ein Jahr. Bei einem maximalen Aufschub von drei Jahren könnten entsprechend höhere Beträge erreicht werden. Diese Zahlen stellen jedoch keine verbindlichen Beträge dar und sind nur Beispielrechnungen.

Vorteile und Nachteile der Rentenaufschubprämie für Unternehmen und Arbeitnehmende

Chancen
Kritikpunkte
Einmalige Auszahlung aufgeschobener Rentenansprüche als finanzieller Anreiz
Modell begünstigt vor allem gesunde und gut verdienende Beschäftigte
Längere Beschäftigung älterer Fachkräfte sichert Wissen im Unternehmen
Für körperlich belastende Berufe oft nicht praktikabel
Beitrag zur Abmilderung des Fachkräftemangels
Mögliche negative Auswirkungen auf einzelne Sozialversicherungen (Kranken-, Pflegeversicherung) möglich
Zusätzliche Einkommensmöglichkeiten für Arbeitnehmende im Rentenalter
Wirkung bei unterschiedlichen Einkommen und Zusatzverdiensten schwer abschätzbar

Alternativen für ältere Arbeitende

Viele Beschäftigte überlegen, nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters in Deutschland weiterhin als Rentner:innen zu arbeiten, um ihr Einkommen zu erhöhen. Das Arbeiten als Rentner:in kann sich durchaus lohnen, auch heute schon. Denn die Rentenaufschubprämie ist nicht die einzige Möglichkeit, Rente und Arbeiten zu kombinieren.  

 

  • Flexirente seit 2017: Die Flexirente ist seit 2017 fester Bestandteil des deutschen Rentenrechts. Sie ermöglicht einen vorzeitigen Renteneintritt ab 63 Jahren mit Abschlägen, den Bezug einer Teilrente in Kombination mit Teilzeitarbeit sowie seit 2023 einen unbegrenzten Hinzuverdienst. Zudem können Versicherte durch Weiterarbeit zusätzliche Rentenpunkte erwerben und damit ihre spätere Vollrente erhöhen. 
  • Aktivrente seit 2026: Wer im Rentenalter freiwillig weiterarbeitet, kann seit dem 01. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro hinzuverdienen, ohne Steuern zu zahlen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen aber abgeführt werden. 

 

Der Hauptunterschied beider Angebote ist der steuerliche Freibetrag: Die Flexirente ermöglicht flexibles Arbeiten mit Rentenbezug, aber der Hinzuverdienst wird normal besteuert, während die Aktivrente bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei stellt. Weitere Informationen finden Sie unter „Bürger & Geld“. 

 

Für viele ältere Beschäftigte reicht das bestehende System, besonders bei geringem Zusatzverdienst oder flexibler Arbeit. Die Rentenaufschubprämie ist vor allem interessant für Arbeitnehmende, die auf eine größere Einmalzahlung abzielen. 

 

Die Bundesregierung bietet mit „Länger arbeiten? Was Sie wissen sollten“ weiterführende Informationen rund um Flexirente, Aktivrente und Co.

Zusatzleistungen vom Arbeitgeber

Neben staatlichen Instrumenten bieten viele Arbeitgeber inzwischen freiwillige Leistungen an, um Beschäftigung – nicht nur im Rentenalter – attraktiver zu machen. Dazu zählen: 

 

  • Flexible Teilzeitarbeit oder Arbeitszeitmodelle für Ältere, z. B. 4-Tage-Woche 
  • Gezielte Schulungs- und Weiterbildungsangebote für Best Agers 
  • Maßnahmen zur körperlichen und seelischen Gesundheit, z. B. über Sport- und Wellnessangebote: spendit | Wellbeing bietet Workouts vor Ort, Online-Kurse, Entspannung und Ernährungstipps gebündelt in einer App:
  • Unterstützende Angebote zu gesunder Ernährung, bspw. über einen Essenszuschuss: Lunchit ist der steuerfreie Essenzuschuss übers Smartphone.

Solche Arbeitgeberleistungen können die Wirkung einer staatlichen Rentenaufschubprämie deutlich verstärken – vor allem für Arbeitnehmende, die nicht allein aufgrund finanzieller Anreize weiterarbeiten möchten, sondern auch Wert auf gute Arbeitsbedingungen im Alter legen. 

 

Wie Sie Zusatzleistungen strategisch planen und umsetzen, erfahren Sie im Beitrag „Mit einer Benefit-Strategie erfolgreich Talente gewinnen und binden“.

Was müssen Unternehmen in Arbeitsverträgen berücksichtigen?

Bei den Arbeitsverträgen älterer Beschäftigter sollten Unternehmen folgende Punkte beachten: 

 

  • Vertragsende prüfen: Viele Arbeitsverträge enden automatisch mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Für eine Weiterbeschäftigung ist ggf. eine Fortführungsvereinbarung nötig. 
  • Befristungen: Sachgrundlose Befristungen bei Rückkehr zu demselben Arbeitgeber sind derzeit eingeschränkt; geplante Reformen sollen dies für ältere Mitarbeitende erleichtern. 
  • Sozialversicherung: Arbeitgeber müssen klären, welche Beiträge (Rente, Kranken-, Arbeitslosenversicherung) weiterhin anfallen. 
  • Ziel der Reform: Ältere Beschäftigte sollen flexibler arbeiten und mehr hinzuverdienen können, ohne dass bestehende Regelungen sie unnötig einschränken.

Wie wirkt sich die Rentenaufschubprämie auf Arbeitgeberbeiträge aus?

Arbeitgeber müssen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung grundsätzlich weiterhin leisten. Im Rahmen des geplanten Modells der Rentenaufschubprämie könnten sie zusätzlich Zahlungen an Beschäftigte im Rentenalter leisten, um die Weiterbeschäftigung über den regulären Renteneintritt hinaus zu fördern. Details sind noch offen.  

 

Dies kann den administrativen Aufwand erhöhen, bietet aber gleichzeitig Vorteile, da durch die Weiterbeschäftigung Wissen im Unternehmen bleibt und Kosten für Nachfolgeplanung oder Neueinstellungen eingespart werden können.

Wie beantragt man die Rentenaufschubprämie für Beschäftigte?

Da die Rentenaufschubprämie ein zukünftiger Bonus ist, der erst mit der Gesetzesumsetzung ab etwa 2028 greifen soll, gibt es noch keine konkreten Informationen zur Beantragung, zu Formularen, Fristen oder Zuständigkeiten.  

 

Voraussichtlich werden Arbeitnehmende die Prämie selbst bei der Rentenversicherung beantragen.

Hier können sich Arbeitgeber über die Rentenaufschubprämie informieren

Die Rentenversicherungsträger bieten ein kostenfreies Beratungsangebot für Unternehmen.

Fazit

Die Rentenaufschubprämie kann für viele ältere Beschäftigte finanziell attraktiv sein und ist eine Option, Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten. Gleichzeitig birgt sie soziale und finanzielle Risiken und ist nicht für alle geeignet. Ob sie sich lohnt, hängt stark vom individuellen Gesundheits- und Finanzprofil ab. 

 

Sie suchen nach einer Alternative, um begehrte Fachkräfte im Unternehmen zu halten? Gerne beraten wir Sie individuell, welche Zusatzleistungen und Benefits zu Ihrem Unternehmen passen.

FAQ: Rentenaufschubprämie

 

Was ist die Rentenaufschubprämie? 

Die Rentenaufschubprämie ist eine geplante Einmalzahlung für Personen, die nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nicht in Rente gehen, sondern für mindestens zwölf Monate weiterarbeiten.  

 

Wie hoch kann die Prämie ausfallen?

Je nach Rentenhöhe sind – laut Beispielrechnungen – nach einem Jahr rund 22.000 Euro möglich. Bei drei Jahren Weiterarbeit können es bis zu 66.000 Euro sein, Details offen.  

 

Ab wann soll die Rentenaufschubprämie gelten? 

Die geplante Einführung ist für das Jahr 2028 vorgesehen. 

 

Ist die Prämie als Einmalzahlung steuerfrei? 

Nach aktuellem Stand soll die Rentenaufschubprämie steuerfrei ausbezahlt werden. Die endgültige Ausgestaltung hängt jedoch vom Gesetzgebungsverfahren ab. 

 

Wer profitiert besonders von derRentenaufschubprämie?

Vor allem Personen mit stabiler Gesundheit, höherem Einkommen und der Möglichkeit, sozialversicherungspflichtig weiterzuarbeiten. Menschen in körperlich belastenden Jobs profitieren tendenziell weniger. 

 

Welche Kosten entstehen Arbeitgebern?

Weiterbeschäftigte Mitarbeitende verursachen reguläre Lohnkosten. 

 

Welche Vorteile haben Unternehmen?

Sie behalten erfahrene Fachkräfte, reduzieren Wissensverlust und sparen Rekrutierungsaufwand. 

 

Müssen Arbeitgeber ihre Personalplanung anpassen?

Wenn mehr Beschäftigte später in Rente gehen, sollten Unternehmen frühzeitig über Einsatzmöglichkeiten und angepasste Arbeitszeitmodelle nachdenken.  

 

Wird das Renteneintrittsalter für Frauen schrittweise angehoben? 

Früher unterschied sich das Renteneintrittsalter nach Geschlecht: Frauen konnten früher in Rente gehen. Das Renteneintrittsalter bei Frauen wird jedoch schrittweise an das Rentenalter von Männern angeglichen.

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Ruth Wiebusch

Ruth Wiebusch

Freiberufliche Texterin

Ruth erstellt seit fünf Jahren Blogbeiträge für das Spendit Magazin. Sie ist Expertin auf den Gebieten Mitarbeitermotivation, steuerfreie Sachbezüge und New Work. Neben Inhalten für Online-Magazine kreiert sie PR-Texte, Marketingmaterialien und Content für Webseiten. Ihre Softskills: viel Erfahrung, Empathie, Neugier und Lust auf Abwechslung. 

Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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