Das Mitarbeiter-Benefits Magazin
In unserem Mitarbeiter-Benefits Magazin geben wir Ihnen mit Beiträgen zu den wichtigsten Themen der Arbeitswelt. Dazu gehören steuerfreie Sachbezüge, Essenszuschuss, Mobilitätsbudget, Mitarbeitermotivation und Arbeitswelt im Wandel. Lesen Sie jetzt mehr über steuerfreie Zusatzleistungen zum Gehalt, wie Wertschätzung beim Aufbau und Erhalt von Humankapital hilft.
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Minijob aus Arbeitgebersicht: Regeln, Kosten und Chancen für Unternehmen
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Sie haben noch Fragen zur SpenditCard?
Wie ist der 50 Euro-Sachbezug gesetzlich geregelt?
Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug basiert auf § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („EStG“). Demnach können steuerfreie Sachbezüge gewährt werden. Aufgrund der Anpassungen der SpenditCard an die gesetzlichen Rahmenbedingungen ab 2022, kann die SpenditCard innerhalb einer festgelegten Wunschregion bei allen Akzeptanzstellen genutzt werden.
Wo kann man mit der SpenditCard einkaufen?
Die SpenditCard kann innerhalb der gewählten Wunschregion lokal im stationären Handel bei allen Akzeptanzpartnern genutzt werden.
Kann ich das Produkt ab einem Mitarbeiter nutzen?
Ja, wir nehmen Bestellungen ab einer SpenditCard an.
Wie hoch ist der Aufwand für die Einführung dieser Sachbezugskarte?
Der Aufwand für die Einführung der SpenditCard ist sehr überschaubar: Im Bestellprozess legen Sie das Kartendesign Ihrer SpenditCards fest und lösen die Kartenbestellung aus. Anschließend werden die Karten mit Infomaterial zur einfachen Einführung der SpenditCard in Ihrem Unternehmen versendet. In unserem Spendit Arbeitgeberportal können Sie Ihre Mitarbeiter ganz unkompliziert verwalten, die Kategorien für die Mitarbeiter vorselektieren, die Höhe der Kartenaufladungen bestimmen und neue Mitarbeiter anlegen bzw. ausscheidende Mitarbeiter deaktivieren.
Muss ich die SpenditCard für alle Mitarbeiter gleichzeitig einführen?
Nein, Sie können die SpenditCard auch nur für ausgewählte Mitarbeiter einführen.





